CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen & Schlussfolgerungen zur Luftqualität in Schul- und Kitaräumen der Stadt Lübeck

Anfrage an: Hansestadt Lübeck

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle
- CO2-Meßdatenerhebungen,
- alle übrigen Daten- und Bestandserhebungen sowie alle
- damit jeweils verbundenen Auswertungen und Schlussfolgerungen

der Lübecker Verwaltung zur
- Luftqualität sowie
- Lüftungsmöglichkeiten

aus allen Lübecker
- Schul- und
- Kitaräumen.

Die erbetenen Daten inklusive ihrer Auswertungen und Schlussfolgerungen existieren. Dies ergibt sich daraus, dass die Verwaltung sich bei der Ablehnung von Luftfiltern für jeden Raum in Schulen und Kitas auf diese von ihr erhobenen Daten bezieht, vgl. z.B.:

1. Pressemitteilung Lübecker Stadtverwaltung: „(…) In der Diskussion über Luftreiniger in Schulen weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass nach den Kategorien des Umweltbundesamtes in 95 Prozent der Klassenzimmer solche Lüftungsanlagen unnötig sind. Das zeigten auch die Ergebnisse der Messgeräte, die seit März in Lübecks Klassenzimmern hängen. (…) Wir verfügen damit über Daten zur Luftqualität für jeden einzelnen Klassenraum und können bei Bedarf sofort gegensteuern“, versichert der Bürgermeister. (…) Die Auswertung der in allen Klassenräumen installierten CO2-Sensoren unterstützen diese Aussage. (…) Die Analyse von Messreihen macht deutlich, wo Handlungsbedarf besteht, was die verantwortlichen Bereiche konkret vorgehen lässt. (…)“, vgl.: https://www.hl-live.de/text.php?id=146183 oder auch

2. Information des Bürgermeisters Jan Lindenau, dass CO2-Meßdaten aus den 14 Tage vor den Sommerferien und aus Herbst 2020 vorliegen, vgl. Kommentierung Jan Lindenau in der Facebookdiskussion, Link: https://www.facebook.com/groups/218677151967341/permalink/1175028172998896/):

2.1 "(...) das war die Messung der letzten zwei Wochen vor den Ferien" (Link: https://www.facebook.com/groups/218677151967341/permalink/1175028172998896/)

2.2 "(...) wir haben auch im Herbst gemessen, nur nicht flächendeckend, weil das System noch nicht installiert war. Der Gesundheitliche Umweltschutz überprüft laufend Stichproben (auch schon vor Corona)." (Link: https://www.facebook.com/groups/218677151967341/permalink/1175028172998896/)

Sollten die erbetenen Daten Persönlichkeitsrechte Dritter berühren, bitte ich zur Einhaltung des Datenschutzes hilfsweise darum, dass in den erbetenen Daten alle die Persönlichkeitsrechte Dritter betreffenden Worte/Daten geschwärzt werden.

Die oben genannten Daten erbitte ich digitaler Form, gerne per Mail. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um kurze Rücksprache, in welcher Form die oben genannten Daten an mich übermittelt werden können.

Sollten mit der erbetenen Datenauskunft Kosten für mich verbunden sein, bitte ich vorab um Information über die Höhe und rechtliche Grundlage der Kostenerhebung.

Sollte meine Bitte um die oben genannten Daten abgelehnt werden, bitte ich um Angabe der Rechtsgrundlage für die Ablehnung und einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen,

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2021
  • Frist
    6. November 2021
  • 13 Follower:innen
Juleka Schulte-Ostermann
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle - CO2-Meßdate…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Juleka Schulte-Ostermann
Betreff
CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen & Schlussfolgerungen zur Luftqualität in Schul- und Kitaräumen der Stadt Lübeck [#227655]
Datum
31. August 2021 20:00
An
Hansestadt Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle - CO2-Meßdatenerhebungen, - alle übrigen Daten- und Bestandserhebungen sowie alle - damit jeweils verbundenen Auswertungen und Schlussfolgerungen der Lübecker Verwaltung zur - Luftqualität sowie - Lüftungsmöglichkeiten aus allen Lübecker - Schul- und - Kitaräumen. Die erbetenen Daten inklusive ihrer Auswertungen und Schlussfolgerungen existieren. Dies ergibt sich daraus, dass die Verwaltung sich bei der Ablehnung von Luftfiltern für jeden Raum in Schulen und Kitas auf diese von ihr erhobenen Daten bezieht, vgl. z.B.: 1. Pressemitteilung Lübecker Stadtverwaltung: „(…) In der Diskussion über Luftreiniger in Schulen weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass nach den Kategorien des Umweltbundesamtes in 95 Prozent der Klassenzimmer solche Lüftungsanlagen unnötig sind. Das zeigten auch die Ergebnisse der Messgeräte, die seit März in Lübecks Klassenzimmern hängen. (…) Wir verfügen damit über Daten zur Luftqualität für jeden einzelnen Klassenraum und können bei Bedarf sofort gegensteuern“, versichert der Bürgermeister. (…) Die Auswertung der in allen Klassenräumen installierten CO2-Sensoren unterstützen diese Aussage. (…) Die Analyse von Messreihen macht deutlich, wo Handlungsbedarf besteht, was die verantwortlichen Bereiche konkret vorgehen lässt. (…)“, vgl.: https://www.hl-live.de/text.php?id=146183 oder auch 2. Information des Bürgermeisters Jan Lindenau, dass CO2-Meßdaten aus den 14 Tage vor den Sommerferien und aus Herbst 2020 vorliegen, vgl. Kommentierung Jan Lindenau in der Facebookdiskussion, Link: https://www.facebook.com/groups/218677151967341/permalink/1175028172998896/): 2.1 "(...) das war die Messung der letzten zwei Wochen vor den Ferien" (Link: https://www.facebook.com/groups/218677151967341/permalink/1175028172998896/) 2.2 "(...) wir haben auch im Herbst gemessen, nur nicht flächendeckend, weil das System noch nicht installiert war. Der Gesundheitliche Umweltschutz überprüft laufend Stichproben (auch schon vor Corona)." (Link: https://www.facebook.com/groups/218677151967341/permalink/1175028172998896/) Sollten die erbetenen Daten Persönlichkeitsrechte Dritter berühren, bitte ich zur Einhaltung des Datenschutzes hilfsweise darum, dass in den erbetenen Daten alle die Persönlichkeitsrechte Dritter betreffenden Worte/Daten geschwärzt werden. Die oben genannten Daten erbitte ich digitaler Form, gerne per Mail. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um kurze Rücksprache, in welcher Form die oben genannten Daten an mich übermittelt werden können. Sollten mit der erbetenen Datenauskunft Kosten für mich verbunden sein, bitte ich vorab um Information über die Höhe und rechtliche Grundlage der Kostenerhebung. Sollte meine Bitte um die oben genannten Daten abgelehnt werden, bitte ich um Angabe der Rechtsgrundlage für die Ablehnung und einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen,
Juleka Schulte-Ostermann Anfragenr: 227655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227655/ Postanschrift Juleka Schulte-Ostermann << Adresse entfernt >>
Juleka Schulte-Ostermann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen &a…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Juleka Schulte-Ostermann
Betreff
AW: CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen & Schlussfolgerungen zur Luftqualität in Schul- und Kitaräumen der Stadt Lübeck [#227655]
Datum
2. Oktober 2021 14:05
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen & Schlussfolgerungen zur Luftqualität in Schul- und Kitaräumen der Stadt Lübeck“ vom 31.08.2021 (#227655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Juleka Schulte-Ostermann Anfragenr: 227655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227655/ Postanschrift Juleka Schulte-Ostermann << Adresse entfernt >>
Hansestadt Lübeck
Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 31.08.2021 über fragdenstaat.…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 31.08.2021 über fragdenstaat.de
Datum
26. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
Die Hansestadt Lübeck bittet mit Schreiben vom 26.10.2021, erhalten am 03.11.2021, um Konkretisierung eines Teils des Auskunftsersuchens: "(...) Konkretisierung "alle damit jeweils verbundenen Auswertungen und Schlussfolgerungen" im Zusammenhang der Luftqualität und Lüftungsmöglichkeiten (...)" und teilt mit, dass das der Teil des Auskunftsbegehrens zu der Einsicht in die CO2-Messdaten aller Lübecker Klassenräume an die TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH weiter geleitet wurde, da auf deren Servern die erbetenen Daten lägen.
Hansestadt Lübeck
Antrag nach den Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein / CO2-Meßdatenerhebungen Sehr geehrte Frau…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
Antrag nach den Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein / CO2-Meßdatenerhebungen
Datum
4. November 2021 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schulte-Ostermann, Ihr über www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> gestellter Antrag auf Zugang zu Informationen zur CO2-Messdatenerhebung wurde von der Hansestadt Lübeck an die TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH mit der Bitte um Bearbeitung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet, da die Hansestadt Lübeck selbst nicht über alle gewünschten Informationen verfügt. Gemäß § 4 Abs. 3 IZG SH kann die Hansestadt als informationspflichtige Stelle, die nicht selber über die Informationen verfügt, die Anfrage an die informationspflichtige Stelle weiterleiten, bei der die Daten vorhanden sind. Die TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH kann gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 IZG SH Informationspflichtige Stelle sein, sofern sie über Umweltinformationen verfügt, im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Aufgaben wahrnimmt und dabei mehrheitlich der Kontrolle einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegt. Inwieweit dies der Fall ist, würden wir abschließend im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen. Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung des Antrags gemäß § 13 IZG SH Gebühren und Auslagen erhoben werden. Die Gebühr für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft mit Herausgabe von Duplikaten, wenn im Einzelfall außergewöhnlich aufwändige Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen erforderlich sind, beträgt gemäß Ziffer 1.3 der Anlage zur IZG-SH-KostenVO 500,00 Euro. Darüber hinaus haben Sie die durch die Herstellung von Duplikaten entstehenden Auslagen zu tragen. Für die Herstellung von Duplikaten der angeforderten Daten auf Papier entstehen Auslagen in Höhe von 0,10 € pro Seite (Schwarzweiß) bzw. 0,25 € pro Seite (Farbe). Für die Herstellung von Duplikaten auf einem Datenträger sind die Auslagen in der tatsächlich entstehenden Höhe von Ihnen zu tragen, Ziffer 1.4 Ziffer 1.3 der Anlage zur IZG-SH-KostenVO. Dies umfasst Kosten für die Beschaffung der ggf. erforderlichen externen Festplatten sowie den Aufwand für das Bereinigen der Daten und Aufspielen auf die Datenträger. Aufgrund des erheblichen Umfangs unter anderem für die Anonymisierung ist mit einem Arbeitsaufwand von bis zu elf Personentagen zu rechnen. Bitte teilen Sie uns mit, ob der Antrag bei Kostenübernahme aufrecht erhalten wird. Der guten Ordnung halber bitten wir Sie ferner um Auskunft, ob Sie den Antrag im Namen von www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> stellen, oder im eigenen Namen. Bitte teilen Sie uns ferner eine ladungs- und zustellfähige Anschrift im Inland sowie (bei juristischen Personen) den:die gesetzliche Vertreter:in mit. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn der:die Adressat:in des zu erlassenden Verwaltungsaktes und eines eventuell zu erlassenden Kostenbescheides genau bestimmbar ist. Viele Grüße
Juleka Schulte-Ostermann
AW: Antrag nach den Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein / CO2-Meßdatenerhebungen [#227655]
Seh…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Juleka Schulte-Ostermann
Betreff
AW: Antrag nach den Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein / CO2-Meßdatenerhebungen [#227655]
Datum
6. November 2021 09:58
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich befürchte, es hat sich mit meiner formulierten Anfrage ein Missverständnis ergeben. Bezüglich der erbetenen CO-2-Messdaten geht es mir nicht darum, dass ich diese bei mir zu Hause habe (auf einem z.B. externen Datenträger), sondern darum, Zugang zu den/Einsicht in die Daten zu erhalten. Dies wäre nach meinem Kenntnisstand über das Grafana Dashboard der Stadt Lübeck/Stadtwerke/TraveKom online zeit- und ortsunabhängig möglich. Denn im Rahmen einer CO-2-Messdateneinsicht nach dem Informationszugangsgesetz, die ich nach Einschalten eines Rechtsanwaltes bei der Stadt Lübeck hinsichtlich der Schulen meiner Kinder erhielt, konnte ich dieses Grafana Dashboard bereits im Rahmen einer sogenannten Akteneinsicht mehrfach nutzen. Es wurden mir in diesem Dashboard jeweils schulstandortbezogen in anonymisierter Form die CO-2-Messdaten zu allen Klassen der Schulen meiner Kinder sowohl für vergangenen Zeiten als auch die Echtzeit-Daten angezeigt (Echtzeit-Daten: Aktuelle Daten werden im 5 Minuten-Takt automatisch angezeigt und können abgerufen werden). Dieses von den Stadtwerken/der TraveKom im Auftrag der Stadt bereits entwickelte Dashboard bietet technisch alles, um in anonymisierter Form schulstandortbezogen alle CO-2-Messdaten zu den 2200 Klassenräumen mit CO-2-Messgeräten online für alle interessierten Menschen und somit auch für mich als Auskunftsbegehrende zeit- und ortsunabhängig zur Einsicht zu Verfügung zu stellen. Mein Auskunftsbegehren könnte also über etwas, was schon vorhanden ist, erfüllt werden. Es ist nicht nötig, dass für mich eigens Papierkopien und Anonymisierungen von Daten zum Speichern auf einem externen Datenträger zur Weitergabe an mich vorgenommen werden. Denn das Frontend (= Dashboard) muss nur noch mit dem Backend/Datenbank (=Daten der Geräte der verschiedenen Schulstandorte) verbunden werden, so dass alle anderen Schulstandorte ebenfalls mit anonymisierten Gerätenummern angezeigt werden können. Die hierfür notwendigen letzten ausstehenden Arbeiten sind bereits von der Verwaltung beschlossen, beauftragt und somit kommunal finanziert, wie die zuständige Senatorin Hagen in der Antwort (VO/2021/10387-01) auf die Anfrage des Bürgerschaftsmitgliedes Antje Jansen von der GAL Lübeck mitteilte (veröffentlicht im Ratsinformationssystem der Stadt Lübeck am 26.10.2021): “Eine schulstandortbezogene Auswertung der Luftmessungen wird im Jahr 2022 in einem Online-Portal für alle interessierten Bürger:innen zugänglich gemacht. Die technischen Vorbereitungen zur Umsetzung laufen derzeit. Eine Auswertung pro Klassenraum ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu lässig.“ Ebenfalls teilte die Stadtverwaltung dies in den Lübecker Nachrichten vom 03.11.2021 mit: „(…) Auf LN-Anfrage erklärt die Stadtverwaltung, „dass eine schulstandortbezogene Auswertung der Luftmessungen im Jahr 2022 in einem Online-Portal für alle interessierten Bürger zugänglich gemacht wird“. (…) Aber eine Auswertung pro Klassenraum sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu lässig. (…)““, vgl. https://www.ln-online.de/Lokales/Lueb... Da die letzten Arbeiten am Dashboard zur anonymisierten Verfügbarmachung der CO-2-Messgerätdaten aller Schulstandorte für alle Bürger*innen Lübecks beauftragt und finanziert sind, gehe ich davon aus, dass mir für mein Auskunftsbegehren keine Gebühren anfallen, da es sich andernfalls um eine unzulässige Doppelfinanzierung der Personal- und Sachkosten handeln würde. Wie Sie in Ihrem letzten Schreiben an mich mitteilten, würden die letzten Arbeiten zur anonymisierten Einfügung der noch fehlenden Schulstandorte im Dashboard nur bis zu 11 Arbeitstage dauern, so dass ich davon ausgehe, dass es den Stadtwerken/der TraveKom möglich sein wird, mir - und damit automatisch auch allen anderen interessierten Bürger*innen – einen zeit- und ortsunabhängigen Online-Zugang zu den Daten über Bekanntgabe einer entsprechenden URL des Dashboards gebührenfrei innerhalb der gesetzlichen Fristen nach dem Informationszugangsgesetz zu ermöglichen. Eine Entscheidung darüber, ob ich meine Anfrage nach der Einsicht in die CO-2-Messdaten aufrechterhalte oder zurückziehe, kann ich nach aktuellem Stand erst nach Rückmeldung von Ihnen auf mein vorliegendes Schreiben geben, da ich eine Antwort darauf brauche, ob meine Ausführungen basierend auf den mir vorliegenden Informationen zutreffen und ich somit gebührenfreie eine zeit- und ortsunabhängige Online-Einsicht in die erbetenen Daten erhalten werde oder aber dies weiterhin nicht möglich sein wird. Wenn es weiterhin nicht möglich sein sollte und die in Ihrem letzten Schreiben in Aussicht gestellten Kosten aufrechterhalten werden, bitte ich um Angabe der Gründe, warum meinen Ausführungen nicht gefolgt werden kann. Mit freundlichen Grüßen, Juleka Schulte-Ostermann Anfragenr: 227655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227655/
Juleka Schulte-Ostermann
AW: Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 31.08.2021 über fragdenst…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Juleka Schulte-Ostermann
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 31.08.2021 über fragdenstaat.de [#227655]
Datum
7. November 2021 13:42
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie baten mich Bezug nehmend auf mein Auskunftsersuchen um "(...) Konkretisierung "alle damit jeweils verbundenen Auswertungen und Schlussfolgerungen" im Zusammenhang der Luftqualität und Lüftungsmöglichkeiten (...)". Nachfolgend die erbetene Konkretisierung: Der Bürgermeister der Stadt Lübeck lehnte flächendeckende Anschaffung von mobilen Luftfiltern in allen Lübecker Kitas und Schulen – wie in meiner Auskunftsbitte belegt – mit dem Verweis darauf ab, dass die Luftqualität in den Kitas und Schulen gut sei. Dabei berief sich der Bürgermeister in Bezug auf die Klassenräume a. auf Daten zu jedem einzelnen Klassenraum und eine Auswertung aller Sensoren in den 14 Tagen vor den Sommerferien 2021 (Zeitraum 14 Tage vor den Sommerferien: 07.06.2021 bis einschließlich 18.06.2021), vgl. zitierte Pressemitteilung der Stadt Lübeck in meinem Auskunftsersuchen vom 31.08.2021. Nach mündlicher Auskunft des Fachbereiches Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (UNV) am 06.10.2021 in Ihrem Beisein sowie Beisein zwei weiterer Personen, lagen diesem dem Fachbereich UNV CO2-Messdaten zu allen Klassenräumen Lübecks noch gar nicht vor, der Fachbereich UNV habe, so die Auskunft des UNV am 06.10.2021, dem Bürgermeister dementsprechend auch keine Auswertungen und Schlussfolgerungen zur Luftqualität in den Lübecker Klassen gegeben. Es muss also eine andere Stelle der Stadt die Auswertung und die sich daraus ergebende Schlussfolgerungen, Luftfilter seien nicht flächendeckend erforderlich, vorgenommen haben. Alle Auswertung und Schlussfolgerungen aus den CO2- Messdaten, auf denen die Aussage des Bürgermeisters beruht, Luftfilter seien in den Lübecker Schulräumen nicht flächendeckend erforderlich und die Luftqualität in den Klassen sei gut, erbitte ich. Sollten die Auswertungen und Schlussfolgerungen im Rahmen von Sitzungen, Mailverkehr oder Ähnlichem vorgenommen worden sein, bitte ich um entsprechende Protokolle und Mails. b. auf Messungen aus Herbst 2020 und Stichprobenüberprüfungen des gesundheitlichen Umweltschutzes auch schon aus der Zeit vor Corona, vgl. hierzu zitierte Aussage des Bürgermeisters in dem Auskunftsbegehren vom 31.08.2021, Ziffer 2.2. Diese Messungen aus Herbst 2020 wurden ausgewertet und Schlussfolgerungen gezogen, ebenso erfolgten Stichprobenüberprüfungen mit entsprechenden Auswertungen und Schlussfolgerungen, im Ergebnis führte dies zu der Aussage des Bürgermeisters, die Luftqualität in den Lübecker Schulen sei gut, flächendeckende Anschaffung von mobilen Luftfiltern in der Pandemie zum ergänzenden Gesundheitsschutz der Kinder und Schulbeschäftigten nicht erforderlich. Diese Auswertungen und Schlussfolgerungen erbitte ich – seien sie festgehalten Gutachten, in Protokollen, Mails, (Telefon-) Vermerken o.ä. Bezüglich der Kitas gibt es nur wenige Einrichtungen, die Messgeräte haben (nach meinem Kenntnisstand drei bis fünf Kitas oder auch nur insgesamt drei bis fünf Geräte in Kitas). Diese CO2-Kitamessungen müssten ebenfalls ausgewertet und Schlussfolgerungen gezogen worden sein, denn diese Geräte werden in der Pandemie vom Bürgermeister als Hilfsmittel zur Bewertung der Luftqualität benannt. Ich gehe davon aus, dass die Messungen der CO2-Werte in den 3-5 Kitas oder der 3-5 Geräte in Lübecker Kitas ebenfalls vom Bürgermeister bezüglich des Ergebnisses, in den Kitas sei keine flächendeckende Anschaffung von mobilen Luftfiltern vonnöten, einbezogen worden sind. Diese CO2-Messwerte-Auswertungen und Schlussfolgerungen zu den Kitas erbitte ich (je nachdem, wie vorliegend Gutachten, Protokolle, Mails, (Telefon-) Vermerke o.a.). Darüber hinaus erfolgten zwei Abfragen in den Lübecker Kitas: Es sind nach den von mir nun über meine Netzwerke recherchierten Informationen irgendwann Ende Juli 2021 zwei schriftliche Mailabfragen des Fachbereichs IV bei den Lübecker Kitas erfolgt. Die Abfragen umfassten nach Auskunft aus meinen Elternnetzwerken die nachfolgenden Inhalte: 1. Welche der Kitaräume jeweils in die Kategorie 2 und 3 nach den Kriterien des Umweltbundesministerium gehören und wie diese jeweils genutzt werden (Spielraum, Essensraum, Schlafraum etc). 2. Welche Räume zur Kategorie 1 des Umweltbundesministeriums gehören und wie diese genutzt werden 3. Wie viele Räume jede Kita hat, damit der Bestand für CO2-Messgeräte von der Stadt erfasst werden kann unter Angabe, wie diese Räume genutzt werden. Darüber hinaus umfasst eine der zwei Abfragen auch Daten darüber, dass Kitas mitteilten, Fenster in Räumen zwar vollständig öffnen zu können, dies aber aufgrund der Unfallgefahr (Herausfallen von Kindern aus Fenstern der oberen Stockwerke der Kitas) sowie aufgrund von Raumnutzung nicht möglich sei (z.B. zu hohen Lärms und zu großer Helligkeit in Schlafräumen von Krippenkindern). Trotz dieser Hinweise ist das Ergebnis der Umfrageauswertung/die Schlussfolgerung aus diesen Kita-Mitteilungen die gewesen, dass Luftfilter weiterhin nicht angeschafft würden. Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich bei den zwei Kita-Abfragen um die nachfolgenden: 1. Eine der erfolgten Abfragen basierte auf einer Grundabfrage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Referat Pädagogische und qualitative Angelegenheiten der frühkindlichen Bildung und Betreuung; Kindertagespflege, inwieweit die Stadt Lübeck plant, für Räume der Kategorie 2 des Umweltbundesministeriums Luftfilter anzuschaffen. Das Ministerium erbat von der Stadt Lübeck, diese Daten zu den Luftfiltern in das Kitaportal einzupflegen. 2. Die andere Abfrage muss aus Eigeninitiative der Stadt heraus erfolgt sein und hat wohl einer eigenen Auswertung/eigenen Schlussfolgerungen und/oder auch als Vorbereitung für Verwaltungsvorlagen / Stellungnahmen der Stadt zum Themenfeld Lüften in Kitas/Luftqualität/CO-2-Meßgerätebedarf in den Lübecker Kitas gedient. Ich erbitte zu den zwei Abfragen: a) Den Wortlaut der Abfragen, der per Mail, Post oder ggf. auch fernmündlich oder in Sitzungen an alle Kitas gesendet/mitgeteilt wurde (ich benötige nicht jede Mail, nicht jeden Brief etc. hierzu mit dem identischen Wortlaut der Abfragen, es genügt, wenn mir der Wortlaut der Abfragen, die pauschal an alle Kitas gegeben wurde, mitgeteilt wird); b) Den Wortlaut der Abfrage, die das Ministerium Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Referat Pädagogische und qualitative Angelegenheiten der frühkindlichen Bildung und Betreuung; Kindertagespflege an die Stadt Lübeck sendete und diese wiederum an die Kitas weitergab (auch hier reicht der Wortlaut, es ist nicht notwendig, dass ich z.B. jede einzelne Mail an die Lübecker Kitas erhalte); c) Die nach Beantwortung der zwei Abfragen vorgenommen Auswertungen und Schlussfolgerungen, unabhängig davon, in welcher Form diese dokumentiert wurden: Mail, Gutachten, Protokolle, (Telefon-/Gesprächs-) Vermerke o.a. inkl. • des an das Kitaportal gemeldete Ergebnis zu der Abfrage des Ministeriums und • den Auswertungen und Schlussfolgerungen, die aus den Rückmeldungen von Kitas folgten, dass Fenster zwar technisch vollständig geöffnet werden könnten, dies aber in der Praxis aufgrund der Raumnutzung (z.B. Schlafraum von Krippenkindern) oder aber aufgrund von Unfallgefahren (Herausfallen von Kindern aus Fenstern oberer Kitastockwerke) in der Praxis ausgeschlossen sei. Um den Datenschutz zu wahren, bitte ich in den Dokumenten, sofern datenschutzrechtlich aus Sicht der Stadt Lübeck erforderlich, um Schwärzung aller personenbezogenen Angaben, (z.B. Namen von Kitamitarbeitenden, Mailanschriften) bevor mir die erbetenen Auskünfte gegeben werden. Es genügt, wenn mir die erbetenen Auskünfte in digitaler Form zugänglich gemacht werden, z.B. • Zusendung per Mail in Form von einer oder mehreren digitaler Dateien (bspw. pdfs), • Zusendung eines Links zu einer Seite, auf der ich die Unterlagen einsehen und herunterladen kann (z.B. im Ratsinformationssystem der Stadt Lübeck oder anderen virtuellem Ort/ Cloud), Es ist meinerseits zur Erfüllung meines Auskunftsbegehrens verzichtbar, mir die Informationen in Papierform zukommen zu lassen, da alle Unterlagen bei der Stadt in irgendeiner Form digital vorliegen und eine Wandlung in z.B. pdfs ohne nennenswerten Zeitaufwand möglich sein wird. Ebenso ist es meinerseits verzichtbar, mir die digitalen Dokumente auf einer eigenen Festplatte zukommen zu lassen, da es schnellere/einfachere/günstigere digitale Möglichkeiten (wie oben aufgeführt) gibt, mir die erbetenen Auskünfte zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen, Juleka Schulte-Ostermann Anfragenr: 227655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227655/ Postanschrift Juleka Schulte-Ostermann << Adresse entfernt >>
Hansestadt Lübeck
Sehr geehrte Frau Schulte-Ostermann, Ihr Antrag wurde von der TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH (im Fo…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen & Schlussfolgerungen zur Luftqualität in Schul- und Kitaräumen der Stadt Lübeck [#227655]
Datum
24. November 2021 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schulte-Ostermann, Ihr Antrag wurde von der TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH (im Folgenden “TraveKom“) zur Bearbeitung an uns weitergeleitet. Als Stabsstelle Recht sind wir zur Bearbeitung rechtlicher Angelegenheiten für die TraveKom beauftragt und bevollmächtigt. Ihren Antrag auf Informationszugang, eingegangen am 31.08.2021 bei der Hansestadt Lübeck, müssen wir leider ablehnen. Der Antrag ist zulässig. Die TraveKom kann gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 IZG SH Informationspflichtige Stelle sein, sofern sie über Umweltinformationen verfügt, im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Aufgaben wahrnimmt und dabei mehrheitlich der Kontrolle einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegt. Bei den Informationen über CO2-Messwerte handelt es sich um Umweltinformationen. Die Kontrolle durch die Hansestadt Lübeck ist mittelbar über die gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH gegeben. Mithin ist die TraveKom informationspflichtige Stelle. Der Antrag wurde bei der Hansestadt Lübeck gestellt und an die mit der Bitte um Bearbeitung in eigener Sache verwiesen. Gemäß § 4 Abs. 3 IZG ​SH kann die Hansestadt als informationspflichtige Stelle, die nicht selbst über die Informationen verfügt, die Anfrage an die informationspflichtige Stelle weiterleiten, bei der die Daten vorhanden sind. Grundsätzlich erfordert die Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren eine genaue Bestimmbarkeit des:der Antragsteller:in. Gemäß §§ 76 und 77 VwVG erfordert die Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit in einem Verwaltungsverfahren auch die Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift im Inland. Bei einer Antragstellung über eine von fragdenstaat.de generierte E-Mailadresse ist es nicht auszuschließen, dass es sich bei dem verwendeten Namen um ein Pseudonym handelt oder sich jemand unrechtmäßig des Namens der unterzeichnenden Person bedient. Ferner ist es nicht auszuschließen, dass es mehrere Personen mit dem unterzeichnenden Namen gibt. Daher sind anonyme Anträge grundsätzlich nicht zulässig. Da Sie allerdings bereits bei der Hansestadt Lübeck persönlich vorstellig geworden sind, ist vorliegend davon auszugehen, dass es sich bei Ihnen um eine natürliche Person handelt und dass Sie den Antrag im eigenen Namen stellen. Der Antrag ist allerdings nicht begründet. Der Herausgabe der gewünschten Informationen steht ein Ablehnungsgrund gemäß § 10 S.1 Nr. 1 IZG SH entgegen. Die von Ihnen gewünschten Informationen enthalten personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 EU DSGVO. Die Einholung der Zustimmung der betroffenen Personen sowie eine Schwärzung oder Unkenntlichmachung der betreffenden Angaben sind nicht möglich. Die antragsgegenständlichen Messdaten werden dem Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck über einen sogenannten digitalen Zwilling bereitgestellt, der eine Momentaufnahme der Messwerte für den jeweiligen Klassenraum anzeigt. Ein Abruf der Daten ist daher nur über die Auswahl eines bestimmten Klassenraumes möglich. Um eine bessere grafische Darstellung von Zeitreihen zu ermöglichen, wurden zudem Dashboards in Grafana für die jeweiligen Schulen erstellt. Auch in diesen Grafana Dashboards sind die Charts für die einzelnen Klassenräume diesen erkennbar zugeordnet - dies lässt sich nicht ohne Weiteres löschen oder ausblenden. Wie Ihnen bereits bekannt ist, vertritt die Datenschutzbeauftragte der Hansestadt Lübeck die Auffassung, dass die klassenraumspezifischen Messdaten sich durch Verknüpfung mit Stundenplänen konkreten Personen zuordnen lassen und mithin in den Schutzbereich der EU-DSGVO fallen. Daher werden diese vertraulich behandelt und nur einem kleinen Kreis von Personen zugänglich gemacht, der bei der Hansestadt Lübeck mit der Umsetzung des Projekts bzw. mit der Wahrnehmung der entsprechenden Verkehrssicherungspflichten betraut ist. Eine Weitergabe an Dritte ist jedoch ohne gesetzlichen Rechtfertigungsgrund nicht zulässig. Bei dem Grafana Dashboard, welches Ihnen bei Ihrem Termin bei der Hansestadt Lübeck gezeigt wurde, handelt es sich um einen Prototypen, der speziell für den Termin anonymisiert wurde, indem die Angabe der Klassenräume, welchen die Messwerte zugeordnet werden, durch anonymisierte Nummern ersetzt wurden. Dies erfolgte auf Bitten unserer Ansprechpartner bei der Bürgermeisterkanzlei, um den Termin mit Ihnen durchführen und Ihnen einen Einblick in das System ermöglichen zu können. Diese Bearbeitung müsste allerdings für jede Schule separat mit dem entsprechenden Aufwand durchgeführt werden. Eine automatische Verknüpfung des anonymisierten Frontendes mit den Messdaten, wie Sie dies nahelegen, ist ohne weiteren Programmieraufwand sowie ein Mapping der Daten nicht möglich. Nach dem IZG SH ist allerdings nicht gefordert, dass informationspflichtige Stellen IT-Leistungen erbringen, um die gewünschten Informationen herzustellen bzw. aufzubereiten. Die Verpflichtung beschränkt sich auf die Herausgabe bereits vorhandener Informationen, wobei personenbezogene Daten gegebenenfalls zu schwärzen sind. Eine darüber hinausgehende Aufbereitung bzw. Neukontextualisierung von Informationen ist hingegen nicht gefordert. Ebenfalls wurde von der TraveKom geprüft, ob sich die von Ihnen beantragten Messdaten in eine csv. bzw. xlv.-Datei exportieren und dort bearbeiten, sprich anonymisierten lassen. Aufgrund der enormen Dateigröße ließ sich eine Tabelle in dem von uns verwendeten Tabellenkalkulationsprogramm MS Excel nicht öffnen. Eine sonstige manuelle Bearbeitung zur Anonymisierung der Daten scheidet ebenfalls aus. Insgesamt sind über 2.000 Sensoren im Stadtgebiet verbaut, die seit rund sechs Monaten alle fünf Minuten jeweils ein Messdatum erfassen und versenden. Daher liegen insgesamt über 400 Millionen Datenpunkte vor. Eine manuelle Bearbeitung und Anonymisierung ist daher mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich. Wie Sie zutreffend schreiben, ist die Erstellung eines Portals, in welchem die Messdaten in anonymisierter Form aufbereitet veröffentlicht werden sollen, beabsichtigt. Der genaue Umsetzungspfad steht hierfür noch nicht fest. In der Zwischenzeit möchten wir allerdings aus den genannten Gründen von der weiteren Aufbereitung der Daten zu Auskunftszwecken an Sie absehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist zu richten an die TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH, Stabsstelle Recht, Geniner Straße 80, 23560 Lübeck, oder in elektronischer Form an die Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen
Juleka Schulte-Ostermann
Sehr << Anrede >> hiermit reiche ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 24.1…
Von
Juleka Schulte-Ostermann
Betreff
AW: CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen & Schlussfolgerungen zur Luftqualität in Schul- und Kitaräumen der Stadt Lübeck [#227655]
Datum
1. Dezember 2021 19:37
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit reiche ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 24.11.2021 ein. Zu den Gründen meines Widerspruchs im Einzelnen: Zunächst bedanke ich mich für die ausführliche Darstellung der prozessualen IT-Abläufe, die die Schwierigkeiten bezüglich der Anonymisierung der erbetenen Daten auf Seiten der Stadtwerke/TraveKom darstellen. Da eine Anonymisierung der Daten nach Ihrer Auskunft nicht möglich ist, sind die erbetenen CO2-Messdaten zu den Lübecker Schulen und Kitas raumbezogen in nicht anonymisierter Form öffentlich (also online über eine URL) über die bestehenden Grafana Dashboards zur Verfügung zu stellen, wie sie auch bereits einem kleinen Kreis von Personen zugänglich gemacht werden, die mit der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten in den Schulen und Kitas betraut sind. Bezüglich der Kitas an dieser Stelle der Hinweis, dass – wie bekannt ist – auch in drei bis fünf Kitas Lübecks CO2-Messgeräten vorhanden sind, deren Daten von der TraveKom ebenso wie die schulischen CO2-Messdaten erfasst werden. Meine Informationsbitte ist berechtigt und begründet. Ein gesetzlicher Ablehnungsgrund greift nicht. Zudem überwiegt das öffentliche Interesse an der klassen-/kitaraumbezogenen Bekanntgabe der CO2-Messdaten gegenüber dem möglichen privaten oder auch öffentlichen Interesse der Geheimhaltung eindeutig. Gerne führe ich meine bisher angegebenen Gründe (vgl. vorhergehende Schreiben an die Stadt Lübeck/TraveKom) nochmals detaillierter aus: Mobile Luftfilter werden in der Pandemie immer wieder als ergänzender Gesundheitsschutz zu dem Tragen von Masken, Lüften und Abstandhalten sowie zur Sicherstellung von Präsenzunterricht und verlässlicher Kitabetreuung in der Pandemie gefordert. Die Lübecker Verwaltung sprach und spricht sich mit Verweis auf die CO2-Messadaten in Lübecks Schulen und Kitas konsequent gegen die (flächendeckende) Anschaffung von Luftfiltern für Schulen und Kitas aus, verschiedene Anträge aus der Opposition für Luftfilter wurden der Empfehlung der Lübecker Verwaltungsspitze folgend von der politischen Mehrheit in der Lübecker Bürgerschaft abgelehnt. Die Argumentation der Verwaltung gegen die Luftfilter basiert - wie oben und in der Antragsstellung vom 31.08.2021 ausgeführt - schwerpunktmäßig auf den CO2-Messdaten in den Lübecker Schulen und Kitas, nach denen die Luftqualität in den Schulen gut sei und Luftfilter dem folgend aus Sicht der Verwaltung entbehrlich seien. Die Lübecker Verwaltung – namentlich das Gesundheitsamt und der Fachbereich Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz – erhalten bisher von der TraveKom Zugang zu kritischen klassenraumbezogenen CO2-Messdaten. Doch das der Bevölkerung, insbesondere Schulen und Eltern versprochene >>Schnellwarnsystem<< der Verwaltung bei kritischen CO2-Werten in Klassenräumen funktioniert nach Auskunft des Fachbereiches Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz am 05.10.2021 aufgrund fehlenden Personals, fehlender IT-Programme und fehlender IT-Kenntnisse nicht. (Diese Auskunft wurde mir gegenüber im Beisein von Zeugen getätigt. Zeugen: Mitarbeiter der Bürgermeisterkanzlei sowie zwei fachkundige Bürger (ITler und Umweltchemiker)). D.h. es erfolgte bisher nachweislich über Wochen und Monate keine Meldung an Schulen, wenn CO2-Werte in Klassen kritisch waren. Zum Teil waren – wie ich mittlerweile erfahren habe - die Werte so kritisch, dass alle Menschen den Raum hätten umgehend verlassen müssen (Werte über 2000ppm). Dem Gesetzeswillen des IZG SH folgend sind – da sich die Verwaltungsempfehlungen gegen Luftfilter auf die CO2-Messdaten berufen – die klassen- und kitaraumbezogenen CO2-Messwerte über das Dashboard öffentlich zugänglich zu machen. Denn: >>Das IZG-SH soll zum einen die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken und eine mittelbare Kontrolle staatlichen Handelns durch die öffentliche Meinung, die auf fundierte Informationen angewiesen ist, ermöglichen. Zum anderen sollen durch den Informationszugang die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz behördlichen Handelns gefördert werden (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drs. 14/2374, Seite 11)<<, vgl.: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: >>Praxisreihe: Datenschutzbestimmungen praktisch umsetzen, Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein <<, S. 5f, Link: https://www.datenschutzzentrum.de/upl... In Ihrem Bescheid vom 24.11.2021 führen Sie an, dass der Herausgabe der gewünschten Informationen ein Ablehnungsgrund nach § 10 S. 1 Nr. 1 IZG SH entgegenstehen würde. Denn die erbetenen Informationen würden personenbezogene Daten enthalten. Sie führen weiter aus, dass die Datenschutzbeauftragte der Hansestadt Lübeck die Auffassung vertrete, dass die klassenraumspezifischen Messdaten sich durch Verknüpfung mit Stundenplänen konkreten Personen zuordnen lassen und somit in den Schutzbereich der EU-DSGVO fallen würden. Diese Rechtsauffassung ist nach meinem Kenntnisstand nicht richtig, wie die Informationen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein belegen, vgl. Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: >>Praxisreihe: Datenschutzbestimmungen praktisch umsetzen, Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein<<, S. 13ff, Link: https://www.datenschutzzentrum.de/upl... Mein Anspruch auf die erbetenen Informationen ergibt sich aus § 3 S 1 IZG SH. Das IZG SH begründet in § 3 S. 1 ZIG SH die Pflicht für die informationspflichtige Stelle (in diesem Falle die TraveKom), die erbetenen Informationen zur Verfügung zu stellen. Hierbei wurde der Begriff der Informationen, die erbeten werden können, im Gesetz gezielt sehr weit ausgelegt. Insbesondere umfasst der Begriff der >>Informationen<< auch gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1-6 IZG SH Umweltinformationen, über die die informationspflichtige Stelle (hier: TraveKom) verfügt (§ 2 Abs. 5 IZG SH). Die Schul- und Kitakinder Lübecks sind den über die CO2-Messgeräte gemessenen Luftqualitäten in ihren Schul- und Betreuungsräumen direkt ausgesetzt. Schulkinder unterliegen zudem einer Schulpflicht. Sie können nicht einfach dem Unterricht fernbleiben. Bei ungünstigen Luftqualitäten, die sich in CO2-Werten ablesen lassen, droht unmittelbare Gesundheitsgefährdung der Kita- und Schulkinder, aber auch der Beschäftigten in den Schulen und Kitas Lübecks. Dies gilt insbesondere in der Pandemie, da hohe CO2-Werte die Ansammlung von Aerosolen und damit die Anhäufung von Corona-Viren mit der daraus folgenden Gefahr von Corona-Infektionen in Klasse- und auch Kitazimmern begünstigen, vgl. hierzu z.B. die Studie der Goethe-Universität Frankfurt 2020 (Link: https://aktuelles.uni-frankfurt.de/fo... ); Studie Bundeswehruniversität München 2021 (Link: https://www.unibw.de/lrt7/bericht_gym...), Studie Bundeswehruniversität München 2020 (Link: https://de.trotec.com/fileadmin/downl...). Selbst die mittlerweile mögliche Impfung von Lehrkräften, Kitamitarbeitenden und/oder älteren Schüler*innen bieten keinen vollständigen Schutz vor Infektionen, so dass auch geimpfte Personen zum einen erkranken und zum anderen andere Menschen in ihrem Umfeld wiederum infizieren können, vor allem, wenn die CO2-Werte ungünstig sind und die Anhäufung von Corona-Viren in der Luft in Schulen und Kitas begünstigen. Unabhängig von der Pandemie sind zudem hohe CO2-Werte bereits für sich genommen eine Gesundheitsgefahr in Schulen und Kitas für alle Kinder und Mitarbeitenden. Erhöhte CO2-Werte können zu nachfolgenden Symptomen führen: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsschwäche und Schwindel. Die Übermittlung der erbetenen Informationen wird bisher von Ihnen unter Verweis auf datenschutzrechtliche Gründe abgelehnt. Die im Gesetz genannten Gründe für eine Ablehnung sind jedoch eng auszulegen. So teilt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein mit: >> Trotz des Vorliegens eines grundsätzlichen Ablehnungsgrunds nach § 9 und § 10 IZG-SH kann es jedoch sein, dass die Informationen dennoch herausgegeben werden müssen. Bei beiden Normen handelt es sich um Abwägungsregelungen. Sie sehen vor, dass der Zugang zu den Informationen nur dann nicht gewährt werden darf, wenn sowohl ein gesetzlicher Ablehnungsgrund greift, als auch das private oder öffentliche Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe überwiegt (und – im Falle der entgegenstehenden privaten Interessen – der betroffene Dritte nicht zugestimmt hat).<<, vgl. Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: >>Praxisreihe: Datenschutzbestimmungen praktisch umsetzen, Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein<<, S. 14, https://www.datenschutzzentrum.de/upl... Die TraveKom/Datenschutzbauftragte der Stadt Lübeck argumentieren, dass aus den erbetenen Informationen personenbezogene Rückschlüsse auf das individuelle Lüftungsverhalten und auf Anwesenheit von einzelnen Lehrkräften an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten möglich seien. Diese Daten aber sind aber bereits rechtlich nicht ausreichend geschützt, um eine Veröffentlichung nach dem IZG SH abzulehnen. Die Argumentation ist nach meinem Kenntnisstand rechtlich absolut unhaltbar, da mit dieser Argumentation Schulen auch zukünftig keine Stundenpläne von Klassen mehr rausgeben dürften, weil darüber die regelmäßige Anwesenheit namentlich bekannter Lehrkräfte an bestimmten, ebenfalls bekannten Orten, offenbart werden würden. Auch Termineinladungen zu Elternabenden, Schulveranstaltungen, Abschlussfeiern, Schulversammlungen, -festen usw. wären zukünftig mit dieser Argumentation mit Bezug auf die Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte nicht mehr zulässig. Allein die Tatsache, dass bekannt ist, welche Lehrkräfte und Schulleitungen an welchen Schulen arbeiten, lässt bereits den Rückschluss zu, dass diese sich regelmäßig an diesem Ort aufhalten. Anzumerken gilt, dass ungünstige Luftqualitäten nicht automatisch/zwingend auf möglicherweise unzureichendem Lüftungsverhalten von Lehrkräften beruhen muss, sondern auch auf unzureichende bauliche Gegebenheiten von Schul- und Kitaräumen zurückzuführen ist, z.B. fehlende Möglichkeit einer Querlüftung, weil es in Klassen-/Kitazimmern keine einander gegenüberliegende Fensterfronten gibt und/oder Fenster zu wenig oder zu klein vorhanden sind. Hinweisen möchte ich darauf, dass die CO2-Messdaten laut Verwaltung – wie bereits an verschiedenen Stellen ausgeführt - gute Luftqualität in Lübecks Schulen belegen würden. Das Lüftungsverhalten der Lehrkräfte müsste also durchweg einwandfrei sein. Demnach können auch deshalb mögliche Rückschlüsse auf Lüftungsverhalten von Lehrkräften durch Offenlegung der CO2-Messdaten nicht einer besonderen Schutzbedürftigkeit unterliegen. Hinzu kommt, dass Lehrkräfte im Unterricht in einem Hauptamt und nicht im Privaten handeln. Hauptamtliches Handeln ist stets mit Sorgfalts- und Fürsorgepflichten verbunden, vor allem, wenn es schutzbedürftige Menschen wie Kinder in Schulen und Kitas betrifft. So, wie Unterricht gewaltfrei durchzuführen ist, erfordert er in der Pandemie, dass Lehrkräfte regelmäßig lüften. Von daher ist es auch vor diesen Aspekten rechtlich nicht zulässig, dass eine Überprüfung von klassenbezogenen Lüftungssituationen, die zum Ergebnis haben, dass Luftfilter als ergänzende Schutzmaßnahme in Schulen und Kitas Lübecks abgelehnt werden, in Schulen und Kitas der Geheimhaltung unterworfen werden. Ihre kurzen Erklärungen im Ablehnungsbescheid an mich vom 24.11.2021 erfüllen grundsätzlich nicht den Begründungs- und Abwägungserfordernissen des IZG SH: Wenn sich eine Behörde darauf beruft, dass ein grundsätzlicher Ablehnungsgrund nach §§ 9, 10 IZG SH vorliegt, muss die Behörde dies sehr ausführlich unter Bezugnahme auf die betroffenen Normen sowie die Interessen der Betroffenen erklären. Auch muss die Behörde ihre Abwägungsentscheidung zwischen gesetzlich festgelegtem Informationsanspruch der Bürger*innen und dem privaten oder auch öffentlichen Geheimhaltungsinteresse der erbetenen Daten nicht nur offen darlegen, sondern zusätzlich auch ausführlich begründen. Hiermit in Verbindung stehend sind auch die nachfolgenden rechtlichen Regularien einzuhalten: >>Gibt es Anhaltspunkte für das Vorliegen schützenswerter privater Interessen gemäß § 10 IZG-SH sind die (von einer etwaigen Informationsgewährung) Betroffenen im Rahmen der Anhörung gemäß § 10 Satz 3 IZG-SH entsprechend aufzuklären und aufzufordern, sich zu erklären, ob sie dem erbetenen Informationszugang zustimmen.<<, vgl.: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: >>Praxisreihe: Datenschutzbestimmungen praktisch umsetzen, Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein<<, S. 14, Link: https://www.datenschutzzentrum.de/upl... Die TraveKom jedoch teilt mir in dem Ablehnungsbescheid vom 24.11.2021 pauschal ohne weitere Ausführung mit, dass diese Abfrage nicht möglich sei. Die genannten Begründungs- und Abwägungserfordernissen des IZG SH erfüllt die TraveKom in ihrem Ablehnungsbescheid und auch die Stadt Lübeck/Datenschutzbeauftragte der Stadt Lübeck demnach nicht ansatzweise. Wie ausgeführt ist die Stadt Lübeck nicht in der Lage, die Auswertung der CO2-Messdaten zeitnah durchzuführen, um Corona-Infektionsgefahren und allgemeine Gefährdungen durch zu hohe CO2-Werte in Kita-/Klassenräumen rechtzeitig zu erkennen, die Schulen/Kitas zu informieren, die Ursachen zu ermitteln sowie zu beseitigen und zudem werden die Daten von der Verwaltung genutzt, um die Anschaffung von Luftfiltern in allen Klassen und Kitas abzulehnen. Es besteht daher ein sehr hohes öffentliches Interesse, dass diese CO2-Messdaten öffentlich zugänglich gemacht werden, dass bei Weitem gegenüber den privaten oder öffentlichen Interessen einer Geheimhaltung in der Pandemie überwiegt. Dies auch, weil auf diese Weise Eltern, Schüler*innen, allgemein (fachkundige) Bürger*innen die Chance bekämen, kritische Messwerte von Klassen-/Kitaräumen zeitnah zu identifizieren, die betroffenen Schulen/Kitas sowie den zuständigen Fachbereich zu informieren, dass diese ihren Verkehrssicherungspflichten in der Pandemie auch ohne Funktionieren des >>Schnellwarnsystems<< der Verwaltung nachkommen können. Ebenfalls erhalten Eltern und Schüler*innen so die Möglichkeit, bei ggf. festgestellter Untätigkeit der zuständigen Stelle ihre Kinder bzw. als volljährige Schüler*innen sich selbst vor den ggf. festzustellenden und vor allem in der Pandemie besonders gesundheitsgefährdenden kritischen CO2-Werten zu schützen. Für Kinder mit Vorerkrankungen und/oder Kinder mit vorerkrankten Angehörigen, für die eine Corona-Infektion lebensgefährlich ist, wären dies lebensrettende Informationen zu den Luftqualitäten in ihren Schulen und Kitas, mit deren Hilfe Eltern und betroffene Schüler*innen begründbare Schutzmaßnahmen veranlassen könnten. Zusammenfassend ist somit die von der TraveKom (und auch der Datenschutzbeauftragten der Stadt Lübeck) angeführte pauschale sowie rechtlich unbegründete Ablehnung meines Informationsbegehrens mit Verweis auf die >>datenschutzrechtlichen Belange Dritter<< rechtlich unhaltbar. Die Daten können und müssen vielmehr schul- und klassenraumbezogen ohne Anonymisierung über die vorhandene Grafana Dashboards öffentlich zugänglich gemacht werden. Ebenso die Daten der Kitas, die CO2-Messgeräte haben. Ich bitte um fristgerechte Antwort nach den gesetzlichen Vorgaben des IZG SH auf meinen vorliegenden Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 24.11.2021. Mit freundlichen Grüßen Juleka Schulte-Ostermann Anfragenr: 227655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227655/ Postanschrift Juleka Schulte-Ostermann << Adresse entfernt >>
Juleka Schulte-Ostermann
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen &am…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Juleka Schulte-Ostermann
Betreff
AW: CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen & Schlussfolgerungen zur Luftqualität in Schul- und Kitaräumen der Stadt Lübeck [#227655]
Datum
19. Dezember 2021 11:17
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen & Schlussfolgerungen zur Luftqualität in Schul- und Kitaräumen der Stadt Lübeck“ vom 31.08.2021 (#227655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Zwischenzeitlich wurde meine Anfrage von der Stadt Lübeck in zwei "Teile" untergliedert: a) einen Teil, zu dem Sie mich am 26.10.2021 um Konkretisierung baten, die ich am fristgerecht 07.11.2021 vornahm und b) einen Teil, der zunächst an die Stadtwerke Lübeck und dem folgend an die TraveKom weiter geleitet wurde (dies betraf die Veröffentlichungsbitte der CO2-Messdaten der Lübecker Kitas und Schulen). Dieser Teil meiner Anfrage wurde mir von der TraveKom mit Schreiben vom 24.11.2021 abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid habe ich am 01.12.2021 fristgerecht Widerspruch eingereicht. Bzgl. der oben als Teil a) benannten Inhalte meiner Informationsbitte nach dem IZG SH wurde die Frist zur Beantwortung mittlerweile nach meinem Kenntnisstand um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage den Teil a) betreffend. Vorsorglich möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bzgl. des Teils b) die Frist zur Beantwortung meines Widerspruchs nach meinem Kenntnisstand am 01.01.2022 endet. Mit freundlichen Grüßen Juleka Schulte-Ostermann Anfragenr: 227655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227655/ Postanschrift Juleka Schulte-Ostermann << Adresse entfernt >>
Hansestadt Lübeck
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Dezember 2021 11:17
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Juleka Schulte-Ostermann
Sehr << Anrede >> wie durch die Abwesenheitsmail des zuständigen städtischen Mitarbeiters am heutigen…
Von
Juleka Schulte-Ostermann
Betreff
AW: Automatische Antwort: CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen & Schlussfolgerungen zur Luftqualität in Schul- und Kitaräumen der Stadt Lübeck [#227655]
Datum
19. Dezember 2021 19:54
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie durch die Abwesenheitsmail des zuständigen städtischen Mitarbeiters am heutigen Tag erbeten, leite ich meine Mail von heute (19.12.2021, 11:17 Uhr) an die mir genannte funktionale Mailadresse der Bürgermeisterkanzlei Lübeck weiter. Nachfolgend meine Mail von heute Vormittag: Sehr XXXX, meine Informationsfreiheitsanfrage „CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen & Schlussfolgerungen zur Luftqualität in Schul- und Kitaräumen der Stadt Lübeck“ vom 31.08.2021 (#227655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Zwischenzeitlich wurde meine Anfrage von der Stadt Lübeck in zwei "Teile" untergliedert: a) einen Teil, zu dem Sie mich am 26.10.2021 um Konkretisierung baten, die ich am fristgerecht 07.11.2021 vornahm und b) einen Teil, der zunächst an die Stadtwerke Lübeck und dem folgend an die TraveKom weiter geleitet wurde (dies betraf die Veröffentlichungsbitte der CO2-Messdaten der Lübecker Kitas und Schulen). Dieser Teil meiner Anfrage wurde mir von der TraveKom mit Schreiben vom 24.11.2021 abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid habe ich am 01.12.2021 fristgerecht Widerspruch eingereicht. Bzgl. der oben als Teil a) benannten Inhalte meiner Informationsbitte nach dem IZG SH wurde die Frist zur Beantwortung mittlerweile nach meinem Kenntnisstand um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage den Teil a) betreffend. Vorsorglich möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bzgl. des Teils b) die Frist zur Beantwortung meines Widerspruchs nach meinem Kenntnisstand am 01.01.2022 endet. Mit freundlichen Grüßen Juleka Schulte-Ostermann Anfragenr: 227655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227655/ Postanschrift Juleka Schulte-Ostermann << Adresse entfernt >>
Hansestadt Lübeck
Sehr geehrte Frau Schulte-Ostermann, auf Ihren Widerspruch vom 10.12.2021 gegen unseren Bescheid vom 24.11.2021…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
WG: CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen & Schlussfolgerungen zur Luftqualität in Schul- und Kitaräumen der Stadt Lübeck [#227655]
Datum
23. Dezember 2021 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schulte-Ostermann, auf Ihren Widerspruch vom 10.12.2021 gegen unseren Bescheid vom 24.11.2021 ergeht folgender Widerspruchsbescheid Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen. Begründung Mit ihrem am 31.08.2021 an die Bürgermeisterkanzlei der Hansestadt Lübeck gesendeten Antrag beantragte die Antragstellerin Alle - CO2-Messdatenerhebungen alle übrigen Daten- und Bestandserhebungen sowie alle - damit jeweils verbundenen Auswertungen und Schlussfolgerungen der Lübecker Verwaltung zur - Luftqualität sowie - Lüftungsmöglichkeiten aus allen Lübecker - Schul- und - Kitaräumen. Die erbetenen Daten inklusive ihrer Auswertungen und Schlussfolgerungen. Ferner beantragte sie, dass, sollten die erbetenen Daten Persönlichkeitsrechte Dritter berühren, zur Einhaltung des Datenschutzes, in den erbetenen Daten alle die Persönlichkeitsrechte Dritter betreffenden Worte/Daten geschwärzt werden. Im August 2021 wurde die Antragstellerin zu einem persönlichen Gespräch in die Bürgermeisterkanzlei eingeladen, bei der ihr Einsichtnahme in ein Dashboard mit CO2-Messdaten für ausgewählte Schulen ermöglicht wurde. Bei diesem handelte es sich um eine anonymisierte Version, bei der die einzelnen Klassenräume unkenntlich gemacht wurden. Diese wurde durch Mitarbeiter der TraveKom Telekommunkationsgesellschaft mbH vorab extra für den Termin auf Bitten der Bürgermeisterkanzlei erstellt. Es wurden in diesem Dashboard jeweils schulstandortbezogen in anonymisierter Form die CO-2-Messdaten zu allen Klassen der Schulen der Kinder der Antragstellerin sowohl für vergangenen Zeiten als auch die Echtzeit-Daten angezeigt (Echtzeit-Daten: Aktuelle Daten werden im 5 Minuten-Takt automatisch angezeigt und können abgerufen werden). Am 26.10.2021 wurde der Antrag von der Bürgermeisterkanzlei an die TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH mit der Bitte um weitere Bearbeitung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet. Die Antragstellerin meint in ihrer E-Mail vom 06.11. 2021, das von der TraveKom im Auftrag der Stadt bereits entwickelte Dashboard biete technisch alles, um in anonymisierter Form schulstandortbezogen alle CO-2-Messdaten zu den 2200 Klassenräumen mit CO-2-Messgeräten in der Hansestadt Lübeck online für alle interessierten Menschen und somit auch für sie als Auskunftsbegehrende zeit- und ortsunabhängig zur Einsicht zu Verfügung zu stellen. Mit Bescheid vom 24.11.2021 lehnten wir den Antrag ab. Dies begründeten wir damit, dass dem Antrag ein Ablehnungsgrund gemäß § 10 S.1 Nr. 1 IZG SH entgegensteht. Durch die Verknüpfung der Messdaten mit einzelnen Klassenräumen lassen sich die Daten den jeweiligen Lehrkräften zuordnen, die zu den betreffenden Zeitpunkten in den Klassenräumen Dienst haben. Somit handele es sich um personenbezogene Daten. Das bestehende Dashboard ermögliche keine Einsichtnahme in anonymisierter Form, sondern stellte einen Prototypen dar, der extra für den Termin und nur für diese drei Schulen erstellt worden ist. Eine manuelle Aufbereitung und Anonymisierung der Daten ist aufgrund es Umfangs nicht möglich. Auf unsere Begründung vom 24.11.2021 wird im Übrigen verwiesen. Gegen den Ablehnungsbescheid legte die Antragstellerin per E-Mail am 10.12.2021 Widerspruch ein. Mobile Luftfilter würden in der Pandemie immer wieder als ergänzender Gesundheitsschutz zu dem Tragen von Masken, Lüften und Abstandhalten sowie zur Sicherstellung von Präsenzunterricht und verlässlicher Kitabetreuung in der Pandemie gefordert. Die Lübecker Verwaltung spräche sich mit Verweis auf die CO2-Messdaten in Lübecks Schulen und Kitas konsequent gegen die (flächendeckende) Anschaffung von Luftfiltern für Schulen und Kitas aus, verschiedene Anträge aus der Opposition für Luftfilter würden der Empfehlung der Lübecker Verwaltungsspitze folgend von der politischen Mehrheit in der Lübecker Bürgerschaft abgelehnt. Die Argumentation der Verwaltung gegen die Luftfilter basiere schwerpunktmäßig auf den CO2-Messdaten in den Lübecker Schulen und Kitas, nach denen die Luftqualität in den Schulen gut sei und Luftfilter dem folgend aus Sicht der Verwaltung entbehrlich seien. Die Lübecker Verwaltung erhielte bisher von der TraveKom Zugang zu kritischen klassenraumbezogenen CO2-Messdaten. Doch das der Bevölkerung, insbesondere Schulen und Eltern versprochene Schnellwarnsystem der Verwaltung bei kritischen CO2-Werten in Klassenräumen funktioniere nach Auskunft des Fachbereiches Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz aufgrund fehlenden Personals, fehlender IT-Programme und fehlender IT-Kenntnisse nicht. Zum Teil wären die Werte so kritisch, dass alle Menschen den Raum hätten umgehend verlassen müssten (Werte über 2000ppm). Dem Gesetzeswillen des IZG SH folgend seien die klassen- und kitaraumbezogenen CO2-Messwerte über das Dashboard öffentlich zugänglich zu machen. Das IZG-SH solle zum einen die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken und eine mittelbare Kontrolle staatlichen Handelns durch die öffentliche Meinung, die auf fundierte Informationen angewiesen ist, ermöglichen. Zum anderen sollen durch den Informationszugang die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz behördlichen Handelns gefördert werden. Die Schul- und Kitakinder Lübecks seien den über die CO2-Messgeräte gemessenen Luftqualitäten in ihren Schul- und Betreuungsräumen direkt ausgesetzt. Schulkinder unterliegen zudem einer Schulpflicht. Sie können nicht einfach dem Unterricht fernbleiben. Bei ungünstigen Luftqualitäten, die sich in CO2-Werten ablesen lassen, drohe unmittelbare Gesundheitsgefährdung der Kita- und Schulkinder, aber auch der Beschäftigten in den Schulen und Kitas Lübecks. Dies gilt insbesondere in der Pandemie, da hohe CO2-Werte die Ansammlung von Aerosolen und damit die Anhäufung von Corona-Viren mit der daraus folgenden Gefahr von Corona-Infektionen in Klasse- und auch Kitazimmern begünstige. Selbst die mittlerweile mögliche Impfung von Lehrkräften, Kitamitarbeitenden und/oder älteren Schüler*innen biete keinen vollständigen Schutz vor Infektionen, so dass auch geimpfte Personen zum einen erkranken und zum anderen andere Menschen in ihrem Umfeld wiederum infizieren können, vor allem, wenn die CO2-Werte ungünstig sind und die Anhäufung von Corona-Viren in der Luft in Schulen und Kitas begünstigen. Unabhängig von der Pandemie seien zudem hohe CO2-Werte bereits für sich genommen eine Gesundheitsgefahr in Schulen und Kitas für alle Kinder und Mitarbeitenden. Erhöhte CO2-Werte könnten zu nachfolgenden Symptomen führen: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsschwäche und Schwindel. Die im Gesetz genannten Gründe für eine Ablehnung seien eng auszulegen. Trotz des Vorliegens eines grundsätzlichen Ablehnungsgrunds nach § 9 und § 10 IZG-SH könne es sein, dass die Informationen dennoch herausgegeben werden müssten. Bei beiden Normen handele es sich um Abwägungsregelungen. Sie sehen vor, dass der Zugang zu den Informationen nur dann nicht gewährt werden dürfe, wenn sowohl ein gesetzlicher Ablehnungsgrund greift, als auch das private oder öffentliche Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe überwiege (und - im Falle der entgegenstehenden privaten Interessen - der betroffene Dritte nicht zugestimmt hat). Nach der Argumentation der TraveKom dürften Schulen auch zukünftig keine Stundenpläne von Klassen mehr rausgeben, weil darüber die regelmäßige Anwesenheit namentlich bekannter Lehrkräfte an bestimmten, ebenfalls bekannten Orten, offenbart werden würden. Auch Termineinladungen zu Elternabenden, Schulveranstaltungen, Abschlussfeiern, Schulversammlungen, -festen usw. wären zukünftig mit dieser Argumentation mit Bezug auf die Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte nicht mehr zulässig. Allein die Tatsache, dass bekannt ist, welche Lehrkräfte und Schulleitungen an welchen Schulen arbeiten, lässt bereits den Rückschluss zu, dass diese sich regelmäßig an diesem Ort aufhalten. Ungünstige Luftqualitäten müssten nicht automatisch/zwingend auf möglicherweise unzureichendem Lüftungsverhalten von Lehrkräften beruhen muss, sondern auch auf unzureichende bauliche Gegebenheiten von Schul- und Kitaräumen zurückzuführen ist, z.B. fehlende Möglichkeit einer Querlüftung, weil es in Klassen-/Kitazimmern keine einander gegenüberliegende Fensterfronten gibt und/oder Fenster zu wenig oder zu klein vorhanden seien. Die Argumentation der Antragstellerin trifft insoweit zu, dass gemäß § 10 IZG SH eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse und dem Interesse an dem Schutz der personenbezogenen privaten Daten vorzunehmen ist. Zugunsten des Bekanngabeinteresses fällt insofern ins Gewicht, dass ein gesteigertes Interesse der Antragstellerin sowie der Öffentlichkeit an der Aerosolbelastung sowie der Wirksamkeit von Lüftungsmaßnahmen in Klassenräumen besteht. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der Auskunftsanspruch sehr weitgehend gefasst ist und die Antragstellerin die Herausgabe sowie auch die Veröffentlichung der Messdaten aller 2200 Klassenräume bzw. Sensoren in der Hansestadt Lübeck begehrt. Somit beschränkt sich der Kreis der Betroffenen nicht auf einen eingrenzbaren Personenkreis, sondern es sind personenbezogene Daten aller Lehrkräfte betroffen, die in den betreffenden Gebäuden tätig sind. Im Zusammenhang mit den CO2-Messdaten steht - wie sich aus den Ausführungen der Antragstellerin selbst ergibt - der Vorwurf im Raum, die Luftqualität in den Klassenräumen sei unzureichend und dies könne auf mangelhaftes Lüften zurückzuführen sein. Zwar könne es - wie die Antragstellerin ebenfalls zugibt - eine Vielzahl anderer Ursachen in den räumlichen Gegebenheiten geben. Aber allein dass die Messdaten verwendet werden können, um entsprechende Vorwürfe gegen einzelne Lehrkräfte aufzuwerfen, setzt diese der Gefahr einer arbeitsrechtlich unzulässigen Leistungskontrolle sowie der Gerüchtebildung aus. Aufgrund der außerordentlich hohen Anzahl der möglicherweise betroffenen Personen sowie der erhöhten Gefahr, dass diese durch eine Verwendung der Daten möglicherweise unberechtigten Vorwürfen ausgesetzt werden, begründet ein gesteigertes Interesse am Schutz dieser Daten. Die Ablehnung der Herausgabe nach § 10 IZG SH ist daher rechtmäßig. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Mit freundlichen Grüßen
Hansestadt Lübeck
Auskunftsersuchen nach dem IZG - SH hier: Konkretisierung eines Teil Ihres Antrages vom 26.10.2021 Briefzusammenfa…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IZG - SH hier: Konkretisierung eines Teil Ihres Antrages vom 26.10.2021
Datum
30. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
Briefzusammenfassung und Erläuterung der Hintergründe des Briefinhaltes vom 30.12.2021 durch die Antragstellerin zur besseren Verständlichkeit und Einordnung der ergänzend beigefügten Anlagen als Teilantworten der Verwaltung zur Anfrage https://fragdenstaat.de/a/227655: Am 30.12.2021 erhielt ich ein Schreiben der Lübecker Verwaltung (vgl. Anlage), in dem erkennbar wurde, dass seitens der Verwaltung meine verschiedenen Anfragen nach dem IZG-SH miteinander vermengt / durcheinandergebracht wurden: Ich stellte zum einen Anfragen als Mutter von Schul- und Kitakindern nach dem IZG-SH direkt an die Lübecker Verwaltung unter Bezugnahme auf die namentlich genannten Schulen und Kita meiner Kinder und zum anderen die vorliegende Anfrage im Portal fragdenstaat.de, die sich auf alle Schulen und Kitas Lübecks bezieht. In dem o.g. Brief der Verwaltung vom 30.12.2021 wurde ich auf zwei Schreiben der Verwaltung verwiesen (05.11.2021 und 22.12.2021, siehe Anlage), die Antworten auf von mir nicht über das Portal fragdenstaat.de gestellte Anfragen nach dem IZG-SH enthielten. Antworten in den Briefen vom 05.11.2021 und 22.12.2021 sind nach Lesart des Schreibens vom 30.12.2021 auch Teilantworten auf meine Anfrage im Portal fragdenstaat.de. Nach Prüfung der Antworten in den Schreiben vom 05.11.2021 und 22.12.2021 muss es sich meiner Einschätzung nach hierbei um nachfolgende Informationen aus den genannten Schreiben handeln (siehe jeweils beigefügte Anlagen): 1. Tabellarische Übersicht der Auswertung der CO2-Messdaten aus der Zeit 14 Tage vor den Sommerferien von der TraveKom, die als Grundlage für die Aussage des Bürgermeisters und der Verwaltung Lübeck für den Herbst/Winter 2021/22 diente, dass die Luftqualitäten in den Lübecker Schulen gut und Luftfilter daher verzichtbar seien; erhalten mit o.g. Schreiben am 5.11.2021 2. Kitaräume: Raumkategorisierungen/Raumbewertung der 28 Kitas in städtischer Trägerschaft nach den Kriterien des Umweltbundesministeriums, erhalten mit Schreiben vom o.g. 05.11.2021 3. Protokoll Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung Stadt Lübeck: „Runder Tisch“ zu Lufthygiene in Schulen und Kindertagesstätten, Austauschgespräch am 13.07.2020, erhalten mit o.g. Schreiben vom 22.12.2021 4. Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes, der Fachbereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Fachbereich Schule und Sport, Städtische Kindertageseinrichtungen, Fachbereich Gebäudemanagement der Stadt Lübeck: Lufthygiene in Schulen und Kindertagesstätten unter Pandemiebedingungen, Stand 26.07.2021, erhalten mit o.g. Schreiben vom 22.12.2021.
Juleka Schulte-Ostermann
AW: Auskunftsersuchen nach dem IZG - SH hier: Konkretisierung eines Teil Ihres Antrages vom 26.10.2021 [#227655]
S…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Juleka Schulte-Ostermann
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem IZG - SH hier: Konkretisierung eines Teil Ihres Antrages vom 26.10.2021 [#227655]
Datum
2. Januar 2022 17:57
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr postalisches Schreiben vom 30.12.2021. In Ihrem Schreiben vom 30.12.2021 nehmen Sie auf einen Antrag von mir vom 26.10.2021 sowie von mir am 07.11.2021 erbetenen Informationen Bezug. Sie verweisen in dem Schreiben auf Antworten der Verwaltung an mich mit Datum 05.11.2021 und 22.12.2021. Anscheinend sind meine verschiedenen Anfragen nach dem IZG-SH und Ihre Beantwortung bei der Lübecker Verwaltung durcheinandergekommen. Denn zum einen habe ich als Mutter von Schul- und Kitakindern Anfragen unter konkreter Bezugnahme auf namentlich genannten Schulen und Kita meiner Kinder gestellt. Zum anderen habe ich eine Anfrage alle Kitas und Schulen Lübecks betreffend über das Portal fragdenstaat.de in Verbindung mit einer von Ihnen erbetenen Konkretisierung am 07.11.2021 gestellt (Link: https://fragdenstaat.de/a/227655, Titel der Anfrage in fragdenstaat.de: „CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen & Schlussfolgerungen zur Luftqualität in Schul- und Kitaräumen der Stadt Lübeck“). Bei dem von Ihnen im Schreiben vom 30.12.2021 benannten >> Antrag << vom 26.10.2021 handelt es sich nicht, wie ich Ihnen auch per Mail am 26.10.2021 mitteilte, um einen neuerlichen Antrag, sondern um eine Konkretisierung meines Antrages vom 24.08.2021. Die Konkretisierung dieses Antrages wurde von mir unaufgefordert am 22.10.2021 vorgenommen und Ihnen von mir direkt per Mail zugesendet. Die Anfrage vom 24.08.2021 in Verbindung mit der Konkretisierung vom 22.10.2021 ist unabhängig von meiner Anfrage im Portal fragdenstaat.de und konkret bezogen auf die Schulen und Kita meiner Kinder erfolgt. Meine am 07.11.2021 erbetene Information wiederum ist die von Ihnen am 26.10.2021 erbetene Konkretisierung meiner Anfrage im Portal fragdenstaat.de vom 31.08.2021 gewesen, vgl.: https://fragdenstaat.de/a/227655 Die zwei Briefe der Stadt Lübeck vom 05.11.2021 und 22.12.2021 an mich, auf die Sie im Schreiben vom 30.12.2021 verweisen, sind keine Antworten der Verwaltung unter Bezugnahme auf meine Anfrage im Portal fragdenstaat.de gewesen. Es handelte sich vielmehr konkret um Antworten auf die nachfolgend genannten zwei Anträge von mir, die unabhängig von der Anfrage im Portal fragdenstaat.de erfolgten: a) 05.11.2021: Dieses Schreiben bezog sich auf meinen mündlichen Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 06.10.2021, vgl. Anlage. b) 22.12.2021: Dieses Schreiben bezog sich (vgl. Ausführungen oben) auf meine Anfrage nach dem IZG SH vom 24.08.2021 in Verbindung mit einer Ihnen von mir unaufgefordert zugesendeten Konkretisierung am 22.10.2021 zur Beschleunigung der Beantwortung meiner Anfrage, die sich unmittelbar auf die Daten der Kita bezogen, die ein Kind von mir besucht, vgl. Anlage. Nach Lesart Ihres Schreibens vom 30.12.2021 sind die an mich gesendeten Antworten in den Briefen vom 05.11.2021 und 22.12.2021 zugleich auch Teilantworten auf meine Anfrage im Portal fragdenstaat.de vom 31.08.2021 in Verbindung mit der Konkretisierung vom 07.11.2021. Es muss sich hierbei – so das Ergebnis meiner erneuten Briefsichtung – um nachfolgende Informationen handeln: 1. Tabellarische Übersicht der Auswertung der CO2-Messdaten aus der Zeit 14 Tage vor den Sommerferien von der TraveKom, die als Grundlage für die Aussage des Bürgermeisters und der Verwaltung Lübeck für den Herbst/Winter 2021/22 diente, dass die Luftqualitäten in den Lübecker Schulen gut und Luftfilter daher verzichtbar seien; erhalten mit o.g. Schreiben am 5.11.2021 2. Kitaräume: Raumkategorisierungen/Raumbewertung der 28 Kitas in städtischer Trägerschaft nach den Kriterien des Umweltbundesministeriums, erhalten mit Schreiben vom o.g. 5.11.2021 3. Protokoll Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung Stadt Lübeck: „Runder Tisch“ zu Lufthygiene in Schulen und Kindertagesstätten, Austauschgespräch am 13.07.2020, erhalten mit o.g. Schreiben vom 22.12.2021 4. Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes, der Fachbereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Fachbereich Schule und Sport, Städtische Kindertageseinrichtungen, Fachbereich Gebäudemanagement der Stadt Lübeck: Lufthygiene in Schulen und Kindertagesstätten unter Pandemiebedingungen, Stand 26.07.2021, erhalten mit o.g. Schreiben vom 22.12.2021 Die aufgelisteten Informationen habe ich nun nach Ihrem Hinweis an mich, dass diese Informationen als Teilantworten der Verwaltung auf meine Anfrage vom 31.08.2021 im Portal fragdenstaat.de in Verbindung mit der Konkretisierung der Anfrage am 07.11.2021 zu verstehen sind, im Portal fragdenstaat.de hochgeladen. Ich bitte mit dem heutigen Schreiben darum, dass die anderen, mir noch nicht zugesendeten Informationen bezüglich meiner Anfrage über das Portal fragdenstaat.de vom 31.08.2021 in Verbindung mit der Konkretisierung vom 07.11.2021 zu den Schulen und Kitas Lübecks zugesendet werden. Da diese Schreiben Ihnen vorliegen, verzichte ich an dieser Stelle auf eine inhaltliche Wiederholung meiner konkreten Auskunftsbitten und verweise anstelle dessen auf die betreffenden zwei Schreiben. Um erneuten Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich darauf hinweisen, dass ein Teil der erbetenen Kita-Daten gemäß der o.g. Ausführungen vorliegt, jedoch nur zu den städtischen Kitas und/oder nur konkret bezogen auf die Kita, die von meinem Kind besucht wird. Mein Auskunftsbegehren über das Portal fragdenstaat.de bezog sich aber auf alle Kitas und somit auch auf die der Freien Träger, für die seitens der Stadt Lübeck (Fachbereich IV) als Träger der Öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ebenfalls eine Zuständigkeit gegeben ist, so dass entsprechende Daten zu meiner Anfrage auch zu den Kitas Freier Trägern bei der Lübecker Verwaltung (vorrangig beim Fachbereich IV, ggf. auch beim Gebäudemanagement, Gesundheitsamt, Amt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz) vorliegen müssten. Hinsichtlich der „Bedarfsabfrage mobile Luftfilter“ des Sozialministeriums des Landes Schleswig-Holstein erhielt ich mit o.g. Schreiben vom 22.12.2021 (als Antwort auf meine direkt an die Verwaltung und nicht über das Portal fragdenstaat.de gestellten Anfrage nach dem IZG SH vom 24.08.2021 in Verbindung mit der von mir unaufgefordert zugesendeten Konkretisierung vom 22.10.2021, s.o. unter b)), eine weitergeleitete Mail mit Datum 29.07.2021 des Sozialministeriums Schleswig-Holsteins, Referat pädagogische und qualitative Angelegenheiten der frühkindlichen Bildung und Betreuung, Kindertagespflege. Es fehlte jedoch das in der Mail angekündigte und in solchen Fällen üblicher Weise der Mail als Anlage beigefügte Schreiben der zuständigen Referatsleitung des Sozialministeriums. Von daher ist dieser Punkt meiner Anfrage über das Portal fragdenstaat.de vom 31.08.2021 in Verbindung mit meiner Konkretisierung vom 07.11.2021 weiterhin unbeantwortet. Bezüglich Ihres Hinweises an mich im Schreiben vom 30.12.2021, dass grundsätzlich Protokolle der Lübecker Bürgerschaft und ihrer Fachausschüsse im Politik Informationssystem Lübeck öffentlich einsehbar sind, bitte ich um Angabe der Vorgangsnummern (VO) bzgl. der Protokolle, die als Antworten auf meine Anfrage über das Portal fragdenstaat.de seitens der Verwaltung als zutreffend erachtet werden, damit eine öffentliche Einsichtnahme der die Anfrage nach dem IZG-SH betreffenden einschlägigen Protokolle über die Suchfunktion im Informationssystem Lübeck möglich wird. Dankbar wäre ich zur Vermeidung neuerlichen Durcheinanders und Beschleunigung der Beantwortung meiner Anfrage, wenn seitens der Verwaltung meine Anfrage auf der Plattform fragdenstaat.de vom 31.08.2021 in Verbindung mit der Konkretisierung vom 07.11.2021 sowie des vorliegenden Schreibens Punkt für Punkt von der Verwaltung auf Beantwortung geprüft und noch fehlende Informationen passgenau, gebündelt und unter Einhaltung der mit dem IZG SH verbundenen Fristen mit konkretem Bezug auf meine über das Portal fragdenstaat.de gestellte Anfrage übermittelt werden. Sehr gerne können mir die Antworten auch direkt an meine der Verwaltung vorliegenden privaten Mailadresse gesendet werden oder aber idealerweise direkt in das Portal von fragdenstaat.de (Link zu meiner Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/227655) eingestellt werden. Ich erhalte über das Portal automatisiert Information, wenn die Lübecker Verwaltung dort die Antworten auf meine Anfrage einstellt. Eine postalische Zusendung der Verwaltungsantworten ist sehr freundlich, aber zumindest meinerseits nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen, Juleka Schulte-Ostermann Anhänge: - 2021_12_22_antwort_verwaltung_auf_antrag_24_08_2021_ivm_konkretisierung_vom_22_10_2021.pdf Anfragenr: 227655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227655/
Juleka Schulte-Ostermann
AW: Auskunftsersuchen nach dem IZG - SH hier: Konkretisierung eines Teil Ihres Antrages vom 26.10.2021 [#227655] S…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Juleka Schulte-Ostermann
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem IZG - SH hier: Konkretisierung eines Teil Ihres Antrages vom 26.10.2021 [#227655]
Datum
2. Januar 2022 18:19
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bedauerlicherweise fehlte eine der zwei in meinem letzten Schreiben vom heutigen Tag an Sie genannte Anlage, die ich hiermit nachsende. Es handelt sich um die zu den Ausführungen: "a) 05.11.2021: Dieses Schreiben bezog sich auf meinen mündlichen Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 06.10.2021, vgl. Anlage." dazugehörige Anlage. Mit freundlichen Grüßen, Juleka Schulte-Ostermann Anhänge: - 2021_11_05_antwort_verwaltung_auf_auskunftsersuchen_vom_06_10_2021.pdf Anfragenr: 227655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227655/
Hansestadt Lübeck
Antwort auf Mail vom 02.01.2022: Schreiben des Sozialministeriums Schleswig-Holstein „Bedarfsabfrage mobile Luftfi…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf Mail vom 02.01.2022: Schreiben des Sozialministeriums Schleswig-Holstein „Bedarfsabfrage mobile Luftfilter“
Datum
3. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
In Verbindung mit meinem Schreiben vom 02.01.2022 an die Lübecker Verwaltung hinsichtlich weiterhin noch unbeantworteter Punkte aus meiner Anfrage im Portal https://fragdenstaat.de/a/227655 vom 31.08.2021 in Verbindung mit der Konkretisierung am 07.11.2021 erhielt ich heute, am 03.01.2022 per Mail das bisher noch fehlende Schreiben zur „Bedarfsabfrage mobile Luftfilter“ des Sozialministeriums des Landes Schleswig-Holstein, dass an alle Kindertageseinrichtungen, Geschäftsstelle KLV, LAG der freien Wohlfahrtsverbände, Jugendamtsleitungen in Schleswig-Holstein versendet wurde. Das heute erhaltene und als Anlage im Portal fragdenstaat.de hochgeladene Schreiben des Sozialministeriums entspricht der in der Konkretisierung meiner Anfrage am 07.11.2021 unter Punkt 2. b) erbetenen Information.
Juleka Schulte-Ostermann
Ausstehende Antworten zum Auskunftsersuchen nach dem IZG - SH, Antrag vom 31.08.2021 in Verbindung mit Konkretisie…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Juleka Schulte-Ostermann
Betreff
Ausstehende Antworten zum Auskunftsersuchen nach dem IZG - SH, Antrag vom 31.08.2021 in Verbindung mit Konkretisierung vom 07.11.2021 [#227655]
Datum
15. Januar 2022 13:43
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CO2-Meßdaten, Datenerhebungen, Auswertungen & Schlussfolgerungen zur Luftqualität in Schul- und Kitaräumen der Stadt Lübeck“ vom 31.08.2021 (#227655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit vollständig beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Nachfolgend eine Zusammenstellung der von mir erbetenen Informationen, die mir weiterhin nicht gegeben worden sind: 1. CO2-Messungen in den Schulen Lübecks aus Herbst 2020 und Stichprobenüberprüfungen des gesundheitlichen Umweltschutzes auch schon aus der Zeit vor Corona, vgl. hierzu zitierte Aussage des Bürgermeisters in dem Auskunftsbegehren vom 31.08.2021, Ziffer 2.2. Diese Messungen aus Herbst 2020 wurden ausgewertet und Schlussfolgerungen gezogen, ebenso erfolgten Stichprobenüberprüfungen mit entsprechenden Auswertungen und Schlussfolgerungen, im Ergebnis führte dies zu der Aussage des Bürgermeisters, die Luftqualität in den Lübecker Schulen sei gut, flächendeckende Anschaffung von mobilen Luftfiltern in der Pandemie zum ergänzenden Gesundheitsschutz der Kinder und Schulbeschäftigten nicht erforderlich. Diese Auswertungen und Schlussfolgerungen erbitte ich – seien sie festgehalten Gutachten, in Protokollen, Mails, (Telefon-) Vermerken o.ä. (vgl. hierzu meine Konkretisierung meiner Anfrage vom 07.11.2021) 2. CO2-Messungen in den Lübecker Kitas: In meiner Konkretisierung meiner Anfrage schrieb ich am 07.11.2021: Bezüglich der Kitas gibt es nur wenige Einrichtungen, die Messgeräte haben (nach meinem Kenntnisstand drei bis fünf Kitas oder auch nur insgesamt drei bis fünf Geräte in Kitas). Diese CO2-Kitamessungen müssten ebenfalls ausgewertet und Schlussfolgerungen gezogen worden sein, denn diese Geräte werden in der Pandemie vom Bürgermeister als Hilfsmittel zur Bewertung der Luftqualität benannt. Ich gehe davon aus, dass die Messungen der CO2-Werte in den 3-5 Kitas oder der 3-5 Geräte in Lübecker Kitas ebenfalls vom Bürgermeister bezüglich des Ergebnisses, in den Kitas sei keine flächendeckende Anschaffung von mobilen Luftfiltern vonnöten, einbezogen worden sind. Diese CO2-Messwerte-Auswertungen und Schlussfolgerungen zu den Kitas erbitte ich (je nachdem, wie vorliegend Gutachten, Protokolle, Mails, (Telefon-) Vermerke o.a.). 3. Antworten auf Fragen, die sich auf die Abfrage der Stadt zum Themenfeld Lüften in Kitas/Luftqualität/CO-2-Meßgerätebedarf in den Lübecker Kitas beziehen, vgl. meine Anfragekonkretisierung vom 07.11.2021. Teilantworten liegen mir hierzu über eine andere außerhalb des Portals von fragdenstaat.de gestellte Anfrage nach dem IZG SH vor (und wurden von mir im Portal fragdenstaat entsprechend als Teilantworten hochgeladen), jedoch bezogen sich diese Antworten nur auf die 28 Kitas in städtischer Trägerschaft. Es fehlen weiterhin die Antworten bezogen auf die Kitas in Freier Trägerschaft, die die weitaus größere Anzahl der Lübecker Kitas ausmachen. Konkret stehen die Antworten auf nachfolgende Anfragen in Bezug auf die Kitas in Freier Trägerschaft noch aus (vgl. hierzu meine Anfragekonkretisierung vom 07.11.2021): 3.1 Wortlaut der Abfragen der Stadt Lübeck als Träger der Öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Fachbereich IV), der per Mail, Post oder ggf. auch fernmündlich oder in Sitzungen an alle Kitas gesendet/mitgeteilt wurde (ich benötige nicht jede Mail, nicht jeden Brief etc. hierzu mit dem identischen Wortlaut der Abfragen, es genügt, wenn mir der Wortlaut der Abfragen, die pauschal an alle Kitas Freier Trägerschaft gegeben wurde, mitgeteilt wird); 3.2 Den Wortlaut der Abfrage, die das Ministerium Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Referat Pädagogische und qualitative Angelegenheiten der frühkindlichen Bildung und Betreuung; Kindertagespflege an die Stadt Lübeck sendete und diese wiederum an die Kitas weitergab (auch hier reicht der Wortlaut, es ist nicht notwendig, dass ich z.B. jede einzelne Mail an die Lübecker Kitas in Freier Trägerschaft erhalte); 3.3 Die nach Beantwortung der zwei Abfragen vorgenommen Auswertungen und Schlussfolgerungen, unabhängig davon, in welcher Form diese dokumentiert wurden: Mail, Gutachten, Protokolle, (Telefon-/Gesprächs-) Vermerke o.a. inkl. • des an das Kitaportal gemeldete Ergebnis zu der Abfrage des Ministeriums (diese fehlen auch noch für die städtischen Kitas und wurden mir im Rahmen erster Teilantworten zu meiner anderen Anfrage nach dem IZG SH - die ich als Mutter von Kita- und Schulkindern unabhängig von der Anfrage über das Portal fragdenstaat.de explizit bzgl. der Schulen/Kita meines Kindes stellte - noch nicht zugesendet) und • den Auswertungen und Schlussfolgerungen, die aus den Rückmeldungen von Kitas folgten, dass Fenster zwar technisch vollständig geöffnet werden könnten, dies aber in der Praxis aufgrund der Raumnutzung (z.B. Schlafraum von Krippenkindern) oder aber aufgrund von Unfallgefahren (Herausfallen von Kindern aus Fenstern oberer Kitastockwerke) in der Praxis ausgeschlossen sei. Sollten Antworten auf meine Fragen nicht möglich sein, weil sie z.B. nicht existieren, wäre mir dies im Rahmen meiner Anfragen nach dem IZG SH ebenfalls als Antwort mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Juleka Schulte-Ostermann Anfragenr: 227655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227655/ Postanschrift Juleka Schulte-Ostermann << Adresse entfernt >>
Hansestadt Lübeck
Ihre Schreiben vom 02.01.2022 und 15.01.2022 Zusammenfassung des Schreibens der Bürgermeisterkanzlei vom 20.01.202…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Schreiben vom 02.01.2022 und 15.01.2022
Datum
20. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
Zusammenfassung des Schreibens der Bürgermeisterkanzlei vom 20.01.2022 (vgl. Anlage) als Antwort auf meine Erinnerungen vom 02.01.2022 und 15.01.2022 an meine bisher unbeantwortete Fragen nach dem IZG SH. Im Schreiben der Bürgermeisterkanzlei vom 20.01.2022 wird auf Schreiben der Verwaltung mit Datum 05.11.2021, 22.12.2021 und 03.01.2022 Bezug genommen, die ich im Rahmen einer anderen Anfrage nach dem IZG SH erhalten habe. Alle diese die Anfragen im Portal fragdenstaat.de betreffenden Antworten aus meiner anderen Anfrage sind mit heutigem Datum – mit Ausnahme der bereits am 30.12.2021 hochgeladenen Dokumente - in einer pdf-Datei als Ergänzung zur Antwort der Bürgermeisterkanzlei vom 20.01.2022 hochgeladen worden. Allgemeine Antworten der Bürgermeisterkanzlei im Schreiben vom 20.01.2022: A) Alle meine Fragen übergreifend betreffend, teilt die Stadt Lübeck über meine Anfrage nach dem IZG SH hinausgehend mit, dass Protokolle etc. der Bürgerschaft und Fachausschüsse grundsätzlich im Ratsinformationssystem der Stadt Lübeck öffentlich eingestellt und von Bürger*innen eigenständig recherchiert werden können. B) Alle mit Schreiben vom 20.01.2022 weiterhin unbeantworteten Punkte aus meinen Schreiben vom 02.01.2022 und 15.01.2022 können und müssen nach dem IZG SH §2 Absatz 5 nicht von der Bürgermeisterkanzlei/Verwaltung Lübeck beantwortet werden, da die damit verbundenen Informationen der Verwaltung nicht vorliegen würden. Nachfolgend der Übersichtlichkeit halber meine bisher unbeantworteten Fragen sowie darauf folgend die mit Schreiben der Bürgermeisterkanzlei vom 20.01.2021 erhaltenen Antworten: Unbeantwortete Anfrage Nr. 1: „1. CO2-Messungen in den Schulen Lübecks aus Herbst 2020 und Stichprobenüberprüfungen des gesundheitlichen Umweltschutzes auch schon aus der Zeit vor Corona, vgl. hierzu zitierte Aussage des Bürgermeisters in dem Auskunftsbegehren vom 31.08.2021, Ziffer 2.2. Diese Messungen aus Herbst 2020 wurden ausgewertet und Schlussfolgerungen gezogen, ebenso erfolgten Stichprobenüberprüfungen mit entsprechenden Auswertungen und Schlussfolgerungen, im Ergebnis führte dies zu der Aussage des Bürgermeisters, die Luftqualität in den Lübecker Schulen sei gut, flächendeckende Anschaffung von mobilen Luftfiltern in der Pandemie zum ergänzenden Gesundheitsschutz der Kinder und Schulbeschäftigten nicht erforderlich. Diese Auswertungen und Schlussfolgerungen erbitte ich – seien sie festgehalten in Gutachten, Protokollen, Mails, (Telefon-) Vermerken o.ä. (vgl. hierzu meine Konkretisierung meiner Anfrage vom 07.11.2021)“ --> Antwort der Bürgermeisterkanzlei Lübeck: Es wird anstelle der Beantwortung der Frage erneut auf eine mir am 05.11.2021 im Rahmen einer anderen Anfrage nach dem IZG SH von der Verwaltung zugesendeten Übersicht über die „Auswertung“ der CO2-Sensoren in allen städtischen Schulen mit Stand 14.07.2021 verwiesen (von mir hochgeladen im Portal fragdenstaat.de am 30.12.2021). Diese am 05.11.2021 erhaltene CO2-Messdatenauswertung aber bezieht sich auf den Zeitraum 14 Tage vor den Sommerferien 2021 und nicht auf die bisher noch fehlenden Datenauswertungen aus Herbst 2020 sowie aus der Zeit vor Corona, die Bürgermeister Jan Lindenau als auch vorhanden benannte, vgl. hierzu die benannten Zitate von Bürgermeister Jan Lindenau in meiner Anfrage im Portal fragdenstaat.de vom 31.08.2021 in Verbindung mit der Konkretisierung am 07.11.2021: "(...) das war die Messung der letzten zwei Wochen vor den Ferien" (Link: https://www.facebook.com/groups/2186771…) und "(...) wir haben auch im Herbst gemessen, nur nicht flächendeckend, weil das System noch nicht installiert war. Der Gesundheitliche Umweltschutz überprüft laufend Stichproben (auch schon vor Corona)." (Link: https://www.facebook.com/groups/2186771…) In Verbindung mit der Information im Schreiben vom 20.01.2022, S. 2 der Bürgermeisterkanzlei, dass mit dem Schreiben alle der Verwaltung vorliegenden Informationen nach dem IZG SH §2 Abs. 5 gegeben worden seien, zeigt sich, dass die zur Begründung der Ablehnung von flächendeckenden Luftfiltern in Lübecks Schulen herangezogene Aussage von Bürgermeister Jan Lindenau, es gäbe auch Messungen aus Herbst 2020 und ebenfalls aus der Zeit von vor Corona, der Gesundheitliche Umweltschutz überprüfe laufen Stichproben, nicht zutreffend war. Denn andernfalls hätte die Verwaltung entsprechende Auswertungen und Schlussfolgerungen - wie es für den Zeitraum 14 Tage vor den Sommerferien erfolgte – vorgelegt. Unbeantwortete Anfrage Nr. 2: „2. CO2-Messungen in den Lübecker Kitas: In der Konkretisierung meiner Anfrage schrieb ich am 07.11.2021: Bezüglich der Kitas gibt es nur wenige Einrichtungen, die Messgeräte haben (…). Diese CO2-Kitamessungen müssten ebenfalls ausgewertet und Schlussfolgerungen gezogen worden sein, denn diese Geräte werden in der Pandemie vom Bürgermeister als Hilfsmittel zur Bewertung der Luftqualität benannt. Ich gehe davon aus, dass die Messungen der CO2-Werte in den 3-5 Kitas oder der 3-5 Geräte in Lübecker Kitas ebenfalls vom Bürgermeister bezüglich des Ergebnisses, in den Kitas sei keine flächendeckende Anschaffung von mobilen Luftfiltern vonnöten, einbezogen worden sind. Diese CO2-Messwerte-Auswertungen und Schlussfolgerungen zu den Kitas erbitte ich (je nachdem, wie vorliegend Gutachten, Protokolle, Mails, (Telefon-) Vermerke o.a.).“ --> Antwort der Bürgermeisterkanzlei Lübeck: Es erfolgten keine inhaltlichen Antworten auf diese Frage. Stattdessen wurde am Ende des Schreibens vom 20.01.2022 der pauschale Hinweis gegeben, dass die Bürgermeisterkanzlei nun alle ihr vorliegenden Informationen erteilt habe. Demzufolge hat die Stadt Lübeck zwar einzelne Kitas bereits unstrittig vor der Pandemie mit CO2-Messgeräten ausgestattet, führte aber bisher keinerlei Auswertungen der Daten durch. Unbeantwortete Frage Nr. 3: „3. (…) Konkret stehen die Antworten auf nachfolgende Anfragen in Bezug auf die Kitas in Freier Trägerschaft noch aus (…): 3.1 Wortlaut der Abfragen der Stadt Lübeck als Träger der Öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Fachbereich IV), der per Mail, Post oder ggf. auch fernmündlich oder in Sitzungen an alle Kitas gesendet/mitgeteilt wurde (ich benötige nicht jede Mail, nicht jeden Brief etc. hierzu mit dem identischen Wortlaut der Abfragen, es genügt, wenn mir der Wortlaut der Abfragen, die pauschal an alle Kitas Freier Trägerschaft gegeben wurde, mitgeteilt wird); 3.2 Den Wortlaut der Abfrage, die das Ministerium Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Referat Pädagogische und qualitative Angelegenheiten der frühkindlichen Bildung und Betreuung; Kindertagespflege an die Stadt Lübeck sendete und diese wiederum an die Kitas weitergab (auch hier reicht der Wortlaut, es ist nicht notwendig, dass ich z.B. jede einzelne Mail an die Lübecker Kitas in Freier Trägerschaft erhalte); 3.3 Die nach Beantwortung der zwei Abfragen vorgenommenen Auswertungen und Schlussfolgerungen, unabhängig davon, in welcher Form diese dokumentiert wurden: Mail, Gutachten, Protokolle, (Telefon-/Gesprächs-) Vermerke o.a. inkl. • des an das Kitaportal gemeldete Ergebnis zu der Abfrage des Ministeriums (diese fehlen auch noch für die städtischen Kitas und wurden mir im Rahmen erster Teilantworten zu meiner anderen Anfrage nach dem IZG SH - die ich als Mutter von Kita- und Schulkindern unabhängig von der Anfrage über das Portal fragdenstaat.de explizit bzgl. der Schulen/Kita meines Kindes stellte - noch nicht zugesendet) und • den Auswertungen und Schlussfolgerungen, die aus den Rückmeldungen von Kitas folgten, dass Fenster zwar technisch vollständig geöffnet werden könnten, dies aber in der Praxis aufgrund der Raumnutzung (z.B. Schlafraum von Krippenkindern) oder aber aufgrund von Unfallgefahren (Herausfallen von Kindern aus Fenstern oberer Kitastockwerke) in der Praxis ausgeschlossen sei. --> Antwort der Bürgermeisterkanzlei Lübeck: Die Datenabfrage des Sozialministeriums sei am 02.08.2021 an die Freien Träger weitergeleitet worden. Des Weiteren verweist die Bürgermeisterkanzlei auf zwei Schreiben an mich, die ich im Rahmen einer anderen Anfrage nach dem IZG SH zu der städtischen Kita meines Kindes von der Verwaltung Lübeck erhalten habe (vgl. Anlage unten, Mail der Lübecker Verwaltung vom 22.12.2021 und 03.01.2022) und die demnach – so verstehe ich das Antwortschreiben der Lübecker Verwaltung vom 20.01.2022 - sowohl für städtische als auch freie Kita-Träger Gültigkeit haben. Bzgl. der Fragen 3.3. liegen der Verwaltung keine Informationen vor, daher wurde mir keine Antwort im Schreiben vom 20.01.2022 gegeben.
Juleka Schulte-Ostermann
Klage gegen die TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH wegen Anfrage nach dem IZG SH Schleswig-Holstein Klage…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Juleka Schulte-Ostermann
Via
Briefpost
Betreff
Klage gegen die TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH wegen Anfrage nach dem IZG SH Schleswig-Holstein
Datum
7. April 2022
An
Hansestadt Lübeck
Status
Klage von Juleka Schulte-Ostermann gegen die TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH wegen Anfrage nach dem IZG Schleswig-Holstein. Klagegegenstand: "1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin auf ihren Antrag vom 31.08.2021 die von ihr angefragten Informationen zu folgendem Auskunftsbegehren zugänglich zu machen: Die CO2-Meßdatenerhebungen aus allen Lübecker Schul- und Kitaräumen 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.", vgl. Klageschrift, S. 2. Hinweis: Die Klage wurde gegen die TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH eingereicht, denn die Hansestadt Lübeck lässt die CO2-Daten von dieser erheben und verarbeiten, so dass die Beklagte informationspflichtige Stelle ist, Details hierzu: Siehe Klageschrift.
Hansestadt Lübeck
Klageeingangsbestätigung des Gerichtes Das Gericht teilt in seinem Schreiben vom 12.04.2022 den Klageeingang mit, …
Von
Hansestadt Lübeck
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Briefpost
Betreff
Klageeingangsbestätigung des Gerichtes
Datum
12. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Das Gericht teilt in seinem Schreiben vom 12.04.2022 den Klageeingang mit, bittet um Stellungnahme zu einer in Betracht kommenden Einzelrichterübertragung und übermittelt zur Kenntnisnahme den Beschluss über die Wertfestsetzung der Gerichtsgebühren gemäß § 63 GKG.
Hansestadt Lübeck
Der Beklagten TraveKom GmBH wird die Klage vom Gericht zugestellt. Das Gericht teilt mit Schreiben vom 12.04.2022 …
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Der Beklagten TraveKom GmBH wird die Klage vom Gericht zugestellt.
Datum
12. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Das Gericht teilt mit Schreiben vom 12.04.2022 der beklagten TraveKom den Klageeingang mit und übersendet die Klage an die Beklagte. Das Gericht fordert die Beklagte auf, innerhalb von 1 Monat eine Gegenerklärung abzugeben. Das Gericht stellt es der Beklagten anheim, zu einer in Betracht kommenden Einzelrichterübertragung Stellung zu nehmen. Das Gericht fügt dem Schreiben zur Kenntnisnahme den Beschluss über die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren gemäß § 63 GKG bei.
Hansestadt Lübeck
Mitteilung der Rechtsanwälte der Klägerin an das Gericht: Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 VwGO liegen nicht vor. Di…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Mitteilung der Rechtsanwälte der Klägerin an das Gericht: Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 VwGO liegen nicht vor.
Datum
20. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Die Rechtsanwaltskanzlei der Klägerin teilt dem Gericht auf dessen Schreiben vom 12.04.2022 mit, "dass aus hiesiger Sicht derzeit nicht angenommen werden kann, dass die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 VwGO vorliegen. Vielmehr ist angesichts der gegebenen Konstellation und des außergerichtlichen Verfahrensgangs davon auszugehen, dass die Sache jedenfalls Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweist."
Hansestadt Lübeck
"Kanzlei am Hafen" hat die rechtliche Vertretung der beklagten TraveKom übernommen. Schreiben der Rechts…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
"Kanzlei am Hafen" hat die rechtliche Vertretung der beklagten TraveKom übernommen.
Datum
26. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Schreiben der Rechtsanwälte "Kanzlei am Hafen" (Lübeck-Travemünde) vom 26.04.2022 an das Verwaltungsgericht Schleswig, in dem die Kanzlei am Hafen die rechtliche Vertretung der Beklagten TraveKom mitteilt.
Hansestadt Lübeck
Beklagte beantragt Fristverlängerung für Klageerwiderung Die Kanzlei am Hafen (Kanzlei der beklagten TraveKom) bea…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Beklagte beantragt Fristverlängerung für Klageerwiderung
Datum
12. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Die Kanzlei am Hafen (Kanzlei der beklagten TraveKom) beantragt einen Tag vor Ablauf der Frist für die Klageerwiderung eine Fristverlängerung bis zum 03.06.2022 für die Klageerwiderung.
Hansestadt Lübeck
Gericht bewilligt Fristverlängerung für Klageerwiderung Das Gericht teilt der Rechtsanwaltskanzlei der beklagten T…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Gericht bewilligt Fristverlängerung für Klageerwiderung
Datum
13. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Das Gericht teilt der Rechtsanwaltskanzlei der beklagten TraveKom mit Schreiben vom 13.05.2022 mit, das die beantragte Fristverlängerung für die Klageerwiderung bewilligt wird.
Hansestadt Lübeck
Beklagte beantragt 2. Fristverlängerung für Klageerwiderung Die Kanzlei am Hafen (Kanzlei der beklagten TraveKom) …
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Beklagte beantragt 2. Fristverlängerung für Klageerwiderung
Datum
3. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Die Kanzlei am Hafen (Kanzlei der beklagten TraveKom) beantragt eine 2. Fristverlängerung zur Klageerwiderung an dem Tag, an dem die Klageerwiderung nach erster Fristverlängerung hätte vorliegen müssen. Neue Frist für die Klageerwiderung der beklagten Seite: 17.06.2022. Das Gericht bewilligt die von den Rechtsanwält*innen der Beklagten beantragte 2. Fristverlängerung und informiert die Rechtsanwält*innen von fragdenstaat.de darüber.
Hansestadt Lübeck
Klageerwiderung TraveKom, Anschreiben des Gerichtes sowie Verfahrensakte (Akteneinsicht) Schreiben des Verwaltungs…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Klageerwiderung TraveKom, Anschreiben des Gerichtes sowie Verfahrensakte (Akteneinsicht)
Datum
20. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Schreiben des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 20.06.2022, Schriftsatz der Gegenseite vom 16.06.2022 sowie Verfahrensakte (Akteneinsicht, Stand der Verfahrensakte 20.06.2022) Inhalt der Klageerwiderung: Die Beklagte TraveKom teilt über ihren Rechtsanwalt mit, dass sie - unter Darlegung ihrer Rechtsauffassung - beantragen wird, die Klage abzuweisen. Inhalt der Verfahrensakte: Gesamter Schriftverkehr zwischen - der Rechtsanwältin der Klägerin und der Bürgermeisterkanzlei der Stadt Lübeck, - der beklagten TraveKom, der Bürgermeisterkanzlei der Stadt Lübeck und der Stadtwerke Lübeck, - der Klägerin, der Bürgermeisterkanzlei der Stadt Lübeck, der Stadtwerke Lübeck sowie der TraveKom über das Portal von fragdenstaat.de im Zeitraum vor der Klageeinreichung Inhalt des Schreibens des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein: Anschreiben an die Verfahrensbeteiligten im Zuge der Übermittlung der oben genannten Dokumente.
Hansestadt Lübeck
Stellungnahme der Rechtsanwältin der Klägerin zur Klageerwiderung der beklagten TraveKom Die Rechtsanwältin der Kl…
Von
Hansestadt Lübeck
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Briefpost
Betreff
Stellungnahme der Rechtsanwältin der Klägerin zur Klageerwiderung der beklagten TraveKom
Datum
22. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Die Rechtsanwältin der Klägerin führt in der Stellungnahme zur Klageerwiderung unter anderem aus: "Die Ausführungen der Beklagten bestehen überwiegend aus Wiederholungen, so dass mit der Klageschrift bereits hierauf eingegangen wurde. Sie vermögen die Abweisung der Klage weiterhin nicht zu rechtfertigen. (...) 1. Zunächst hat sich die Hauptsache weder erledigt, noch ist das Rechtsschutzbedürfnis entfallen. (...) 2. Die Beklagte beruft sich weiterhin auf den Ausschlussgrund des § 10 S. 1 Nr. 1 IZG-SH. Dies, obwohl sie auch selbst zutreffend davon ausgeht, dass die von der Klägerin angefragten CO2-Messdaten keine personenbezogenen Daten sind. (....) § 3 S. 1 IZG-SH ist Grundlage für den Anspruch der Klägerin und erlaubt der Beklagten als informationspflichtig Stelle die Herausgabe der angefragten Informationen und verpflichtet sie hierzu auch. Da es sich schon nicht um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO handelt, stehen weder diese, noch § 10 S. 1 Nr. 1 IZG-SH der Zugänglichmachung entgegen. (...)." Weitere Details der Stellungsnahme zur Klageerwiderung: Siehe Anlage.
Juleka Schulte-Ostermann
Anfrage beim Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht nach dem aktuellen Sachstand Die Anwält*innen der Kläger*…
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
Juleka Schulte-Ostermann
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Betreff
Anfrage beim Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht nach dem aktuellen Sachstand
Datum
13. Dezember 2022
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
Die Anwält*innen der Kläger*innenseite fragten am 13.12.2022 nach dem aktuellen Sachstand des Verfahrens.
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Antwort des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zur Sachstandsanfrage der Kläger*innenseite Auf die Sachs…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Antwort des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zur Sachstandsanfrage der Kläger*innenseite
Datum
13. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Auf die Sachstandsanfrage der Kläger*innenseite antwortete das Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, "(...) dass in der 10. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes ältere Verfahren anhängig sind, die vorab terminiert bzw. entschieden werden müssen.", vgl. beigefügtes Dokument des Gerichtes.
Hansestadt Lübeck
Stellungnahme der Beklagten und Information über Änderung der Firmierung 1. Die Beklagte informiert, dass eine Umf…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme der Beklagten und Information über Änderung der Firmierung
Datum
28. März 2023
Status
Warte auf Antwort
1. Die Beklagte informiert, dass eine Umfirmierend des beklagten Unternehmens erfolgt sei. 2. Die Beklagte sendet eine weitere Stellungnahme, in der sie erneut den Standpunkt vertritt, dass die Klage abzuweisen sei. In den Ausführungen der Beklagten wird unter anderem weiterhin der Standpunkt vertreten, dass eine raumbezogene Veröffentlichung der Umweltdaten aus personenbezogenen Datenschutzgründen abzulehnen sei.
Juleka Schulte-Ostermann
Sachstandsanfrage bei Gericht Die Anwältin der Klägerin bat das Verwaltungsgericht Schleswig um Mitteilung des akt…
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
Juleka Schulte-Ostermann
Via
Briefpost
Betreff
Sachstandsanfrage bei Gericht
Datum
9. Oktober 2023
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
Die Anwältin der Klägerin bat das Verwaltungsgericht Schleswig um Mitteilung des aktuellen Sachstandes sowie um Mitteilung, ob bereits absehbar ist, wann ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattfinden wird.
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Gerichtsbeschluss für das Verfahren: Einzelrichterin Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig: Der Rechtsstreit…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Gerichtsbeschluss für das Verfahren: Einzelrichterin
Datum
18. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig: Der Rechtsstreit wird der Berichterstatterin als Einzelrichterin zur Entscheidung übertragen.
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Gericht terminiert die mündliche Verhandlung Das Gericht terminiert die mündlichen Verhandlung für Dezember 2023.
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
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Betreff
Gericht terminiert die mündliche Verhandlung
Datum
18. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
Das Gericht terminiert die mündlichen Verhandlung für Dezember 2023.
Hansestadt Lübeck
Mündliche Gerichtsverhandlung: Beklagte Stadtwerke Lübeck bitten um Terminverlegung Die beklagte Stadtwerke Lübeck…
Von
Hansestadt Lübeck
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Briefpost
Betreff
Mündliche Gerichtsverhandlung: Beklagte Stadtwerke Lübeck bitten um Terminverlegung
Datum
23. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
Die beklagte Stadtwerke Lübeck Digital GmbH (Dienstleistern der Hansestadt Lübeck) beantragt, den Termin der mündlichen Gerichtsverhandlung (Terminiert auf 06.12.2023) zu verlegen. Zur Begründung wurde mitgeteilt, dass der alleinige Sachbearbeiter bei der Beklagten sich zum fraglichen Zeitpunkt im Erholungsurlaub befände. Eine bürointerne Vertretung sei bei der Beklagten aufgrund der Komplexität des Vorgangs nicht möglich.
Hansestadt Lübeck
Protokoll über die öffentliche Sitzung der 10. Kammer VW Schleswig - mündliche Verhandlung - Auszüge aus dem Geric…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Protokoll über die öffentliche Sitzung der 10. Kammer VW Schleswig - mündliche Verhandlung -
Datum
14. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
Auszüge aus dem Gerichtsprotokoll zur mündlichen Verhandlung am 13.12.2023: "Die Einzelrichterin trägt den wesentlichen Inhalt der Akten vor. Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Die Beteiligten erhalten das Wort. Die Beteiligten erklären sich mit einer Entscheidung ohne weitere mündliche Verhandlung einverstanden.(...) Der Beklagten wird aufgegeben, bis zum 24. Januar 2024 darzulegen, inwiefern eine Zusammenstellung der Informationen einen erhöhten Aufwand bedeutet.(...) Die Klägervertreterin beantragt, die Beklagte zu verurteilen, der Klägerin Zugang zu den CO2-Messdatenerhebungen aus allen Lübecker Schul- und Kitaräumen bis zum 31. August 2021 zu gewähren, und zwar in Form des Zugangs zu Rohdaten auf einem Datenträger, die maschinenlesbar sind und eine Datensatzbeschreibung enthalten. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.(...)."

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Hansestadt Lübeck
Schreiben der Beklagten, in denen sie den aus ihrer Sicht bestehenden erhöhten Aufwand für die Informationszusamme…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Schreiben der Beklagten, in denen sie den aus ihrer Sicht bestehenden erhöhten Aufwand für die Informationszusammenstellung erklärt.
Datum
24. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
Die Beklagte Stadtwerke Lübeck Digital GmbH (Dienstleistern der Hansestadt Lübeck) erhielt in der mündlichen Verhandlung am 13.12.2023 von der Richterin die Auflage: "(...) bis zum 24. Januar 2024 darzulegen, inwiefern eine Zusammenstellung der Informationen einen erhöhten Aufwand bedeutet.(...)." Mit den an dieser Stelle eingestellten zwei Schreiben mit Datum 24.01.2024 stellt die Beklagte die aus ihrer Sicht bestehenden erhöhten Aufwände für die aus ihrer Sicht aus personenbezogenen Datenschutzgründen zwingend notwendige Anonymisierung der von der Klägerin nach dem IZG SH beantragten CO2-Umweltdaten aus Lübecker Schulen und Kitas dar. Die Beklagte führt in ihrem Schreiben aus: "(...) beträchtliche zeitliche und personelle Aufwand machen das Auskunftsverlangen aus Sicht der Beklagten rechtswidrig, zumindest aber unzumutbar.(...). Aus Sicht der Beklagten besteht aus vorgenannten Gründen ein öffentlich-rechtlicher Anspruch der Klägerin nicht. Und wenn er bestünde, wäre der damit für die Beklagte verbundene Aufwand unzumutbar." Die Beklagte stellt die Ausführungen in ihren zwei Schreiben vom 24.01.2024 unter Sachverständigenbeweis. Das Gericht bittet in Verbindung mit der Übersendung der Schreiben der Beklagten um eventuelle Stellungnahme der Klägerin binnen 4 Wochen.