Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Grundsicherung werden auch die Kosten der Unterkunft übernommen. Dabei werden regionale Maßzahlen für die Angemessenheit der Unterkunft zu Grunde gelegt. Bei Überschreitung von Grenzen wird zur Verringerung/Umzug aufgefordert und ein halbjährlicher Bestandsschutz eingeräumt. Danach wird die Übernahme der Kosten der Unterkunft auf die ortsüblichen reduziert und die Grundsicherungsempfänger müssen die Differenz vom Existenzminimum bestreiten. Es ist allgemein bekannt, dass günstiger Wohnraum knapp ist.
- Wie viele Haushalte sind von den o. g. Kürzungen betroffen?
- Sind auch Haushalte betroffen, wenn am örtlichen Wohnungsmarkt keine günstigeren Wohnungen verfügbar sind?
- Sind auch Haushalte betroffen, wenn am örtlichen Wohnungsmarkt zwar günstigere Wohnungen verfügbar sind, diese aber aus verschiedenen Gründen nicht an die Grundsicherungsempfänger vermietet werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 227242
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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