Sehr [geschwärzt],
zu der von Ihnen gestellten Anfrage vom 19.08.2021 nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) ist folgendes zu sagen:
1.
Sie haben um die Mitteilung gebeten, welche Betriebssysteme in den IT-Systemen der Stadt Koblenz für die elektronische Datenverarbeitung genutzt werden. Diese Anfrage ist zu unbestimmt. Die elektronische Datenverarbeitung bei der Stadt Koblenz betrifft nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch die Gebäudetechnik, die Schulnetzwerke etc. Damit eine Beantwortung erfolgen kann, wird um entsprechende Präzisierung gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG gebeten. Soweit Sie interne Dokumentationen über die Update-Regelungen dieser Betriebssysteme erbeten haben, ist auch hier eine Präzisierung Ihrer Anfrage notwendig.
2.
Die Notfall- und Sicherheitskonzepte der IT-Systeme können nicht zur Verfügung gestellt werden. Hier überwiegen die öffentlichen Belange der Stadt Koblenz. Dieser Antrag wird daher gemäß § 14 Abs. 1 LTranspG abgelehnt. Bezüglich ihres Auskunftsbegehrens über die bestehenden Datenschutz- und Datenlöschkonzepte ist zu sagen, dass allgemeine Datenschutz- und Datenlöschkonzepte bei der Stadt Koblenz nicht bestehen. Bei den einzelnen Fachämtern der Stadt Koblenz werden Daten mit unterschiedlichen Schutzniveaus verarbeitet. Dementsprechend variieren auch die Datenschutz- und Datenlöschkonzepte. Insofern ist auch hier eine Präzisierung Ihrer Anfrage notwendig.
Da Ihre Anfrage nicht ohne Aufwand beantwortet werden kann, handelt es sich nicht um eine einfache schriftliche Auskunft gemäß § 24 LTranspG. Somit besteht keine Gebührenfreiheit. Ist die Beantwortung einer Frage mit umfangreichen Recherchemaßnahmen verbunden und beträgt der notwendige Zeitaufwand mehr als 45 Minuten, sieht das Allgemeine Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz hierfür Gebühren von bis zu 760,00 € vor. Für die Übermittlung von Dokumenten können ebenfalls Gebühren verlangt werden. Der Gebührenrahmen reicht hier bis zu 180,00 €. Müssen Informationsträger, wie etwa Abschriften, Abdrucke oder Kopien, extra hergestellt werden, fallen ebenfalls Gebühren an.
Zunächst wird daher darum gebeten, dass Sie, wie oben ausgeführt, Ihre Anfrage präzisieren. Die für die Auskunft entstehenden Gebühren sind dann von dem Zeitaufwand abhängig, der für die Beantwortung der Frage notwendig ist.
>>> Hinweise zur Bearbeitung von Anfragen im Ticket-System des Security-Managements <<<<
Sollten Sie noch Fragen haben oder ergänzende Unterlage einreichen wollen, antworten Sie bitte einfach auf diese E-Mail.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Fall in einer separaten E-Mail schicken möchten, geben Sie bitte unbedingt die o. g. Vorgangsnummer [geschwärzt] in der Betreffzeile an.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
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