Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen

Alle Dokumente im Zusammenhang mit der Indizierung der Langspielplatte "Wundwasser" der Gruppe "Eisregen".

Hintergrund: Ausweislich der Entscheidung Nr. 5458 vom 31.01.2007, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28.02.2007, hat das Landeskriminalamt Brandenburg die Indizierung der Langspielplatte "Wundwasser" der Gruppe "Eisregen" gemäß § 21 Abs. 4 JuSchG angeregt (Az.: A3-458-1-06).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte sen…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
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Betreff
Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
29. August 2021 17:32
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente im Zusammenhang mit der Indizierung der Langspielplatte "Wundwasser" der Gruppe "Eisregen". Hintergrund: Ausweislich der Entscheidung Nr. 5458 vom 31.01.2007, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28.02.2007, hat das Landeskriminalamt Brandenburg die Indizierung der Langspielplatte "Wundwasser" der Gruppe "Eisregen" gemäß § 21 Abs. 4 JuSchG angeregt (Az.: A3-458-1-06).
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser"…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
1. Oktober 2021 13:47
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen“ vom 29.08.2021 (#227546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser"…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
12. Oktober 2021 23:12
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen“ vom 29.08.2021 (#227546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
Landeskriminalamt Brandenburg
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage und bitte in diesem Zusammenhang um Mitteilung eine…
Von
Landeskriminalamt Brandenburg
Betreff
WG: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
15. Oktober 2021 12:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage und bitte in diesem Zusammenhang um Mitteilung einer postalischen Anschrift zur Zustellung eines Antwortbescheides. Eine Antwort direkt über die Internetplattform "fragdenstaat.de" ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie benötigen meine postalische Adresse zur Beantwor…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
15. Oktober 2021 13:58
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie benötigen meine postalische Adresse zur Beantwortung meiner Anfrage nicht. Eine pauschale Ablehnung der Plattform "fragdenstaat.de" steht Ihnen nicht zu. AIG §7 Abs. 2 sieht die Beantwortung in elektronischer Form vor. Ich hatte Sie in meinen Antrag explizit um Antwort per Email gebeten. Gemäß AIG §7 Abs. 3 müssen Sie diesem Wunsch entsprechen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der dagegen spricht. Einen solchen Grund haben Sie nicht angegeben. Desweiteren weise ich Sie darauf hin, dass die Anforderung oder Verarbeitung personenbezogener Daten nicht grundsätzlich vor der Bearbeitung einer IFG-Anfrage zulässig ist. Die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach Art. 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach dem einzig hier in Betracht kommenden Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann zulässig, wenn dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist. Eine die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigende rechtliche Verpflichtung seitens der Behörde ist indes für den Fall eines positiv zu bescheidenden Antrags nach dem IFG nicht ersichtlich: Die Behörde ist dann zur positiven Bescheidung des Antrags mittels Bekanntgabe an denjenigen verpflichtet, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist (§ 41 Abs. 1 VwVfG). Die individuell-persönliche Konkretisierung (Bestimmbarkeit des Adressaten) ist durch die Adressierung über die von der Plattform „fragdenstaat.de“ für jede einzelne Nutzeranfrage generierte individuelle E-Mailadresse möglich. Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erfolgt auch auf diesem Weg unmissverständlich an die Person, die den Antrag gestellt hat und für die folglich auch der Verwaltungsakt bestimmt ist. Andere rechtliche Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c), derentwegen eine Anforderung personenbezogener Daten im Falle eine zu erwartenden positiver Bescheidung rechtmäßig sein könnte, sind nicht ersichtlich. Ihre Email enthält keine dem genügende Erklärung, weshalb die Anforderung der Adresse erforderlich ist. Bitte beantworten Sie meine Anfrage zügig in der gewünschten Form. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser"…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
25. Oktober 2021 20:58
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen“ vom 29.08.2021 (#227546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Seit meiner letzten Nachricht an Sie sind bereits 10 Tage vergangen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
Landeskriminalamt Brandenburg
Sehr Antragsteller/in die Bescheidung Ihres Antrages nach AIG stellt einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungs…
Von
Landeskriminalamt Brandenburg
Betreff
AW: WG: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
28. Oktober 2021 14:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Bescheidung Ihres Antrages nach AIG stellt einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) dar. Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird, § 43 VwVfG. Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, § 41 Abs. 1 VwVfG. Hierzu ist eine förmliche Adressierung notwendig, welche über die E-Mail-Adresse <Antragsteller/in Antragsteller/in [#227546] <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> nicht erfolgen kann. § 7 Abs. 2 AIG regelt lediglich die Art und Weise der Gewährung des Informationszuganges und nicht die Art und Weise der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes. Insoweit bitte ich Sie erneut um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift, da andernfalls keine wirksame Bekanntgabe Ihres Antrages vorgenommen werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich kann Ihre Argumentation weder im Allgemeinen und besonders nicht in Bezug auf m…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
30. Oktober 2021 09:16
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich kann Ihre Argumentation weder im Allgemeinen und besonders nicht in Bezug auf meinen Antrag nachvollziehen. Nach § 37 VwVfG kann eine Verwaltungsakt mündlich, schriftlich oder elektronisch erlassen werden. Die Kenntnis einer förmlichen Adresse ist damit für das Erlassen eines Verwaltungsaktes grundsätzlich nicht erforderlich. Die individuell-persönliche Konkretisierung (Bestimmbarkeit des Adressaten) ist durch die Adressierung über die von der Plattform „fragdenstaat.de“ für jede einzelne Nutzeranfrage generierte individuelle E-Mailadresse möglich. Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erfolgt auch auf diesem Weg unmissverständlich an die Person, die den Antrag gestellt hat und für die folglich auch der Verwaltungsakt bestimmt ist. Andere rechtliche Verpflichtungen derentwegen eine Anforderung personenbezogener Daten im Falle eine zu erwartenden positiver Bescheidung rechtmäßig sein könnte, sind mit Hinblick auf das Prinzip der Datensparsamkeit nicht ersichtlich. Etwas Anderes kann sich nur dann ergeben, wenn eine Prognose ergibt, dass entweder der Antrag ganz oder teilweise abzulehnen ist oder aber Gebühren zu erheben sind. Dann setzt der Verwaltungsakt Rechtbehelfsfristen ab Bekanntwerden in Gang. Der § 41 (2) VwVfG sieht in Satz 2 allerdings auch hier einen Zeitraum vor, ab wann ein elektronisch übermittelter Erlass wirksam ist (3 Tage nach Absenden). Eine solche Prognose setzt jedoch zunächst die inhaltliche Befassung mit dem Gegenstand des Antrags voraus. Nur dann kann eine Einschätzung getroffen werden kann, ob ein belastender Verwaltungsakt zu erlassen sein wird. Diese Prognose muss für mich auch die tragenden Gründe erkennen lassen. Nur in solchen Fällen kommt somit die Anforderung weiterer personenbezogener Daten überhaupt in Betracht. In meinen Fall gehe ich aber nach wie vor von einem positiven, gebührenfreien Bescheid aus. Daher benötigen Sie für die Bearbeitung meines Antrags keine postalische Adresse. Nicht zuletzt spricht aber auch unsere bisherige Korrespondenz über die Plattform dafür, dass Ihre Nachrichten bei mir zügig ankommen. Weiter möchte ich Sie auf folgende Informationen der Plattform „fragdenstaat.de“ verweisen: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/postadresse/ Ihre Email enthält also keine ausreichende Erklärung, weshalb die Anforderung der Adresse erforderlich ist. Ich fordere ich Sie daher auf, entweder meinen Antrag positiv zu bescheiden oder aber die konkreten und auf meinen Antrag bezogenen Gründe mitzuteilen, weshalb es für die weitere Bearbeitung der Verarbeitung weiterer persönlicher Daten bedarf. Desweiteren weise ich Sie darauf hin, dass Sie die gesetzliche Frist zur Bearbeitung meines Antrags um mittlerweile 30 Tage überschritten haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser"…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
4. November 2021 10:11
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen“ vom 29.08.2021 (#227546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser"…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
12. November 2021 20:49
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen“ vom 29.08.2021 (#227546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen“ [#227546]
Datum
15. November 2021 17:50
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227546/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Gründe: Die gesetzliche Frist wurde mittlerweile deutlich überschritten (>6 Wochen). Die Behörde reagiert nur sehr schleppend. Seit meiner letzten Nachricht an die Behörde sind bereits 2 Wochen vergangen. Die Behörde verweigert die Beantwortung auf elektronischem Wege und über die Plattform "fragdenstaat". Dabei beweist die Behörde ein recht eigenwilliges Verständnis des AIG § 7 (2), (3). Der § 37 (2) VwVfG sieht aber sowieso eine Bekanntgabe von Verwaltungsakten in elektronischer Form explizit vor. Dass sich die Behörde in Ihrer Begründung auf den § 41 (1) VwVfG beruft, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Hätte die Behörde bis § 41 (2) VwVfG weitergelesen, dann wäre ihr aufgefallen, dass dort für Post und elektronische Form die gleichen Annahmen über die Bekanntgabe gelten. Die Behörde liefert keine Begründung, warum sie glaubt, ihr Bescheid würde in meinem Fall per Post zuverlässiger zugestellt als auf elektronischem Wege. Dessen ungeachtet ist mir aber auch nicht klar, warum die Behörde glaubt, dass überhaupt Rechtbehelfsfristen in Gang gesetzt werden würde. Ich gehe bislang davon aus, dass es sich bei meinem Antrag um eine gebührenfreie, positiv zu bescheidende Anfrage handelt. Rechtsbehelfsfristen entstehen in diesem Fall gar nicht erst. Das pauschale Anfordern von Adressen ist aus datenschutzrechtlicher Perspektive außerdem bedenklich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227546.pdf Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser"…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
19. November 2021 18:48
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen“ vom 29.08.2021 (#227546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Ich empfinde es ehrlich gesagt als eine Frechheit, dass Sie trotz deutlicher Fristüberschreitung einfach wochenlang nicht auf meine Nachrichten reagieren. Es mag ja sein, dass Sie keine Lust haben, meinen Antrag zu bearbeiten. Das gibt Ihnen trotzdem nicht das Recht, ihre gesetzlichen Aufgaben nicht zu erfüllen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, da Sie auf Mails an Ihre eigene Adresse nicht reagie…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
23. November 2021 19:16
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, da Sie auf Mails an Ihre eigene Adresse nicht reagieren, sende ich diese Mail an die allgemeine Adresse Ihrer Behörde. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen“ vom 29.08.2021 (#227546) wurde von Ihnen trotz wiederholter Erinnerungen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. In einer Woche warte ich seit mittlerweile beinahe drei Monaten auf die Bearbeitung meines Antrags! Ich möchte Ihnen und mir den Aufwand einer Untätigkeitsklage gerne ersparen. Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
Landeskriminalamt Brandenburg
Sehr Antragsteller/in leider ist eine wirksame Bekanntgabe Ihres Antrages nach AIG nicht möglich, da wir bis dat…
Von
Landeskriminalamt Brandenburg
Betreff
AW: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
25. November 2021 13:45
Status
Warte auf Antwort
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3,5 KB


Sehr Antragsteller/in leider ist eine wirksame Bekanntgabe Ihres Antrages nach AIG nicht möglich, da wir bis dato keine postalische Anschrift von Ihnen erhalten haben. Hiermit bitte ich erneut um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift, da andernfalls keine wirksame Bekanntgabe des Verwaltungsaktes und damit einhergehend die Bescheidung Ihrer Antrages nicht erfolgen kann. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wieso sollte eine wirksame Bekanntgabe meines Antrages nach AIG per Mail nicht mögl…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
25. November 2021 17:23
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wieso sollte eine wirksame Bekanntgabe meines Antrages nach AIG per Mail nicht möglich sein? Nach § 3a (1) VwVfG ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet; und das habe ich. Wie ich bereits am 30. Oktober 2021 erklärte: Die Bescheidung eines AIG-Antrags ist ein Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG. Nach § 37 VwVfG kann ein solcher Verwaltungsakt mündlich, schriftlich oder ELEKTRONISCH erlassen werden. Die Kenntnis einer postalischen Adresse ist damit für das Erlassen eines Verwaltungsaktes grundsätzlich nicht erforderlich. Der § 41 (2) VwVfG sieht für Post und elektronische Form die gleichen Annahmen über die Bekanntgabe vor (Bescheid gilt 3 Tage nach Absenden als bekanntgegeben). Die nach § 41 Abs. 1 VwVfG erforderliche individuell-persönliche Adressierung wird von „fragdenstaat.de“ technisch sichergestellt. Damit sind alle Bausteine zusammen, die für einen wirksamen Verwaltungsakt nach § 43 VwVfG notwendig sind. Ihre Aussage, dass ohne Kenntnis einer postalischen Adresse „keine wirksame Bekanntgabe des Verwaltungsaktes und damit einhergehend die Bescheidung [meines] Antrages nicht erfolgen“ könne, ist damit offensichtlich falsch. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/postadresse/ Die Kenntnis meiner Postadresse ist also für die Bescheidung meines Antrags nicht erforderlich. Dass Sie trotzdem auf die Angabe einer postalischen Adresse bestehen ist vor dem Hintergrund von Art. 6 (1) DSGVO möglicherweise sogar rechtswidrig. Ich fordere Sie hiermit noch einmal nachdrücklich auf, meinen Antrag jetzt endlich zu bearbeiten oder mir zu erklären, warum die im VwVfG ausdrücklich vorgesehene elektronische Bekanntgabe in meinem Fall nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte noch einmal um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreihe…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen“ [#227546]
Datum
25. November 2021 17:29
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte noch einmal um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227546/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Behörde besteht weiterhin auf die Angabe einer postalischen Anschrift. Weitere Details habe ich Ihnen in meiner Nachricht vom 15. November mitgeteilt. Die Behörde hat die gesetzliche Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227546.pdf - 2021-11-25_1-image001.jpg Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
Landeskriminalamt Brandenburg
Sehr Antragsteller/in gemäß Rechtsprechung ist "gerade in den Fällen, in denen der Antragsteller einen Antrag übe…
Von
Landeskriminalamt Brandenburg
Betreff
AW: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
26. November 2021 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gemäß Rechtsprechung ist "gerade in den Fällen, in denen der Antragsteller einen Antrag über die Plattform "fragdenstaat.de" stellt, nicht mit der für die rechtmäßige Durchführung eines Verwaltungsverfahrens notwendige Sicherheit gewährleistet, dass hinter der Anfrage eine beteiligten- und handlungsfähige Person steht." Erfolgt die Antragstellung mittels einer computergenerierten E-Mail, ist die Anforderung des Namens und der Anschrift ein taugliches Mittel, um festzustellen, dass der Antrag nicht mittels eines Computerskripts gestellt worden ist, sondern durch eine Person. Dazu ist es erforderlich, die Identität zunächst festzustellen. Weiterhin ist laut Rechtsprechung die Erhebung einer postalischen Anschrift auch für die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes gem. § 41 Abs. 1 S. 1 VwVfG erforderlich. Nach dieser Vorschrift ist ein Verwaltungsakt demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Es besteht keine Differenzierung zwischen begünstigenden und belastenden Verwaltungsakten, da beide bekanntgegeben werden müssen, um wirksam zu werden, $ 43 Abs. 1 S. 1 VwVfG. § 41 Abs. 1 S. 1 VwVfG findet auf Entscheidungen im AIG-Verfahren Anwendung. Die Anforderung der postalischen Adresse ist erforderlich, um die Bekanntgabe an den richtigen Bekanntgabeadressaten sicherzustellen. Die Bekanntgabe über die Plattform "fragdenstaat.de" ist kein milderes, gleich effektives Mittel, um den Zweck mit gleicher Sicherheit zu verwirklichen. Die Wahl der Form liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde nach § 37 Abs. 2 S. 1 VwVfG. Das Risiko der tatsächlichen Bekanntgabe trägt bei einer E-Mail-Adresse über die Plattform die Behörde. Diese muss den Zugang gem. § 41 Abs. 2 S. 2, 2. Halbsatz VwVfG nachweisen. Dieses Risiko ist der Behörde nicht zumutbar. Weitere Gründe, die gegen Bescheidung des AIG-Antrages über die Plattform "fragdenstaat.de" sprechen, können Sie u. a. in dem Urteil des VG Köln, 13. Kammer, Urteil vom 18.03.2021 - 13 K 1189/20 nachlesen. Das Urteil geht auch auf die DS-GVO ein. Aus diesen Gründen bitte ich Sie erneut, Ihre postalische Anschrift mitzuteilen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bin eine natürliche Person und meinen vollständigen Namen haben Sie. Ich verbit…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
26. November 2021 13:18
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin eine natürliche Person und meinen vollständigen Namen haben Sie. Ich verbitte mir die, insbesondere angesichts unseres bisherigen Austausches, völlig haltlose Unterstellung, mein Antrag sei durch ein Computerskript erstellt worden. Haben Sie für diese Annahme irgendwelche Gründe oder spekulieren Sie nur, um meinen Antrag abzuwehren bzw. den Informationszugang zu erschweren? Laut welcher Rechtsprechung ist die Erhebung einer postalischen Anschrift für die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes gem. § 41 Abs. 1 S. 1 VwVfG erforderlich? Das VwVfG erlaubt außerdem mündliche und elektronische Form. Das können Sie nicht einfach ignorieren. Es werden regelmäßig Verwaltungsakte ohne Kenntnis einer Anschrift erlassen (z. B. Handzeichen eines Verkehrspolizisten, telefonische Erlasse etc.), was das VwVfG auch ausdrücklich erlaubt. Falls Sie das von Ihnen genannte Urteil des VG Köln meinen, siehe unten. Eine Differenzierung zwischen begünstigenden und belastenden Verwaltungsakten ergibt sich nicht aus dem VwVfG, wohl aber aus der DSGVO. Es muss immer das mildeste Mittel gewählt werden, und das kann bei einem begünstigenden Bescheid Bescheid etwas anderes sein, als bei einem belastenden Bescheid (weil z. B. keine Rechtsbehilfsfristen anfallen). Diesen Grundsatz der Datensparsamkeit muss eine Behörde im pflichtgemäßen Ermessen der Wahl der Form des Verwaltungsakts beachten, § 40 VwVfG. In dem von Ihnen genannten Urteil des VG Köln geht es um einen ablehnenden Bescheid, und eben diese Tatsache wird auch in der Urteilsbegründung herangezogen. Bei einem begünstigenden Bescheid ist mir zudem nicht klar, welches „unzumutbare Risiko“ Sie meinen. Welches Risiko sehen Sie konkret im Zusammenhang mit meinem Antrag, besonders bei einer zu erwartenden positiven, gebührenfreien Bescheidung? Zudem lassen Sie keinen sachlichen Gründe erkennen, warum Postversand in meinem konkreten Fall rechtssicherer sein sollte. Bei „fragdenstaat.de“ können Sie unter https://fragdenstaat.de/a/227546 prüfen, ob Ihre Nachricht mit dem gewünschten Inhalt ankommt (im Zweifel verschicken Sie den Bescheid als PDF im Anhang). Das ist bei einem Brief so gar nicht möglich. Insofern ist eine Bescheidung via „fragdenstaat.de“ möglicherweise sogar sicherer als via Post. Persönliche Vorbehalte gegen elektronische Kommunikation oder digitale Plattformen sind keine Grundlage behördlichen Handelns Das von Ihnen zitierte Urteil des VG Köln ist darüber hinaus nicht rechtskräftig, da ein Revisionsverfahren anhängig ist (OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 857/21). Damit entfaltet dieses Urteil keine Rechtskraft. Das Urteil stützt sich möglicherweise auf eine Reihe falscher Aussagen des Innenministeriums über die Funktionsweise der Plattform „fragdenstaat.de“. Die Betreiber*innen der Plattform bekamen in dem Verfahren keine Gelegenheit, diese Missverständnisse aufzuklären (https://fragdenstaat.de/blog/2021/06/14/adressen-vg-koln-bfdi-bmi/). Ihre Email enthält also nach wie vor keine ausreichende Erklärung, weshalb die Anforderung der Adresse erforderlich ist. Ich fordere ich Sie daher noch einmal auf, entweder meinen Antrag positiv zu bescheiden oder aber mir die konkreten und auf meinen Antrag bezogenen Gründe mitzuteilen, weshalb es für die weitere Bearbeitung der Verarbeitung weiterer persönlicher Daten bedarf. Ein pauschales „Post ist besser!“, das Behaupten irgendwelcher nebulöser „unzumutbarer Risiken“ oder Rumspekulieren über „Computerskripte“ ist nicht ausreichend. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg vom 29. August 2021 Sehr [geschwärzt], in de…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg vom 29. August 2021
Datum
7. Dezember 2021 06:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben vom 2. Dezember 2021 zum Aktenzeichen 002/21/2007 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg vom 29. August 2021 [#227546] Sehr geehrt…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg vom 29. August 2021 [#227546]
Datum
28. Dezember 2021 16:31
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen“ vom 29.08.2021 (#227546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 89 Tage überschritten. Sie haben bislang weder auf meine Nachricht von vor einem Monat reagiert, noch auf den Vermittlungsversuch der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg v 29.08.21, # 227546 Sehr [geschwärzt] , in …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg v 29.08.21, # 227546
Datum
2. Februar 2022 13:44
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
508,5 KB
Sehr [geschwärzt] , in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ------------------------------------------------------- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg Sekretariat Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Tel.: [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] ------------------------------------------------------- Informationen über die Datenverarbeitung und die verschlüsselte E-Mail-Kommunikation erhalten Sie unter: https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/fusszeile/datenschutzerklaerung/.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg v 29.08.21, # 227546 [#227546] Mein Az.: …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg v 29.08.21, # 227546 [#227546]
Datum
24. März 2022 13:25
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mein Az.: [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.Februar 2022. Gibt es bereits Neuigkeiten in diesem Zusammenhang? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 227546 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg vom 29.08.2021, # 227546 Sehr [geschwärzt], …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg vom 29.08.2021, # 227546
Datum
31. März 2022 15:01
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
617,6 KB
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] --- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser"…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
3. Mai 2022 09:47
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen“ vom 29.08.2021 (#227546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Nach Auskunft der LfDI haben Sie sich am 8. März 2022 mehr Zeit für Ihre Stellungnahme erbeten. Seitdem sind 2 Monate vergangen. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass seit meinem Antrag mittlerweile mehr als 8 Monate vergangen sind. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Status meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser"…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen [#227546]
Datum
16. Juni 2022 14:58
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen“ vom 29.08.2021 (#227546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Nach Auskunft der LfDI haben Sie sich am 8. März 2022 mehr Zeit für Ihre Stellungnahme erbeten. Seitdem sind über 3 Monate vergangen. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass seit meinem Antrag mittlerweile mehr als 9 Monate vergangen sind. Sie haben die Frist mittlerweile um 259 Tage überschritten. Ich fordere Sie auf, mich umgehend über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg v 29.08.21, # 227546 [#227546] Mein Az.: …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg v 29.08.21, # 227546 [#227546]
Datum
16. Juni 2022 15:04
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mein Az.: [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31.März 2022. Haben Sie mittlerweile Rückmeldung von der Behörde erhalten? Bei mir meldet sich die Behörde seit über einem halben Jahr nicht mehr. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 227546 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg 29.08.21, # 227546 Sehr [geschwärzt], in der…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg 29.08.21, # 227546
Datum
23. Juni 2022 16:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg 29.08.21, # 227546 [#227546] Sehr geehrte…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg 29.08.21, # 227546 [#227546]
Datum
4. Juli 2022 11:09
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen“ vom 29.08.2021 (#227546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ich habe von Ihnen seit über 7 Monaten (!) nichts mehr gehört. Sie haben die Frist mittlerweile um 277 Tage überschritten. Seit meinem ursprünglichen Antrag sind mittlerweile 10 Monate vergangen. Ich fordere Sie auf, die Bearbeitung nicht weiter zu verzögern und mich unverzüglich über den Stand meiner Anfrage zu informieren! Mit angemessenen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227546/
Landeskriminalamt Brandenburg
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg 29.08.21, # 227546 [#227546] Sehr <<…
Von
Landeskriminalamt Brandenburg
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg 29.08.21, # 227546 [#227546]
Datum
8. Juli 2022 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag beabsichtige ich abzulehnen. Zur Zustellung eines rechtskräftigen Bescheides bitte ich noch immer um die Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg 29.08.21, # 227546 [#227546] Sehr <<…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt Brandenburg 29.08.21, # 227546 [#227546]
Datum
9. Juli 2022 12:00
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auf die Begründung der Ablehnung bin ich mal gespannt. Bitte senden Sie den Bescheid an die Postanschrift unten. Mit Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 227546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/227546/upload/ac432a2e51f854fb158e38927875d83dd46b310f/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeskriminalamt Brandenburg
Antrag wird abgelehnt, da eine Veröffentlichung dem Indizierungszweck entgegenstehe.
Von
Landeskriminalamt Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage an die Polizei Brandenburg "Anregung der Indizierung "Wundwasser" von Eisregen
Datum
5. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag wird abgelehnt, da eine Veröffentlichung dem Indizierungszweck entgegenstehe.