THC in Lebensmitteln

Sie berichten in letzter Zeit vermehrt über Lebensmittel mit zu hohem THC-Gehalt. Sie warnen vor unerwünschten gesundheitlichen Folgen wie Stimmungsschwankungen und Müdigkeit und spielen damit auf die psychotrope Wirkung von THC an. Der Schwellenwert für eine psychotrope Wirkung liegt bei ca. 3 Milligramm. Welche Konzentrationen haben Sie in welchen Produkten gefunden und mit welchen Expositionen rechnen Sie um solche Aussagen und geschäftsschädigenden Praktiken zu rechtfertigen? Ich habe bis jetzt von noch keinem einzigen Fall von Berauschung durch Nutzhanfprodukte gehört und bin demnach sehr skeptisch.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
  • 14 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie berichten in letzter Z…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
THC in Lebensmitteln [#227369]
Datum
25. August 2021 19:32
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie berichten in letzter Zeit vermehrt über Lebensmittel mit zu hohem THC-Gehalt. Sie warnen vor unerwünschten gesundheitlichen Folgen wie Stimmungsschwankungen und Müdigkeit und spielen damit auf die psychotrope Wirkung von THC an. Der Schwellenwert für eine psychotrope Wirkung liegt bei ca. 3 Milligramm. Welche Konzentrationen haben Sie in welchen Produkten gefunden und mit welchen Expositionen rechnen Sie um solche Aussagen und geschäftsschädigenden Praktiken zu rechtfertigen? Ich habe bis jetzt von noch keinem einzigen Fall von Berauschung durch Nutzhanfprodukte gehört und bin demnach sehr skeptisch.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227369/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sehr Antragsteller/in bitte nehmen Sie das beigefügte Anschreiben zur Kenntnis. Bei Rückfragen können Sie sich …
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG zu THC in Lebensmitteln
Datum
27. August 2021 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte nehmen Sie das beigefügte Anschreiben zur Kenntnis. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freu…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG zu THC in Lebensmitteln [#227369]
Datum
27. August 2021 17:33
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Dr. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227369/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „THC in Lebensmitteln“ vom 25.08.2021 (#227369)…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG zu THC in Lebensmitteln [#227369]
Datum
28. September 2021 08:30
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „THC in Lebensmitteln“ vom 25.08.2021 (#227369) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227369/
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sehr Antragsteller/in wie in der Eingangsbestätigung vom 26. August 2021 bereits mitgeteilt, verlängert sich die …
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach dem VIG zu THC in Lebensmitteln [#227369]
Datum
29. September 2021 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Anschreiben_VIG_Eingangsbesttigung.pdf
342,7 KB
Sehr Antragsteller/in wie in der Eingangsbestätigung vom 26. August 2021 bereits mitgeteilt, verlängert sich die Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage auf 2 Monate, da im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage eine Anhörung Dritter erfolgt (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Ich habe Ihnen das Schreiben noch einmal mit angehängt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sehr Antragsteller/in bitte nehmen Sie den beigefügten Bescheid zu Ihrem VIG-Antrag samt Anlagen zur Kenntnis. Ic…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG auf Zusendung von Daten zu Konzentrationen von THC in Lebensmitteln [#227369]
Datum
4. Oktober 2021 14:30
Status
Sehr Antragsteller/in bitte nehmen Sie den beigefügten Bescheid zu Ihrem VIG-Antrag samt Anlagen zur Kenntnis. Ich bitte Sie, mir den Empfang der Dokumente zu bestätigen. Vielen Dank! Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Daten. Diese werde ich mir im Detail anschauen. Falls Sie noch …
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem VIG auf Zusendung von Daten zu Konzentrationen von THC in Lebensmitteln [#227369]
Datum
4. Oktober 2021 15:36
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Daten. Diese werde ich mir im Detail anschauen. Falls Sie noch eine Einschätzung des Gefahrenpotenzials jener gefundenen THC-Verunreinigungen kommentieren möchten, wäre ich Ihnen sehr verbunden. Sind leichte Überschreitungen des ARfD Ihrer Meinung nach gleichbedeutend mit einem Btm-Delikt und gibt es viele Vergiftungsfälle durch Nutzhanfprodukte? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227369/

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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht! Allgemeine Informationen des BVL zu THC finden Sie auf unse…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
WG: Ihr Antrag nach dem VIG auf Zusendung von Daten zu Konzentrationen von THC in Lebensmitteln [#227369]
Datum
7. Oktober 2021 09:57
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht! Allgemeine Informationen des BVL zu THC finden Sie auf unserer Website (https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/13_FAQ/FAQ_Hanf_THC_CBD/FAQ_Cannabidiol_node.html). Zu Ihren speziellen Fragen nach dem Gefahrenpotenzial und Vergiftungsfällen kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. Hierfür könnten Sie sich an das Bundesinstitut für Risikobewertung und die zuständigen Behörden der Länder wenden. Mit freundlichen Grüßen

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