Schulstart ohne Luftfilter/Lüftungsanlagen

Ich nehme Bezug auf die beiden folgenden Artikel:

"Nur ein Klassenraum bekommt eine Lüftungsanlage",
RP-Online, veröffentlicht am 16. August 2021
https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/moenchengladbach-nur-ein-klassenraum-bekommt-eine-lueftungsanlage_aid-62075439

"Schulstart mit gemischten Gefühlen"
RP-Online, veröffentlicht am 18. August 2021
https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/moenchengladbach-schuldezernent-erklaert-das-infektionsgeschehen-in-schulen_aid-62203675

- Die Stadt Mönchengladbach teilt dort mit, Mittel lediglich für einen Schulraum abgerufen zu haben. Nur in diesem können "Fenster gar nicht oder nur auf Kipp" geöffnet werden. Alle anderen Räume haben "genug Frischluftzufuhr".

- Der Fachbereich Schule und Sport habe bereits im Sommer 2020 (...) dafür gesorgt, dass "sämtliche Klassenräume ausreichend gelüftet werden" können.

- In Zweifelsfällen seien Messungen veranlasst worden, um sicher gehen zu können. (...) In wenigen Fällen, in denen die Ergebnisse der Messungen nicht befriedigend waren, seien Gegenmaßnahmen ergriffen worden.

- Stand heute sei davon auszugehen, dass sämtliche regelmäßig genutzten Schulräume in einem ausreichenden Maß belüftet werden können.

- Seit Herbst vergangenen Jahres habe man sich alle Klassenräume angeguckt, ob sie sich ausreichend lüften lassen. In 250 Klassen sei nachgebessert worden. ,,In allen Räumen lassen sich jetzt mindestens zwei große Fenster öffnen", sagt der Schuldezernent [Gert Fischer]. Mobile Lüftungsgeräte haben bei Fischer in puncto Pandemieschutz nur die Priorität 6.

Ich bitte Sie darum, Auskunft zu erteilen:

1. welche baulichen und physikalischen Kriterien Sie zur Einschätzung der Lüftungsfähigkeit herangezogen haben und zu welchem Zeitpunkten dies geschehen ist

2. ab Erfüllung welcher Kriterien ein Schulraum gemäß Ihrer Einschätzung "genug Frischluftzufuhr" erhält

3. welche Maßnahmen wurden konkret im Sommer 2020 durchgeführt und welche Kriterien und Datenstände liegen ihnen zugrunde.

4. Welche Messungen wurden vorgenommen, wie/von wem wurden sie durchgeführt und welche konkreten "Gegenmaßnahmen" wurden getroffen.

5. Wurden die Daten, Kriterien, Messungen und Maßnahmen im Pandemieverlauf an die veränderten Rahmenbedingungen, z.B. in Form ansteckenderer Varianten wie Alpha (B.1.1.7) oder Delta angepasst? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis?

6. Was wurde konkret seit Herbst in 250 Klassenräumen nachgebessert?

7. Bezieht sich die Definition der ausreichenden Lüftungsfähigkeit (so lässt sich Ihre Aussage lesen) im Kern auf die Möglichkeit "mind. zwei große Fenster öffnen" zu können?

8. Ist in den von Ihnen als "ausreichend belüftet" bezeichneten Räumen sog. "Kreuzlüften" möglich? Gibt es an mehr als einer Raumseite eine Lüftungsmöglichkeit und wenn ja welche?

8. Welche Luftaustauschrate wird in den von Ihnen als "ausreichend belüftet" eingeschätzen Räumen voraussichtlich erreicht?

9. Kann in sämtlichen als "ausreichend belüftet" bezeichneten Räumen auch während des Unterrichts ohne ständige Aufsicht des Lehrpersonals unter Einhaltung sonstiger Unfallverhütungsvorschriften (Absturz etc.) über ein Öffnen der Fenster "auf Kipp" hinaus gelüftet werden?

10. Wie stellt sich die Situation im kommenden Herbst/Winter bei fallenden Temperaturen dar? Welche vorbereitenden Maßnahmen wurden getroffen? Ist eine "ausreichende Belüftung" gewährleitet? Wenn ja, nach welchen Kriterien?

11. Das Sars-Cov-2 Virus verbreitet sich mit der Delta-Variante etwa so schnell und effizient wie die Masern. Ist dieser Erkenntnis Rechnung getragen und in welcher Form?

12. Auf welcher Grundlage kommen SIe zu der Einschätzung, dass die kontinuierliche Reinigung der Luft eines Raumes mit ca. 30 Personen über einen Zeitraum von mehrmals 1h und dem damit einhergehenden erhöhten Expositionsrisiko lediglich "die Priorität 6" und nicht im Sinne eines "Käsescheibenmodells" zum bestmöglichen Schutz beitragen soll.

Ich bitte Sie, sämtliche Unterlagen, Gutachten, Messergebnisse, Maßnahmendokumentationen und Protokolle, etc. zur Verfügung zu stellen, aus denen die Situation in den Schulräumen sowie die Entscheidungsprozesse und deren Grundlage nachvollziehbar werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • 23 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kreisfreie Stadt Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulstart ohne Luftfilter/Lüftungsanlagen [#227030]
Datum
18. August 2021 23:02
An
Kreisfreie Stadt Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich nehme Bezug auf die beiden folgenden Artikel: "Nur ein Klassenraum bekommt eine Lüftungsanlage", RP-Online, veröffentlicht am 16. August 2021 https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/moenchengladbach-nur-ein-klassenraum-bekommt-eine-lueftungsanlage_aid-62075439 "Schulstart mit gemischten Gefühlen" RP-Online, veröffentlicht am 18. August 2021 https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/moenchengladbach-schuldezernent-erklaert-das-infektionsgeschehen-in-schulen_aid-62203675 - Die Stadt Mönchengladbach teilt dort mit, Mittel lediglich für einen Schulraum abgerufen zu haben. Nur in diesem können "Fenster gar nicht oder nur auf Kipp" geöffnet werden. Alle anderen Räume haben "genug Frischluftzufuhr". - Der Fachbereich Schule und Sport habe bereits im Sommer 2020 (...) dafür gesorgt, dass "sämtliche Klassenräume ausreichend gelüftet werden" können. - In Zweifelsfällen seien Messungen veranlasst worden, um sicher gehen zu können. (...) In wenigen Fällen, in denen die Ergebnisse der Messungen nicht befriedigend waren, seien Gegenmaßnahmen ergriffen worden. - Stand heute sei davon auszugehen, dass sämtliche regelmäßig genutzten Schulräume in einem ausreichenden Maß belüftet werden können. - Seit Herbst vergangenen Jahres habe man sich alle Klassenräume angeguckt, ob sie sich ausreichend lüften lassen. In 250 Klassen sei nachgebessert worden. ,,In allen Räumen lassen sich jetzt mindestens zwei große Fenster öffnen", sagt der Schuldezernent [Gert Fischer]. Mobile Lüftungsgeräte haben bei Fischer in puncto Pandemieschutz nur die Priorität 6. Ich bitte Sie darum, Auskunft zu erteilen: 1. welche baulichen und physikalischen Kriterien Sie zur Einschätzung der Lüftungsfähigkeit herangezogen haben und zu welchem Zeitpunkten dies geschehen ist 2. ab Erfüllung welcher Kriterien ein Schulraum gemäß Ihrer Einschätzung "genug Frischluftzufuhr" erhält 3. welche Maßnahmen wurden konkret im Sommer 2020 durchgeführt und welche Kriterien und Datenstände liegen ihnen zugrunde. 4. Welche Messungen wurden vorgenommen, wie/von wem wurden sie durchgeführt und welche konkreten "Gegenmaßnahmen" wurden getroffen. 5. Wurden die Daten, Kriterien, Messungen und Maßnahmen im Pandemieverlauf an die veränderten Rahmenbedingungen, z.B. in Form ansteckenderer Varianten wie Alpha (B.1.1.7) oder Delta angepasst? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis? 6. Was wurde konkret seit Herbst in 250 Klassenräumen nachgebessert? 7. Bezieht sich die Definition der ausreichenden Lüftungsfähigkeit (so lässt sich Ihre Aussage lesen) im Kern auf die Möglichkeit "mind. zwei große Fenster öffnen" zu können? 8. Ist in den von Ihnen als "ausreichend belüftet" bezeichneten Räumen sog. "Kreuzlüften" möglich? Gibt es an mehr als einer Raumseite eine Lüftungsmöglichkeit und wenn ja welche? 8. Welche Luftaustauschrate wird in den von Ihnen als "ausreichend belüftet" eingeschätzen Räumen voraussichtlich erreicht? 9. Kann in sämtlichen als "ausreichend belüftet" bezeichneten Räumen auch während des Unterrichts ohne ständige Aufsicht des Lehrpersonals unter Einhaltung sonstiger Unfallverhütungsvorschriften (Absturz etc.) über ein Öffnen der Fenster "auf Kipp" hinaus gelüftet werden? 10. Wie stellt sich die Situation im kommenden Herbst/Winter bei fallenden Temperaturen dar? Welche vorbereitenden Maßnahmen wurden getroffen? Ist eine "ausreichende Belüftung" gewährleitet? Wenn ja, nach welchen Kriterien? 11. Das Sars-Cov-2 Virus verbreitet sich mit der Delta-Variante etwa so schnell und effizient wie die Masern. Ist dieser Erkenntnis Rechnung getragen und in welcher Form? 12. Auf welcher Grundlage kommen SIe zu der Einschätzung, dass die kontinuierliche Reinigung der Luft eines Raumes mit ca. 30 Personen über einen Zeitraum von mehrmals 1h und dem damit einhergehenden erhöhten Expositionsrisiko lediglich "die Priorität 6" und nicht im Sinne eines "Käsescheibenmodells" zum bestmöglichen Schutz beitragen soll. Ich bitte Sie, sämtliche Unterlagen, Gutachten, Messergebnisse, Maßnahmendokumentationen und Protokolle, etc. zur Verfügung zu stellen, aus denen die Situation in den Schulräumen sowie die Entscheidungsprozesse und deren Grundlage nachvollziehbar werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227030/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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