Sirenen Warnsysteme im Kreis Südliche Weinstraße

Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Südliche Weinstraße nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr).

Hat der Landrat des Landkreis Südliche Weinstraße als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben?

Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden?

An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)?

Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    595,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der Sirenenwa…
An Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Details
Von
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Betreff
Sirenen Warnsysteme im Kreis Südliche Weinstraße [#226610]
Datum
11. August 2021 11:34
An
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Südliche Weinstraße nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Hat der Landrat des Landkreis Südliche Weinstraße als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226610/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Sehr Antragsteller/in als Landkreis liegen uns die Informationen in dem von Ihnen begehrten Umfang nicht vor. Di…
Von
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Betreff
WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Südliche Weinstraße [#226610]
Datum
16. August 2021 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in als Landkreis liegen uns die Informationen in dem von Ihnen begehrten Umfang nicht vor. Diese können wir nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand unter Beteiligung unserer sieben Gebietskörperschaften ermitteln. Für eine umfassende Auskunft mit einem umfangreichen Vorbereitungsaufwand sind gem. § 24 LTranspG Gebühren zu erheben, wobei der Personal- und Sachkostenaufwand nach § 2 der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) auf 70,04 €/Stunde (Beamte 3. Einstiegsamt) festgesetzt ist. Ich schätze hier insgesamt einen Arbeitsaufwand von etwa 8,5 Stunden und damit für Sie voraussichtlich anfallende Kosten in Höhe von rd. 595 €. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie unter diesen Umständen an der Beantwortung Ihrer Anfrage festhalten wollen. Bleiben Sie gesund! Stay healthy! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Zweck des LTranspG ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinfor…
An Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Südliche Weinstraße [#226610]
Datum
17. August 2021 09:04
An
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-sirenen-koblenz.pdf
136,2 KB
Sehr << Anrede >> Zweck des LTranspG ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern. Mit meinem Antrag habe ich lediglich Dokumente und Informationen angefragt, die dem für Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Referat der Kreisverwaltung bereits vorliegen müssten. Da die Einsatzleitung laut LBKG bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall beim Landrat und dem Krisenstab der Kreisverwaltung liegt, sollte dieser für die Alarm- und Einsatzplanung einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme haben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe fördert derzeit mit einer "Sirenenoffensive" eine Neu- oder Ersatzbeschaffung und möchte ein entsprechendes Warnkataster aufbauen, weshalb die Informationen von Ihnen oder den einzelnen Gebietskörperschaften ohnehin zusammengetragen werden müssten. Ziel meiner Recherchen in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten RLPs ist es, eine Landesweite Übersicht der vorhandenen Sirenenwarnsysteme zu erhalten, da der Warntag 2021 im September wegen der bekannten Mängel abgesagt wurde. Die Gebühren für eine aufwändige Recherchetätigkeit bin ich deshalb nicht bereit zu entrichten. Vor diesem Hintergrund bitte ich darum mir sämtliche Unterlagen über Quantität und Qualität der Sirenenwarnsysteme in den von ihnen verwalteten Gebietskörperschaften zuzusenden, sobald Ihnen diese vorliegen. Als Muster könnten Sie sich das angehangene Schreiben der Stadt Koblenz zum Vorbild nehmen, welches mir noch am selben Tag der Anfrage zugesendet wurde und sämtliche Fragen vollumfänglich beantwortet hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - ifg-sirenen-koblenz.pdf Anfragenr: 226610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226610/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenen Warnsysteme im Kreis Südliche Weinstra…
An Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Südliche Weinstraße [#226610]
Datum
5. Oktober 2021 18:24
An
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenen Warnsysteme im Kreis Südliche Weinstraße“ vom 11.08.2021 (#226610) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226610/
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihnen mit Email vom 16.08.2021 angeboten, Ihnen die gewünschten Auskünfte gegen …
Von
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Betreff
WG: AW: WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Südliche Weinstraße [#226610]
Datum
6. Oktober 2021 08:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihnen mit Email vom 16.08.2021 angeboten, Ihnen die gewünschten Auskünfte gegen Gebühr zu ermitteln und mitzuteilen. Dies haben Sie mit Email vom 17.08.2021, hier eingegangen am 17.08.2021 um 09:04 Uhr, abgelehnt. Der Vorgang wurde daher geschlossen. Weitere Auskünfte werden nicht erteilt. Bleiben Sie gesund! Stay healthy! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinl…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sirenen Warnsysteme im Kreis Südliche Weinstraße“ [#226610]
Datum
13. Oktober 2021 10:25
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226610/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil für eine einfache Anfrage keine überhöhten Gebühren gefordert werden dürfen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 226610.pdf - 2021-08-17_1-ifg-sirenen-koblenz.pdf Anfragenr: 226610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226610/

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