Marketingausgaben für Dönertaschen - Kampagne für Besatzung Bravo

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ausgaben und Verträge die sie für die Marketingkampagne für die YouTube show „Besatzung Bravo“ abgeschlossen haben. Vor allem für die Außenwerbung auf Dönertaschen-Verpackungen.
Eine Beispielsverpackung finden sie hier: https://research.unrelated.works/index.php/marketing/fast-food-advertising-and-the-german-army/

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Werbekampagne der deutschen Bundeswehr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben und Vert…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Marketingausgaben für Dönertaschen - Kampagne für Besatzung Bravo [#228250]
Datum
12. September 2021 15:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben und Verträge die sie für die Marketingkampagne für die YouTube show „Besatzung Bravo“ abgeschlossen haben. Vor allem für die Außenwerbung auf Dönertaschen-Verpackungen. Eine Beispielsverpackung finden sie hier: https://research.unrelated.works/index.php/marketing/fast-food-advertising-and-the-german-army/ Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228250/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1681 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12. Sept…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Marketingausgaben für Dönertaschen - Kampagne für Besatzung Bravo [#228250]
Datum
20. September 2021 09:14
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1681 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12. September 2021 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 12. September 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1681 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg Az 39-22-17/-1681 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12.09.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Marketingausgaben für Dönertaschen - Kampagne für Besatzung Bravo [#228250]
Datum
13. Oktober 2021 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg Az 39-22-17/-1681 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12.09.2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 12. September 2021 (Bezug) und kann Ihnen zu den darin aufgeworfenen Fragestellungen im Rahmen einer einfachen Auskunft (§ 10 Abs. 1 Satz 2 IFG) - und damit gebührenfrei - Folgendes mitteilen: Für die Maßnahme wurden 2.100.000 Dönertaschen eingeplant. Für die Produktion, Ausstrahlung und Bewerbung der Webserie „Besatzung Bravo“ hat das Bundesministerium der Verteidigung insgesamt rund. 6,6 Mio. Euro verausgabt. Ein darüber hinausgehender Informationszugang, insbesondere Angaben zu Verträgen und eine dezidiertere Aufschlüsselung der Kosten, ist gegenwärtig noch nicht möglich. Dies begründet sich wie folgt: Die Ihrerseits erbetene Offenlegung von Ausgaben und Verträgen berührt ggf. schützenswerte Belange Dritter (Vertragspartner). Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er einschutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog."Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an behördenexterne Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie nunmehr der Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zustimmen wollen, bitte ich zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Zudem weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger Informationszugang auf Grund des zu erwartenden deutlich höheren Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft erfolgen kann. Der erhöhte Verwaltungsaufwand ergibt sich bereits aus der Durchführung des o.g. Drittbeteiligungsverfahrens. Daher ist zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 30 bis 250 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie hinsichtlich weitergehender Angaben an Ihrem Antrag festhalten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen