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Einsatz vom Impfärzten im Impfzentrum Köln-Deutz

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

Bitte teilen sie mir mit,

- Namen der im Impfzentrum der Stadt Köln eingesetzten Ärztinnen und Ärzte seit Eröffnung

- sowie deren Einsatzdauer (täglich oder kumuliert, je nach geringerem Aufwand)

Das Informationsbedürfnis besteht darin, festzustellen, ob beim Einsatz bestimmte Ärztinnen oder Ärzte bevorzugt beschäftigt wurden oder nicht.

Sollten sie nicht zuständig sein, bitte ich, mir die zuständige Stelle zu benennen und die Anfrage dorthin weiter zu leiten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz vom Impfärzten im Impfzentrum Köln-Deutz [#228099]
Datum
9. September 2021 21:46
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen sie mir mit, - Namen der im Impfzentrum der Stadt Köln eingesetzten Ärztinnen und Ärzte seit Eröffnung - sowie deren Einsatzdauer (täglich oder kumuliert, je nach geringerem Aufwand) Das Informationsbedürfnis besteht darin, festzustellen, ob beim Einsatz bestimmte Ärztinnen oder Ärzte bevorzugt beschäftigt wurden oder nicht. Sollten sie nicht zuständig sein, bitte ich, mir die zuständige Stelle zu benennen und die Anfrage dorthin weiter zu leiten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/228099/upload/f3373d32d976f9af03a1ed818b9e897844643571/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) habe ich …
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
Ihre Anfrage Einsatz vom Impfärzten im Impfzentrum Köln-Deutz [#228099]
Datum
10. September 2021 08:51
Status
Warte auf Antwort
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10,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) habe ich zuständigkeitshalber an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kreisstelle Köln, weitergleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW ist erst über mehrere E…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW "Einsatz vom Impfärzten im Impfzentrum Köln-Deutz [#228099]"
Datum
21. September 2021 16:25
Status
Warte auf Antwort
image001.png
12,4 KB
image002.png
9,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW ist erst über mehrere Ecken an uns herangetragen worden. Ihrem Antrag auf Nennung der Impfärzte und deren Einsatzdaten kann nicht nachgekommen werden, da bereits aus Ihrem Antrag ersichtlich ist, dass die Unterlagen und Listen personenbezogene Daten enthalten, die vom Schutz des § 9 IFG NRW umfasst sind. Eine Schwärzung oder Abtrennung der zu schützenden Daten iSd § 10 IFG NRW macht in diesem Fall keinen Sinn. Eine Einwilligung der betroffenen Personen ist mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand und auch nicht innerhalb einer akzeptablen Zeitspanne einzuholen, da die Impfkampagne am 30.09.2021 in den Impfzentren endet, vgl. § 10 IFG NRW Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte, mir die angefragten Daten eindeutig pseudonymisiert zur Verfügung zu st…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW "Einsatz vom Impfärzten im Impfzentrum Köln-Deutz [#228099]" [#228099]
Datum
21. September 2021 17:03
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte, mir die angefragten Daten eindeutig pseudonymisiert zur Verfügung zu stellen. Dies kann durch einfaches Ersetzen der Personennamen geschehen. Sofern diese elektronisch vorliegen, ist der Aufwand gering. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/228099/upload/f3373d32d976f9af03a1ed818b9e897844643571/
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die gewünschte Datei. Sowohl die Mitarbeiter-ID, als auch Name und V…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW "Einsatz vom Impfärzten im Impfzentrum Köln-Deutz [#228099]" [#228099]
Datum
27. September 2021 10:30
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
KopievonEinsatzplanKln_22-09-2021.xlsx
100,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die gewünschte Datei. Sowohl die Mitarbeiter-ID, als auch Name und Vorname sind gelöscht. Eine Pseudonymisierung wäre bei der Anzahl der eingeteilten Ärzte unverhältnismäßig und hätte den gleichen Inhalt, wie eine Löschung der Namen und Identifikationsnummer. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Datei, die ich gerne heranziehe, sobald ich einen Kalender ben…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW "Einsatz vom Impfärzten im Impfzentrum Köln-Deutz [#228099]" [#228099]
Datum
27. September 2021 12:43
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Datei, die ich gerne heranziehe, sobald ich einen Kalender benötige. Bei den im Kölner Impfzentrum eingesetzten Ärzten handelte es sich für die Dauer ihres vertraglichen Einsatzes um Amtsträger sowohl im strafrechtlichen Sinn des §11 Abs. 1. Nr. 2 c StGB als auch haftungsrechtlich nach Art. 34 GG. Die Vorschriften des § 839 BGB galten entsprechend. Mit der unbestreitbaren Eigenschaft als Amtsträger greift der §9 Abs. 3 des IFG NRW: "Dem Antrag auf Informationszugang soll in der Regel stattgegeben werden, soweit sich die Angaben auf Namen, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Rufnummer beschränken und a) die betroffene Person als Amtsträger an dem jeweiligen Vorgang mitgewirkt hat oder b) die betroffene Person als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat, es sei denn, der Offenbarung stehen schutzwürdige Belange der betroffenen Person entgegen. " Das IFG ermöglicht also bei Amtsträgern den Zugang zu viel weitgehenderen Informationen als ich angefragt habe. Der Schutz der betroffenen Personen ist mir genauso wichtig wie Ihnen. Anschriften und Telefonnummern sind bewusst nicht Gegenstand der Anfrage. Zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen habe ich die Pseudonymisierung angeregt- die Übermittlung der eindeutigen Mitarbeiter-ID ohne Namen hätte meiner Anfrage aber auch genügt, da unberechtigte Dritte keine Möglichkeit zur Zuordnung zu einer bestimmten Person haben. Diese Mitarbeiter-ID ist für Unberechtigte pseudonym und ausreichend geschützt, da nur ein kleiner bestimmbarer Personenkreis eine Zuordnung der Mitarbeiter-ID zu einer bestimmten Person durchführen könnte. Dies wäre "jedermann" hingegen nicht möglich. Aber auch wenn es sich um eine indirekt zuordnungsfähige Informationen im Sinn der DSGVO (s.a. Stellungnahme 4/2007 zum Begriff „personenbezogene Daten“ der EU-Datenschutzgruppe) handelt, überwiegt doch das öffentliche Interesse des Informationsfreiheitsgesetzes NRW, auch, weil die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat, wer da im Namen des Staates millionenfach medizinische Eingriffe vornimmt und von der öffentlichen Hand dafür bezahlt wird. Das überwiegende Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu diesen Informationen besteht darin, die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel, im weiteren Sinn auch der wirtschaftlichen Verwendung der Mittel im Sinn des §12 SGB V, transparent zu machen und auch dem Verdacht der "Vetternwirtschaft" entgegen zu treten. Konkret geht es um die Frage, ob bestimmte Personen durch die KV in möglicherweise willkürlicher Vergabe übermäßig eingesetzt wurden, weil "man sich kennt" - vulgo: "Klüngel". Ferner entstand durch die Verpflichtung und Bezahlung auch gegenüber anderen Personen eine wettbewerbliche Situation: meines Wissens aus meiner journalistischen Tätigkeit nach war der Einsatz wegen der Bezahlung und guter Arbeitsbedingungen im Vergleich zu den mobilen Impfteams z.B. in Altenheimen und Flüchlingsunterkünften sehr beliebt - trotzdem wurden Ärztinnen und Ärzte "auf der Liste" der Einsatzwilligen nicht eingesetzt. Dem im Raum stehenden Vorwurf, daß hier bestimmte Ärztinnen und Ärzte bevorzugt wurden, gilt diese Anfrage. Das öffentliche Interesse daran ist offenkundig. Meine Anfrage erweitere ich desweiteren um folgende Fragen: 1. Wieviele Ärztinnen und Ärzte wurden im Impfzentrum Köln insgesamt eingesetzt ? 2. Wieviele davon wurden von der Bundeswehr in Amtshilfe gestellt ? 3. Wieviele Ärztinnen und Ärzte standen auf der "Freiwilligenliste" für einen Einsatz im Impfzentrum Köln ? 4. Ich gehe davon aus, daß es sich bei den Dienstverträgen um einen "Standard-Vertrag" handelt. Ich bitte um Übermittlung eines solchen Dienstvertrages ohne personenbezogene Daten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/228099/upload/f3373d32d976f9af03a1ed818b9e897844643571/
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen …
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen
Datum
29. September 2021 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen möchte ich abschließend wie folgt beantworten: 1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte wurden im Impfzentrum Köln insgesamt eingesetzt ? Seit dem 8.2.2021 sind/waren 1.358 Ärzte eingesetzt. 2. Wie viele davon wurden von der Bundeswehr in Amtshilfe gestellt ? Die KVNO hat die im Impfzentrum eingesetzten Ärzte über eine Bewerbungsseite rekrutiert. Aus diesen Bewerbungen sind die Ärzte geprüft und eingesetzt worden. Dennoch kann es durchaus sein, dass im Rahmen des Verimpfens von Sonderkontingenten die Kommune auch auf die Hilfe der Bundeswehr zugegriffen hat. Dazu kann die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein nichts sagen. Diese Frage wäre ausschließlich an die Kommun/en zu stellen. 3. Wie viele Ärztinnen und Ärzte standen auf der "Freiwilligenliste" für einen Einsatz im Impfzentrum Köln ? Es handelt zum heutigen Zeitpunkt um 3.036 Ärzte. 4. Ich gehe davon aus, dass es sich bei den Dienstverträgen um einen "Standard-Vertrag" handelt. Ich bitte um Übermittlung eines solchen Dienstvertrages ohne personenbezogene Daten. Mustervertrag liegt als Datei anbei Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen [#228099] Sehr geehrte Damen und Herren, die KV…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen [#228099]
Datum
29. September 2021 11:41
An
Gesundheitsamt Köln
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die KV Nordrhein teilte mir mit, daß der Einsatz von Ärtzinnen und Ärzten der Bundeswehr im Impfzentrum Köln in eigener Planung und Verantwortung der Stadt Köln erfolgte. Ich bitte, mir im Sinn dieser laufenden Anfrage nach dem IFG NRW mitzuteilen, an welchem Tag wie viele Ärztinnen/Ärzte der Bundeswehr zusätzlich zum Personal der KV Nordrhein eingesetzt wurden. Sollten von der Kommune weitere Ärztinnen/Ärzte, z.B. von der Polizei oder der Feuerwehr, als Impfärztinnen/-ärzte eingesetzt worden sein, bitte ich auch diese aufzuführen. Personenbezogene Daten sind nicht erforderlich. Sollten diese vertraglich verpflichtet worden sein, bitte ich um Vorlage eines exemplarischen, ggf. um die personenbezogenen Daten geschwärzten Vertrages. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/228099/upload/f3373d32d976f9af03a1ed818b9e897844643571/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen [#228099] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr &…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen [#228099]
Datum
30. September 2021 13:25
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Warum Sie mir den Vertrag eines Arztes aus Aachen im Zusammenhang mit dem Einsatz im Kölner Impfzentrum schicken, bleibt aber unverständlich. Umfang und Inhalt des Vertrages werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten. Erstens liegen mit hier zwei "Standardverträge" für das Kölner Impfzentrum vor, die wesentlich umfangreicher sind (acht bis fünf Seiten, je nach Zeitpunkt). Ebenso entspricht die genannte Entschädigung von 100€/h brutto nicht diesen Verträgen, in denen 180€/h vereinbart werden. Zweitens wirft das die Frage auf, warum ein in Aachen niedergelassener Nuklearmediziner in Köln als Impfarzt tätig wurde - wenn doch fast die Hälfte der Mediziner auf der Warteliste, darunter auch Kölner Ärtzinnen und Ärzte, nicht berücksichtigt wurden. Ich kann mir nur vorstellen, daß es sich dabei um ein Versehen Ihrerseits handelt. Mir ist bekannt, daß die gesamte Bearbeitung der Einsätze elektronisch erfolgt. Jedes KV-Mitglied kann jederzeit online seine Einsätze einsehen. Ich stelle fest, daß damit die Anfrage nach dem IFG nicht beantwortet wurde, da sie zu bekannten Informationen im Widerspruch stehen. Ich bitte nunmehr um die Übermittlung des anfangs gewünschten Einsatzplanes ohne Namen aber mit der eindeutigen Mitarbeiter-ID, um derartige Missverständnisse zu vermeiden. Die Mitarbeiter-ID ist ausreichend pseudonym, da sie ausschließlich von der KV Nordrhein einer Person zugeordnet werden kann. Eine Analogie zum Kfz-Kennzeichen, bei dem eine Zuordnung auch für "jedermann" keine große Hürde darstellt, ist nicht gegeben. Desweiteren stellt das Ersetzen einer Mitarbeiter-ID durch ein anderes pseudonymes, aber eindeutiges Merkmal aufgrund der elektronischen Verarbeitung ("Suchen-Ersetzen") kein unzumutbares Hindernis dar. Das öffentliche Interesse an der Überprüfung der wirtschaftlichen Verwendung der Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen wird durch die Übermittlung widersprüchlicher Informationen nochmals deutlich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/228099/upload/f3373d32d976f9af03a1ed818b9e897844643571/
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
AW: WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen [#228099] Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen [#228099]
Datum
1. Oktober 2021 08:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> inhaltlich werde ich zu Ihren Fragen keine Stellungnahme beziehen, da dies nicht vom IFG NRW umfasst ist. Bei dem vorher übersandten Vertrag handelte es sich in der Tat um ein Büroversehen. Anbei nun der Mustervertrag, so wie er für alle Impfzentren abgeschlossen worden ist. Bitte vernichten Sie die alte Datei und bestätigen mir dieses bitte im Nachgang. Ich habe selber Kontakt zu der Praxis, deren Faxnummer bei der Übersendung an Sie leider übersehenen wurde, aufgenommen und meinen Verstoß gemeldet, ebenso alle anderen notwendigen Schritte unternommen. Zu Ihrer Frage ist nur soweit auszuführen, dass Ärzte bei ihrer Bewerbung keine Fachgruppenzugehörigkeit und nur ihren Wunscheinsatzort angeben mussten. Ob tatsächlich die Liste mit den Mitarbeiter-ID´s an Sie übermittelt werden muss, lassen wir gerade von der Landesbeauftragten für Datenschutz NRW klären. Insoweit werde ich auf Ihren Antrag zurückkommen, sobald ich eine Rückmeldung seitens des LDI NRW habe. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen [#228099] Sehr << Anrede >> Ich bes…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen [#228099]
Datum
1. Oktober 2021 10:10
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich bestätige Ihnen die Vernichtung einer lokalen Kopie durch Überschreiben mit den mir möglichen Mitteln. Die in Ihrer Antwort befindliche PDF- Datei mit der FAXnummer kann ich weder technisch noch administrativ vernichten, da sie sich auf den Servern von frag-den-staat.de befindet, auf die ich keinen Zugriff habe. Mir ist auch nicht bekannt, inwiefern Daten dort verarbeitet werden. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/datenschutzerklaerung/ Meine Möglichkeiten bestehen daher nur darin, diese nur geschwärzt zu veröffentlichen. Ich habe daher schon nach Empfang die Faxnummer geschwärzt, ebenso wie die Unterschrift der KV. Die gesamte Anfrage ist aber erst nach Abschluß öffentlich, Ihr Original wird dabei vom System als "geschützt" markiert und auch nach Veröffentlichung nicht mit veröffentlicht. Die Verarbeitung der Daten dem Betreiber von frag-den-staat.de. Auch wenn es sich um ihr Büroversehen handelt, möchte ich doch alles dazu beizutragen, die Angelegenheit zu bereinigen. Ich beabsichtige nicht, diese Datei zu veröffentlichen. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, geht es um die wirtschaftlichen Hintergründe des Impfzentrums Köln, nicht darum, die informelle Selbstbestimmung von Ärzten zu missachten, die ihre Freizeit für die öffentliche Gesundheit geopfert haben. Gerne würde ich daher die falsch übermittelte Datei vernichten, leider fehlen mir dazu aber die Mittel. Bitte versuchen Sie es unter der angegebenen Emailadresse. Die Anfragenummer des Vorgangs lautet #228099. Die Dateinummer ist 20210929071433.pdf Die gesamte Anfrage wurde auch noch nicht veröffentlicht, das Original ist in der Anfrage als "geschützt" markiert und würde auch bei einer Veröffentlichung nicht öffentlich. Mit freundlichem Gruß << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/228099/upload/f3373d32d976f9af03a1ed818b9e897844643571/
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
AW: WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen [#228099] Hallo <Information-entfernt> kön…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen [#228099]
Datum
1. Oktober 2021 12:55
Status
Warte auf Antwort
Hallo <Information-entfernt> könnten wir uns hierzu vlt. telefonisch kurz austauschen oder über eine andere Email-Adresse? Das wäre sehr nett. Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
AW: WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen [#228099] Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem IFG NRW: ich benötige noch Informationen [#228099]
Datum
6. Oktober 2021 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zwischenzeitlich habe ich eine Antwort der LDI zu dem noch offenen, von Ihnen gestellten Antrag, eine Erweiterung der übersandten Datei um die Mitarbeiter-ID zu erhalten: Danach sieht auch die LDI keine Verpflichtung, die Mitarbeiter-ID´s herauszugeben: Auszugsweise die Antwort der LDI du meine Anfrage beim LDI: "....mit u.a E-Mail wollten Sie wissen, ob die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein verpflichtet wäre, die Liste mit Mitarbeiter-ID herauszugeben. Sie teilten, dass es möglich wäre, dass jemand die ID-Nummern entschlüsselt und so eine Liste der Mitarbeiter-ID´s erstellen kann, die er kennt -aus einer ehemaligen Tätigkeit im Impfzentrum o.ä.. Damit ist der Zugang aufgrund § 9 Abs. 1 IFG NRW nicht zu erteilen. Den Vorgang konnte ich nur auf der Grundlage Ihrer Schilderungen beurteilen, da die Anfrage vom Antragsteller nicht-öffentlich über die Plattform gestellt wurde." Meine Anfrage an die LDI lautete: Sehr geehrte......, zu anliegender Frage eines Bürgers habe ich eine Nachfrage: wir haben unsere Mitarbeiter im Impfzentrum u.a. mit einer Mitarbeiter-ID im System versehen und eine entsprechende Einteilungsliste, welcher Mitarbeiter wann im Impfzentrum gearbeitet hat, versehen. Diese Liste haben wir nach dem IFG-Antrag des Bürgers herausgegeben, indem wir Namen und weitere personenbezogene/-beziehbare Daten herausgelöscht haben. Eine Pseudonymisierung wäre unverhältnismäßig vom Aufwand gewesen. Jetzt möchte der Bürger diese Liste nochmals, aber mit den Mitarbeiter-ID, da diese von ihm ja nicht entziffert werden könnten. Sicherlich könnte jemand anderes möglicherweise die ID-Nummern entschlüsseln und so eine Liste der Mitarbeiter-ID´s erstellen, die er kennt -aus einer ehemaligen Tätigkeit im Impfzentrum o.ä. Ist die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein tatsächlich in der Pflicht, diese Liste mit Mitarbeiter-ID herauszugeben? -------------------------------------------------------------- Leider kann ich die Antwort nicht farblich oder anders von meinem Text abheben (diese Funktion ist bei Outlook nicht möglich). Aufgrund dessen, dass ggfs. Mitarbeiter des Impfzentrums eigene oder andere Mitarbeiter-ID´s kennen, lehnen wir auch unter Bezug der Antwort der LDI- eine um die Mitarbeiter-ID erweitere Liste ab. Sie können für eine Beschwerde an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ----- Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzen …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsatz vom Impfärzten im Impfzentrum Köln-Deutz“ / Beschwerde gegen Entscheidung [#228099]
Datum
7. Oktober 2021 11:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzen Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/228099/auth/04274881e3c9e02835d7d8c3fa72d4e88e737a74/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die angefragte Stelle hat den Vorgang zu Ihrer Entscheidung vorgelegt. Der LDI hat daraufhin beschieden, daß die Information nocht vorzulegen ist: "Damit ist der Zugang aufgrund § 9 Abs. 1 IFG NRW nicht zu erteilen. Den Vorgang konnte ich nur auf der Grundlage Ihrer Schilderungen beurteilen, da die Anfrage vom Antragsteller nicht-öffentlich über die Plattform gestellt wurde." Dabei hat die angefragte Stelle wichtige Argumentationen meiner Anfrage bei der Fragestellung nicht aufgeführt und diese wurden auch in der Folge nicht berücksichtigt. 1. Die KV Nordrhein führt an, daß die Entschlüsselung einem unbestimmbaren Personenkreis - wörtlich "so eine Liste der Mitarbeiter-ID´s erstellen, die er kennt -aus einer ehemaligen Tätigkeit im Impfzentrum o.ä.". Damit legt die angefragte Stelle nahe, daß mindestens 1358 im Impfzentrum Köln eingesetzte Ärzte die Mitarbeiter-IDs auch (aller?) anderer Ärzte anderen konkreten Personen zuordnen können. Hatten diese vollen Zugriff auf diese Daten ? Damit würde die KV Nordrhein meine Anfrage ablehnen, weil sie viel größere Datenschutzprobleme hätte. Das klingt unwahrscheinlich. Konkret führt die KV also abstrakte Entschlüsselungsmöglichkeiten an, keine konkreten. Ich kann diese Mitarbeiter-ID nicht entschlüsseln und kenne auch keinen Dritten, der das für mich tun könnte. Dies gilt es aber beim Anfragegrund abzuwägen, denn 2. Das öffentliche Interesse an diesen konkret nicht zuzuordnenden Informationen besteht gegenüber Amtsträgern nach dem §9 Abs. 3 des IFG NRW. Auch die KV geht davon aus, daß es sich um Amtsträger handelt, denn sie geht in den mit den jeweiligen Ärztinnen und Ärzten abgeschlossenen Verträgen von einer Staatshaftung (nach Art. 34 GG) aus: "VII. Ergänzend hat sich das Land NRW verpflichtet, die in den Impfzentren bzw. in den mobilen Einheiten tätigen Honorarärzte/Honorarärztinnen nach den Grundsätzen der Staatshaftung von der Haftung freizustellen. " Gerade diese Freistellung stellt damit fest, daß die Ärzte als Amsträger im Sinn des Art. 34 GG für das Land NRW tätig werden, da man sich auf die Grundsätze dieser Staatshaftung bezieht. Der §9 Abs. 3 IFG NRW formuliert zu Amtsträgern eindeutig: "Dem Antrag auf Informationszugang soll in der Regel stattgegeben werden, soweit sich die Angaben auf Namen, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Rufnummer beschränken und a) die betroffene Person als Amtsträger an dem jeweiligen Vorgang mitgewirkt hat (...)" Beide Merkmale dieser Ausnahme von einer Sperrung sind gegeben: Amträgerschaft und Mitwirkung am jeweiligen (Impf-)vorgang, bestehen aus dem medizinischen Eingriff sowie der Untersuchung und des hoheitlichen Vorgangs der Dokumentation im Namen des "Impfzentrums der Stadt Köln". Als datenschutzrechtlichen Kompromiss habe ich daher lediglich die Übermittlung der für mich nicht rückschlüsselbaren Mitarbeiter-ID gefordert. In einer möglichen verwaltungsgerichtlichen Klage würde ich hingegen die vollständigen Angaben nach dem § 9, Abs 3 IFG NRW anfragen. Das öffentliche Interesse daran, ob bestimmte Ärtztinnen oder Ärzte bevorzugt eingesetzt wurden, begründet sich in sich selbst, denn die wirtschaftliche Verwendung der Mittel der gesetzlichen Versicherung nach SGB V ist vorgegeben. Wie bereits in meiner weiteren Anfrage aufgeführt, wurden bei über 6000 Einsätzen nur 1358 ÄuÄ eingesetzt, während auf der Warteliste 3036 ÄuÄ standen. Wie die KV Nord versehentlich in der Antwort vom 29. September anführt, wurde in mindestens einem Fall sogar ein Arzt aus Aachen (mit unspezifischer Fachrichtung) in Köln eingesetzt, während fachspezifisch erfahrene Impfärzte aus Köln unberücksichtig blieben. Hierzu könnten von mir konkrete Namen vorgelegt werden. Die KV Nord führt zwar an, daß ihr die Fachrichtung unbekannt gewesen seien- was für eine kassenärztliche Vereinigung eine merkwürdige Behauptung wäre - jedoch fiel offenkundig nicht einmal die Entfernung zwischen dem Praxisort Aachen und dem Einsatzort Köln auf? Aus meiner journalistischen Recherche und Gesprächen mit Kölner Ärztinnen und Ärzten steht in der Kölner Ärzteschaft der Verdacht im Raum, daß da "geklüngelt" wurde. Das öffentliche Interesse besteht also auch in einer Bestätigung oder Widerlegung dieser Gerüchte. Eine Entscheidung gegen den §9 Abs. 3 IFG NRW würde diese Gerüchte noch weiter nähren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 228099.pdf - 2021-09-10_1-image001.png - 2021-09-21_1-image001.png - 2021-09-21_1-image002.png - 2021-09-27_1-KopievonEinsatzplanKln_22-09-2021.xlsx - 2021-09-29_1-20210929071433.pdf - 2021-09-29_1-image001.png - 2021-09-29_1-image004.png - 2021-10-01_1-HonorarvertragHonorararztStand23.12.2020_Vorlage.docx Anfragenr: 228099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/228099/upload/f3373d32d976f9af03a1ed818b9e897844643571/
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AW: Mein AZ: 209.2.3.3-8139/21 Antrag auf Informationszugang; hier: Anfrage "Einsatz von Impfärzten im Impfze…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.3-8139/21 Antrag auf Informationszugang; hier: Anfrage "Einsatz von Impfärzten im Impfzentrum Köln-Deutz"/ Beschwerde gegen Entscheidung [#228099]
Datum
29. November 2021 17:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich verweise auf den Kommentar von Prütting/Wegen/Weinreich zu zu § 839 BGB (Amtshaftung): Randnummer 12 "Im Einzelnen werden als Amtsträger angesehen: Amtsärzte (BGHZ 126, 386 – Impfarzt; NJW 94, 2415 – Gesundheitsamt); Vertrauensärzte von Sozialversicherungsträgern und Arbeitsämtern (BGHZ 63, 265), Rettungsdienste (BGH NJW 91, 2954), soweit nicht rein privatrechtlich organisiert,(...) " und die dort genannten Verweise in den einschlägigen Urteilen und Fachzeitschriften. Des weiteren verweise ich auf dien Rahmenvertrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit der KV Nord, in denen es heißt: " § 20 Auf ärztliches und nichtärztliches Personal der Kassenärztlichen Vereinigungen in Impfzentren und mobilen Einheiten finden die Regelungen über die Amtshaftung Anwendung. Ansprüche sind nach Art. 34 GG iVm § 839 BGB gegen das Land zu richten." zu finden unter : https://fragdenstaat.de/anfrage/vertragliche-vereinbarung-mit-der-stadt-koln-uber-den-betrieb-des-impfzentrums-koln/642009/anhang/mmv17-4449.pdf (der Vertrag mit der KV NO findet sich weiter unten nach dm Vertrag mit der Apothekerkammer) Eine derartige Regelung wäre bei der von Ihnen dargelegten "Honorarbasis" eine rein privatrechtliche Bestallung und daher unnötig. Das Land NRW erkennt eine Amtshaftung an. Unzweifelhaft wurden die Ärztinnen und Ärzte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beauftragt. Daß es sich dabei nicht um Verwaltungshelfer handeln kann, zeigt der eigene Ermessensspielraum, z.B. bei der Anamnese, der medizinischen Beratungspflicht und der Ermessensentscheidung, ob die Impfung durchgeführt wurden oder nicht. Dies überschreitet den Weisungsbindung eines Verwaltungshelfers, die Impfärzte waren in dieser Hinsicht selbsttändig entscheidungsbefugt. Die Bezeichnung "Verwaltungshelfer" wäre allenfalls für die Apotheker und PTA im Impfzentrum treffend, nicht jedoch für die Ärztinnen und Ärzte. Hier käme lediglich die Bestellung als "Beliehene" in Frage, was aber verwaltunsgrechtlich nicht eindeutig geregelt ist. Vom OVG NW wird der §9 IFG weitergehend ausgelegt: beschränkt er sich lediglich auf den Namen, so sind schutzwürdige Belange wie beim Namen eines Sachbearbeiters - unzweifelhaft ein Amtsträger - nicht erkennbar (8 A 1679/04) Zur weiteren Definition von Amtsträgern oder Verwaltungshelfern sagt der o.g. Kommentar: " Diese kann sich jedenfalls im Bereich der Eingriffsverwaltung der Amtshaftung für fehlerhaftes Verhalten ihrer Bediensteten grds nicht dadurch entziehen, dass sie die Durchführung einer von ihr angeordneten Maßnahme durch privatrechtlichen Vertrag auf einen privaten Unternehmer überträgt (BGHZ 200, 188)" Daher gehe ich davon aus, daß allein aus der eindeutigen und vom MAGS NRW auch anerkannten Amtshaftung auch die Eigenschaft als Amtsträger im Sinne des IFG gegeben ist. Zur Vermeidung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten habe ich bereits Kompromissvorschläge der Pseudonymisierung/Kürzung unterbreitet, da meine Anfrage sich lediglich auf die Namen - Nachnamen, soweit eindeutig, ansonsten auch nur Familiennamen - der eingesetzten Ärztinnen und Ärzte bezieht. In einem solchen Verfahren würde sich aber die Auskunftsanfrage dann auch auf den vorgesehenen Umfang erweitern. Ich bitte, dies erneut zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/228099/upload/f3373d32d976f9af03a1ed818b9e897844643571/
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AW: Mein AZ: 209.2.3.3-8139/21 Antrag auf Informationszugang; hier: Anfrage "Einsatz von Impfärzten im Impfze…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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AW: Mein AZ: 209.2.3.3-8139/21 Antrag auf Informationszugang; hier: Anfrage "Einsatz von Impfärzten im Impfzentrum Köln Deutz"/Beschwerde gegen Entscheidung [#228099]
Datum
6. Dezember 2021 18:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für ihren Vermittlungsversuch, der leider nicht im Sinne der Informationsfreiheit gelöst werden konnte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/228099/upload/f3373d32d976f9af03a1ed818b9e897844643571/
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