Rohdaten zur Ermittlung der Inzidenz

die Rohdaten, die der Ermittlung der 7-Tages-Inzidenzen der Gesamtstadt im Zeitraum 23.08. bis 29.08. für Menschen ohne und mit vollständigem Impfschutz [1] zugrunde liegen.

[1] https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/september-2021/coronavirus-stadt-weist-inzidenz-aus-fuer-menschen-mit-und-ohne-impfung.php

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  • Datum
    7. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Rohdaten, …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten zur Ermittlung der Inzidenz [#227990]
Datum
7. September 2021 23:40
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Rohdaten, die der Ermittlung der 7-Tages-Inzidenzen der Gesamtstadt im Zeitraum 23.08. bis 29.08. für Menschen ohne und mit vollständigem Impfschutz [1] zugrunde liegen. [1] https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/september-2021/coronavirus-stadt-weist-inzidenz-aus-fuer-menschen-mit-und-ohne-impfung.php
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227990/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rohdaten zur Ermittlung der Inzidenz“ vom 07.0…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten zur Ermittlung der Inzidenz [#227990]
Datum
17. Oktober 2021 11:12
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rohdaten zur Ermittlung der Inzidenz“ vom 07.09.2021 (#227990) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227990/

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Der Berechnung der 7-Tage-Inzidenzen für Geimpfte …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Ihre Anfrage zu Rohdaten zur Ermittlung der Inzidenz (#227990)
Datum
20. Oktober 2021 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Der Berechnung der 7-Tage-Inzidenzen für Geimpfte und Ungeimpfte liegen die gemeldeten Fälle mit Meldedatum der letzten 7 Tage zugrunde, die nach den jeweiligen Angaben zum Impfstatus unterteilt werden. Diese werden den Bevölkerungszahlen für Geimpfte und Ungeimpfte des Sozialministeriums BW gegenübergestellt (Stichtag immer sonntags, https://sozialministerium.badenwuerttemberg .de/fileadmin/redaktion/msm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Gesamtzahl-Impfungen-Landkreise-BW.pdf). Als geimpfte COVID-19-Fälle werden Personen gezählt, die zum Meldezeitpunkt zweimalig geimpft oder einmalig mit Janssen von Johnson & Johnson geimpft sind. Als ungeimpfte COVID-19-Fälle werden Personen gezählt, die zum Meldezeitpunkt keine Impfung erhalten hatten oder unvollständig geimpft sind. Bei der Interpretation der Auswertung der Inzidenzwerte für Geimpfte und Ungeimpfte muss man jedoch Limitationen wie fehlende oder mit Zeitverzögerung vorliegende Impfdaten berücksichtigen. Eine gewisse Verzerrung kann auch dadurch entstehen, dass Geimpfte beispielsweise beim Kino- oder Restaurantbesuch keinen Test mehr machen müssen. Wir gehen davon aus, dass sich Geimpfte seltener testen lassen als Ungeimpfte, auch wenn ebenfalls bei Geimpften mit Symptomen eine Testempfehlung besteht. Diese Aspekte können zu einer Über- und auch Unterschätzung der Inzidenz in den entsprechenden Gruppen führen. Trotzdem sind die Unterschiede deutlich, was auch durch aktuelle Zahlen des Landesgesundheitsamts belegt wurde. Zudem wird eine gute Schutzwirkung der Impfstoffe auch mit Blick auf die Krankenhauseinweisungen in Verbindung mit Corona-Infektionen deutlich. So meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) Anfang September bei Ungeimpften ab 60 Jahren rund neun coronabedingte Hospitalisierungen pro 100.000 Einwohner in einer Woche. Der Wert für vollständig Geimpfte lag dagegen nur bei einer Hospitalisierung. In der Altersgruppe 18 bis 59 ergab sich auf etwas niedrigerem Niveau eine ähnliche Relation. (siehe auch https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.coronavirus-wie-ungeimpfte-die-pandemie-antreiben.96edad51-b047-4ca1-a7df-a5db2b81caff.html ) Dieses Bild bestätigt sich auch mit Blick auf die Intensivstationen. Wir wissen, dass in Stuttgart keine vollständig geimpfte Person coronabedingt auf eine Intensivstation musste. Darüber hinaus erscheint nach Einschätzung des RKI aus Public-Health-Sicht durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Ausbreitung der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen. Aus den dargestellten Aspekten folgern wir – wie andere auch – dass es sich derzeit um eine Pandemie der Ungeimpften handelt. Damit ist neben den Inzidenzwerten insbesondere auch die Krankheitslast gemeint. Wir beobachten die Lage fortlaufend und bewerten diese immer wieder neu. Mit freundlichen Grüßen