Eröffnung eines Corona Testzentrums

Unterlagen zur Eröffnung eines Corona Testzentrums

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
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Ullrich Sussek
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur…
An Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt Details
Von
Ullrich Sussek
Betreff
Eröffnung eines Corona Testzentrums [#227570]
Datum
30. August 2021 08:57
An
Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Eröffnung eines Corona Testzentrums
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ullrich Sussek Anfragenr: 227570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227570/ Postanschrift Ullrich Sussek << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ullrich Sussek

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Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Sussek, mit dem 1. Juli 2021 trat die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundes vom 24. Juni…
Von
Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt
Betreff
Eröffnung eines Corona Testzentrums [#227570]
Datum
30. August 2021 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sussek, mit dem 1. Juli 2021 trat die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundes vom 24. Juni 2021 (Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)) in Kraft. Die Testverordnung sieht vor, dass die Beauftragung von Leistungserbringern nach § 6 Absatz 1 Nummer 2, welche über die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 12.03.2021 beauftragt wurden, zum 20. Juli 2021 automatisch ausläuft. Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 (Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie von der KV betriebene Testzentren) sind davon ausgeschlossen und müssen im Folgenden kein Antrag auf Einzelbeauftragung stellen! Die Beauftragung zur Einzelverfügung kann nur auf Ihren Antrag vom zuständigen Gesundheitsamt in Ludwigsburg erteilt bzw. versagt werden. Diesen Antrag stellen Sie formal schriftlich an folgende E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>, mit der Bitte auf Einzelbeauftragung, sofern Sie als Teststellenbetreiber testen möchten. Im Rahmen Ihres Antrages auf Einzelbeauftragung benötigen wir folgende Angaben, Daten und Dokumente von Ihnen: • Name und Anschrift der Teststelle • Name und Anschrift des Leistungserbringers • Name und Anschrift des Teststellen-Betreibers • Betreiber der Teststelle  unter ärztlicher Leitung: Name und Anschrift des Arztes  in Kooperation mit einem Arzt: Name und Anschrift des Arztes  nicht unter ärztlicher Leitung • Ausbildungsnachweis bei nicht ärztlicher Leitung der Teststelle • Gewerbeschein des Teststellenbetreibers • ein aktuelles Führungszeugnis des Teststellenbetreibers (nicht älter als 6 Monate) • einen aktuellen Hygieneplan, ein aktuelles Hygienekonzept für die jeweilige Teststelle • einen Ablaufplan für die jeweilige Teststelle • eine aktuelle Mitarbeiterliste mit Tätigkeitsprofil/Funktion (Testpersonal, Supervisor, Registrierungspersonal etc.) • Ausbildungsnachweise (medizinisches Personal) • Schulungsnachweise der Mitarbeiter • Öffnungszeiten • Registrierungsnummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung • Wichtig: Melden Sie sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> bei T-Systems an. Diese Registrierung ist vorläufig, dient dem zeitlichen Vorlauf für den weiteren Prozess und beinhaltet keine Beauftragung durch das Gesundheitsamt. Weitere Informationen dazu sind u. a. auf der CWA-Seite (www.coronawarn.app/de<http://www.coronawarn.app/de>) über das Feld „Schnelltestpartner werden“ bzw. unter den Rubriken „Blog“ und „FAQ“ zu finden. Eine Einzelbeauftragung kann nur bei vollständig eingereichten Unterlagen erfolgen, d. h. Anträge, die nicht vollständig sind, werden nicht bearbeitet. Die Prüfung auf Einzelbeauftragung nimmt einige Tage in Anspruch, wir bemühen uns Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen