Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM

Anfrage an: Bundeskriminalamt

- Alle Schulungsunterlagen, die benutzt werden um Beamte auf die Sichtung von Material , das dem Verdacht unterliegt Material sexueller Ausbeutung (CSAM) zu sein unterliegt und von externen Stellen gemeldet wurde, vorzubereiten.
- Die Handlungsleitlinien die hierfür dokumentiert sind.

Personenbezogene Daten und ermittlungstaktische Erwägungen können hierbei gerne geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. August 2021
  • Frist
    2. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Schulungsu…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM [#227621]
Datum
31. August 2021 10:11
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Schulungsunterlagen, die benutzt werden um Beamte auf die Sichtung von Material , das dem Verdacht unterliegt Material sexueller Ausbeutung (CSAM) zu sein unterliegt und von externen Stellen gemeldet wurde, vorzubereiten. - Die Handlungsleitlinien die hierfür dokumentiert sind. Personenbezogene Daten und ermittlungstaktische Erwägungen können hierbei gerne geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227621/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 31.08.2021 nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
AW: Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM [#227621] V 2021-0009294310
Datum
10. September 2021 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 31.08.2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Für die weitere Bearbeitung des Antrages bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich weise darauf hin, dass die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit nic…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM [#227621] V 2021-0009294310 [#227621]
Datum
10. September 2021 22:24
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich weise darauf hin, dass die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit nicht grundsätzlich vor der Bearbeitung einer IFG-Anfrage zulässig ist. Die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach Art. 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach dem einzig hier in Betracht kommenden Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann zulässig, wenn dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist. Eine die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigende rechtliche Verpflichtung seitens der Behörde ist indes für den Fall eines positiv zu bescheidenden Antrags nach dem IFG nicht ersichtlich: Die Behörde ist dann zur positiven Bescheidung des Antrags mittels Bekanntgabe an denjenigen verpflichtet, für den der Verwaltungsakte bestimmt ist (§ 41 Abs. 1 VwVfG). Die individuell-persönliche Konkretisierung (Bestimmbarkeit des Adressaten) ist durch die Adressierung über die von der Plattform „fragdenstaat.de“ für jede einzelne Nutzeranfrage generierte individuelle E-Mailadresse möglich. Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erfolgt auch auf diesem Weg unmissverständlich an die Person, die den Antrag gestellt hat und für die folglich auch der Verwaltungsakt bestimmt ist. Andere rechtliche Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c), derentwegen eine Anforderung personenbezogener Daten im Falle eine zu erwartenden positiver Bescheidung rechtmäßig sein könnte, sind nicht ersichtlich. Etwas Anderes kann sich nur dann ergeben, dass die Prognose ergibt, dass entweder der Antrag ganz oder teilweise abzulehnen ist oder aber Gebühren zu erheben sind. Nur in einem dieser Fälle ist eine Behörde zwecks weiterer Bearbeitung des Antrags zur Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit ggf. berechtigt; dann nämlich setzt die Bekanntgabe des (teilweise den Antragsteller beschwerenden) Verwaltungsakts Rechtsbehelfsfristen in Gang und die Behörde ist verpflichtet, den Zeitpunkt der Bekanntgabe - im Zweifelsfall gerichtsfest - nachzuweisen. Da dieser Nachweis bei einer Übermittlung an die Plattform „fragdenstaat.de“ nicht in vergleichbarer Weise wie bei einer Versendung per Post möglich sein könnte, darf in diesen Fällen eine postalische Erreichbarkeit gefordert werden. Dies setzt jedoch zunächst die inhaltliche Befassung mit dem Gegenstand des Antrags voraus, so dass eine Einschätzung getroffen werden kann, ob ein belastender Verwaltungsakt zu erlassen sein wird. Diese Prognose muss für den Antragsteller auch die tragenden Gründe erkennen lassen. Nur in solchen Fällen kommt somit die Anforderung weiterer personenbezogener Daten in Betracht. Ihre Email enthält keine dem genügende Erklärung, weshalb die Anforderung der Adresse erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie daher auf/bitte ich Sie darum, entweder meinen Antrag nun entsprechend zu bearbeiten/meinen Antrag positiv zu bescheiden oder aber die Gründe mitzuteilen, weshalb es für die weitere Bearbeitung der Verarbeitung (weiterer) persönlicher Daten bedarf. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227621/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM“ …
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
AW: Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM [#227621] V 2021-0009294310 [#227621]
Datum
2. Oktober 2021 12:25
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM“ vom 31.08.2021 (#227621) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227621/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM“ …
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
AW: Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM [#227621] V 2021-0009294310 [#227621]
Datum
5. Oktober 2021 11:38
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM“ vom 31.08.2021 (#227621) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227621/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM“ …
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
AW: Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM [#227621] V 2021-0009294310 [#227621]
Datum
8. Oktober 2021 12:35
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM“ vom 31.08.2021 (#227621) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227621/
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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersende ich ihnen die entsprechende Adresse. Mit freundlichen Grüßen An…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
AW: Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM [#227621] V 2021-0009294310 [#227621]
Datum
25. Oktober 2021 14:57
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersende ich ihnen die entsprechende Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227621/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM“ …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM [#227621] V 2021-0009294310 [#227621]
Datum
27. Oktober 2021 15:04
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM“ vom 31.08.2021 (#227621) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227621/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM“ …
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
AW: Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM [#227621] V 2021-0009294310 [#227621]
Datum
15. November 2021 12:41
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM“ vom 31.08.2021 (#227621) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227621/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM“ [#227621]
Datum
20. November 2021 13:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227621/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil weil nach der Sendung der Postadresse keine Antwort mehr erfolgte. Auf Erinnerungen wurde nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227621.pdf Anfragenr: 227621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227621/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. November 2021 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenschutzerklrung_Stand_August_2020.pdf
102,6 KB
signature.asc
1,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundeskriminalamt
Handlungsleitlinien CSAM
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Handlungsleitlinien CSAM
Datum
3. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. [geschwärzt] II#[geschwärzt] Sehr [ges…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schulungsunterlagen Handlungsleitlinien CSAM“ [#227621]
Datum
15. Dezember 2021 16:39
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. [geschwärzt] II#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], anbei erhalten Sie mein Schreiben in o.g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]