Sicherheit des Bürgerportals

der im Juni 2021 veröffentlichte Entwurf zu einer Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund) – PVV ( https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/verordnung-gewahrleistung-it-sicherheit-im-portalverbund.pdf?__blob=publicationFile&v=2) ist für einen datenschutzinteressierten Bürger unbefriedigend, denn §2 (2) in Verbindung mit Anlage 1 der PVV adressiert nur kleine Ausschnitte statt ein ganzheitliches Konzept zum Schutz der personenbezogenen Daten darzustellen. Auch die in §2 (6) geforderten Penetrationstests oder die Eigenerklärung in §2 (8) sind meiner Meinung nach nicht geeignet, die Sicherheit insgesamt entsprechend dem Stand der Technik zu gewährleisten. Vermutungen statt Konzepte?

Daher möchte ich von Ihnen gerne wissen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie mit Ihrem/n Auftragsverarbeiter(n) im Bereich des Bürgerportals/OZG vertraglich vereinbart haben oder welche technische und organisatorischen Maßnahmen Sie selbst vorsehen, sofern Sie das Portal selbst betreiben. Da sich die Portale laufend weiterentwickeln interessiert mich auch, wie sie bzw. der/die Auftragsverarbeiter(n) dieses Sicherheitsniveau trotz kontinuierlicher Änderungen sicherstellen. Ich bitte daher auch um die Zusendung der entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträge sowie der Berichte von ggfs. durchgeführter Zertifizierungen oder Audits.

Diese Anfrage schicke ich gleichlautend an alle 16 Länderportale und das Bundesportal im Sinne des Online-Zugangsgesetzes (OZG).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 2 Follower:innen
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der im Juni 202…
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
Sicherheit des Bürgerportals [#226635]
Datum
11. August 2021 20:53
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der im Juni 2021 veröffentlichte Entwurf zu einer Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund) – PVV ( https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/verordnung-gewahrleistung-it-sicherheit-im-portalverbund.pdf?__blob=publicationFile&v=2) ist für einen datenschutzinteressierten Bürger unbefriedigend, denn §2 (2) in Verbindung mit Anlage 1 der PVV adressiert nur kleine Ausschnitte statt ein ganzheitliches Konzept zum Schutz der personenbezogenen Daten darzustellen. Auch die in §2 (6) geforderten Penetrationstests oder die Eigenerklärung in §2 (8) sind meiner Meinung nach nicht geeignet, die Sicherheit insgesamt entsprechend dem Stand der Technik zu gewährleisten. Vermutungen statt Konzepte? Daher möchte ich von Ihnen gerne wissen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie mit Ihrem/n Auftragsverarbeiter(n) im Bereich des Bürgerportals/OZG vertraglich vereinbart haben oder welche technische und organisatorischen Maßnahmen Sie selbst vorsehen, sofern Sie das Portal selbst betreiben. Da sich die Portale laufend weiterentwickeln interessiert mich auch, wie sie bzw. der/die Auftragsverarbeiter(n) dieses Sicherheitsniveau trotz kontinuierlicher Änderungen sicherstellen. Ich bitte daher auch um die Zusendung der entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträge sowie der Berichte von ggfs. durchgeführter Zertifizierungen oder Audits. Diese Anfrage schicke ich gleichlautend an alle 16 Länderportale und das Bundesportal im Sinne des Online-Zugangsgesetzes (OZG).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anfragenr: 226635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226635/ Postanschrift Veronika Maier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheit des Bürgerportals“ vom 11.08.2021 (…
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
AW: Sicherheit des Bürgerportals [#226635]
Datum
15. September 2021 08:28
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheit des Bürgerportals“ vom 11.08.2021 (#226635) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anfragenr: 226635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226635/

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Sächsische Staatskanzlei
Ihre Beschwerde vom 20.11.2021 und 07.12.2021 ...
Von
Sächsische Staatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Beschwerde vom 20.11.2021 und 07.12.2021 ...
Datum
15. März 2022
Status
Warte auf Antwort