Entschädigungszahlungen und Gebürenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die folgende Anfrage habe ich bereits an die Senatskanzlei gesendet, die mich an Ihre Finanzbehörde verwiesen hat. Es folgt entsprechende Copy-pasta.

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Den im aktuellen Kirchenstaatsvertrag mit der Nordkirche erwähnten, jedoch nicht angegebenen Anteil an “Entschädigungszahlungen” an die Stadt für den Verwaltungsaufwand beim Erheben der Kirchensteuer.
UND:
Die Gebühren, die fällig werden, wenn die Kirche einen neuen Kircheneintritt an die Meldeämter übermittelt. Diese Information habe ich wider Erwarten nicht im Kirchenstaatsvertrag gefunden. Die Kirche selbst erhebt keine Gebühren für den Eintritt. Da jedoch der Austritt kostet, ist davon auszugehen, dass die Kirche hier ebenfalls eine Gebühr zahlt. Genau die wüsste ich gern.

Sie können zu beiden Dingen einfach komplette Dokumente schicken, falls ihnen das die Arbeit erleichtert. Die versuche ich selbst auszuwerten.

Vielen Dank für Ihre Mühe und den Mehraufwand, den Sie für die Transparenz gegenüber uns allen investieren. Das festigt mein Vertrauen in unsere Demokratie. Es folgt die übliche rechtliche Belehrung, die Fragdenstaat einfügt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
  • 0 Follower:innen
Hans Acker
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die folge…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Hans Acker
Betreff
Entschädigungszahlungen und Gebürenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt. [#226847]
Datum
16. August 2021 14:35
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die folgende Anfrage habe ich bereits an die Senatskanzlei gesendet, die mich an Ihre Finanzbehörde verwiesen hat. Es folgt entsprechende Copy-pasta. ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Den im aktuellen Kirchenstaatsvertrag mit der Nordkirche erwähnten, jedoch nicht angegebenen Anteil an “Entschädigungszahlungen” an die Stadt für den Verwaltungsaufwand beim Erheben der Kirchensteuer. UND: Die Gebühren, die fällig werden, wenn die Kirche einen neuen Kircheneintritt an die Meldeämter übermittelt. Diese Information habe ich wider Erwarten nicht im Kirchenstaatsvertrag gefunden. Die Kirche selbst erhebt keine Gebühren für den Eintritt. Da jedoch der Austritt kostet, ist davon auszugehen, dass die Kirche hier ebenfalls eine Gebühr zahlt. Genau die wüsste ich gern. Sie können zu beiden Dingen einfach komplette Dokumente schicken, falls ihnen das die Arbeit erleichtert. Die versuche ich selbst auszuwerten. Vielen Dank für Ihre Mühe und den Mehraufwand, den Sie für die Transparenz gegenüber uns allen investieren. Das festigt mein Vertrauen in unsere Demokratie. Es folgt die übliche rechtliche Belehrung, die Fragdenstaat einfügt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Hans Acker Anfragenr: 226847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226847/
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Acker, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom16. August 2021, …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Entschädigungszahlungen und Gebürenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt. [#226847+#226846)
Datum
17. August 2021 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Acker, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom16. August 2021, in dem Sie Informationen zu Entschädigungszahlungen und zum Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt begehren. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg
AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226846]+[#226847]…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226846]+[#226847]
Datum
20. August 2021 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Acker, die Verwaltungskostenentschädigung beträgt in Hamburg für alle Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften 4 Prozent des jeweiligen Kirchensteueraufkommens. Hinsichtlich der evangelischen Kirche wurde dieser Entschädigungssatz durch den damaligen Präsidenten des Landesfinanzamts Hamburg am 1. Dezember 1936 festgesetzt und bekannt gegeben. Für die Beantwortung der Frage der fällig werden Gebühren ist die Finanzbehörde nicht zuständig. Wenden Sie sich diesbezüglich an das Bezirksamt Hamburg Nord, das Sie unter folgender Adresse erreichen können: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Hans Acker
AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226846]+ [#226847…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Hans Acker
Betreff
AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226846]+ [#226847]
Datum
20. August 2021 12:56
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Finanzbehörde hat mich bezüglich folgendem Teil einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz an Sie verwiesen: "Die Gebühren, die fällig werden, wenn die Kirche einen neuen Kircheneintritt an die Meldeämter übermittelt. Diese Information habe ich wider Erwarten nicht im Kirchenstaatsvertrag gefunden. Die Kirche selbst erhebt keine Gebühren für den Eintritt. Da jedoch der Austritt kostet, ist davon auszugehen, dass die Kirche hier ebenfalls eine Gebühr zahlt. Genau die wüsste ich gern." Mit freundlichen Grüßen Hans Acker Anfragenr: 226847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226847/
Hans Acker
AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226846]+ [#226847…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Hans Acker
Betreff
AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226846]+ [#226847]
Datum
20. August 2021 12:58
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Finanzbehörde hat mich bezüglich folgendem Teil einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz an Sie verwiesen: "Die Gebühren, die fällig werden, wenn die Kirche einen neuen Kircheneintritt an die Meldeämter übermittelt. Diese Information habe ich wider Erwarten nicht im Kirchenstaatsvertrag gefunden. Die Kirche selbst erhebt keine Gebühren für den Eintritt. Da jedoch der Austritt kostet, ist davon auszugehen, dass die Kirche hier ebenfalls eine Gebühr zahlt. Genau die wüsste ich gern." Mit freundlichen Grüßen Hans Acker Anfragenr: 226847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226847/
Finanzbehörde Hamburg
AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226846]+ [#226847…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226846]+ [#226847]
Datum
20. August 2021 14:56
Status
Sehr geehrter Herr Acker, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Hamburg-Nord. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das zuständige Fachamt geprüft. Anfragen nach HambTG werden innerhalb von vier Wochen beantwortet. Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung des Zugangs zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig sein kann. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Nähere Informationen erhalten Sie ggf. von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in, der Sie hierüber frühzeitig informieren wird. Herzlichen Dank und viele Grüße
Hans Acker
AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226846]+ [#226847…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Hans Acker
Betreff
AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226846]+ [#226847]
Datum
16. März 2022 19:00
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entschädigungszahlungen und Gebürenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.“ vom 16.08.2021 (#226847) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 180 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hans Acker
Finanzbehörde Hamburg
AW: [EXTERN]- AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226846]+ [#226847]
Datum
21. März 2022 16:08
Status
Sehr geehrter Herr Acker, entschuldigen Sie vielmals, dass Sie bislang noch keine Antwort erhalten haben. Dem zuständigen Fachamt habe ich Ihre Anfrage damals weitergeleitet und auch mehrfach, zuletzt jetzt am Mittwoch, 16.03. an die Beantwortung erinnert. Ich notiere es mir noch einmal und hoffe, dass sie ganz bald eine Antwort bekommen werden. Ich danke Ihnen für Ihre Geduld bisher. Herzliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Finanzbehörde Hamburg
AW: [EXTERN]- AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Entschädigungszahlungen und Gebührenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.[#226846]+ [#226847]
Datum
23. März 2022 08:27
Status
Sehr geehrter Herr Acker, folgende Auskunft habe ich vom Fachamt nun bekommen, die ich Ihnen gern weiterleiten möchte: "Eine Gebühr für den Kircheneintritt wird von den Kirchen gegenüber den Eintretenden nicht verlangt. Die Kirchen informieren die Fachämter (Einwohnerwesen) jeweils schriftlich über einen erfolgten Kircheneintritt. Dieser wird in den Fachämtern elektronisch verarbeitet, und ein automatisierter Hinweis erfolgt von dort an das zuständige Finanzamt, von dem dann das steuerliche Verfahren betrieben wird. Eine Aufwandsentschädigungszahlung der Nordkirche an die Fachämter Personenstandswesen wird nicht geleistet bzw. eine Verwaltungsgebühr wird nicht erhoben." Ich bitte nochmals um Entschuldigung, dass die Antwort so lange auf sich warten ließ und hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Herzliche Grüße