Bearbeitung von Datenschutz-Problemen

Anfrage an: Polizei Berlin

am 19.12.2020 schrieb ich der Polizeipräsidentin Berlins einen Brief zur Weitergabe meiner persönlichen Daten an einen Beamten der Berliner Polizei, über den ich sie informiert hatte. Am 05.02.2021 erhielt ich eine Antwort (Geschäftszeichen IR 4 - 0194/83/21). Parallel hierzu tauschte sich die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schriftlich mit der Polizei Berlin über die Datenschutz-Problematik dieses Falles aus.

Daher beantrage ich hiermit Zugang zu allen Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie zur elektronischer und postalischer Kommunikation, die die Berliner Polizeibehörden sowie alle beteiligten weiteren Stellen der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin im Zuge der internen Bearbeitung, Verarbeitung, Planung der Beantwortung und Beantwortung meines Schreibens vom 19.12.2020 im Zeitraum vom 19.12.2020 bis zum 01.09.2021 angelegt bzw. durchgeführt haben.

Darüber hinaus beantrage ich hiermit Zugang zu allen Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie zur elektronischer und postalischer Kommunikation, die die Berliner Polizeibehörden im Zuge des Austauschs mit der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin im Zeitraum vom 19.12.2020 bis zum 01.09.2021 angelegt bzw. durchgeführt haben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitung von Datenschutz-Problemen [#228110]
Datum
10. September 2021 00:06
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 19.12.2020 schrieb ich der Polizeipräsidentin Berlins einen Brief zur Weitergabe meiner persönlichen Daten an einen Beamten der Berliner Polizei, über den ich sie informiert hatte. Am 05.02.2021 erhielt ich eine Antwort (Geschäftszeichen IR 4 - 0194/83/21). Parallel hierzu tauschte sich die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schriftlich mit der Polizei Berlin über die Datenschutz-Problematik dieses Falles aus. Daher beantrage ich hiermit Zugang zu allen Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie zur elektronischer und postalischer Kommunikation, die die Berliner Polizeibehörden sowie alle beteiligten weiteren Stellen der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin im Zuge der internen Bearbeitung, Verarbeitung, Planung der Beantwortung und Beantwortung meines Schreibens vom 19.12.2020 im Zeitraum vom 19.12.2020 bis zum 01.09.2021 angelegt bzw. durchgeführt haben. Darüber hinaus beantrage ich hiermit Zugang zu allen Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie zur elektronischer und postalischer Kommunikation, die die Berliner Polizeibehörden im Zuge des Austauschs mit der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin im Zeitraum vom 19.12.2020 bis zum 01.09.2021 angelegt bzw. durchgeführt haben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 228110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228110/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
IFG-Antrag Just 4 IFG 108.21 Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage vom 10.09.2020 ist hier eingegangen …
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG-Antrag
Datum
24. September 2021 13:41
Status
Warte auf Antwort
Just 4 IFG 108.21 Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage vom 10.09.2020 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Von Nachfragen bitte ich abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag [#228110] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Daten…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag [#228110]
Datum
18. November 2021 15:12
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Datenschutz-Problemen“ vom 10.09.2021 (#228110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 228110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228110/
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag [#228110] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Daten…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag [#228110]
Datum
19. Januar 2022 14:55
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Datenschutz-Problemen“ vom 10.09.2021 (#228110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 100 Tage [sic!] überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 228110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228110/

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AW: IFG-Antrag [#228110]
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04.05.2022, bei mir ei…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag [#228110]
Datum
12. Mai 2022 19:54
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04.05.2022, bei mir eingegangen am 10.05.2022, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Datenschutz-Problemen“ vom 10.09.2021 (#228110). Zu Ihren Ausführungen teile ich Ihnen folgendes mit: 1. Ich erhalte meinen Antrag aufrecht. 2. Mein Schreiben an Sie vom 19.12.2020 stellt keine Dienstaufsichtsbeschwerde dar. Daher bitte ich, wie im IFG-Antrag dargelegt, um die Übersendung aller [sic!] zuzuordnenden Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie jedweder elektronischer und postalischer Kommunikation zu dem gesamten Vorgang. 3. Die von Ihnen geschätzten Gebühren für die Akteneinsicht halte ich für zu hoch. Es handelt sich um einfachste Schwärzungen, die in einem digitalen Dokument leicht und effizient durchgeführt werden können. Insgesamt planen Sie mir 161 Seiten zuzusenden - insbesondere auch solche, die sie mir bereits anderweitig zugeschickt haben. Das dürfte den notwendigen neuen Schwärzungsumfang erheblich reduzieren. Sie führen zudem selbst aus: "Die Gebühr darf nicht vom Informationszugang abschrecken." Eine Gebühr in der von Ihnen kalkulierten Höhe tut dies jedoch. Dennoch bin ich bereit die Kosten zu bezahlen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt>