Beschwerden wegen Verletzung der Berufsordnung aufgrund von Gutachten

1. Eine Auskunft wie viele Beschwerden gegen Ärzte bzw. Gutachter wegen der Erstellung falscher bzw. fehlerhafter Gutachten in den letzten 5 Jahren, pro Jahr bei Ihnen vorgetragen wurden.
2. Bei wie vielen davon haben Sie weitere Ermittlungen veranlasst?
3. In wie vielen Fällen hat ihre Behörde berufsrechtliche Sanktionen ausgesprochen?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. September 2021
  • Frist
    9. Oktober 2021
  • Kosten dieser Information:
    6283,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ärztekammer Westfalen-Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden wegen Verletzung der Berufsordnung aufgrund von Gutachten [#227972]
Datum
7. September 2021 18:55
An
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Auskunft wie viele Beschwerden gegen Ärzte bzw. Gutachter wegen der Erstellung falscher bzw. fehlerhafter Gutachten in den letzten 5 Jahren, pro Jahr bei Ihnen vorgetragen wurden. 2. Bei wie vielen davon haben Sie weitere Ermittlungen veranlasst? 3. In wie vielen Fällen hat ihre Behörde berufsrechtliche Sanktionen ausgesprochen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227972/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ärztekammer Westfalen-Lippe
Ihre Anfrage vom 07.09.2021 Entstehen hoher Kosten.
Von
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.09.2021
Datum
21. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Entstehen hoher Kosten.