Anzahl bereits untersuchter Autopsieberichte/Obduktionen zur Feststellung der Covid-19-Impfsicherheiten und zusätzliche Fragen. Generalstaatsanwaltschaften ordnen aufgrund ihrer Einschätzung keine Obduktionen an.

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

- Anzahl der untersuchten Autopsieberichte/Obduktionen zur Feststellung der Impfsicherheit und Untersuchung der Kausalität zwischen Impfung und Tod.
- Zudem bitte ich Sie fünf Fragen, die in den folgenden erklärenden Kontext eingearbeitet sind zu beantworten.

Auf eine Anfrage von Barbara Kern antworteten Sie auf folgende Fragen:

“Werden nach der Covid19-Impfung mehr Obduktionen durchgeführt als zuvor?
Wieviele Obduktionen werden denn derzeit pro Woche durchgeführt?
Gibt es hierzu Zahlen?” (1) 

mit
“diese Zahlen liegen uns nicht vor. Obduktionen ordnet in der Regel die Staatsanwaltschaft an, meist die Staatsanwaltschaft im jeweiligen Bundesland, der jeweiligen Stadt.
Ob es zentral zusammengeführte Daten gibt, weiß ich nicht. Auch nicht, was auf Totenscheinen vermerkt wird.” (2) 


In derselben Korrespondenz erklärten Sie: 
“Die Todesursache stellt ein Rechtsmediziner / Pathologe fest. Im Autopsiebericht kann ein möglicher Zusammenhang mit der Impfung beschrieben werden.” (3)



- Schließen Sie eine Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt aus?
- Wenn ja, wurden Obduktionen oder Autopsieberichte zum Ausschluss einer Kausalität herangezogen?

- Wenn ja, wie viele Obduktionen oder Autopsieberichte wurden zum Ausschluss einer Kausalität herangezogen?

Der Generalstaatsanwalt Brauneisen veranlasst keine Obduktionen (die laut Ihrer Aussage zur Feststellung einer Kausalität von Impfung und Tod notwendig sind), da sich “weder auf der Homepage des RKI noch des Paul-Ehrlich-Institut” “valide Hinweise” finden ließen, die auf eine “Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt” schließen lassen würden. (4) 

Sie erklärten, Obduktionen und Autopsieberichte sind das Ergebnis der Anordnung von Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ordnen jedoch keine impfbezogenen Obduktionen an, da es auf Ihrer Homepage keine validen Hinweise auf eine Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt gäbe.



- Woher erhalten oder erhielten sie die zur Ermittlung der Impfsicherheit notwendigen Autopsieberichte, wenn die Staatsanwaltschaften aufgrund Ihrer Einschätzung der Impfsicherheit keine impfbezogenen Obduktionen anordnen?
- Wenn noch nicht erfolgt, angesichts unklarer Forschungslage und Forderungen nach mehr Obduktionen des Bundesverbandes Deutscher Pathologen, sehen Sie sich in der Verantwortung, die Staatsanwaltschaften aufzufordern, Obduktionen zu veranlassen?

Ihre Antwort wird zusätzlich weitergeleitet an: <<E-Mail-Adresse>>.
1, 2, 3 https://fragdenstaat.de/anfrage/anerkennung-eines-tods-durch-corona-impfung/#nachricht-594318
4 https://corona-blog.net/wp-content/uploads/2021/02/Obduktion_Impfung.jpeg

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der untersuchten …
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl bereits untersuchter Autopsieberichte/Obduktionen zur Feststellung der Covid-19-Impfsicherheiten und zusätzliche Fragen. Generalstaatsanwaltschaften ordnen aufgrund ihrer Einschätzung keine Obduktionen an. [#227314]
Datum
24. August 2021 16:32
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der untersuchten Autopsieberichte/Obduktionen zur Feststellung der Impfsicherheit und Untersuchung der Kausalität zwischen Impfung und Tod. - Zudem bitte ich Sie fünf Fragen, die in den folgenden erklärenden Kontext eingearbeitet sind zu beantworten. Auf eine Anfrage von Barbara Kern antworteten Sie auf folgende Fragen:
 “Werden nach der Covid19-Impfung mehr Obduktionen durchgeführt als zuvor? Wieviele Obduktionen werden denn derzeit pro Woche durchgeführt? Gibt es hierzu Zahlen?” (1) 
 mit “diese Zahlen liegen uns nicht vor. Obduktionen ordnet in der Regel die Staatsanwaltschaft an, meist die Staatsanwaltschaft im jeweiligen Bundesland, der jeweiligen Stadt. Ob es zentral zusammengeführte Daten gibt, weiß ich nicht. Auch nicht, was auf Totenscheinen vermerkt wird.” (2) 

 In derselben Korrespondenz erklärten Sie: 
“Die Todesursache stellt ein Rechtsmediziner / Pathologe fest. Im Autopsiebericht kann ein möglicher Zusammenhang mit der Impfung beschrieben werden.” (3)

 - Schließen Sie eine Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt aus? - Wenn ja, wurden Obduktionen oder Autopsieberichte zum Ausschluss einer Kausalität herangezogen?
 - Wenn ja, wie viele Obduktionen oder Autopsieberichte wurden zum Ausschluss einer Kausalität herangezogen? Der Generalstaatsanwalt Brauneisen veranlasst keine Obduktionen (die laut Ihrer Aussage zur Feststellung einer Kausalität von Impfung und Tod notwendig sind), da sich “weder auf der Homepage des RKI noch des Paul-Ehrlich-Institut” “valide Hinweise” finden ließen, die auf eine “Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt” schließen lassen würden. (4) 

Sie erklärten, Obduktionen und Autopsieberichte sind das Ergebnis der Anordnung von Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ordnen jedoch keine impfbezogenen Obduktionen an, da es auf Ihrer Homepage keine validen Hinweise auf eine Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt gäbe.

 - Woher erhalten oder erhielten sie die zur Ermittlung der Impfsicherheit notwendigen Autopsieberichte, wenn die Staatsanwaltschaften aufgrund Ihrer Einschätzung der Impfsicherheit keine impfbezogenen Obduktionen anordnen? - Wenn noch nicht erfolgt, angesichts unklarer Forschungslage und Forderungen nach mehr Obduktionen des Bundesverbandes Deutscher Pathologen, sehen Sie sich in der Verantwortung, die Staatsanwaltschaften aufzufordern, Obduktionen zu veranlassen? Ihre Antwort wird zusätzlich weitergeleitet an: <<E-Mail-Adresse>>. 1, 2, 3 https://fragdenstaat.de/anfrage/anerkennung-eines-tods-durch-corona-impfung/#nachricht-594318 4 https://corona-blog.net/wp-content/uploads/2021/02/Obduktion_Impfung.jpeg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227314/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr Antragsteller/in Sie erwarten eine Stellungnahme zu einer bestimmten Fragestellung. Dabei handelt es sich ni…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Anzahl bereits untersuchter Autopsieberichte/Obduktionen zur Feststellung der Covid-19-Impfsicherheiten und zusätzliche Fragen. Generalstaatsanwaltschaften ordnen aufgrund ihrer Einschätzung keine Obduktionen an. [#227314]
Datum
8. September 2021 17:02
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
2,4 KB


Sehr Antragsteller/in Sie erwarten eine Stellungnahme zu einer bestimmten Fragestellung. Dabei handelt es sich nicht um einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich habe Frau Kern schon viele Fragen zu dem Thema beantwortet … Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit Hinblick auf Ihre Mail vom 08.09.2021, bitte ich Sie zu erklären, weshalb es si…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl bereits untersuchter Autopsieberichte/Obduktionen zur Feststellung der Covid-19-Impfsicherheiten und zusätzliche Fragen. Generalstaatsanwaltschaften ordnen aufgrund ihrer Einschätzung keine Obduktionen an. [#227314]
Datum
9. September 2021 20:35
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Hinblick auf Ihre Mail vom 08.09.2021, bitte ich Sie zu erklären, weshalb es sich bei der von mir geforderten Angabe der Anzahl untersuchter Autopsieberichten und Obduktionen zur Überprüfung des angesprochenen Sachverhaltes nicht um eine Information nach dem Informationsfreiheitsgesetz handelt. Unabhängig davon, angesichts Ihrer Position als zentrale Stelle zur Überprüfung der Impfsicherheit, ist es Ihre generelle Verantwortung auf Fragen zu diesem Thema zu antworten. Aus dem Umstand, dass Sie "viele Fragen zu dem Thema beantwortet" haben, folgt nicht, dass sie noch unbeantwortete Fragen nicht mehr beantworten, insbesondere Fragen von fundamentaler Bedeutung für den Sachverhalt. Sind bestimmte Fragen bereits beantwortet, sind diese Antworten zugänglich zu machen. Angesichts des Umstandes, dass eine staatliche Gewalt, die Exekutive (ausführende Gewalt) als Teil der Gewaltenteilung, zu der die Staatsanwaltschaft gehört, aufgrund Ihrer Aussagen keine Untersuchungen anordnet (s. Schreiben vom Generalstaatsanwalt Brauneisen), ist es Ihre Pflicht, transparent über Quellen, Methoden, Informationen und dergleichen zu berichten, mithilfe derer Sie zu Ihren Einschätzungen gekommen sind. Dies gilt im verstärktem Maße vor dem Hintergrund, dass führende Pathologen, eine Gefahr des Impfstoffes nicht ausschließen und mehr Obduktionen fordern (1), die, wie in der vorherigen Mail gezeigt und erläutert, von der Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Einschätzung nicht angeordnet werden! Ich wiederhole und Stelle klar: 1. Für die Untersuchung von Todesursachen hochqualifizierte Personen fordern mehr Obduktionen aufgrund Verdachts von Kausalität zwischen Impfung und Tod. 2. Laut dem Brief des Generalstaatsanwalts werden keine Obduktionen angeordnet, da man aufgrund Ihrer Einschätzung der Situation einen Zusammenhang ausschließt. Sie sind in der Verantwortung Rechenschaft abzulegen und detailliert aufzuzeigen, ob Sie eine Kausalität zwischen Impfung und Tod ausschließen, und wenn ja, auszuführen, wie sie zu dieser Überzeugung gekommen sind, wie viele Autopsieberichte und Obduktionen sie hierfür untersucht, woher sie diese Autopsieberichte bezogen und welche Definitionen und Methoden Sie der Untersuchung zu Grunde gelegt haben, wie es für ein wissenschaftliches Institut üblich ist. Ich fordere Sie im Falle einer solchen Einschätzung daher zusätzlich zur Beantwortung meiner bisherigen Fragen dazu auf, sämtliche internen Untersuchungsprotokolle zugänglich zu machen, die Grundlage Ihrer Einschätzung waren. Wenn Sie eine Kausalität zwischen Tod und Impfung nicht ausschließen, erwarte ich, dass sie umgehend Stellung nehmen, weshalb sie nach meinem Hinweis auf das Verhalten der Staatsanwaltschaft, noch nicht über die korrekte Sachlage informiert haben, sodass Obduktionen durchgeführt werden, um ein korrektes Lagebild zu erhalten. Zudem sollten sie diese Aufklärung umgehend nachholen. Zusätzlich zu den bisherigen Forderungen, bitte ich Sie zu beantworten, wie Sie die Langzeitrisiken der Impfungen überprüfen, angesichts des Umstandes, dass sowohl Pfizer als auch Moderna Ihre Plazebogruppen geimpft haben (2), (3) und eine Studie der Universität Bonn, eine Kompromittierung des Immunsystems durch die Impfung vermutet. (4) Sollten Sie meine Fragen nicht beantworten und das schriftliche wissenschaftliche Material welches Grundlage Ihrer Einschätzung ist, nicht zugänglich machen, fordere ich Sie dazu auf, und nehme Sie daher in die Pflicht, diese Mail an Ihren Prinzipal weiterzuleiten, von dem ich Antwort und Stellungnahme erwarte. Quellen: (1) https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Corona-Chef-Pathologe-der-Uni-Heidelberg-draengt-auf-mehr-Obduktionen-von-Geimpften-id60235361.html (2) https://web.archive.org/web/20210301062516/https://www.pfizer.com/science/coronavirus/vaccine/ (3) https://investors.modernatx.com/news-releases/news-release-details/moderna-provides-clinical-and-supply-updates-covid-19-vaccine (4) ttps://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.05.03.21256520v1.full.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227314/
Paul-Ehrlich-Institut
IFG 61/21 Autopsieberichte Sehr Antragsteller/in Sie fordern die Erstellung statistischer Daten für eine bestimmt…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
IFG 61/21 Autopsieberichte
Datum
16. September 2021 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie fordern die Erstellung statistischer Daten für eine bestimmte Fragestellung (Anzahl der vom Paul-Ehrlich-Institut bewertete Todesfälle, bei denen Autopsieunterlagen vorlagen). Das ist kein Antrag nach dem IFG. Autopsien (von Corona-Toten) sind wichtig, um eine Erkrankung und ihre Mechanismen zu verstehen und somit Therapien entwickeln und/oder verbessern zu können. Autopsieberichte sind jedoch keine Vorrausetzung, um Meldungen zu Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung bewerten zu können. Sie können Teil einer Meldung sein, deren Informationen für die Bewertung genutzt werden können. Es gibt ein spezielles Register zu Todesfällen und COVID-19. Vielleicht hilft Ihnen diese Information weiter. www.pathologie-dgp.de/die-dgp/aktuell... Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG 61/21 Autopsieberichte [#227314] Sehr << Anrede >> ich fordere Sie ein drittes Mal und letzte…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 61/21 Autopsieberichte [#227314]
Datum
17. September 2021 14:14
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich fordere Sie ein drittes Mal und letztes Mal dazu auf, Rechenschaft abzulegen und meine Fragen zu beantworten. Insbesondere fordere ich Sie ein drittes Mal auf Rechenschaft über den in den vorherigen Mails ausführlich dargestellten und von Ihnen ignorierten Umstand abzulegen, dass Generalstaatsanwalt Brauneisen aufgrund der von Ihnen abgegeben Einschätzungen keine Obduktionen anordnet, diese Obduktionen aber zentraler Bestandteil einer Kausalitätsuntersuchung von Impfung und Tod sind. Ich forderte Sie diesbezüglich auf zu nennen, woher Sie die zur Untersuchung notwendigen Autopsieberichte beziehen, wenn diese nur durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden (s. Zitate erste Mail). Hier machte ich sie darauf aufmerksam, dass die Staatsanwaltschaft diese aufgrund Ihrer öffentlichen Einschätzung nicht anordnet, was die Frage aufwirft, auf welchen Grundlagen Sie zu Ihren Einschätzungen kommen und ob Sie Ihrer Sorgfaltspflicht als Bundesinstitut nachkommen, insbesondere hinsichtlich des Umstandes das Pathologen, wie der Chef-Pathologe der Universität Heidelberg Peter Schirmacher, explizit einen Zusammenhang vermuten! Ich muss daher davon ausgehen und auch deshalb, weil Sie meine Fragen bisher unbeantwortet ließen, dass Sie gar keine Obduktionen und Autopsieberichte zur Feststellung der Impfsicherheit heranziehen, sondern, wie in Ihrer letzten Mail angedeutet, sich nur auf andere Parameter zur Bewertung eines Zusammenhanges von Impfung und Tod verlassen, über die Sie selbstverständlich ebenfalls Rechenschaft abzulegen haben und erklären müssen, warum Sie auf die Auswertung und Anforderung von Autopsieberichten verzichten! Ich gebe Ihnen ein drittes und letztes Mal Gelegenheit Rechenschaft über diesen Sachverhalt abzugeben und meine Fragen zu beantworten. Sollten Sie erneut die von mir angesprochenen Sachverhalte nicht aufklären, werde ich die Generalstaatsanwaltschaft über den Sachverhalt informieren, die aufgrund dem Fehlen "valider Hinweise" auf Ihrer Internetpräsenz für mögliche Kausalität, keine Obduktionen anordnet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227314/

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Paul-Ehrlich-Institut
AW: IFG 61/21 Autopsieberichte [#227314] Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Anfrage. Aber da es sich nicht um …
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: IFG 61/21 Autopsieberichte [#227314]
Datum
20. September 2021 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Anfrage. Aber da es sich nicht um einen IFG-Antrag handelt, schließe ich den Vorgang. Freundliche Grüße