Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Rahmen der Verbändebeteiligung zum "Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Hotstegs
Rechtsanwalt

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Robert Hotstegs (Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungnahme der …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robert Hotstegs (Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Betreff
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht [#22702]
Datum
16. Juni 2017 16:03
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Rahmen der Verbändebeteiligung zum "Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Robert Hotstegs Rechtsanwalt
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Bundesministerium der Justiz
AZ: 1451/6II-Z3 688/2017 (35) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie haben über das Inte…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht [#22702]
Datum
27. Juli 2017 10:51
Status
Warte auf Antwort
AZ: 1451/6II-Z3 688/2017 (35) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie haben über das Internetportal „Gläserne Gesetze“ einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und um Informationen zu einem Gesetzentwurf gebeten. Seit Freischaltung des Portals Mitte Juni 2017 sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sehr viele solcher Anträge eingegangen. Sie können aus Kapazitätsgründen nicht zeitnah bearbeitet werden. Ich bitte um Ihr Verständnis. Schon heute finden Sie allerdings die Referentenentwürfe des BMJV aus der laufenden Legislaturperiode und viele Stellungnahmen von Verbänden auf www.bmjv.bund.de (www.bmjv.de/transparenz). An der Vervollständigung dieses Internetangebots wird derzeit gearbeitet. So soll die Transparenz bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen weiter erhöht werden. Vor diesem Hintergrund gehe ich von Ihrem Einverständnis aus, dass ich Ihren Antrag nicht individuell bescheide. Mit freundlichen Grüßen