Vereinbarungen und Kommunikation mit CureVac

- Sämtliche vorliegenden Vereinbarungen mit der CureVac AG, Curevac N.V. und Curevac Real Estate GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen
- Sämtliche vorliegende Kommunikation mit Vertreter*innen der CureVac AG, Curevac N.V. und Curevac Real Estate GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2
Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    480,00 Euro
  • 4 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche vorli…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vereinbarungen und Kommunikation mit CureVac [#227300]
Datum
24. August 2021 10:23
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche vorliegenden Vereinbarungen mit der CureVac AG, Curevac N.V. und Curevac Real Estate GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen - Sämtliche vorliegende Kommunikation mit Vertreter*innen der CureVac AG, Curevac N.V. und Curevac Real Estate GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 227300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227300/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Herr Semsrott, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Vereinbarungen und Kommunikation mit CureVac [#227300]
Datum
24. August 2021 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Semsrott, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Vereinbarungen und Kommunikation mit CureVac[#227300]
Datum
22. September 2021 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Antrag vom 24. August 2021 bitten Sie um 1. Sämtliche vorliegenden Verei…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Vereinbarungen und Kommunikation mit CureVac [#227300]
Datum
27. Oktober 2021 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Antrag vom 24. August 2021 bitten Sie um 1. Sämtliche vorliegenden Vereinbarungen mit der CureVac AG, Curevac N.V. und Curevac Real Estate GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen 2. Sämtliche vorliegende Kommunikation mit Vertreterinnen der CureVac AG, Curevac N.V. und Curevac Real Estate GmbH in Bezug auf Impfstoffe Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Hinsichtlich der Impfstoffproduktion wurden die Vorgänge vorwiegend durch die insoweit federführende durch die Taskforce Impfstoffproduktion, die beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) angesiedelt ist, bearbeitet. Sollten die von Ihnen angefragten Dokumente und Informationen vorliegen, sind diese nach dem IFG durch die sachnächste Behörde zu gewähren, die in diesem Fall das BMWi ist. Von dort haben Sie bereits einen Bescheid erhalten. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in den vergangenen Monaten zu unterschiedlichen Aspekten mit der CureVac AG kommuniziert. Mit dem von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch werden die Belange Dritter, mithin (Name Unternehmen/Beteiligter) berührt sein. Daher ist das BMG gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Der von Ihnen geltend gemachte Informationszugang ist voraussichtlich gebührenpflichtig. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 8 Stunden. Es würde somit voraussichtlich Gebühren in Höhe von 480 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss der Zusammenstellung der Unterlagen feststehen. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen und mitzuteilen, ob Sie unter diesen Umständen an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen