"Dortmunder-Modell" der TU Dortmund

Unterlagen zum "Dortmunder-Modell" der TU Dortmund, aus denen hervorgeht:
a) welche Schulen in Dortmund daran teilnehmen
b) wie groß die Lerngruppen mindestens und höchstens sein dürfen
c) wann die Förderung stattfindet (z.B. parallel zum Schulunterricht oder nachmittags)
d) welche SchülerInnen Zugang zu dieser Förderung haben (müssen sie z.B. BuT berechtigt sein? Wenn ja, wie viele SuS sind dies pro Lerngruppe?
e) ob eine Dokumentation erfolgt (welche Schüler waren anwesend, was würde geübt)
f) welche Rolle die VHS Dortmund dabei einnimmt
g) durch wen und in welcher Höhe die Studierenden im Rahmen dieses Modells vergütet werden
h) ob diese Vergütung steuerlich relevant ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schulamt für die Stadt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Dortmunder-Modell" der TU Dortmund [#227671]
Datum
1. September 2021 09:08
An
Schulamt für die Stadt Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zum "Dortmunder-Modell" der TU Dortmund, aus denen hervorgeht: a) welche Schulen in Dortmund daran teilnehmen b) wie groß die Lerngruppen mindestens und höchstens sein dürfen c) wann die Förderung stattfindet (z.B. parallel zum Schulunterricht oder nachmittags) d) welche SchülerInnen Zugang zu dieser Förderung haben (müssen sie z.B. BuT berechtigt sein? Wenn ja, wie viele SuS sind dies pro Lerngruppe? e) ob eine Dokumentation erfolgt (welche Schüler waren anwesend, was würde geübt) f) welche Rolle die VHS Dortmund dabei einnimmt g) durch wen und in welcher Höhe die Studierenden im Rahmen dieses Modells vergütet werden h) ob diese Vergütung steuerlich relevant ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227671/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Dortmunder-Modell" der TU Dortmund“…
An Schulamt für die Stadt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: "Dortmunder-Modell" der TU Dortmund [#227671]
Datum
5. Oktober 2021 18:22
An
Schulamt für die Stadt Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Dortmunder-Modell" der TU Dortmund“ vom 01.09.2021 (#227671) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227671/
Schulamt für die Stadt Dortmund
Kein Nachrichtentext
Von
Schulamt für die Stadt Dortmund
Via
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Betreff
Datum
6. Oktober 2021 15:35
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#227671] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Bereitstellung der Unterlagen. Aus diesen ergebe…
An Schulamt für die Stadt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#227671]
Datum
6. Oktober 2021 17:07
An
Schulamt für die Stadt Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Bereitstellung der Unterlagen. Aus diesen ergeben sich folgende Nachfragen: a) Sie schreiben "Für jede eigenständig geförderte oder assistierte Stunde erhalten die studentischen Förderlehrkräfte eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Stunde." - Beziehen sich die 10 EUR auf 45min oder 60min? - Handels es sich tatsächlich um eine Aufwandsentschädigung oder eine Honorarvergütung, von welcher im Abschnitt 1.1. die Rede ist? - Werden die Studierenden darauf hingewiesen, dass in beiden Fällen eine Abgabe eine Steuererklärung (unabhängig von der Jahresgesamtsumme) verpflichtend ist? b) Aus welchem Grund erfolgt eine Trennung der Zuständigkeit (DOsS e. V., VHS) im 2. Schulhalbjahr nach BuT bzw. nicht BuT berechtigten Schülern? Verdient die VHS an den studentischen Lehrkräften (reine BuT-Gruppen nach 1.4 mit, wenn ja, ist eine Ausschreibung erfolgt? c) Für welche Fächer (nur Deutsch?) werden im Rahmen des Dortmunder-Modells Anträge bei BuT Schülern gestellt? d) "Die Schule richtet schulfachbezogene Fördergruppen von jeweils 4 bis 6 Schüler/innen einer Klasse oder Jahrgangsstufe für die Dauer eines Schuljahres ein." - Bei Lernförderung nach BuT dürfen Gruppenförderungen in Dortmund aus max. 5 Schülern bestehen. Haben Sie eine hiervon abweichende Regelung mit dem Sozialamt getroffen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227671/
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#227671] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Dortmunder-Modell" de…
An Schulamt für die Stadt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#227671]
Datum
18. Oktober 2021 06:24
An
Schulamt für die Stadt Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Dortmunder-Modell" der TU Dortmund“ vom 01.09.2021 (#227671) wurde von Ihnen bisher nur teilweise beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227671/
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#227671] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Dortmunder-Modell" de…
An Schulamt für die Stadt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#227671]
Datum
25. Oktober 2021 18:18
An
Schulamt für die Stadt Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Dortmunder-Modell" der TU Dortmund“ vom 01.09.2021 (#227671) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227671/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „"Dortmunder-Modell" der TU Dortmund“ [#227671]
Datum
9. November 2021 05:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227671/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Dokumente der Antwort der Behörde weisen z.T Widersprüche auf. Auf meine Nachfrage wurde bisher nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227671.pdf - 2021-10-06_1-anlage-1_programmbeschreibung_domo_2018_05.pdf - 2021-10-06_1-fragen-zu-dortmunder-modell.docx - 2021-10-06_1-liste-aller-projektschulen-schuljahr-2021-22.pdf Anfragenr: 227671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227671/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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