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Kausalität der CO2-Konzentration für die Erderwärmung

Anfrage an: Umweltbundesamt

auf der Grundlage des UIG wird um Auskunft gebeten,

1. welche konkreten Erkenntnisse dem UBA vorliegen, wonach ALLEIN die atmosphärischen Konzentrationen von CO2, Methan, Lachgas und einigen anderen Treibhausgasen KAUSAL für die Erderwärmung verantwortlich sein sollen.

2. welche konkreten Erkenntnisse dem UBA vorliegen, dass alle anderen denkbaren Ursachen (z.B. geänderte Albedo, geänderte Einstrahlung, geänderte natürliche Absorption und Bildung von Treibhausgaben, etc. pp). NICHT KAUSAL für die Erderwärmung sein können

Es wird um Mitteilung der Originalquellen gebeten.

Zur Erläuterung: die beobachtete Zunahme atmosphärischer Treibhausgase allein begründet für sich genommen noch keine Kausalität, da dies auch im Gleich- oder Nachlauf mit der Erhöhung der Durchschnittstemperaturen erfolgen könnte.

Da es sich um eine einfache Anfrage handelt, ist diese kostenfrei zu beantworten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. August 2021
  • Frist
    15. September 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf der Grundlage des UIG …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kausalität der CO2-Konzentration für die Erderwärmung [#226758]
Datum
13. August 2021 21:02
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der Grundlage des UIG wird um Auskunft gebeten, 1. welche konkreten Erkenntnisse dem UBA vorliegen, wonach ALLEIN die atmosphärischen Konzentrationen von CO2, Methan, Lachgas und einigen anderen Treibhausgasen KAUSAL für die Erderwärmung verantwortlich sein sollen. 2. welche konkreten Erkenntnisse dem UBA vorliegen, dass alle anderen denkbaren Ursachen (z.B. geänderte Albedo, geänderte Einstrahlung, geänderte natürliche Absorption und Bildung von Treibhausgaben, etc. pp). NICHT KAUSAL für die Erderwärmung sein können Es wird um Mitteilung der Originalquellen gebeten. Zur Erläuterung: die beobachtete Zunahme atmosphärischer Treibhausgase allein begründet für sich genommen noch keine Kausalität, da dies auch im Gleich- oder Nachlauf mit der Erhöhung der Durchschnittstemperaturen erfolgen könnte. Da es sich um eine einfache Anfrage handelt, ist diese kostenfrei zu beantworten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 226758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226758/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur "Kausalitä…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Kausalität der CO2-Konzentration für die Erderwärmung [#226758]
Datum
16. August 2021 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur "Kausalität der CO2-Konzentration für die Erderwärmung" der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in zu den von Ihnen gestellten Fragen liegt der Bundesregierung ganz aktuell der am 09.08.2021…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Kausalität der CO2-Konzentration für die Erderwärmung [#226758]
Datum
23. August 2021 13:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu den von Ihnen gestellten Fragen liegt der Bundesregierung ganz aktuell der am 09.08.2021 veröffentlichte Bericht der IPCC-Arbeitsgruppe 1 vor. Darin sind tausende von einzelnen wissenschaftlichen Artikeln zu allen Aspekten des Klimawandels zusammengefasst. Aufgrund des enormen Umfanges des wissenschaftlichen Kenntnisstandes zu den von Ihnen gestellten Fragen fassen wir diesen hier nicht noch weiter zusammen, sondern bitten um Lektüre der relevanten Teile des Berichtes. Dort finden sich auch sämtliche Einzel-Studien im Quellenverzeichnis. Internet-Links: https://www.ipcc.ch/report/sixth-assessment-report-working-group-i/ https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/ Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen auf Deutsch: https://www.de-ipcc.de/media/content/Hauptaussagen_AR6-WGI.pdf Besonders interessant sind im Zusammenhang mit Ihren Fragen die Ausführungen im Kapitel 3: https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_Chapter_03.pdf Aber auch die FAQ enthalten sehr gute Zusammenfassungen: https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/faqs/IPCC_AR6_WGI_FAQs.pdf Häufige Fragen zum Klimawandel beantworten wir auch hier https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimawandel/haeufige-fragen-klimawandel. Wir hoffen, die Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], alle die von Ihnen genannten Quellen sind mir als im Detail bekannt. In keiner dieser Quellen…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kausalität der CO2-Konzentration für die Erderwärmung [#226758]
Datum
28. August 2021 19:31
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], alle die von Ihnen genannten Quellen sind mir als im Detail bekannt. In keiner dieser Quellen wird aber ein wissenschaftlicher Beweis (!) dafür erbracht, dass - entsprechend meiner Fragestellung - "ALLEIN die atmosphärischen Konzentrationen von CO2, Methan, Lachgas und einigen anderen Treibhausgasen KAUSAL für die Erderwärmung" verantwortlich sind. So heißt es in einer der von Ihnen genannten IPCC-Quellen u.a. "The dominant role of humans in driving recent climate change is clear. This conclusion is based on a synthesis of information from multiple lines of evidence,". Eine Behauptung ist aber noch kein Beweis, auch die in allen IPCC-Berichten ständig strapazierten Wahrscheinlichkeiten für eine Richtigkeit einer Behauptung sind kein wissenschaftlicher Beweis. Auch mit Rechenmodellen kann bereits prinzipbedingt kein Beweis erbracht werden, ebenso wenig mit nicht-zwingenden Schlußfolgerungen aus irgendwelchen Fakten, die auch andere Interpretationen zuließen. Auch auch in den UBA-FAQs steht nichts von einem Beweis der Kausalität. Ich lege daher Widerspruch gegen Ihren Bescheid/Auskunft ein, weil keine Auskunft auf meine wohlweislich ganz präzise formulierte Frage gegeben wurde. Ergänzend darf ich z.B. darauf hinweisen, dass laut der fachwissenschaftlichen Literatur etwa 2/3 des Treibhauseffekts (IR-Absorption) auf atmosphärischen Wasserdampf zurückzuführen ist. Eine (rechtlich und fachlich) gebotene Auskunft müsste daher auch eine Kausalität von geänderten Wasserdampfmengen und -verteilungen in der Atmosphäre für die beobachteten Erwärmungen sicher ausschließen können. P.S. Von einer Bundesfachbehörde, die eine ganze Volkswirtschaft auf den Kopf stellen will, kann man doch die Vorlage einer klaren und zwingenden Beweisführung verlangen, damit jeder Bürger, und damit auch ich als prom. Naturwissenschaftler, dies verifizieren kann - oder ist das zuviel verlangt? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 226758 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Umweltbundesamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. August 2021 19:31
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Umweltbundesamt
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) Widerspruch vom 28.08.2021 gegen den Bescheid vom 23.08.2021 Ihr Zeic…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
Datum
30. November 2021 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
14-Anlage_zu_UIG_Widerspruch_Hr_NAME_Nov2021_konvertiert.pdf
52,5 KB
15-Widerspruchsbesch.v.30.11.21unterschrieben.pdf
1,7 MB
Widerspruch vom 28.08.2021 gegen den Bescheid vom 23.08.2021 Ihr Zeichen: 226758 Sehr Antragsteller/in beigefügten Widerspruchsbescheid vom 30.11.2021 nebst Anlage übersenden wir Ihnen vorab per E-Mail. Das Original geht Ihnen in den nächsten Tagen per Post zu. Mit freundlichen Grüßen