Abendessen des Wirtschaftsausschuss am 06.09.2021 in Berlin, RitzCarltonHotel

1. welche Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie nahmen an dem Abendessen am 06.09.2021 im Hotel Ritz Carlton in Berlin teil ?

2. wer trägt die Kosten dieses Abendessens - die Teilnehmer selbst oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

3. Sofern die Kosten aus öffentlichen Mitteln und nicht von den Teilnehmern selbst beglichen wurden wird um die Begründung gebeten, weshalb eine Zusammenkunft der Mitglieder des Ausschusses nicht in den zahlreich vorhandenen Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages erfolgte.

4. Bei Begleichung der Kosten für dieses Abendessen aus öffentlichen Mitteln wird die Angabe der Gesamtkosten erbeten.

Nach Medienberichten traf sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 06.09.2021 im Hotel Ritz Carlton in Berlin, wobei es zu einem gesundheitlichen Problem des BM Altmaier gekommen sein soll.

Ergebnis der Anfrage

Ein ernüchterndes Ergebnis - aber wohl im politischen Berlin keine Ausnahme.
Kurz vor einer Wahl und damit auch absehbar, das einige der beteiligten Personen wohl keinen gut dotierten Stuhl mehr bekommen werden, lädt der Bundesminister 25 Parlamentarierer zu einem luxuriösen Abendessen in ein 5-Sterne Hotel ein. Die Kosten dafür - je Person etwas mehr als € 500,00 - gehen natürlich zu Lasten des Steuerzahlers.
Sachliche Gründe für eine derartige Veranstaltung gibt es offenbar keine. Wohl nur das Motto: man gönnt sich ja sonst nicht viel.
Und wohl nur mehr als Zufall wurde das bekannt, denn einige Medien berichtet kurz, das BM Altmeier währen der Veranstaltung wegen eines Schwächeanfalls ins Krankenhaus gebracht wurde. Dabei wurde auch der Name des Hotels benannt. Für die Medien war das dann aber schon kurz danach alles kein Thema mehr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2021
  • Frist
    9. Oktober 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. welche Mitglie…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abendessen des Wirtschaftsausschuss am 06.09.2021 in Berlin, RitzCarltonHotel [#227930]
Datum
7. September 2021 07:58
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. welche Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie nahmen an dem Abendessen am 06.09.2021 im Hotel Ritz Carlton in Berlin teil ? 2. wer trägt die Kosten dieses Abendessens - die Teilnehmer selbst oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 3. Sofern die Kosten aus öffentlichen Mitteln und nicht von den Teilnehmern selbst beglichen wurden wird um die Begründung gebeten, weshalb eine Zusammenkunft der Mitglieder des Ausschusses nicht in den zahlreich vorhandenen Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages erfolgte. 4. Bei Begleichung der Kosten für dieses Abendessen aus öffentlichen Mitteln wird die Angabe der Gesamtkosten erbeten. Nach Medienberichten traf sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 06.09.2021 im Hotel Ritz Carlton in Berlin, wobei es zu einem gesundheitlichen Problem des BM Altmaier gekommen sein soll.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227930/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags im Bundesministerium für Wirtschaft und En…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Abendessen des Wirtschaftsausschuss am 06.09.2021 in Berlin, RitzCarltonHotel [#227930]
Datum
7. September 2021 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bei Ihrem Antrag handelt es sich nach derzeitiger Einschätzung nicht um eine gebührenfreie, einfache Auskunft. Wir bitten daher um Mitteilung, ob Sie auch bei einer Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten. Einschlägig wäre vorliegend nach derzeitiger Bewertung der Gebührenrahmen der Ziffer 2.2 in Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, der Gebühren in Höhe von 30 bis 500 Euro vorsieht. Nach unserer Erfahrung mit vergleichbaren Anträgen, die unter anderem umfangreiche Drittbeteiligungen erforderlich machen, ist davon auszugehen, dass Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen können. Sofern wir bis zum 21.09.2021 keine Mitteilung erhalten, dass Sie auch dann an Ihrem Antrag festhalten, wenn Gebühren anfallen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der Bearbeitung Ihres Antrags haben. Wir weisen darauf hin, dass genauere Angaben zur Gebührenhöhe nicht gegeben werden können. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen. Mit freundlichen Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an der Anfrage fest. Ihre Auffassung, dass zur Beantwortung umfangreich…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abendessen des Wirtschaftsausschuss am 06.09.2021 in Berlin, RitzCarltonHotel [#227930]
Datum
7. September 2021 18:09
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an der Anfrage fest. Ihre Auffassung, dass zur Beantwortung umfangreiche Drittbeteiligungen erforderlich sein sollen, kann ich nicht teilen. Gleichwohl verzichte ich aus Gründen der Vereinfachung auf eine namentliche Angabe der Teilnehmer - die Angabe der Teilnehmerzahl ist wohl auch ausreichend. Ich ändere daher meine Frage zu 1. wie folgt ab: Wieviel Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages nahmen an der Veranstaltung am 06.09.2022 im Hotel Ritz Carlton teil ? Meine unter 2. bis 4. meiner Anfrage aufgeführten Fragen bitte ich jedoch uneingeschränkt zu beantworten. Die Fragen betreffen einfache Sachverhalte nach Kosten bzw. Kostenträger - besondere schutzwürdige Interessen Dritter oder auch Geheimhaltungserfordernisse dürften daher nicht zu begründen sein und einer Auskunft entgegen stehen. Ich gehe auch weiterhin davon aus dass es sich um eine Anfrage handelt, die ohne besonderen Aufwand einfach beantwortet werden kann und die daher auch gebührenfrei erteilt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227930/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
15306/033#176<https://eakte.bmwi.ivbb.bund.de/fsc/mx/COO.2135.100.4.8239282> Sehr Antragsteller/in mit A…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Abendessen des Wirtschaftsausschuss am 06.09.2021 in Berlin, RitzCarltonHotel [#227930]
Datum
4. Oktober 2021 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
15306/033#176<https://eakte.bmwi.ivbb.bund.de/fsc/mx/COO.2135.100.4.8239282> Sehr Antragsteller/in mit Antrag vom 07.09.2021 beantragten Sie Auskunft 1) darüber, wie viele Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages an der Veranstaltung am 06.09.2022 im Hotel Ritz Carlton teilnahmen, 2) darüber, wer die Kosten dieses Abendessens trägt, 3) ,sofern die Kosten aus öffentlichen Mitteln und nicht von den Teilnehmern selbst beglichen wurden, darüber, weshalb eine Zusammenkunft der Mitglieder des Ausschusses nicht in den zahlreich vorhandenen Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages erfolgte. 4) ,bei Begleichung der Kosten für dieses Abendessen aus öffentlichen Mitteln, über die Gesamtkosten der Veranstaltung. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Die beantragten amtlichen Informationen werden Ihnen erteilt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: 1. Gemäß § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Sie einen Anspruch auf die begehrten Informationen. Zu Frage 1): es haben 25 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie teilgenommen. Zu Frage 2): Die Kosten hat das BMWi übernommen Zu Frage 3) Die Veranstaltung hat nicht in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages stattgefunden, weil es sich um nicht um eine Veranstaltung des Deutschen Bundestages, sondern des BMWi auf Einladung von BM Altmaier gehandelt hat. Die Räume des Deutschen Bundestages hätten nur genutzt werden können, wenn es sich um eine Veranstaltung des Ausschusses gehandelt hätte. Zu Frage 4): Die Gesamtkosten beliefen sich auf 13.403,47 Euro. 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen