Prüfung der individuellen Gefährdungslage von Ortskräften

- Sämtliche bis zum 12.08.2021 gültigen internen Weisungen und Arbeitshilfen zur Prüfung der individuellen Gefährdungslage von ehemaligen afghanischen Ortskräften.
- Welche Nachweise waren bis zum 12.08.2021 erforderlich, damit die individuelle Gefährdung einer afghanischen Ortskraft bis dahin anerkannt werden konnte?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • 0 Follower:innen
Micha Greif
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche bis z…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Micha Greif
Betreff
Prüfung der individuellen Gefährdungslage von Ortskräften [#227041]
Datum
19. August 2021 10:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche bis zum 12.08.2021 gültigen internen Weisungen und Arbeitshilfen zur Prüfung der individuellen Gefährdungslage von ehemaligen afghanischen Ortskräften. - Welche Nachweise waren bis zum 12.08.2021 erforderlich, damit die individuelle Gefährdung einer afghanischen Ortskraft bis dahin anerkannt werden konnte?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Micha Greif Anfragenr: 227041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227041/ Postanschrift Micha Greif << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Micha Greif
Micha Greif
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung der individuellen Gefährdungslage von …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Micha Greif
Betreff
AW: Prüfung der individuellen Gefährdungslage von Ortskräften [#227041]
Datum
21. September 2021 07:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung der individuellen Gefährdungslage von Ortskräften“ vom 19.08.2021 (#227041) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Micha Greif Anfragenr: 227041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227041/ Postanschrift Micha Greif << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Antrag wird nach §§ 3 Nr. 4, Nr. 1a) und Nr. 2 IFG abgelehnt.
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Prüfung der individuellen Gefährdungslage von Ortskräften [#227041]
Datum
21. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Antrag wird nach §§ 3 Nr. 4, Nr. 1a) und Nr. 2 IFG abgelehnt.