Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16.05.2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, ...

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Rahmen der Verbändebeteiligung zum "Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Hotstegs
Rechtsanwalt

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Robert Hotstegs (Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungnahme der …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robert Hotstegs (Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Betreff
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16.05.2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, ... [#22701]
Datum
16. Juni 2017 15:58
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Rahmen der Verbändebeteiligung zum "Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Robert Hotstegs Rechtsanwalt
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Bundesministerium der Justiz
AZ: 1451/6II-Z3 687/2017 (3) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, zu Ihrem nachstehenden …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16.05.2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, ... [#22701]
Datum
25. Juli 2017 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ: 1451/6II-Z3 687/2017 (3) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetene Information im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht vorhanden ist. Mit freundlichen Grüßen