Verstöße gegen die Preisangaben-Verordnung im Jahr 2020

Anfrage an: Stadt Albstadt

In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2020 Verfahren aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach § 10 PAngV i.V.m. § 3 WiStrG 1954 eingeleitet?

Ergebnis der Anfrage

"[...] Für das Preisangabenrecht hat die Stadtverwaltung Albstadt keine Zuständigkeit. Diese liegt als Unter Verwaltungsbehörde beim Landratsamt des Zollernalbkreises. [...]"

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In wie vielen …
An Stadt Albstadt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Verstöße gegen die Preisangaben-Verordnung im Jahr 2020 [#228180]
Datum
10. September 2021 15:54
An
Stadt Albstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2020 Verfahren aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach § 10 PAngV i.V.m. § 3 WiStrG 1954 eingeleitet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 228180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228180/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Stadt Albstadt
Sehr geehrter Herr Beier, wir nehmen Bezug auf Ihre nachstehende Mail. Für das Preisangabenrecht hat die Stadtver…
Von
Stadt Albstadt
Betreff
WG: Verstöße gegen die Preisangaben-Verordnung im Jahr 2020 [#228180]
Datum
14. September 2021 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, wir nehmen Bezug auf Ihre nachstehende Mail. Für das Preisangabenrecht hat die Stadtverwaltung Albstadt keine Zuständigkeit. Diese liegt als Unter Verwaltungsbehörde beim Landratsamt des Zollernalbkreises. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anfragenr:…
An Stadt Albstadt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: WG: Verstöße gegen die Preisangaben-Verordnung im Jahr 2020 [#228180]
Datum
14. September 2021 15:29
An
Stadt Albstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anfragenr: 228180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228180/