Sehr
[geschwärzt],
haben Sie vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31.08.2021 (Az. 2.13.04/0003#0356), zu welcher wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Bitte beachten Sie, dass das IFG keinen Anspruch auf Auswertung von Daten nach bestimmten Gesichtspunkten gewährt, sondern lediglich den Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen. Wir legen Ihre Anfrage daher dahingehend aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, welche dem Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich der Zahlen der Genesenen, Geimpften und Ungeimpften im Rahmen der Testzahlen vorliegen. Sofern dem RKI diese Informationen als amtliche Informationen vorliegen, wurde diese bereits veröffentlicht. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Im Einzelnen:
Das RKI liegt keine Aufschlüsselung der Testzahlen nach Genesenen, Geimpften und Ungeimpften vor, jedoch teilweise Zahlen zu den einzelnen Parametern.
1. Testzahlen
Dem RKI liegt die Gesamtzahl der deutschlandweit durchgeführten PCR- oder Antigentests nicht vor. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 44a IfSG ist (nur) der direkte oder indirekte Nachweis von SARS-CoV-2 zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen. Die zwischenzeitlich in § 7 Abs. 4, § 10 Abs. 3 IfSG aufgenommene Verpflichtung zur Meldung des Untersuchungsergebnisses bei Untersuchungen zum direkten oder indirekten Nachweis von SARS-CoV-2 wurde mit Wirkung vom 19.11.2020 wieder gestrichen. Es besteht mithin keine Meldepflicht für negative Testergebnisse bzw. die Gesamtzahl an durchgeführten Tests.
Daher wurden auf Bundesebene zusätzliche Surveillancesysteme aufgebaut bzw. bestehende erweitert. Für die Ermittlung einer bundesweiten Testanzahl werden deutschlandweit Daten von Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen sowie klinischen und ambulanten Laboren zusammengeführt. Die Erfassung basiert auf einer freiwilligen Mitteilung der Labore und erfolgt über eine webbasierte Plattform (VOXCO, RKI-Testlaborabfrage) oder in Zusammenarbeit mit der am RKI etablierten, laborbasierten SARS-CoV-2-Surveillance, dem Netzwerk für respiratorische Viren (RespVir) sowie der Abfrage eines labormedizinischen Berufsverbands. Da es sich bei den erhobenen Daten um eine freiwillige und keine verpflichtende Angabe der Labore handelt, gibt es keine Vollerfassung der in Deutschland durchgeführten PCR-Tests auf SARS-CoV-2. Die vom RKI veröffentlichten Testzahl-Daten liefern daher Hinweise zur aktuellen Situation in den Laboren, erlauben aber keine detaillierten Auswertungen sowie Vergleiche mit den gemeldeten Fall- oder Todeszahlenzahlen.
Die entsprechenden SARS-CoV-2-PCR-Testzahlen und der Anteil der positiven Tests werden wöchentlich (jeden Donnerstag) im Lagebericht des RKI veröffentlicht und in Beziehung zu den erfassten Fallzahlen gestellt:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html
Die so nach dem IfSG erfassten Fallzahlen eigenen sich für die Verfolgung von zeitlichen Trends und erlauben regionale Vergleiche. In die Statistik der Infektionszahlen und der hieraus berechneten Parameter fließen ausschließlich solche Fälle ein, bei welchen die Infektion mittels PCR-Test bestätigt wurde.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Testzahl.html
2. Infektionszahlen aufgeschlüsselt nach Geimpften und Ungeimpften
Mangels einer bekannten Gesamtzahl an Tests, kann auch eine entsprechende Aufschlüsselung nach Geimpften und Ungeimpften nicht vorliegen.
Die Angaben zu Impfungen/Impfdurchbrüchen bei COVID-19-Fällen (inklusive Hospitalisierung) insgesamt und sowie aufgeschlüsselt für die jeweils letzten drei Kalenderwochen finden sich immer donnerstags im wöchentlichen Lagebericht, beispielsweise im Bericht vom 09.09.2021, unter der Überschrift "Impfeffektivität" (Tabelle 4, Seite 19).
Die wöchentlichen sowie die täglichen Situationsberichte können Sie abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html
Den vollständigen Bericht vom 09.09.2021 können Sie abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-09-09.pdf?__blob=publicationFile
3. Infektionszahlen aufgeschlüsselt nach Genesenen
Mangels einer bekannten Gesamtzahl an Tests, kann auch eine entsprechende Aufschlüsselung nach Genesenen nicht vorliegen. Auch liegt momentan keine aktuelle Auswertung des Anteils an Reinfektionen hinsichtlich der Fallzahlen vor mangels vollständiger Rohdaten. Im Meldesystem gemäß Infektionsschutzgesetz können die Daten erfassenden Gesundheitsämter derzeit angeben, ob es sich bei einem Fall um eine potenzielle Reinfektion handelt. Jedoch erfordert die Bewertung, ob gemäß RKI-Definition (siehe
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Reinfektion.html) eine mögliche, wahrscheinliche oder bestätigte Reinfektion handelt, zusätzliche Informationen, die durch die zuständigen Gesundheitsämter ermittelt und geprüft werden müssen. Bisher wird dies noch nicht systematisch in der Software erfasst, eine entsprechende Aktualisierung der Software ist für Ende des 3./Anfang des 4. Quartals geplant. Im Anschluss können entsprechende Auswertungen von Seiten des RKI durchgeführt und Daten veröffentlicht werden.
Des Weiteren wird eine tabellarische Übersicht der COVID-19-Fälle nach Meldewoche und Geschlecht sowie Anteile mit für COVID-19 relevanten Symptomen, Anteile Hospitalisierter/Verstorbener und ihr Altersmittelwert/-median wird wöchentlich jeden Donnerstag aktualisiert auf der Homepage des RKI veröffentlicht. Sie können die wochenaktuelle Tabelle abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Klinische_Aspekte.html
Eine Übersicht über die aktuellen Zahlen-Trends zu unterschiedlichen Parametern nach Monaten können Sie abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/COVID-19-Trends/COVID-19-Trends.html?__blob=publicationFile#/home
Die 7-Tage-Inzidenzen nach Bundesländern und Kreisen (fixierte Werte) sowie Gesamtübersicht der pro Tag ans RKI übermittelten Fälle und Todesfälle veröffentlicht das RKI tagesaktuell unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html
Eine darüber hinausgehende zusammenfassende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch.
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
K. Peters
Grundsatz und Recht (L1)
Robert Koch-Institut
Nordufer 20, 13353 Berlin
Tel.: +49 (0)30 18 754-0
Fax: +49 (0)30 18 754-2328 (Zentrale)
E-Mail: Informationszugang@rki.de
Internet:
www.rki.de
Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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