Ausgabe von 5€ Münzen 2020 - Münzeinnahmen

In welcher Höhe konnten im Jahr 2020 Münzeinnahmen im Zusammenhang mit der Ausgabe von 5€ Münzen realisiert werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welcher Höhe k…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgabe von 5€ Münzen 2020 - Münzeinnahmen [#228212]
Datum
11. September 2021 10:35
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welcher Höhe konnten im Jahr 2020 Münzeinnahmen im Zusammenhang mit der Ausgabe von 5€ Münzen realisiert werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228212/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 11. September 2021 Sehr Antragsteller/in anliegend…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 11. September 2021
Datum
27. September 2021 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
WG: Münzeinnahmen 2020 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. September 2021 an das Bundesmin…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Münzeinnahmen 2020
Datum
29. September 2021 07:04
Status
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. September 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie zu Ihrem Anliegen unter Beteiligung des im Hause zuständigen Fachreferats die folgenden Informationen zu den Einnahmen des Bundes aus der Emission von 5-Euro-Sammlermünzen im Jahr 2020: Der Bund hat im Jahr 2020 eine 5-Euro-Sammlermünze herausgegeben. Es handelt sich hierbei um die Münze „Subpolare Zone“ aus der Serie „Klimazonen der Erde“. Ausgabetag war der 10.9.2020. Die Münze wurde in einer Gesamtauflage von 3,4 Mio. Stück produziert; davon 3 Mio. Stück in der Prägequalität Stempelglanz und 0,4 Mio. Stück in der höherwertigen Sammlerqualität Spiegelglanz, vgl.: https://www.muenze-deutschland.de/fileadmin/user_upload/download_dateien/service_download/Praegestatistik_2020.pdf Gemäß § 7 Münzgesetz (MünzG) werden deutsche Euro-Sammlermünzen in Stempelglanzqualität (mit Ausnahme von Goldmünzen) von der Deutschen Bundesbank in den Verkehr gebracht. Zu diesem Zweck übernimmt die Bundesbank diese Münzen gegen Erstattung des Nennwertes vom Bund (hier: 5 € / Stück). Die Münzen in der Sammlerqualität Spiegelglanz werden vom Bund in den Verkehr gebracht. Dies erfolgt über die Münze Deutschland, der Marke des Bundes für Marketing und Vertrieb von deutschen Euro-Sammlermünzen, zu einem über dem Nennwert liegenden Verkaufspreis (hier: 15,99 € / Stück). Auf dieser Grundlage sind dem Bund aus der Emission von 5-Euro-Münzen im Jahr 2020 Bruttoeinnahmen i.H.v. ca. 21 Mio. Euro zugeflossen. Diesen Einnahmen stehen Kosten des Bundes, insbesondere für die Herstellung der Münze, gegenüber, die jedoch unterhalb der Einnahmen liegen. Im Ergebnis verbleibt somit ein Münzgewinn für den Bund. Da es sich bei den Herstellungskosten um Geschäftsgeheimnisse handelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind, können hierzu leider keine konkreten Beträge mitgeteilt werden. Wir bitten hierfür um Verständnis. Wir hoffen, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen