Einsatztagebuch Krisenstab Hochwasserkatastrophe

im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe um den 14. Juli 2021:
- eine Abschrift - analog oder digital - des Einsatztagebuchs des Krisenstabs des Landkreises Ahrweiler von seinem Zusammentreten bis zur Übergabe der Leitung an das Land
- eine Abschrift - analog oder digital - des Einsatztagebuchs der technischen Einsatzleitung des Landkreises Ahrweiler vom 13.07.2021 bis zum 15.07.2021

Die Ereignisse der Nacht vom 14.07.2021 auf den 15.07.2021 - und dabei insbesondere die Frage, ob dem Landkreis frühzeitig Informationen vorgelegen haben, die eine Räumung des Ahrtals notwendig erscheinen ließen, sind von erheblichem öffentlichen Interesse.
Ich bitte daher um Übersendung der benannten Dokumente und bedanke mich für Ihre Bemühungen.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage wurde abgelehnt, weil die Veröffentlichung der Daten angeblich die Durchführung eines Strafverfahrens gefährdet. Nach Abschluss des Strafverfahrens soll ein neuer Antrag gestellt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Zusammenhang mit der …
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatztagebuch Krisenstab Hochwasserkatastrophe [#227286]
Datum
23. August 2021 22:50
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe um den 14. Juli 2021: - eine Abschrift - analog oder digital - des Einsatztagebuchs des Krisenstabs des Landkreises Ahrweiler von seinem Zusammentreten bis zur Übergabe der Leitung an das Land - eine Abschrift - analog oder digital - des Einsatztagebuchs der technischen Einsatzleitung des Landkreises Ahrweiler vom 13.07.2021 bis zum 15.07.2021 Die Ereignisse der Nacht vom 14.07.2021 auf den 15.07.2021 - und dabei insbesondere die Frage, ob dem Landkreis frühzeitig Informationen vorgelegen haben, die eine Räumung des Ahrtals notwendig erscheinen ließen, sind von erheblichem öffentlichen Interesse. Ich bitte daher um Übersendung der benannten Dokumente und bedanke mich für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227286/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], mit E-Mail vom 23.08.2021 beantragten Sie eine Abschrift des Einsatztagebuchs de…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Einsatztagebuch Krisenstab Hochwasserkatastrophe [#227286]
Datum
25. August 2021 07:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], mit E-Mail vom 23.08.2021 beantragten Sie eine Abschrift des Einsatztagebuchs des Krisenstabs des Landkreises Ahrweiler von seinem Zusammentreten bis zur Übergabe der Leitung an das Land und eine Abschrift des Einsatztagebuchs der technischen Einsatzleitung des Landkreises Ahrweiler vom 13.07.2021 bis zum 15.07.2021. Diesen Antrag müssen wir hiermit ablehnen. Begründet wird dies mit den Ausführungen des § 14 Abs. 1 Nr. 2 LTranspG. Dort heißt es: "Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen und die Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform hat zu unterbleiben, soweit und solange der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist. Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden und die Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform soll unterbleiben, soweit und solange... ...die Bekanntgabe der Information nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens hätte..." Da diese Voraussetzungen vorliegend erfüllt sind, kann Ihrem Antrag nicht nachgekommen werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Telefon: [geschwärzt] Telefax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, (ich verzichte auf die persönliche Anrede, weil ich noch nicht weiß, ob diese ver…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatztagebuch Krisenstab Hochwasserkatastrophe [#227286]
Datum
25. August 2021 09:48
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, (ich verzichte auf die persönliche Anrede, weil ich noch nicht weiß, ob diese veröffentlicht wird - ist meine erste Anfrage) herzlichen Dank für die schnelle Antwort, die mich allerdings nicht zufrieden stellt. Der Ablehnung eines Antrags nach LTranspG muss eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Anspruch auf Zugang zu der Information mit entgegenstehenden schützenswerten Belangen. Diese Ermessensentscheidung ist zu begründen (vgl. VV-LTranspG, 17.1). Diese notwendige Abwägung und Begründung vermisse ich. Sie führen § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 LTranspG als entgegenstehenden schützenswerten Belang an. Diese Norm schützt zum einen den Erfolg strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines Ermittlungsverfahrens sind dann zu bejahen, wenn durch das Bekanntwerden der Information die Ermittlungsergebnisse beeinträchtigt und das Ergebnis der Ermittlungen verfälscht würden (VV-TranspG, 14.1.2.2). Mir erschließt sich nicht, inwieweit durch Veröffentlichung des Einsatztagebuchs die Ermittlungsergebnisse beeinträchtigt oder das Ergebnis der Ermittlungen verfälscht werden sollte. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft die beantragten Dokumente ohnehin bereits kennt und auswertet. Eine Gefahr der Beeinträchtigung oder Verfälschung vermag ich daher nicht zu erkennen. Zum anderen wird der Verfahrensablauf von anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- und Disziplinarverfahren geschützt. Dieser Ausnahmetatbestand greift, "wenn die Bekanntgabe der Information die Verfahrensrechte eines Verfahrensbeteiligten beeinträchtigen würde" (VV LTranspG, 14.1.2.2). Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Bekanntgabe Zeugen zu unwahren Aussagen verleiten könnte oder wenn einem Betroffenen die Rechtsverfolgung in einem Gerichtsverfahren erschwert würde. Von einem anhängigen Gerichts,- Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahren ist - jedenfalls mir - durch die Presse nichts bekannt geworden. Bekannt sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den Landrat und ein Mitglied des Krisenstabes. Wenn aber ein Verfahren nicht anhängig (also im Sinne von Eingang bei Gericht) ist, greift auch der Ausnahmetatbestand nicht. Darüber hinaus sehe ich durch die Veröffentlichung keine Gefährdung der Verfahrensrechte eines Beteiligten. Nach der Verwaltungsvorschrift liegt die Darlegungslast für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes bei der Behörde. Das heißt, es muss im Einzelfall dargelegt werden, dass durch die Auskunft ein Interesse nach § 14 LTranspG beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sind die Ausnahmetatbestände eng auszulegen. Der freie Informationszugang soll der Regelfall sein (VV LTranspG, 14.1.2). Ich bitte daher höflichst um erneute Prüfung des Auskunftsantrags unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen. Schließlich darf der Informationszugang nur in dem Umfang versagt werden, in dem die Informationen schutzwürdig sind. Dies gilt auch in zeitlicher Hinsicht. Sofern Sie also bei erneuter Abwägung wieder zu dem Ergebnis kommen, dass die Anfrage abzulehnen ist, sind die Informationen zu veröffentlichen, wenn die Gründe weggefallen - also etwaige entgegenstehende Verfahren beendet - sind. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 227286 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr [geschwärzt], wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mails vom 23.08.2021 und 25.08.2021, mit denen Sie die Aushändigun…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Einsatztagebuch Krisenstab Hochwasserkatastrophe [#227286]
Datum
9. September 2021 18:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mails vom 23.08.2021 und 25.08.2021, mit denen Sie die Aushändigung/Übersendung des Einsatztagebuches im Rahmen der Hochwasserkatastrophe am 14.07.2021 beantragt haben. Ein Antrag auf Informationszugang soll nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 LTranspG abgelehnt werden und die Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform soll unterbleiben, soweit und solange die Bekanntgabe der Information nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens hätte. Die im vorliegenden Fall ermittelnde Behörde hat die nachteiligen Auswirkungen der Veröffentlichung bestätigt. Eine nachteilige Auswirkung liegt dann vor, wenn durch das Bekanntwerden der Information die Ermittlungsergebnisse beeinträchtigt und das Ergebnis der Ermittlungen verfälscht würden. Dies ist vorliegend der Fall, weil die Bekanntgabe der Information noch zu vernehmende Zeugen zu unwahren Aussagen verleiten könnte. Zudem sind die schutzwürdigen Belange der beteiligten Personen zu wahren, da diese anhand der Unterlagen identifiziert werden könnten. Bei dem Einsatztagebuch handelt es sich um ein wesentliches Beweismittel im vorliegenden Ermittlungsverfahren. Aus den genannten Gründen ist Ihr Antrag nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 LTranspG abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Mit einer begründeten Absage lässt sich deutlich leich…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatztagebuch Krisenstab Hochwasserkatastrophe [#227286]
Datum
9. September 2021 20:51
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Mit einer begründeten Absage lässt sich deutlich leichter umgehen. Gemäß der einschlägigen Verwaltungsvorschrift zum LTranspG dient der Ablehnungsgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr 2 LTranspG ausschließlich dem Schutz laufender Verfahren; er ist zeitlich begrenzt bis zum Abschluss des Verfahrens. Ich gehe daher davon aus, dass Sie mir das Einsatztagebuch nach Abschluss des Verfahrens zur Verfügung stellen. Muss ich dann einen neuen Antrag stellen oder kommen Sie dann von selbst auf die Angelegenheit zurück? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227286/

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr Antragsteller/in bitte stellen Sie sodann einen neuen Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
AW: Einsatztagebuch Krisenstab Hochwasserkatastrophe [#227286]
Datum
10. September 2021 07:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte stellen Sie sodann einen neuen Antrag. Mit freundlichen Grüßen