Anzahl Luftfilter in Hamburger Behörden

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Luftfilter in Hamburger Behörden installiert sind. Falls vorliegend, gerne unterteilt nach fest installiert und mobil. Ansonsten in Summe.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    31. August 2021
  • Frist
    2. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Luftfilter in Hamburger Behörden [#227649]
Datum
31. August 2021 16:56
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Luftfilter in Hamburger Behörden installiert sind. Falls vorliegend, gerne unterteilt nach fest installiert und mobil. Ansonsten in Summe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227649/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Hamburg
Ihr Antrag vom 01.09.2021 mit Anfrage-Nr. 227649 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hinsichtlich Ihres Antrags vom …
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihr Antrag vom 01.09.2021 mit Anfrage-Nr. 227649
Datum
15. September 2021 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,1 KB


Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hinsichtlich Ihres Antrags vom 1. September 2021 auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) werden Sie zur Übersendung eines Identitätsnachweises bis zum 14. Oktober 2021 aufgefordert. Der von Ihnen angegebene Name "Antragsteller/in Antragsteller/in" lässt leider nicht nachvollziehen, ob hinter der gegenständlichen Anfrage eine antragsberechtigte Person i. S. d. § 1 Absatz 2 HmbTG steht. Sie werden überdies vorsorglich darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen nach § 13 Absätze 1 bis 3 HmbTG und § 11 HmbTG sowie § 12 HmbTG Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986, zuletzt geändert am 14. Dezember 2010, in der jeweils geltenden Fassung anfallen können. In diesem Fall bedarf es neben der Angabe Ihres Vor- und Zunamens ebenfalls der Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift. Bei fruchtlosem Verstreichen der vorgenannten Frist wird davon ausgegangen, dass Sie die Anfrage Nr. 227649 zurücknehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall nicht. Abschließend weise ich darauf hin, dass ohne Übersendung eines Identitätsnachweises keine weiteren Auskünfte zu Ihrer Anfrage Nr. 227649 erteilt werden. Mit der Veröffentlichung meiner persönlichen Daten bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen