Sehr
Antragsteller/in
auf Ihre Email vom 28. August 2021 an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg nehme ich Bezug.
Sie fragen nach den bisher entstandenen Kosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle in Stuttgart, aufgeschlüsselt nach:
1. Aufbau
2. Betrieb
2.1. Fixkosten (z. B. Miete)
2.2. Variable Kosten (z. B. Strom)
2.3 Personalkosten (für alle Mitarbeiter, die im Rahmen des Betriebs des Impfzentrums erforderlich sind, z. B. Empfangspersonal, Ärzte, Logistik)
Ihr Auskunftsersuchen beruht auf den Vorschriften des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg (LIFG) vom 17. Dezember. Zu diesem Gesetz verweise ich auf die im Internet abrufbaren Informationen unter
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/s...
Danach richtet sich der Anspruch auf vorhandene Informationen im Sinne von Aufzeichnungen von festgehaltenen und gespeicherten Informationen. Prognosen und Wertungen sind nicht Gegenstand des Informationsanspruchs.
Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Informationen geben:
Die Impfzentren werden quartalsweise abgerechnet. Derzeit wird die Abrechnung des 1. Quartals 2021 bearbeitet. Diese wird wegen des hohen Abstimmungsaufwandes voraussichtlich erst im dritten Quartal abgeschlossen sein.
Den Betreibern werden, vertraglich vereinbart, für den Betrieb und Aufbau der zentralen Impfzentren je nach Organisation der Personalgestellung bis zu ca. 1,5 Mio. Euro pro Monat sowie 300.000 Euro einmalig für Auf- und Abbau und Einrichtung zur Verfügung gestellt. Die Gestellung des ärztlichen Personals wird in den meisten Fällen über die Kassenärztliche Vereinigung direkt mit dem Land abgerechnet. Insgesamt erstattet das Land bis zu 2,7 Mio. Euro pro Monat für den Betrieb eines ZIZ. Darüber hinaus stellt das Land Baden-Württemberg die IT-Ausstattung zu Verfügung. Da die Auslastung der Impfzentren im 1. Quartal 2021, wegen geringerer Impfstofflieferungen niedriger war, als geplant, kann nach derzeitigem Stand der Abrechnungen davon ausgegangen werden, dass geringere Kosten als bei Betrieb unter Volllast entstanden sind. Die Abrechnung ist jedoch, wie oben bereits geschrieben, noch nicht abgeschlossen.
Die Kosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle in Stuttgart sind bisher gegenüber dem Land noch nicht abgerechnet. Daher liegen hier keine Informationen zu diesen Kosten vor. Wir können dementsprechend aktuell keine Auskunft geben.
Für diese Information werden keine Gebühren erhoben.
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Mit freundlichen Grüßen