Daten Wahl-O-mat Bundestagswahl 2021

- Den Datensatz zum Wahlomat der Bundestagswahl in maschinenlesbarer Form

Dieser ist für andere Wahlen bereits verfügbar, jedoch nicht zur Bundestagswahl (selbst der Nutzungshinweis ist dort verfügbar, nicht aber der Link)
https://www.bpb.de/politik/wahlen/wahl-o-mat/bundestagswahl-2021/337541/download

Ergebnis der Anfrage

Ich hab zwar noch keine Antwort erhalten, allerdings wurde der Downloadlink mittlerweile auf der Website platziert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
Stefan Heid
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Datensatz z…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Stefan Heid
Betreff
Daten Wahl-O-mat Bundestagswahl 2021 [#227729]
Datum
2. September 2021 14:07
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Datensatz zum Wahlomat der Bundestagswahl in maschinenlesbarer Form Dieser ist für andere Wahlen bereits verfügbar, jedoch nicht zur Bundestagswahl (selbst der Nutzungshinweis ist dort verfügbar, nicht aber der Link) https://www.bpb.de/politik/wahlen/wahl-o-mat/bundestagswahl-2021/337541/download
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Heid Anfragenr: 227729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227729/ Postanschrift Stefan Heid << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Heid
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Heid, vielen Dank für Ihr Interesse an der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb. Sie kön…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Daten Wahl-O-mat Bundestagswahl 2021 [#227729]
Datum
3. September 2021 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heid, vielen Dank für Ihr Interesse an der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb. Sie können den Datensatz des Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl unter https://www.bpb.de/politik/wahlen/wah... herunterladen. Bitte beachten Sie: Die Bundeszentrale für politische Bildung ist Urheber des "Wahl-O-Mat-Datensatzes". Die Veröffentlichung des Datensatzes dient lediglich dem Zugang zu den in ihm enthaltenen Informationen. Jede Nutzung des Datensatzes, egal welcher Art, wird untersagt. Die Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzung bleiben hiervon unberührt. Eine Ausnahme gilt nur für die Analyse des Datensatzes zu wissenschaftlichen oder journalistischen Zwecken sowie für die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Analyse. Dabei muss jederzeit klar erkennbar sein, dass die Bundeszentrale für politische Bildung nicht Urheber dieser Analyse ist. Explizit untersagt ist in diesem Rahmen die Nutzung des Datensatzes für die Erstellung von Angeboten, in deren Rahmen– ähnlich dem Wahl-O-Mat – Nutzerinnen und Nutzer sich auf Basis der eigenen Positionen ihre Nähe zu den Parteien anzeigen oder errechnen lassen können. Datensätze zu vorherigen Wahlen bieten wir nicht in dieser Form an. Eine kurzfristige Zurverfügungstellung alter Datensätze können wir leider nicht in Aussicht stellen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Stefan Heid
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank ich habe gesehen, dass der Datensatz mittlerweile zur Verfügung steht.…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Stefan Heid
Betreff
AW: Daten Wahl-O-mat Bundestagswahl 2021 [#227729]
Datum
3. September 2021 13:50
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank ich habe gesehen, dass der Datensatz mittlerweile zur Verfügung steht. Es wäre wünschenswert, dass solche Datensätze in Zukunft unter einer standartisierten Lizenz veröffentlicht werden um eine Rechtssicherheit zu garantieren. Die erlaubte Nutzung für Journalistische Zwecke lässt sehr viel Interpretationsspielraum. Das jedoch nur als Anregung. Ich betrachte die Anfrage als erfolgreich abgeschlossen. Vielen Dank für ihren inkrementellen Beitrag zu OpenData. Mit freundlichen Grüßen Stefan Heid Anfragenr: 227729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227729/