Besuchsregelung für Schülerinnen und Schüler

Anfrage an: Landtag NRW

Nach Ihren Angaben auf https://www.landtag.nrw.de/home/besuch-im-landtag.html sind Besuche von Schülerinnen und Schülern im Landtag derzeit nicht möglich.

Mit welcher Begründung verweigern Sie Schülergruppen aufgrund des "pandemischen Geschehens" den Besuch des Landtags, obwohl jeder Landtagsabgeordnete und Mitarbeiter ein Impfangebot erhalten hat, und Schülergruppen durch die regelmäßige Testung an den Schulen die 3G-Regel erfüllen?

Warum sind keine Besuchsprogramme an Plenartagen möglich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besuchsregelung für Schülerinnen und Schüler [#227679]
Datum
1. September 2021 11:35
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Ihren Angaben auf https://www.landtag.nrw.de/home/besuch-im-landtag.html sind Besuche von Schülerinnen und Schülern im Landtag derzeit nicht möglich. Mit welcher Begründung verweigern Sie Schülergruppen aufgrund des "pandemischen Geschehens" den Besuch des Landtags, obwohl jeder Landtagsabgeordnete und Mitarbeiter ein Impfangebot erhalten hat, und Schülergruppen durch die regelmäßige Testung an den Schulen die 3G-Regel erfüllen? Warum sind keine Besuchsprogramme an Plenartagen möglich?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227679/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 1. September 2021. Hinweis zum D…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Besuchsregelung für Schülerinnen und Schüler [#227679]
Datum
7. September 2021 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 1. September 2021. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<https://landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag/files/WWW/I.B.3/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landtag NRW
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgese…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Besuchsregelung für Schülerinnen und Schüler [#227679]
Datum
21. September 2021 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen bitten Sie um Informationen zum Besuch von Schülerinnen und Schülern im Landtag Nordrhein-Westfalen. Sie erkundigen sich, warum derzeit keine Besuchsprogramme an Plenartagen möglich seien. Dazu weisen Sie darauf hin, dass die Abgeordneten ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landtag ein Impfangebot erhalten haben und Schülergruppen durch die regelmäßige Testung an den Schulen die sogenannte 3G-Regel erfüllen würden. Hierzu kann ich Ihnen die folgende Auskunft geben: Der Landtag Nordrhein-Westfalen steht den Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich offen. Wir freuen uns über alle Besucherinnen und Besucher, die mehr über das Haus des Landtags und die parlamentarische Arbeit erfahren möchten. Um das Haus und die parlamentarische Arbeit möglichst vielen Menschen nahe zu bringen, betreibt die Parlamentsverwaltung ein umfangreiches Besucherprogramm. Dieses ermöglicht an Plenartagen aber auch sonst den Besuch des Landtags. Ein Teil des Besucherprogramms richtet sich ausdrücklich an Schülerinnen und Schüler. Daneben können Einzelbesucherinnen und -besucher die Plenar- und Ausschusssitzungen auch ohne eine Teilnahme am Besucherprogramm besuchen. Leider mussten wir aufgrund des Infektionsschutzes zur Eindämmung der Corona-Pandemie das gesamte Besucherprogramm zunächst einstellen. Priorität hatte für uns die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Die Teilnahme von Einzelbesucherinnen und -besuchern an Plenar- und Ausschusssitzungen war und ist aber die ganze Zeit über möglich gewesen. Dies gilt und galt selbstverständlich auch für Schülerinnen und Schüler. Der Parlamentarische Krisenstab Pandemie, dem das Präsidium des Landtags und Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen angehören, hat im August 2021 entschieden, dass nach zehn Monaten wieder Besuchergruppen abseits von Plenartagen im Landtag empfangen werden können. Zunächst galt dies für Gruppen mit je bis zu 25 Personen; selbstverständlich auch für Gruppen, mit Schülerinnen und Schülern. Der Parlamentarische Krisenstab Pandemie hat nun entschieden, die maximale Gruppengröße von 25 auf 50 Personen anzuheben und auch das Besuchsprogramm für Schulklassen wieder zu beginnen. Was derzeit noch ausgesetzt bleibt, ist das Besucherprogramm an Plenartagen. Dies gilt gleichermaßen für Schulklassen wie für andere Besuchergruppen. An Plenartagen halten sich aufgrund des Sitzungsbetriebs eine Vielzahl von Personen im Landtagsgebäude auf. Aus Gründen des Infektionsschutzes möchten wir die Personenzahl im Gebäude an diesen Tagen nicht noch weiter erhöhen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen