Kontrollbericht zu Nonna Martha, Ingelheim am Rhein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Nonna Martha
Binger Straße 84
55218 Ingelheim am Rhein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde ist auskunftsscheu und versucht Anfragende von der Nutzung ihrer Rechte abzuschrecken: https://forum.okfn.de/t/notes-from-the-….

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
Von
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Betreff
Kontrollbericht zu Nonna Martha, Ingelheim am Rhein [#228046]
Datum
9. September 2021 10:25
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Nonna Martha Binger Straße 84 55218 Ingelheim am Rhein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228046/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages. Im Falle einer notwendigen Anhörung von Dritten…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Nonna Martha, Ingelheim am Rhein [#228046]
Datum
10. September 2021 16:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages. Im Falle einer notwendigen Anhörung von Dritten verlängert sich die Frist zur Bescheidung des Antrages auf zwei Monate. Ferner sind wir gemäß § 5 Abs. 2 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Dritten diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Bescheid zu Ihrem Antrag erfolgt auf dem Postweg. Für Fragen stehen wie Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie noch auf den eindeutigen Wortlaut des VIG hinweisen: "Wird ei…
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Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Nonna Martha, Ingelheim am Rhein [#228046]
Datum
12. Oktober 2021 21:14
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie noch auf den eindeutigen Wortlaut des VIG hinweisen: "Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden" (§ 6 Abs. 1 S. 1 VIG) Ich bitte Sie, mir die Kontrollberichte per Post zuzusenden. Die bestimmte, vom Antragsteller begehrte Art des Informationszugangs, ist hier die Zusendung der Kontrollberichte (wobei personenbezogene Daten geschwärzt werden können). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228046/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Bescheidung Ihres Antrags [#228046] vom 09.09.2021 Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage [#228046] zu dem…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Betreff
Bescheidung Ihres Antrags [#228046] vom 09.09.2021
Datum
8. November 2021 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage [#228046] zu dem Betrieb Nonna Martha, Binger Straße 84, 55218 Ingelheim teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihren Antrag positiv beschieden haben. Ein entsprechender Bescheid wird Ihnen auf dem Postweg übersendet. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Bescheid: Im Bescheid findet sich die Formulierung "Nicht vollständige Informationen, wie zum Beispiel eine …
geschwärzt
1,6 MB
Bescheid: Im Bescheid findet sich die Formulierung "Nicht vollständige Informationen, wie zum Beispiel eine zum Zeitpunkt der Informationsherausgabe noch nicht abgeschlossene Behebung von Abweichungen dürfen demnach nicht herausgegeben werden bzw. müssen einer Schwärzung unterzogen werden." Auf diese Formulierung werde ich bei der Auskunft und einer erneuten Antragstellung zurückkommen.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Auskunft: - Kontrollbericht 01.07.2020 - Kontrollbericht 28.06.2021 Der Kontrollbericht vom 28.06.2021 enthält 5…
geschwärzt
1,6 MB
Auskunft: - Kontrollbericht 01.07.2020 - Kontrollbericht 28.06.2021 Der Kontrollbericht vom 28.06.2021 enthält 5 Mängel, von denen zum Zeitpunkt der Informtionsgewährung 4,75 Mängel vom Betrieb nicht abgestellt wurden und die deshalb von der Behörde geschwärzt wurden. Nach Behördenlogik muss sich ein Betrieb nur weigern, Mängel zu beheben, um eine Informationserteilung zu verhindern. Aus diesem Grund wurde per Fax eine neue Anfrage zu diesem Betrieb gestellt, die insbesondere auch auf nicht abgestellte Mängel abzielt.
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
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Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
22. Dezember 2021
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Nonna Martha Binger Straße 84 55218 Ingelheim am Rhein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. Ob Informationen über Mängel zum Zeitpunkt der Mitteilung als abgeschlossen dokumentiert wurden, ist hinsichtlich meines Informationsanspruches nach dem VIG nicht relevant. Derartige Informationen dürfen nicht geschwärzt werden. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Verbraucherinteresses. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Kreisverwaltung Mainz-Bingen Veterinärwesen und Landwirtschaft Fachbereich Leb…
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
20. Mai 2022
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
PER FAX Kreisverwaltung Mainz-Bingen Veterinärwesen und Landwirtschaft Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Tierschutz Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Nonna Martha, Ingelheim am Rhein" vom 22.12.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 118 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Bitte um Informationsergänzung PER FAX Kreisverwaltung Mainz-Bingen Veterinärwesen und Landwirtschaft Fachbereich…
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Von
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Briefpost
Betreff
Bitte um Informationsergänzung
Datum
22. Mai 2022
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
PER FAX Kreisverwaltung Mainz-Bingen Veterinärwesen und Landwirtschaft Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Tierschutz Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Auskunft vom 09.11.2021 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Nonna Martha, Ingelheim am Rhein [#228046]" wurden Beanstandungen (Mängel) geschwärzt, deren Behebung als nicht abgeschlossen dokumentiert wurde. Sie argumentieren, dass derartige Beanstandungen "unvollständige Informationen" darstellen, zu denen kein Auskunftsanspruch nach dem VIG bestünde. Bitte teilen Sie mir zur Vervollständigung meiner Anfrage folgende Informationen mit: - Welche Beanstandungen (Mängel) wurden seit der Auskunftserteilung bzw. meiner letzten Nachfrage hierzu als behoben dokumentiert? - Wie viele Beanstandungen (Mängel) sind aktuell noch nicht als behoben dokumentiert? Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Kreisverwaltung Mainz-Bingen Veterinärwesen und Landwirtschaft Fachbereich Leb…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
Von
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
2. Juli 2022
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
PER FAX Kreisverwaltung Mainz-Bingen Veterinärwesen und Landwirtschaft Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Tierschutz Sehr << Antragsteller:in >> meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Nonna Martha, Ingelheim am Rhein" vom 22.12.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 161 Tage überschritten. Damit sind Sie inzwischen seit mehr als 6 Monaten untätig. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Das Schreiben…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Das Schreiben der Behörde bezieht sich auf 2 Anfragen. <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< zu 1. „Kontrollbericht zu Nonna Martha, Ingelheim am Rhein" In Ihrem Fax von Samstag, 02.07.2022 (Eingangszeit 19:23:02 Uhr) sagen Sie aus, unsere Behörde hätte Ihnen auf eine VIG-Anfrage vom 22.12.2021 bis zum heutigen Datum keine Antwort gegeben. Leider haben Sie in Ihrem Fax keine Anfragen-Nummer nach dem „Topf Secret"-System als Bezug genannt (gemeint ist die Anfragen-Nummer mit vorangestellter Raute, welche Sie auch selbst bei Rück-Antwort von uns erbitten und auch stets von uns erhalten). Eine VIG-Anfrage von Ihnen mit Datum 22.12.2021 zum betreffenden Betrieb liegt uns nicht vor. Bezüglich des betreffenden Betriebs liegt uns von Ihnen bislang folgende, von uns abschließend beantwortete Anfrage vor: Topf-Secret-Anfrage #228046 als E-Mail zum Betrieb Nonna Martha, Binger Str. 84, 55218 Ingelheim vom 09.09.2021. Unsere Eingangsbestätigung dieser Anfrage an Sie erfolgte postalisch am 10.09.2021, der positive Bescheid erging an Sie postalisch am 09.11.2021, die Informationszustellung über die Kontrollberichte nebst Anhang (Kopien der betreffenden Kontrollberichte) erging am 10.12.2021 postalisch an Sie. Damit ist Ihre uns vorliegende VIG-Anfrage zu genanntem Betrieb von uns abschließend beantwortet worden.
<< Anfragesteller:in >>
Bitte um Informationsergänzung PER FAX Kreisverwaltung Mainz-Bingen Veterinärwesen und Landwirtschaft Fachbereich…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
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<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Bitte um Informationsergänzung
Datum
21. Juli 2022
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
PER FAX Kreisverwaltung Mainz-Bingen Veterinärwesen und Landwirtschaft Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Tierschutz Sehr << Antragsteller:in >> auf mein Fax vom 22.05.2022 haben Sie nicht reagiert, weshalb ich Ihnen erneut schreibe. In Ihrer Auskunft vom 09.11.2021 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Nonna Martha, Ingelheim am Rhein [#228046]" wurden Beanstandungen (Mängel) geschwärzt, deren Behebung als nicht abgeschlossen dokumentiert wurde. Sie argumentieren, dass derartige Beanstandungen "unvollständige Informationen" darstellen, zu denen kein Auskunftsanspruch nach dem VIG bestünde. Bitte teilen Sie mir zur Vervollständigung meiner Anfrage folgende Informationen mit: - Welche Beanstandungen (Mängel) wurden seit der Auskunftserteilung bzw. meiner letzten Nachfrage hierzu als behoben dokumentiert? - Wie viele Beanstandungen (Mängel) sind aktuell noch nicht als behoben dokumentiert? Mit freundlichen Grüßen,
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fax-Nachricht vom 21.07.2022 haben wir erhalten. Ihre darin enthalte…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Nonna Martha, Ingelheim am Rhein [#228046] - erneute Anfrage vom 21.07.2022
Datum
21. Juli 2022 17:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fax-Nachricht vom 21.07.2022 haben wir erhalten. Ihre darin enthaltenen Fragen stellen eine neue Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) dar. Hierzu verweisen wir auf unser Schreiben an Sie vom 15.07.2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> dass mein Fax vom 21.07.2022 eine neue VIG-Anfrage darstellt ist Unfug. Bei der us…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Nonna Martha, Ingelheim am Rhein [#228046] - erneute Anfrage vom 21.07.2022 [#228046]
Datum
21. Juli 2022 17:27
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dass mein Fax vom 21.07.2022 eine neue VIG-Anfrage darstellt ist Unfug. Bei der usprünglichen Teilauskunft haben Sie rechtswidrig Informationen zurückgehalten, deren Ergänzung zur vollständigen Auskunft nach dem VIG erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228046/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht vom 21.07.2022, Uhrzeit 17:27 Uhr haben wir erhalten. Die…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Betreff
AW: AW: WG: Kontrollbericht zu Nonna Martha, Ingelheim am Rhein [#228046] - erneute Anfrage vom 21.07.2022 [#228046]
Datum
21. Juli 2022 17:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht vom 21.07.2022, Uhrzeit 17:27 Uhr haben wir erhalten. Die Schwärzungen wurden Ihnen bei Ihren Anfragen bereits mit der entsprechenden rechtlichen Würdigung begründet, eine uns unterstellte Rechtswidrigkeit liegt daher nicht vor. Entgegen Ihrer Aussage handelt es sich bei Ihrer Anfrage um eine erneute Auskunft nach dem VIG, hierzu verweisen wir auf unser Schreiben an Sie vom 15.07.2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Rückfrage PER FAX Kreisverwaltung Mainz-Bingen Veterinärwesen und Landwirtschaft Fachbereich Lebensmittelüberwach…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
PER FAX Kreisverwaltung Mainz-Bingen Veterinärwesen und Landwirtschaft Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Tierschutz Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 15.07.2022. Verstehe ich Ihre Aussage richtig, dass Sie abstreiten, meine Faxe vom 22.12.2022 und 22.05.2022 erhalten zu haben? Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Anmerkung PER FAX Kreisverwaltung Mainz-Bingen Veterinärwesen und Landwirtschaft Fachbereich Lebensmittelüberwach…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
PER FAX Kreisverwaltung Mainz-Bingen Veterinärwesen und Landwirtschaft Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Tierschutz Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 22.09.2022. Warum senden Sie Ihr wirres Schreiben an eine beliebige gerade verfügbare E-Mail-Adresse? Ich sende Faxe nicht mehr an Ihre Faxnummer, weil sie dort anscheinend "verloren gehen". Weder haben Sie mir Empfangsbestätigungen gesendet, noch sonstwie reagiert. Was Ihr Geschwurbel zur ursprünglichen Anfrage #228046 betrifft: Hier sollte inzwischen Einigkeit darüber herrschen, dass Sie die Anfrage NICHT beantwortet haben. Im Gegenteil decken Sie rechtswidrig den angefragten Betrieb mit umfangreichen Schwärzungen und einer abenteuerlichen Argumentation dazu. Mit freundlichen Grüßen,