Daten des Mängelmelders der Stadt Bochum

Anfrage an: Stadt Bochum

Ich bitte um die über den Mängelmelder [1] der Stadt Bochum erfassten Daten in maschinenlesbarer Form ausschließlich personenbezogener Daten.

Besten Dank.

1. https://www.bochum.de/BuergerEcho/BuergerEcho---Maengelmelder

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
  • Kosten dieser Information:
    1254,75 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten des Mängelmelders der Stadt Bochum [#228021]
Datum
8. September 2021 21:42
An
Stadt Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die über den Mängelmelder [1] der Stadt Bochum erfassten Daten in maschinenlesbarer Form ausschließlich personenbezogener Daten. Besten Dank. 1. https://www.bochum.de/BuergerEcho/BuergerEcho---Maengelmelder
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228021/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bochum
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Die Mail wird an die zuständige Dienststell…
Von
Stadt Bochum
Betreff
Automatische Antwort: Daten des Mängelmelders der Stadt Bochum [#228021]
Datum
8. September 2021 21:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Die Mail wird an die zuständige Dienststelle der Stadtverwaltung Bochum weitergeleitet und dort zeitnah bearbeitet. Wir bitten um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bochum
Sehr Antragsteller/in die Daten des BürgerEchos werden DSVGO-konform nur bis zur Erledigung des Mangels gespeiche…
Von
Stadt Bochum
Betreff
AW: Daten des Mängelmelders der Stadt Bochum [#228021] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
14. September 2021 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Daten des BürgerEchos werden DSVGO-konform nur bis zur Erledigung des Mangels gespeichert, maximal der aktuelle und der Vormonat. Beispielsweise kann ich Ihnen folgende Datensätze übersenden: Ratten| Tiere, Natur und Umwelt |Rattenbefall, eine Gruppe von mehreren Erwachsenen und jungen Ratten sind auch tagsüber an den Mülltonnen sichtbar. |09.08.2021 16:49 Reicht Ihnen das? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte übermitteln Sie den vollständigen Datensatz soweit möglich. Im genannten Bei…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten des Mängelmelders der Stadt Bochum [#228021] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#228021]
Datum
14. September 2021 20:14
An
Stadt Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte übermitteln Sie den vollständigen Datensatz soweit möglich. Im genannten Beispiel würden etwa Positionsangaben fehlen. Um der DSGVO zu entsprechen können diese etwa verrauscht werden. Ferner sind sicher nicht alle Mängel nach einem Monat behoben und somit weiterhin Teil des Systems. Danke für die schnelle Reaktion. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228021/
Stadt Bochum
Sehr Antragsteller/in Sie baten in Ihrer Mail vom 8.09.2021 darum, den kompletten Datensatz zu den einzelnen im B…
Von
Stadt Bochum
Betreff
AW: Daten des Mängelmelders der Stadt Bochum [#228021] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
1. Oktober 2021 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie baten in Ihrer Mail vom 8.09.2021 darum, den kompletten Datensatz zu den einzelnen im BürgerEcho vorhandenen Meldungen zu erhalten. Dies erfordert einen erheblichen Vorbereitungsaufwand: Ausgehend von der einfach herstellbaren Auswertung für die ersten Datenfelder pro Meldung (vgl. meine Mail vom 14.09.2021) müsste jedes weitere Datenfeld in jedem Fall im System einzeln aufgerufen werden. Jede zusätzliche Information muss zudem daraufhin überprüft werden, ob damit ein Personenbezug hinsichtlich der Meldung hergestellt werden kann und, wenn ja, muss diese Angabe geschwärzt oder so verfremdet werden, dass ein Personenbezug nicht mehr möglich ist (§ 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 IFG NRW) . Die in den weiteren Datenfeldern vorhandenen bzw. nach Prüfung verbleibenden Informationen müssen dann händisch aus dem System zu dem entsprechenden Datensatz hinzukopiert werden. Im BürgerEcho sind durchschnittlich 1.400 Meldungen gespeichert. In einer Stunde können schätzungsweise Informationen zu 40 Meldungen bearbeitet werden. Insgesamt bedeutet das einen zeitlichen Aufwand von ungefähr 35 Zeitstunden. Ich weise Sie darauf hin, dass für den Vorbereitungsaufwand eine Gebühr gemäß der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW), Anlage 1, Tarifstelle 1.3.3 „Übermittlung von Informationen bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen (§ 10 Abs. 2 IFG)“ erhoben wird. Die Verordnung sieht für diesen Fall eine Gebühr in Höhe von 10 bis 1.000 Euro vor. Die Anwendbarkeit der Tarifstelle beschränkt sich nicht allein auf den Schutz privater Interessen sondern nennt diese Vorbereitung des Informationszugangs als Beispiel. Zur Ermittlung der Gebührenhöhe habe ich Netto-Personalkosten in Höhe von 35,85 Euro für eine Verwaltungskraft der Tarifgruppe EG 8 angesetzt. Für die ermittelten Zeitstunden ergeben sich so reine Personalkosten in Höhe von 1.254,75 Euro. Unter anteiliger Berücksichtigung der anfallenden Personalkosten ergibt sich innerhalb des Gebührenrahmens eine Gebühr im mittleren Bereich (300 – 400 Euro). Falls der Aufwand als „umfangreicher Verwaltungsaufwand“ gemäß Tarifstelle 1.3.2 gesehen wird, würde sich an der Höhe der Gebühr, die sich – wie beschrieben – an dem tatsächlichen Aufwand orientiert, nichts ändern, sie läge dann im oberen Bereich des Gebührentarifes, der für die Tarifstelle 1.3.2 zwischen 10 und 500 Euro liegt. Umstände, die eine Ermäßigung oder Befreiung von der Gebühr gemäß § 2 VerwGeb IFG NRW begründen könnte, wurden nicht vorgebracht und sind nicht ersichtlich. Sollten Sie Ihren Antrag auf Übermittlung der weitern Informationen unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten, bitte ich um eine Mitteilung. Bitte senden Sie mir dann auch Ihrer Postadresse, damit ich Ihnen parallel zu der Übersendung der Informationen in elektronischer Form den Gebührenbescheid per Post zustellen kann. Ich bitte Sie in dem Fall auch um ein wenig Geduld: Der hohe Zeitaufwand für die Bereitstellung der Information ist mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen. Insofern kann eine Beantwortung nicht in der Monatsfrist nach Antragsstellung gem. § 5 Abs. 2 IFG NRW erfolgen. Eine Einschätzung, bis wann die vollständige Auskunft erteilt werden kann, gebe ich Ihnen gerne nach Erhalt Ihrer Antwort auf meine Mail. Die Übersendung der Datensätze in der Form, die ich in meiner Mail vom 14.09. beschreiben habe (Beispiel: Ratten| Tiere, Natur und Umwelt |Rattenbefall, eine Gruppe von mehreren Erwachsenen und jungen Ratten sind auch tagsüber an den Mülltonnen sichtbar. |09.08.2021 16:49) kann fristgerecht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, einen größeren manuellen Aufwand möchte ich vermeiden und die Kosten hierfür nicht…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten des Mängelmelders der Stadt Bochum [#228021] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#228021]
Datum
2. Oktober 2021 12:49
An
Stadt Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, einen größeren manuellen Aufwand möchte ich vermeiden und die Kosten hierfür nicht übernehmen. Ich hatte die Annahme, dass sich die relevanten Daten mit einer einfachen SQL-Anfrage (je nach verwendetem DB-System) extrahieren lassen. Mir würden daher die Datenfelder ausreichen, die keine manuelle Prüfung erfordern, welche zusätzliche Kosten verursacht. Mögliche interessante Datenfelder wären: * Datum und Uhrzeit des Eingangs der Meldung * Mängel-Nr. * Mängelart (Typ), Stichworte, Kategorie * Geo-Koordinaten der Meldung mit einer Genauigkeit von mind. 100 Mikrograd (4 Dezimalstellen) * Datum und Uhrzeit der Behebung * Mangel behoben/Status der Bearbeitung Ähnliche Anfragen bei anderen Städten wie Münster [1] oder Fürth [2] ließen sich ohne Kosten beantworten. Daher hoffe ich auch hier auf eine kostenneutrale Möglichkeit der Beantwortung. 1. https://fragdenstaat.de/anfrage/meldungen-uber-mangelmelder-der-stadt-munster 2. https://fragdenstaat.de/anfrage/veroffentlichung-von-daten-des-mangelmelders-2020 ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228021/
Stadt Bochum
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf unseren bisherigen Schriftwechsel übersende ich Ihnen die Datenfelder, die…
Von
Stadt Bochum
Betreff
AW: Daten des Mängelmelders der Stadt Bochum [#228021] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#228021]
Datum
5. Oktober 2021 07:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf unseren bisherigen Schriftwechsel übersende ich Ihnen die Datenfelder, die keine manuelle Prüfung erfordern und keine zusätzlichen Kosten verursachen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die bisherigen Daten. Das sieht schon ganz gut aus. Mir fehlen jedoch no…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten des Mängelmelders der Stadt Bochum [#228021] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#228021]
Datum
5. Oktober 2021 20:48
An
Stadt Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die bisherigen Daten. Das sieht schon ganz gut aus. Mir fehlen jedoch noch einige Daten, die ich nicht in der Datei finden konnte: 1. Mängel-Nr. 2. Geo-Koordinaten der Meldung mit einer Genauigkeit von mind. 100 Mikrograd (4 Dezimalstellen) 3. Datum und Uhrzeit der Behebung 4. Mangel behoben/Status der Bearbeitung Ich würde mich freuen, wenn Sie das Ergebnis um die obigen Datenfelder ergänzen könnten oder kurz darlegen würden, warum sich diese nicht in die Auflistung mit aufnehmen lassen. Danke für die bisherigen Daten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228021/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Bochum
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf unseren bisherigen Schriftwechsel habe ich Ihnen die Datenfelder, die kein…
Von
Stadt Bochum
Betreff
AW: Daten des Mängelmelders der Stadt Bochum [#228021] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#228021]
Datum
6. Oktober 2021 10:49
Status
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf unseren bisherigen Schriftwechsel habe ich Ihnen die Datenfelder, die keine manuelle Prüfung erfordern und keine zusätzlichen Kosten verursachen, übersandt. Eine darüberhinausgehende Datenübermittlung ist mit erheblichem Personalaufwand verbunden und dafür müsste eine Gebühr erhoben werden. Laut Ihrer Mail vom 2. Oktober 2021 liegt das nicht in Ihrem Interesse. Mit freundlichen Grüßen