Anteil der staatlichen Schulen mit Luftfiltern

Anteil in Prozent der staatlichen Schulen in Bayern (gesamt und auch aufgeschlüsselt nach Bezirken) die inzwischen (August 2021, etwa eineinhalb Jahre nach Pandemiebeginn) komplett (also alle benutzbaren Räume) mit Luftfiltern ausgestattet sind.

Vielen Dank

Ergebnis der Anfrage

Hierzu hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus angeblich keine Daten.
Die einzige Information, die einen (sehr bescheidenen) Hinweis auf die Anzahl der Klassenräume die mit Luftfiltern ausgestattet sein könnten, geben könnte, ist die Anzahl der Klassenräume für die im Rahmen eines Förderprogrammes ein Antrag gestellt wurde. Hierbei handelt es sich laut Angaben um etwa 23000.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anteil in Prozent der st…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteil der staatlichen Schulen mit Luftfiltern [#227323]
Datum
24. August 2021 17:22
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anteil in Prozent der staatlichen Schulen in Bayern (gesamt und auch aufgeschlüsselt nach Bezirken) die inzwischen (August 2021, etwa eineinhalb Jahre nach Pandemiebeginn) komplett (also alle benutzbaren Räume) mit Luftfiltern ausgestattet sind. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227323 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227323/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
II.6-BO4161.0/41/646 Anteil der staatlichen Schulen mit Luftfiltern
Datum
1. September 2021 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen