Warnkataster

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

In einem Tweet vom 20.7.2021 spricht Armin Schuster von einem Warnkataster, der gerade voran getrieben wird. Ich bitte hierzu folgende Fragen zu beantworten:
- Wie ist der Zeitplan dieses Katasters und wann wird mit einer Fertigstellung zu rechnen sein?
- Welche Daten und welche Details werden darin gesammelt? Welche Struktur wird der Kataster haben?
- Werden die Daten dieses Katasters proaktiv veröffentlicht werden, wenn ja unter welcher Lizenz?
- Auf welcher Organisationsebene (Kommune, Landreis, Land) werden die Daten zusammengefasst, um dann ans BBK übermittelt werden zu können?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. September 2021
  • Frist
    9. Oktober 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In einem Tweet vom 20.7.2021 spricht Armin Schuster v…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warnkataster [#227966]
Datum
7. September 2021 17:03
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In einem Tweet vom 20.7.2021 spricht Armin Schuster von einem Warnkataster, der gerade voran getrieben wird. Ich bitte hierzu folgende Fragen zu beantworten: - Wie ist der Zeitplan dieses Katasters und wann wird mit einer Fertigstellung zu rechnen sein? - Welche Daten und welche Details werden darin gesammelt? Welche Struktur wird der Kataster haben? - Werden die Daten dieses Katasters proaktiv veröffentlicht werden, wenn ja unter welcher Lizenz? - Auf welcher Organisationsebene (Kommune, Landreis, Land) werden die Daten zusammengefasst, um dann ans BBK übermittelt werden zu können? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227966/
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ihre Anfrage bean…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Warnkataster [#227966]
Datum
20. September 2021 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Der Zeitplan sieht vor, dass das Warnmittelkataster in einer ersten Version in diesem Jahr und in einer folgenden Version im kommenden Jahr verfügbar sein wird. Dabei werden bundesweit Daten zu Standorten von Warnmitteln (z.B. Sirenen) gesammelt und den behördlichen Entscheidungsträgern sowie den jeweiligen für die Planung der Warnmittel zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt. Ziel ist, dass die Daten auf kommunaler Ebene gepflegt und somit auf Landes- und Bundesebene aktuell vorgehalten werden können. Eine proaktive Veröffentlichung der Daten scheidet u.a. wegen Belangen der inneren Sicherheit (siehe auch § 3 Nr. 1 c) IFG) aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort. Ich bitte auch um eine Beantwortung der Frage, welch…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Warnkataster [#227966]
Datum
5. Oktober 2021 11:27
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort. Ich bitte auch um eine Beantwortung der Frage, welche Daten erfasst werden und wie die Struktur derselbigen ist. Wird daher erfasst werden, welche Reichweite die Sirenen haben und um welche Modelle es sich handelt? Bitte senden Sie mir auch die Antwort auf die Frage, um was für eine Art einer Datenbank es sich handelt. Ist daher geplant eine strukturierte Geodatenbank auf zu bauen oder werden bsp. Excellisten erfasst? Die Aussage, dass eine Veröffentlichung der Daten auf Basis von § 3 Nr. 1 c ausscheidet kann ich leider schwer nach voll ziehen. Zum einen ist es bereits jetzt der Fall, dass Kommunen die Standorte von Warnvorrichtungen auf Anfrage veröffentlichen, zum andern sind viele Sirenen ohnehin öffentlich einsehbar. Auch ist dies aus meiner Sicht keine Argumentation, die eine grundsätzliche Veröffentlichung ausschließt. Sollten einzelne Gebiete aus den genannten Gründen einen erhöhten Schutzbedarf benötigen, wäre es daher möglich diese Gebiete nicht zu veröffentlichen. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass da Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu den Informationen hier höher wiegt, als der Schutzbedarf dieser Information. Ich bitte daher um eine Spezifizierung der von Ihnen geführten Argumentation. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227966/
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Nachfrage teilen wir Ihnen mit: In einem ersten Schritt werden Basisdaten erfasst…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Warnkataster [#227966]
Datum
13. Oktober 2021 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Nachfrage teilen wir Ihnen mit: In einem ersten Schritt werden Basisdaten erfasst, wie bspw. die von Ihnen beschrieben Standorte, Reichweiten und ggf. Betriebszustände von Sirenen oder an das Modulare Warnsystem angeschlossene Radiosender. Zukünftig sollen auch die Übertragungswege dargestellt werden. Diese Daten werden in einem Geoinformationssystem erfasst, damit diese auch miteinander in Verbindung gebracht werden können. Dadurch kann z.B. bestimmt werden, an welchen Stellen weitere Warneinrichtungen notwendig sind und wie hoch der Anteil der bereits erreichten Bevölkerung ist. Wir hoffen, Ihre Anfrage hiermit abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung und die Beantwortung der Fragen. Ich bitte noch aus…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Warnkataster [#227966]
Datum
15. Oktober 2021 11:23
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung und die Beantwortung der Fragen. Ich bitte noch aus zu führen aus welchen Gründen die teilweise Veröffentlichung der Daten Ihrer Ansicht nach unter § 3 Nr. 1 c und damit nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann- Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227966/