Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten

- die Kommunikation mit der Stadt Koblenz und der in Medienberichten genannten Apotheke zur Abgabe von Impfresten zur Herstellung von homöopathischen Mitteln (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/koblenzer-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-globuli-apothekerin-100.html)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Kommunik…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten [#227994]
Datum
8. September 2021 08:35
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Kommunikation mit der Stadt Koblenz und der in Medienberichten genannten Apotheke zur Abgabe von Impfresten zur Herstellung von homöopathischen Mitteln (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/koblenzer-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-globuli-apothekerin-100.html)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227994/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung des obigen Antrags nach dem Landestransparenzgesetz (LTran…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten (#227994) - Antrag nach dem LTranspG.VIG vom 8.9.2021
Datum
21. September 2021 17:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung des obigen Antrags nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG). Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass im hiesigen Gesundheitsministerium keine Unterlagen zur Kommunikation mit der Stadt Koblenz und der in Medienberichten genannten Koblenzer Apotheke zur Abgabe von Impfresten zur Herstellung von homöopathischen Mitteln vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen