Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen

1.) Alle Korrespondenzen mit den Gesundheitsministerien der Länder, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen
2.) Alle Korrespondenzen mit den Gesundheitsämtern der Kommunen, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen
3.) Alle internen Aktenvermerke zum Thema: Luftfilter an Schulen
4.) Alle Korrespondenzen mit dem Bundesministerium für Gesundheit, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen [#227356]
Datum
25. August 2021 13:30
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Alle Korrespondenzen mit den Gesundheitsministerien der Länder, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen 2.) Alle Korrespondenzen mit den Gesundheitsämtern der Kommunen, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen 3.) Alle internen Aktenvermerke zum Thema: Luftfilter an Schulen 4.) Alle Korrespondenzen mit dem Bundesministerium für Gesundheit, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227356/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen Ihre IFG-Anfrage vom 25.08.2021 Sehr Antrags…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2021-08-26-IFG-Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen [#227356]
Datum
23. September 2021 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
1,5 MB
681,3 KB
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4,3 KB
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Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen Ihre IFG-Anfrage vom 25.08.2021 Sehr Antragsteller/in mit o. a. IFG-Antrag bitten Sie um Zusendung folgender Informationen: 1.) Alle Korrespondenzen mit den Gesundheitsministerien der Länder, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen; 2.) Alle Korrespondenzen mit den Gesundheitsämtern der Kommunen, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen; 3.) Alle internen Aktenvermerke zum Thema: Luftfilter an Schulen; 4.) Alle Korrespondenzen mit dem Bundesministerium für Gesundheit, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: zu 1.): Mit den Gesundheitsministerien der Länder wurde keine Korrespondenz betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen vom MHKBG geführt. zu 2.): Mit den Gesundheitsämtern der Kommunen wurde keine Korrespondenz betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen vom MHKBG geführt. zu 3.): Die internen Aktenvermerke zum Thema „Luftfilter an Schulen“ sind beigefügt (Anlage 1). zu 4.): Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat keine Korrespondenz mit dem Bundesministerium für Gesundheit geführt. Hinsichtlich der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Gewährung einer finanziellen Beteiligung des Bundes zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen (VV Mobile Luftreiniger 2021) verweise ich auf Landtags-Vorlage 17/5551, Anlage 2. Mit freundlichen Grüßen