Protokolle, Rundschreiben über das erstmalige Führen von Kontaktnachweisen

Die Hochschulen wurden bereits frühzeitig, vermutlich von Ihnen oder über Sie, darüber informiert, dass mit Verkündung der SARS-CoV-2-EindV in Gesetzblatt GVBI.11/20, [Nr. 103] erstmalig die Notwendigkeit zum Führen von Kontaktnachweisen enthalten sein wird. Dies muss nach meiner Recherche weit früher als am Verkündungstag 30.10.2020 erfolgt sein.
Ich gehe daher davon aus, dass Sie vorab die geplanten Änderungen erhalten haben und mit den Hochschulen besprochen haben oder durch Rundschreiben weitergeleitet haben oder auch nur Teil eines Verteilers waren.
Ich hätte gern diese Rundschreiben oder ein Protokoll oder eine Email (usw.), aus der vor allem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt Sie von wem erstmalig informiert wurden und wann und an wen Sie diese Informationen weitergeleitet haben.

Ergebnis der Anfrage

Es ist dem MWFK nicht ermittelbar ob und wann die Hochschulen informiert wurden.
Warum es dann erst hieß, wir geben nichts raus, es dann auch noch fast ein Jahr dauerte und die wertvolle Arbeitskraft der LDA brauchte, ist mir schleierhaft.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. August 2021
  • Frist
    22. Juli 2022
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Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Protokolle, Rundschreiben über das erstmalige Führen von Kontaktnachweisen [#227223]
Datum
22. August 2021 19:29
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Hochschulen wurden bereits frühzeitig, vermutlich von Ihnen oder über Sie, darüber informiert, dass mit Verkündung der SARS-CoV-2-EindV in Gesetzblatt GVBI.11/20, [Nr. 103] erstmalig die Notwendigkeit zum Führen von Kontaktnachweisen enthalten sein wird. Dies muss nach meiner Recherche weit früher als am Verkündungstag 30.10.2020 erfolgt sein. Ich gehe daher davon aus, dass Sie vorab die geplanten Änderungen erhalten haben und mit den Hochschulen besprochen haben oder durch Rundschreiben weitergeleitet haben oder auch nur Teil eines Verteilers waren. Ich hätte gern diese Rundschreiben oder ein Protokoll oder eine Email (usw.), aus der vor allem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt Sie von wem erstmalig informiert wurden und wann und an wen Sie diese Informationen weitergeleitet haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 227223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227223/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Langner, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u.g. Anfrage. Das MWFK prüft derzeit, …
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: Protokolle, Rundschreiben über das erstmalige Führen von Kontaktnachweisen [#227223]
Datum
26. August 2021 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u.g. Anfrage. Das MWFK prüft derzeit, ob und inwieweit eine Gebührenpflicht zur Beantwortung Ihrer Anfrage besteht, hierzu erhalten Sie eine gesonderte Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> um den Aufwand möglichst gering zu halten würde mir auch vorerst eine einfache Ausku…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Protokolle, Rundschreiben über das erstmalige Führen von Kontaktnachweisen [#227223]
Datum
27. August 2021 00:14
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> um den Aufwand möglichst gering zu halten würde mir auch vorerst eine einfache Auskunftserteilung reichen. Diese könnte zum Beispiel so lauten: Dem MWFK wurde am XX.XX.XXXX von XXXX mitgeteilt, dass in der nächsten Corona Verordnung vorgesehen ist, Kontaktlisten zu führen. Das MWFK hat daraufhin die Hochschule am XX.XX.XXXX in einer Email / Rundschreiben / Besprechung... informiert. Sofern mir das reicht, brauche ich keine Aktenabzüge. Wenn nicht, können wir gern den langen Weg gehen, das würde ich Ihnen aber mitteilen. Für das Land Brandenburg gibt es keine einheitlichen Vorgaben, ab welchem Aufwand eine Gebühr zu erheben ist. Der Gesetzgeber hat explizit eine Möglichkeit der kostenfreien Auskunft vorgesehen. Im IFG Bund hat sich etabliert Auskünfte kostenfrei zu beantworten, wenn der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen von 30 Minuten nicht übersteigt oder bei Übersendung von max. 20 DIN A 4 Kopien, soweit kein weiterer Rechercheaufwand entsteht. Dies bezieht sich ausschließlich auf die Zeit/Arbeit zum ermitteln/aussortieren der Informationen. Nicht davon betroffen ist die Zeit/Arbeit, die zur Erstellung eines Bescheides benötigt wird. Vielleicht können wir uns beide daran orientieren. Quelle: https://fragdenstaat.de/dokumente/8679-microsoft-word-hinweise-zur-gebuhrenerhebung-ifg-uig-abgestimmt-finaldocx/ Ich bedanke mich und verbleibe hochachtungsvoll Marcel Langner Anfragenr: 227223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227223/
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage nach AIG vom 22.08.2021 Sehr geehrter Herr Langner, Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: Ent…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach AIG vom 22.08.2021
Datum
14. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: Entgegen Ihrer Annahme wurde durch die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bereits deutlich früher, nämlich mit der SARS-CoV-2-EindV vom 17.03. 2020 (GVBI. II - 2020, Nr. 10) in § 1 Abs. 2 für Veranstaltungen bis 50 Teilnehmer festgelegt, dass Anwesenheitslisten mit Namen, Adressen und Telefonnummer zu führen sind. Diese Regelung galt auch für Lehrveranstaltungen an Hochschulen, soweit diese stattfinden konnten. Über die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf die Hochschulen stand und steht das MWFK mit den Leitungen der Hochschulen in einem regelmäßigen – teils täglichen – telefonischen Austausch. Für weitere Informationen empfehle ich Ihnen die Webseite: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/ministerium/umgang-mit-corona-pandemie/ Ihre Bitte um eine einfache Auskunftserteilung betrachte ich damit als abgeschlossen. Ich weise Sie auf die Möglichkeit hin, nach § 11 Abs. 2 AIG die Landesbeauftragte anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Ihre Anfrage nach AIG vom 22.08.2021 [#227223] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihren Hinweis. Ic…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach AIG vom 22.08.2021 [#227223]
Datum
17. September 2021 18:42
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich habe eine Aussage einer brandenburgischen Hochschule vorliegen, nach deren Lesart es sich für mich so darstellt, als ob dieser erst mit der von mir angesprochenen Verordnung gewahr wurde, eine solche Kontaktnachverfolgung durchführen zu müssen. Ich kann nur vermuten, dass dies auch daran liegen kann, dass das Sommersemester dort vorrangig digital durchgeführt wurde und daher der Aufwand für das führen von Papierlisten gering war. Mich interessiert daher wirklich die Kommunikation im Rahmen der von mir erfragten Version der Verordnung. Auch wenn diese in der Tat nicht erstmalig eine solche Pflicht ausführt. Auch meine Recherchen beim Gesundheitsministerium legen den Schluß nahe, dass Ihre beiden Ministerien die Verordnungen in Abstimmung miteinander ausarbeiten. Ich möchte Sie daher bitten, das Wörtchen "erstmalig" aus meiner ursprünglichen Anfrage zu streichen und dieses nicht als Bedingung für meine Anfrage anzusehen, meine weiteren/eigentlichen Fragestellungen nicht zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 227223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227223/
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
AW: Ihre Anfrage nach AIG vom 22.08.2021 [#227223] Sehr geehrter Herr Langner, Ihre o.g. Anfrage befindet sich no…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach AIG vom 22.08.2021 [#227223]
Datum
14. Oktober 2021 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre o.g. Anfrage befindet sich noch in Bearbeitung. Eine Beantwortung kann ich Ihnen für Ende Oktober in Aussicht stellen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage nach AIG vom 14.09.2021 Sehr geehrter Herr Langner, Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: Die…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach AIG vom 14.09.2021
Datum
26. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: Die Beratungen innerhalb der Landesregierung und mit den Hochschulen zu den jeweiligen Entwürfen der SARS-CoV-2-EindV erfolgten idR mündlich. Die letztliche Entscheidung zu den jeweiligen Regelungen der Verordnung lag bei der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz als Verordnungsgeberin und wurde vorher im Rahmen von Beratungen des Kabinetts abgestimmt. Mithin bestand also erst mit Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung Sicherheit über die gültigen Regelungen. Ihr Antrag auf weitergehende Informationen zu Terminen o.ä. sowie die Übersendung von diesbezüglichem Schriftverkehr wird auf Grundlage von § 4 Abs. 1 Nr. 3 und 5 AIG abgelehnt. Aktenauskünfte zu den Abstimmungen zu den jeweiligen Corona-Verordnungen innerhalb der Landesregierung, also die Frage, wann das MWFK über geplante Regelungen erstmalig informiert wurde, fallen unter den § 4 Abs. 1 Nr. 3 AIG, wonach der Antrag abzulehnen ist. Weiterhin fallen Aktenauskünfte darüber, wann und wie die Hochschulen vom MWFK über geplante oder bestehende Regelungen der Corona-Verordnungen informiert wurden unter den § 4 Abs. 1 Nr. 5 letzter Halbsatz AIG, wonach der Antrag abzulehnen ist. Ich weise Sie auf die Möglichkeit hin, nach § 11 Abs. 2 AIG die Landesbeauftragte anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokolle, Rundschreiben über das erstmalige Führen von Kontaktnachweisen“ [#227223]
Datum
26. Oktober 2021 17:38
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227223/ Ich stimme der Argumentation bezüglich der Kommunikation zwischen den Ministerien eigentlich zu, da mir auch nach dem Lesen der Gesetzesbegründung diese schlüssig erscheint. Auch ich sehe hier beim MWFK keinen Ermessensspielraum. Etwas zaudere ich mit der Begründung bezüglich der Kommunikation des MWFK mit den Hochschulen. Ich glaube nicht, dass diese im Rahmen Ihrer Aufsichtsfunktion erfolgte, sondern hier im Rahmen eines normalen Beratungsverfahrens bezüglich der Gesetzgebung. Nun steht in der Gesetzesbegründung jedoch ziemlich weitfassend: "Damit sind die Beratungen des Kabinetts und alle Arbeiten und Beratungen zu ihrer Vorbereitung gemeint." Man könnte die Beratungen, die das MWFK mit den Hochschulen durchführt daher auch unter solche Vorbereitungen fassen, da diese ja letztlich der Anpassung der Verordnung dienen. Mir würde aber auch ein Datum ausreichen, an dem erstmalig überhaupt solche Beratungen gestartet sind. Etwas spitzfindig würde ich behaupten, dass doch das Datum selbst keine solche Beratung darstellt? Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 227223.pdf Anfragenr: 227223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227223/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 22. August 2021 Sehr…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 22. August 2021
Datum
2. November 2021 15:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben vom 2. November 2021 zum Aktenzeichen 002/21/1852 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Marcel Langner
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 22. August 2021 …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 22. August 2021 [#227223]
Datum
5. Januar 2022 01:02
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es in dieser Sache bereits neue Erkenntnisse auf Ihre Rückfrage an das MWFK? Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 227223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227223/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 22. August 2021 Sehr…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 22. August 2021
Datum
21. Januar 2022 14:06
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
553,5 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Marcel Langner
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 22. August 2021 …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 22. August 2021 [#227223]
Datum
11. März 2022 17:54
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte höflichst um Sachstandsmeldung bitten. Auch in meinem anderen Verfahren zum Thema Unterlagen der Findungskommission. Mir erscheint sich ein Muster im Verhalten der Behörde zu ergeben und ich würde die mir notwendig erscheinenden weiteren Schritte gehen, jedoch Prozesse auch nicht unterbrechen, die Sie eventuell in Gang gebracht haben. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur v. 22.08.21, # 227223 Se…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur v. 22.08.21, # 227223
Datum
16. März 2022 14:44
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
540,8 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur v. 22.08.21 Sehr geehrte…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur v. 22.08.21
Datum
30. März 2022 14:31
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
646,9 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
"Antwort"
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Via
Briefpost
Betreff
"Antwort"
Datum
5. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen

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Marcel Langner
Sehr << Anrede >> in dieser Sache hat das MWFK nun geantwortet, sie hätte diese Information nicht vorl…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokolle, Rundschreiben über das erstmalige Führen von Kontaktnachweisen“ [#227223]
Datum
15. Juli 2022 18:43
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in dieser Sache hat das MWFK nun geantwortet, sie hätte diese Information nicht vorliegen. Ich weiß im Moment nicht so recht was ich davon halten soll, wenn jemand zuerst alle möglichen Ablehnungsgründe ins Feld führt, dann fast ein Jahr braucht um dann zu sagen, wir haben nichts. So richtig glaubwürdig erscheint mir das nicht. Ich denke aber mehr lässt sich hier nicht ohne Gericht ausrichten und bedanke mich für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 227223.pdf - 2021-11-02_1-LDA_002211852_211102.pdf - 2022-01-21_1-WinWord.pdf - 2022-03-16_1-LDA_002211852_220315.pdf - 2022-03-30_1-LDA_002211852_220329.pdf - 2022-07-05_1-mwfk-auskunft-227223.pdf Anfragenr: 227223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227223/