Rockelsberghalde Mülldeponie usw.

Wie man das Dokument bezeichnet weiß ich nicht, aber möchte gerne das, in welchem drin steht, was für Müll auf den Halden/Müllkippen/Deponien zwischen Rheingasse und Kläranlage in Rheinhausen ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Rockelsberghalde Mülldeponie usw. [#227787]
Datum
3. September 2021 15:29
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie man das Dokument bezeichnet weiß ich nicht, aber möchte gerne das, in welchem drin steht, was für Müll auf den Halden/Müllkippen/Deponien zwischen Rheingasse und Kläranlage in Rheinhausen ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 227787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227787/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre Mail wurde an das Bürgerreferat weitergeleitet Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
AW: Rockelsberghalde Mülldeponie usw. [#227787]
Datum
3. September 2021 15:31
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, Ihre Mail wurde an das Bürgerreferat weitergeleitet Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Eingangsbestätigung IFG-Anfrage Herrn Scharfenort Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für die Zusendung i…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Eingangsbestätigung IFG-Anfrage Herrn Scharfenort
Datum
15. September 2021 15:54
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für die Zusendung ihrer Anfrage vom 03. September 2021. Ihre Mail ist nach interner Weiterleitung am 14.09.2021 bei mir eingegangen. Als Vertreter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde übernehme ich federführend die weitere Bearbeitung. Der von Ihnen bezeichnete Bereich umfasst u.a. die Fläche der ehemaligen Werksdeponie Krupp I, die in meinem Zuständigkeitsbereich liegt. Die weitere Fläche nördlich der Werksdeponie bis zur Kläranlage Rheinhausen liegt in der Zuständigkeit der Unteren Bodenschutzbehörde. Hier werde ich die Kollegen um Informationen bitten. Über die ehemalige Werksdeponie Krupp I stehen Informationen im Internet zur Verfügung. Bürgen können das Informationssystem ADDISweb nutzen. Hier der Link: https://www.addis.nrw.de/spring/depon... Die ehemalige Deponie ist unter der Entsorgernummer E11216124 registriert. Unter den Reitern //Behördliches / Abfallkatalog // sind die zuletzt zugelassenen Abfallarten dargestellt. Im einzelnen waren dies: Abfallschlüssel ASN 100201 Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke, Abfallschlüssel ASN 100202 unverarbeitete Schlacke, Abfallschlüssel ASN 170101 Beton, Abfallschlüssel ASN 170102 Ziegel, Abfallschlüssel ASN 170601 Dämmmaterial, das Asbest enthält. Die Restverfüllung zur Endprofilierung erfolgt in den Jahren 2004 und 2005 mit Schlacken ASN 100201 der ThyssenKrupp Steel AG. In 2005 erfolgt dann auch der Bau der mineralischen Oberflächenabdichtung und einer frostsicheren Reku-Bodenüberdeckung. Für weitere Recherchen plane ich voraussichtlich noch die Zeit bis zum 14.10.2021 ein. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 03.09.2021 Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich …
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 03.09.2021
Datum
1. Oktober 2021 08:51
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich beziehe mich auf ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 03.09.2021 und der damit verbundenen Fragestellung: "Wie man das Dokument bezeichnet weiß ich nicht, aber möchte gerne das, in welchem drin steht, was für Müll auf den Halden/Müllkippen/Deponien zwischen Rheingasse und Kläranlage in Rheinhausen ist." Vorab konnte ich Ihnen schon einige Informationen mit Antwort vom 15.09.2021 übermitteln. Nach Durchsicht der Akten "ehemalige Werksdeponie Krupp I" liegen mir weitere Informationen vor. Hier noch zwei Hinweise: 1.) Die Untere Bodenschutzbehörde hat mir folgendes geantwortet: Informationen über die Beschaffenheit von Grundstücken Dritter dürfen wir aus Gründen des Datenschutzes nicht ohne Weiteres offenbaren. Wir bräuchten also die Zustimmung des/der Grundstückseigentümer. Zudem sind Auskünfte aus dem Altlastenkataster im Regelfall gebührenpflichtig. Alle relevante Informationen zu Auskünften aus dem Altlastenkataster kann Herr Scharfenort unter www.duisburg.de/altlastenauskunft<http://www.duisburg.de/altlastenauskunft> erhalten. 2.) Im Jahr 2001 sind die Bezeichnungen und Nummerierungen der Abfallarten angepasst worden. Antwort: Der Bereich zwischen Rheingasse und der Achse Eberhardstr./Rheindeich beinhaltet die ehemalige Werksdeponie Krupp I. Auf der Werksdeponie Krupp I wurden folgende Abfälle zugelassen: Zugelassene Abfälle Zeitraum 2001 bis 2004, Abfallbezeichnung gemäß Abfallverzeichnisverordnung: Abfallschlüssel ASN 100201 Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke, Abfallschlüssel ASN 100202 unverarbeitete Schlacke, Abfallschlüssel ASN 170101 Beton, Abfallschlüssel ASN 170102 Ziegel, Abfallschlüssel ASN 170601 Dämmmaterial, das Asbest enthält. Zugelassene Abfälle bis 2001, Abfallbezeichnung gemäß Abfallartenkatalog: Abfallschlüssel ASN 31102 SiO2-Tiegelbruch, Abfallschlüssel ASN 31103 Ofenausbruch aus metallurg. Prozessen, Abfallschlüssel ASN 31105 Ausbruchaus Feuerungs- und Verbrennungsanlagen, Abfallschlüssel ASN 31106 Dolomit, Abfallschlüssel ASN 31107 Chrommagnesit, Abfallschlüssel ASN 31219 Hochofenschlacke, Abfallschlüssel ASN 31220 Konverterschlacken, Abfallschlüssel ASN 31409 Bauschutt, Abfallschlüssel ASN 31410 Straßenaufbruch, Abfallschlüssel ASN 31411 Bodenaushub, Abfallschlüssel ASN 31614 Schlamm aus Eisenhütten, Abfallschlüssel ASN 31619 Gichtgasschlamm, Über den Bereich Achse Eberhardstr./Rheindeich bis zur Kläranlage liegen mir keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 03.09.2021 [#227787] Sehr << Anrede &g…
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Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 03.09.2021 [#227787]
Datum
1. Oktober 2021 17:03
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit den Informationen kann ich leider nichts anfangen. Was theoretisch auf der Deponie liegen könnte ist nicht die Information, die ich angefragt habe. Auch habe ich nicht nach dem Altlastenkataster gefragt, sondern nach entsprechenden Berichten, welche dem Umweltamt bzw. der Wasserbehörde vorliegen müssen. Etwa Messberichte für das Wasser oder gibt es hier kein Monitorring? Und sicherlich gab es vor der nur Oberflächenabdichtung auch Bodenproben, allein zum Nachweis, dass diese "Sanierung" ausreicht, war dies zweifelsfrei notwendig. Es ist zudem verwunderlich, dass eine Deponie, welche von der Stadt saniert wurde angeblich einer anderen Stelle gehören soll. Wem Gehört die Deponie denn? Gemäß Ihres Links muss ich dort zuerst die Erlaubnis erfragen. Wobei hier, da die Stadt Duisburg in dem Bereich eine Schwerlaststraße plant, dass überwiegende öffentliche Interesse überwiegt. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 227787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227787/
Ulrich Scharfenort
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 03.09.2021 [#227787] Sehr geehrte Damen und …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 03.09.2021 [#227787]
Datum
31. März 2022 08:12
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rockelsberghalde Mülldeponie usw.“ vom 03.09.2021 (#227787) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 178 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/anfrage/rockelsberghalde-mulldeponie-usw/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Kommunalverwaltung Duisburg
WG: Erinnerung: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 03.09.2021 [#227787] Sehr geehrt…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
WG: Erinnerung: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 03.09.2021 [#227787]
Datum
12. April 2022 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Scharfenort, die Beantwortung Ihres Antrags durch den Fachbereich erfolgte bereits am 01.10.2021. Gesendet: Freitag, 1. Oktober 2021 08:51 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>> Cc: Arslan, Muhammed <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>>; DezernatVII <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>>; Schmid, Johannes <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>>; Ibels, Christof <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>>; Heyers, Hermann-Josef <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>> Betreff: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 03.09.2021 Der Antrag wird somit unsererseits als erledigt betrachtet. Mit freundlichen Grüßen