Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt

Zuvor bereits fragte ich Sie nach dem Namen des Autors des Artikels

https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt

Daraufhin schrieben Sie mir: "Das Produkt „Hintergrund aktuell“ wird im Team erstellt und beinhaltet so gesehen nicht eine bestimmte Person als Urherber/-in. Die/Der Autor/-in der Artikel zu diesem Produkt ist insofern die bpb selbst."

Daraufhin bat ich Sie darum:

"Es wäre sehr freundlich, wenn Sie mir die Namen aller Beteiligten des Teams, möglicherweise auch die Namen von externen beteiligten Personen, nennen könnten."

Nachdem Sie darauf nicht geantwortet haben, möchte ich meine Anfrage nunmehr auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes stützen.

Bitte nennen Sie mir die Namen aller beteiligten Autoren, Editoren oder sonstigen Verfassern des Artikels, den man unter https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt abrufen kann. Bitte nennen Sie mir auch die Namen von allen möglicherweise externen beteiligten Personen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. September 2021
  • Frist
    8. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zuvor bereits fra…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt [#227879]
Datum
6. September 2021 03:10
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zuvor bereits fragte ich Sie nach dem Namen des Autors des Artikels https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt Daraufhin schrieben Sie mir: "Das Produkt „Hintergrund aktuell“ wird im Team erstellt und beinhaltet so gesehen nicht eine bestimmte Person als Urherber/-in. Die/Der Autor/-in der Artikel zu diesem Produkt ist insofern die bpb selbst." Daraufhin bat ich Sie darum: "Es wäre sehr freundlich, wenn Sie mir die Namen aller Beteiligten des Teams, möglicherweise auch die Namen von externen beteiligten Personen, nennen könnten." Nachdem Sie darauf nicht geantwortet haben, möchte ich meine Anfrage nunmehr auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes stützen. Bitte nennen Sie mir die Namen aller beteiligten Autoren, Editoren oder sonstigen Verfassern des Artikels, den man unter https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt abrufen kann. Bitte nennen Sie mir auch die Namen von allen möglicherweise externen beteiligten Personen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/227879/upload/9893d1b76c970cdb179f30cf565793f172811af1/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 06.09.2021 in der Bundeszentra…
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 06.09.2021 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen und wird derzeit vom zuständigen Referat geprüft. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 06.10.2021. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte sich während der Prüfung herausstellen, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist, werde ich Sie vorab informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Mit ist noch eine Frage eingefallen. Auf Grundlage…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG/Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt [#227879]
Datum
7. September 2021 13:58
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Mit ist noch eine Frage eingefallen. Auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes frage ich Sie: ob es bezüglich des Artikels, den man unter https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt abrufen kann inhaltliche oder personelle Vorgaben, Beanstandungen oder sonstige inhaltliche oder personelle Eingriffe von Seiten des Bundesministeriums des Innnern gab und wenn ja welcher Art diese genau waren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/227879/upload/9893d1b76c970cdb179f30cf565793f172811af1/
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr Antragsteller/in den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu amtlichen Informationen haben wir Ihnen bereits bes…
Sehr Antragsteller/in den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu amtlichen Informationen haben wir Ihnen bereits bestätigt. Sie wünschen unter anderem explizit Zugang zu personenbezogenen Daten. Der Zugang zu personenbezogenen Daten darf gem. § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) jedoch nur gewährt werden soweit Ihr Informationsinteresse das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Für den Zweck einer fundierten Abwägungsentscheidung bitte ich Sie, mir darzulegen, worin Ihr Informationsinteresse besteht und welcher Zweck mit dem Informationszugang konkret verfolgt wird. Das Einholen der Einwilligung der Dritten zum Zugang zu den personenbezogenen Daten bedeutet einen erheblichen Verwaltungsaufwand. In diesem Fall müssten Gebühren auf Grundlage der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom tatsächlich entstandenen erhöhten Verwaltungsaufwand ab und kann erst nach Abschluss der Bearbeitung festgelegt werden. Ich bitte Sie daher, mir Ihr Informationsinteresse und dessen Zweck zu erläutern und mitzuteilen, ob Sie auch bei etwaig entstehenden Gebühren an Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen festhalten. Mit freundlichen Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, "Ich bitte Sie daher, mir Ihr Informationsinteresse und dessen Zweck zu erläu…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt [#227879]
Datum
23. September 2021 17:30
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, "Ich bitte Sie daher, mir Ihr Informationsinteresse und dessen Zweck zu erläutern und mitzuteilen, ob Sie auch bei etwaig entstehenden Gebühren an Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen festhalten." 1. Ich halte an meinem Antrag fest. 2. Mein Informationsinteresse begründe ich wie folgt: es sollte ja wohl selbstverständlich sein, dass die öffentlich geförderten Beiträge eines öffentlich geförderten Mediums/der öffentlich geförderten Institution BpB ihren Urheber erkennen lassen bzw. die am öffentlich geförderten Werk, hier der Beitrag zum Berliner Schloss, Beteiligten auch namentlich genannt werden. Es kann ja nicht sein, dass Steuermittel an anonyme Personen versickern. Es handelt sich ohnehin bei dem Beitrag um ein Thema, das von grossem öffentlichen Interesse ist und somit hat Jedermann auch ein Recht darauf zu wissen, welche Personen Beiträge zu diesem Thema in öffentlich geförderten Medien veröffentlichen bzw. wer über die öffentlich geförderte Institution BpB Beiträge hierzu veröffentlicht. In einer Demokratie gibt es keine öffentlich geförderte anonyme einseitige Propaganda. Hilfsweise bitte ich um die Herausgabe der vollständigen Namen nur an mich persönlich mit der Auflage, diese nicht auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Höchst hilfsweise bitte ich um die Herausgabe lediglich der Nachnamen nur an mich persönlich mit der Auflage, diese nicht auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/227879/upload/9893d1b76c970cdb179f30cf565793f172811af1/
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23.09.2021. In Abwägung Ihres geschilderten Informations…
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23.09.2021. In Abwägung Ihres geschilderten Informationsinteresses mit den schutzwürdigen Interessen der Verfasser kann ich auf Grundlage Ihrer Erläuterungen leider nicht zugunsten Ihres Begehrens entscheiden. Für eine Entscheidung sind neben allgemeinen Informationsinteressen auch Ihre individuellen Informationsinteressen zu berücksichtigen. Ihren Ausführungen kann ich leider kein individuelles Interesse entnehmen. Die erläuterten allgemeinen Gründe reichen in diesem konkreten Einzelsachverhalt leider nicht aus, derart in die persönlichen Rechte der Verfasser des Beitrags einzugreifen, dass ihre persönlichen Daten veröffentlicht werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Daten auf der durch Sie genutzten Plattform zentral veröffentlicht werden. Um Ihrem Begehren nachkommen zu können, besteht noch die Möglichkeit, die Zustimmung der Dritten zur Veröffentlichung Ihrer persönlichen Daten (Namen) einzuholen. Für die Daten der Personen, die ihre Zustimmung erteilen, komme ich anschließend gern Ihrem Begehren nach. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie erneut auf entstehende Gebühren hinweisen. Das Einholen der Einwilligung der Dritten zum Zugang zu den personenbezogenen Daten bedeutet einen erheblichen Verwaltungsaufwand. In diesem Fall müssten Gebühren auf Grundlage der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden. Bezüglich Ihres Antrag wird für die Bemessung Nr. 2.2 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) herangezogen, wonach die Gebühren zwischen 30 Euro und 500 Euro betragen. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom tatsächlich entstandenen erhöhten Verwaltungsaufwand ab und kann erst nach Abschluss der Bearbeitung festgelegt werden. Ich bitte Sie daher, mir mitzuteilen, ob die Zustimmungen der Dritten zur Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten (Namen) eingeholt werden sollen und ob sie vor dem Hintergrund der dann entstehenden Gebühren weiterhin an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Ich halte an meinem Auskunftsbegehren fest, auch in Anbetracht etwaiger entsteh…
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Betreff
AW: Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt [#227879]
Datum
30. Oktober 2021 20:18
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Ich halte an meinem Auskunftsbegehren fest, auch in Anbetracht etwaiger entstehender Gebühren. 2. Zudem lege ich Widerspruch ein gegen Ihre Entscheidung, die Namen der Verfasser nicht herauszugeben. Sie müssen Gründe liefern, die den Zugang zu amtlichen Informationen des Bürgers einschränken, nicht umgekehrt, dass ich Gründe liefern muss, die mein Informationsbegehren rechtfertigen. Trotzdem habe ich dies getan. Gründe für eine Verweigerung des Informationsbegehrens haben Sie nicht geliefert. Allgemeine Phrasen, die nicht auf den Einzellfall eingehen, genügen nicht, so wie Sie es getan haben. Die Verweigerung der Herausgabe der Namen wäre somit ein ungerechtfertigter Eingriff in die Informationsfreiheit und somit rechtswidrig. Zudem wäre dies ein ungerechtfertigter Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Denn es sollte ja wohl selbstverständlich sein, dass die öffentlich geförderten Beiträge eines öffentlich geförderten Mediums/der öffentlich geförderten Institution BpB ihren Urheber erkennen lassen bzw. die am öffentlich geförderten Werk, hier der Beitrag zum Berliner Schloss, Beteiligten auch namentlich genannt werden. Wenn schon Steuermittel an die BpB gehen, dann dürfen diese nicht an anonyme Personen versickern. Der Bürger hat somit ein Recht darauf zu erfahren, an welche Personen, aufgrund welchen Tatbestandes, Geld geflossen ist von öffentlichen Institutionen wie der BpB. Handelt es sich hier um die Verfasser eines Artikels, so sind jedenfalls auf Anfrage die Namen herauszugeben, sonst hat der Bürger keine Möglichkeit nachzuvollziehen, wo Steuergelder hinfliessen. Zudem hat der Bürger sonst keine Möglichkeit nachzuvollziehen, wer genau im Namen oder mit Geld des des Staates auf die öffentliche Meinung einwirkt. Zudem handelt sich ohnehin bei dem Beitrag um ein Thema, das von grossem öffentlichen Interesse ist und somit hat Jedermann auch ein Recht darauf zu wissen, welche Personen Beiträge zu diesem Thema in öffentlich geförderten Medien veröffentlichen bzw. wer über die öffentlich geförderte Institution BpB Beiträge hierzu veröffentlicht. In einer Demokratie gibt es keine öffentlich geförderte anonyme einseitige Propaganda. Hilfsweise bitte ich um die Herausgabe der vollständigen Namen nur an mich persönlich mit der Auflage, diese nicht auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Höchst hilfsweise bitte ich um die Herausgabe lediglich der Nachnamen nur an mich persönlich mit der Auflage, diese nicht auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Eine weitere Begründung meines Begehrens behalte ich mir vor, mindestens bis zur letzten mündlichen Verhandlung eines etwaigen Verfahrens vor Gericht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/227879/upload/9893d1b76c970cdb179f30cf565793f172811af1/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergru…
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Betreff
AW: Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt [#227879]
Datum
13. Dezember 2021 20:26
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt“ vom 06.09.2021 (#227879) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/227879/upload/9893d1b76c970cdb179f30cf565793f172811af1/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
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Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt“ [#227879]
Datum
16. Dezember 2021 11:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227879/auth/030a48bcc77c6ffdd6321d3a62ba6fe04b5c2f6c/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage zuletzt gar nicht mehr bearbeitet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227879.pdf Anfragenr: 227879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/227879/upload/9893d1b76c970cdb179f30cf565793f172811af1/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Dezember 2021 13:32
Status
Warte auf Antwort
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Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr Antragsteller/in anhand Ihrer dargelegten allgemeinen Gründe für Ihr Informationsbegehren, kann ich in Abwäg…
Sehr Antragsteller/in anhand Ihrer dargelegten allgemeinen Gründe für Ihr Informationsbegehren, kann ich in Abwägung mit den Persönlichkeitsrechten der Dritten hinsichtlich der Herausgabe ihrer Namen, diese leider nicht ohne deren Zustimmung herausgeben. Daher habe ich nun veranlasst, die Personen um eben diese Zustimmung zu bitten. Bitte betrachten Sie diese Mitteilung als Zwischenbescheid. Ich werde mich nach Vorliegen der Antworten auch mit der voraussichtlichen Gebührenhöhe umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde weiterhin warten. Mit freundlichen G…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt [#227879]
Datum
10. Januar 2022 13:53
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde weiterhin warten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227879/
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung und Geduld in Bezug auf die Beantwortung Ihrer A…
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung und Geduld in Bezug auf die Beantwortung Ihrer Anfrage. Nachdem Sie uns nun gebeten haben, die Zustimmung der Autoren zur Veröffentlichung ihrer Namen einzuholen, hat mir der zuständige Fachbereich mitgeteilt, dass dort nicht mehr rekonstruiert werden kann, wer - bzw. auch wer in welchem Umfang - an der Erstellung und dem Redigat des Textes mitgewirkt hat. Das Format „Hintergrund Aktuell“ wird immer schon seit vielen Jahren ohne Angabe von Autoren veröffentlicht, weil es im Zusammenwirken Vieler konzipiert, erstellt und publiziert wird, und das Zutun Einzelner wird dort auch nicht dokumentiert. Es ist ein Eigenprodukt der Online-Redaktion der bpb, und hier sind im normalen Workflow mehrere Zuständige beteiligt. Es gibt somit nur eine auf die Institution bezogene Urheberschaft und keine „ad personam“. Da der bpb mithin die von Ihnen gewünschten Informationen nicht vorliegen, können wir Ihrem Informationsbegehren leider nicht nachkommen. Sollten Sie noch Rückfragen zu Ihrer Anfrage haben, können sie sich gern jederzeit an mich wenden. Für weitere Anfragen an die Bundeszentrale für politische Bildung steht Ihnen die Kontaktmöglichkeit über <<E-Mail-Adresse>> zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Adenauerallee 86, 53111 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Widerspruchsfrist wird auch durch Einlegung beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin, gewahrt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ihre wenig glaubhafte Darstellung zu Grunde gelegt: Auch wenn Sie "das Zutun…
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Von
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Betreff
AW: Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt [#227879]
Datum
20. Januar 2022 11:37
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ihre wenig glaubhafte Darstellung zu Grunde gelegt: Auch wenn Sie "das Zutun Einzelner" "nicht dokumentieren" so können Sie vielleicht die Zugriffe auf die entsprechende Datei oder die sonstigen Zugriffe von berechtigten Computern auf den Textinhalt nachvollziehen und somit auch die Autorenschaft feststellen. Das kann jeder IT-Techniker und auch sonst jeder, der schon mal einen Computer bedient hat. Ich würde hiermit beantragen, dass Sie mir diese Zugriffsdaten zukommen lassen. Sollte Ihnen das auch aus einem unerfindlichen Grund nicht möglich sein, so können Sie zumindest die Abteilungen oder Fachbereiche oder sonstigen organisatorischen Einheiten bennen, die an dem Zustandekommen des genannten Artikels beteiligt waren und mir dann die Namen derjenigen Personen nennen, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung in diesen Abteilungen oder Fachbereiche oder sonstigen organisatorischen Einheiten beschäftigt waren. Ich würde hiermit beantragen, dass Sie mir diese Informationen zukommen lassen. Anhand dieser Namen kann ich dann die betreffenden Personen selbst fragen, wer an den Artikel beteiligt war. Oder Sie machen es, wie es Ihnen lieber ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227879/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0624 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt“ [#227879] 25-725/002 II#0624
Datum
2. Februar 2022 11:34
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0624 Sehr Antragsteller/in in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Februar 2022 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sehr geehrte Damen und Herren, ihre wenig glaubhafte Darstellung vom 20.1.2022 zu Grunde gelegt: 1. Auch wenn Si…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt“ [#227879]; 25-725/002 II#0624 [#227879]
Datum
19. Februar 2022 12:30
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ihre wenig glaubhafte Darstellung vom 20.1.2022 zu Grunde gelegt: 1. Auch wenn Sie "das Zutun Einzelner" "nicht dokumentieren" so können Sie vielleicht die Zugriffe auf die entsprechende Datei oder die sonstigen Zugriffe von berechtigten Computern auf den Textinhalt nachvollziehen und somit auch die Autorenschaft feststellen. Das kann jeder IT-Techniker und auch sonst jeder, der schon mal einen Computer bedient hat. Ich würde hiermit beantragen, dass Sie mir diese Zugriffsdaten in ausgedruckter Form oder elektronisch zukommen lassen. Diese Zugriffsdaten ordnen Sie bitte einzelnen bürgerlichen Namen und/oder Benutzern zu. Rechtsgrundlage ist das IFG (Bund). 2. Sollte Ihnen das auch aus einem unerfindlichen Grund nicht möglich sein, so können Sie zumindest die Abteilungen oder Fachbereiche oder sonstigen organisatorischen Einheiten bennen, die an dem Zustandekommen des genannten Artikels beteiligt waren und mir darüber hinaus die bürgerlichen Namen derjenigen Personen nennen, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung des Artikels (abrufbar unter https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt) in diesen Abteilungen oder Fachbereichen oder sonstigen organisatorischen Einheiten beschäftigt waren. Ich würde hiermit beantragen, dass Sie mir diese Informationen zukommen lassen. Rechtsgrundlage ist das IFG (Bund). Anhand dieser Namen kann ich dann die betreffenden Personen dann selbst fragen, wer an den Artikel beteiligt war. Oder Sie machen es selbst, wie es Ihnen lieber ist. Dies sind zwei neue Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227879/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr [geschwärzt], wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Begehren zu Ihrer Zufriedenheit beantworten können, sofern…
Von
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt" [#227879]; 25-725/002 II#0624 [#227879]
Datum
23. Februar 2022 10:18
Status
Sehr [geschwärzt], wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Begehren zu Ihrer Zufriedenheit beantworten können, sofern es uns möglich ist. Oft ist es effektiver, wenn man sich direkt austauscht. Wir möchten Ihnen daher anbieten, Ihre Anfrage telefonisch mit dem Pressesprecher der bpb [geschwärzt] zu besprechen. Aus unserer Sicht würde dafür am besten der 03. oder 04. März 2022 passen. [geschwärzt] ist unter [geschwärzt] erreichbar. Bitte teilen Sie mir mit, wann Sie [geschwärzt] an einem der beiden Tagen anrufen möchten. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]?! [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich danke Ihnen für Ihr Angebot. Leider habe ic…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt" [#227879]; 25-725/002 II#0624 [#227879]
Datum
23. Februar 2022 13:39
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich danke Ihnen für Ihr Angebot. Leider habe ich nichts zu besprechen mit Ihnen. Mich interessieren nur die Namen der Verfasser des genannten Artikels. Daher bitte ich Sie darum, die IFG-Anfrage möglichst vollständig zu beantworten oder mir die Namen der Verfasser zu nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227879/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Geduld hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Anfrage. Wie ich Ihnen mit…
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Verfasser https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/211639/berliner-stadtschloss-wird-gesprengt" [#227879]; 25-725/002 II#0624 [#227879]
Datum
9. März 2022 08:26
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Geduld hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Anfrage. Wie ich Ihnen mit Bescheid vom 20.01.2022 bereits mitteilte, ist es uns leider nicht mehr möglich zu rekonstruieren, wer am gegenständlichen Beitrag mitgewirkt hat. Der Grund dafür liegt in der redaktionellen Natur des Formats „Hintergrund aktuell“. Das Zutun Einzelner wird auf dem Weg zur Publikation des Eigenprodukts nicht dokumentiert. Hinsichtlich der Verantwortlichkeit möchte ich Sie daher auf das veröffentlichte Impressum unter https://www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/service/impressum/ verweisen. Chefredakteure ist Thorsten Schilling und letztendlich Verantwortlicher für alle Inhalte der bpb ihr Präsident, Thomas Krüger. Ich möchte in diesem Zusammenhang höflichst darauf hinweisen, dass es unsere Absicht ist, auch Ihre Anfrage nach Möglichkeit vollständig zu beantworten. Andere Daten bzw. Informationen im Sinne Ihrer Anfrage liegen hier leider jedoch nicht vor. Eine Informationsbeschaffungspflicht besteht jedenfalls nicht. Ich sehe daher keine andere Möglichkeit, Ihrem Begehren nachzukommen, als auf die öffentlich zugänglichen Informationen des Impressums zu verweisen. Das Gesprächsangebot unseres Pressesprechers bleibt weiterhin bestehen, rufen Sie ihn gerne an! Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Adenauerallee 86, 53111 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Widerspruchsfrist wird auch durch Einlegung beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin, gewahrt. Mit freundlichen Grüßen