Überwachungsdaten der Semistation TS S350 aus den Jahren 2020 und 2021 in Rommelsbach

Auswertungs-, Mess- und Rohmessdaten der Semistation TS S350 aus den Jahren 2020 und 2021 in Rommelsbach.

Die Semistation TS S350 von Jenoptik kann bis zu 12 Tagen am Stück eingesetzt werden. Ich bin Anlieger. Zuletzt im August 2021 wurde Semistation TS S350 für mehrere Tage bei mir auf dem Privatgrundstück << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>, aufgestellt. Es gilt auf der Kniebisstrasse in beiden Richtungen das uneingeschränkte Tempolimit 30 km/h. Bei Tempo 35 km/h wurde ich bei einem Selbstversuch am 13.08.2021 mit meinen eigenen Fahrzeug jedoch in Richtung Westen (ortauswärts) auf der Kniebisstrasse von der Semistation TS S350 nicht "geblitzt". Dies erweckt den Eindruck, dass der Blitzer absichtlich oder fahrlässig nicht korrekt parametriert wurde, analog Vorfällen wie in Lörrach auf der Wallbrunnstraße im Jahr 2014 (siehe, https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/witz-blitzer-in-der-30er-zone-realer-irrsinn-bei-den-deutschen-nachbarn-ld.1451268 oder https://www.badische-zeitung.de/blitzer-werden-auf-tempo-50-eingestellt--96340232.html)

Als Anlieger möchte ich nun die durchgeführten Massnahmen überprüfen und bitte diesbezüglich um unverzügliche Übersendung der angeforderten Daten in elektronischer Form.

Ergebnis der Anfrage

Mutmasslich falsch eingestellter Blitzer bei systematischer Missachtung des Tempolimits bei gesundheitsbeeinträchtigenden Emissionen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswertungs-, …
An Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachungsdaten der Semistation TS S350 aus den Jahren 2020 und 2021 in Rommelsbach [#227742]
Datum
2. September 2021 20:52
An
Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswertungs-, Mess- und Rohmessdaten der Semistation TS S350 aus den Jahren 2020 und 2021 in Rommelsbach. Die Semistation TS S350 von Jenoptik kann bis zu 12 Tagen am Stück eingesetzt werden. Ich bin Anlieger. Zuletzt im August 2021 wurde Semistation TS S350 für mehrere Tage bei mir auf dem Privatgrundstück Kniebisstrasse [geschwärzt], 72768 Reutlingen, aufgestellt. Es gilt auf der Kniebisstrasse in beiden Richtungen das uneingeschränkte Tempolimit 30 km/h. Bei Tempo 35 km/h wurde ich bei einem Selbstversuch am 13.08.2021 mit meinen eigenen Fahrzeug jedoch in Richtung Westen (ortauswärts) auf der Kniebisstrasse von der Semistation TS S350 nicht "geblitzt". Dies erweckt den Eindruck, dass der Blitzer absichtlich oder fahrlässig nicht korrekt parametriert wurde, analog Vorfällen wie in Lörrach auf der Wallbrunnstraße im Jahr 2014 (siehe, https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/witz-blitzer-in-der-30er-zone-realer-irrsinn-bei-den-deutschen-nachbarn-ld.1451268 oder https://www.badische-zeitung.de/blitzer-werden-auf-tempo-50-eingestellt--96340232.html) Als Anlieger möchte ich nun die durchgeführten Massnahmen überprüfen und bitte diesbezüglich um unverzügliche Übersendung der angeforderten Daten in elektronischer Form. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 227742 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 02.09.2021. Ich übersende Ihnen …
Von
Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen
Betreff
Antwort: Überwachungsdaten der Semistation TS S350 aus den Jahren 2020 und 2021 in Rommelsbach [#227742]
Datum
9. September 2021 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 02.09.2021. Ich übersende Ihnen gerne die angeforderten Daten, aber lassen Sie mir bitte ein wenig Zeit. Bedingt durch die Urlaubsabwesenheiten meiner Mitarbeiter ist es für mich grad ad hoc nicht zu schaffen. Bitte entschuldigen Sie die Wartezeit. Ich werde Anfang nächste Woche versuchen die Daten für Sie zusammen zu stellen. Können wir Beide so verbleiben? Freundliche Grüße