Dokumente zu 20 L 2344/20

Alle Dokumente, insbesondere die Schriftsätze nebst Anlagen, zum Verfahren 20 L 2344/20.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. August 2021
  • Frist
    25. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zu 20 L 2344/20 [#227157]
Datum
20. August 2021 23:21
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, insbesondere die Schriftsätze nebst Anlagen, zum Verfahren 20 L 2344/20.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227157/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 23.08.2021 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
23. August 2021 12:17
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 23.08.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4061/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.08.2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#227157] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokume…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#227157]
Datum
30. September 2021 13:27
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu 20 L 2344/20“ vom 20.08.2021 (#227157) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227157/

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 25.11.2021 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
25. November 2021 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 25.11.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4061/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.08.2021 Sehr Antragsteller/in mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Informationszugang zu allen Dokumenten des Verfahrens 20 L 2344/20. Gemäß § 6 Buchstabe a) IFG NRW ist ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen würde. Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann sowohl dann vorliegen, wenn ein Schaden zu befürchten ist, als auch schon dann, wenn irgendein Nachteil droht. Die Unterlagen, die Sie einsehen möchten, enthalten Informationen über polizeiinterne Abläufe und polizeitaktische und -strategische Erwägungen, deren Bekanntwerden die Tätigkeit der Polizei nachhaltig beeinträchtigen würde. Im Falle einer Veröffentlichung hätten potentielle Straftäter die Möglichkeit, diese Informationen bei der Begehung von Straftaten zu ihren Gunsten zu nutzen, so dass gravierende Nachteile in Bezug auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu erwarten wären. Eine Veröffentlichung der Unterlagen oder von Teilen davon kommt nicht in Betracht. Daher wäre Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 6 Buchstabe a) IFG NRW abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen