Cov2 Test Kostenpflichtig

Man sagt, es wäre ungerecht, dass die Geimpften für die Tests der Ungeimpften aufkommen müssen. D.h. Die Ungeimpften müssen jetzt für die Impfung der anderen und den Tests aufkommen. Wo ist da das Gleichbehandlungsprinzip?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Man sagt, es wäre ungerech…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Cov2 Test Kostenpflichtig [#227307]
Datum
24. August 2021 13:14
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Man sagt, es wäre ungerecht, dass die Geimpften für die Tests der Ungeimpften aufkommen müssen. D.h. Die Ungeimpften müssen jetzt für die Impfung der anderen und den Tests aufkommen. Wo ist da das Gleichbehandlungsprinzip?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227307/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Hinsichtlich Ihres Statements und Ihrer F…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
AW: Cov2 Test Kostenpflichtig [#227307]
Datum
24. August 2021 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Hinsichtlich Ihres Statements und Ihrer Frage: "Man sagt, es wäre ungerecht, dass die Geimpften für die Tests der Ungeimpften aufkommen müssen. D.h. Die Ungeimpften müssen jetzt für die Impfung der anderen und den Tests aufkommen." "Wo ist da das Gleichbehandlungsprinzip?" weisen wir auf Folgendes hin: Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) obliegt als Hauptaufgabe die Zulassung von Humanarzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG), die Erfassung und Bewertung von Arzneimittel- und Medizinprodukterisiken und die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs. Fragen zur Erstattung, Kostenübernahme von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Festlegungen zur Verschreibungsfähigkeit und/oder den Ausschluss von Arzneimitteln und Medizinprodukten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen und Krankenkassenvereinigungen. Die Regelungen hat der Gesetzgeber hinsichtlich der Erstattung durch gesetzliche Krankenversicherer getroffen, z. B. mittels Festbeträgen. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (www.g-ba.de). Eine weitere Möglichkeit wäre sich hinsichtlich Ihrer Frage zur Gleichbehandlung direkt an den Gesetzgeber das Bundesministerium für Gesundheit (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) zu wenden. Mit freundlichen Grüßen