Leistungsbeschreibung / Lastenheft IT-Tool Studierenden-Überbrückungshilfe

die Leistungsbeschreibung bzw. das Lastenheft für das IT-Tool zur Antragstellung für die Studierenden-Nothilfe, wie es in der Antwort auf die IFG-Anfrage zum Schriftverkehr zwischen BMBF und DSW (https://fragdenstaat.de/a/193261) in Dokument 4, Seite 27, erwähnt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
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Franziska C
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Leistungsbesc…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
Leistungsbeschreibung / Lastenheft IT-Tool Studierenden-Überbrückungshilfe [#228251]
Datum
12. September 2021 15:43
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Leistungsbeschreibung bzw. das Lastenheft für das IT-Tool zur Antragstellung für die Studierenden-Nothilfe, wie es in der Antwort auf die IFG-Anfrage zum Schriftverkehr zwischen BMBF und DSW (https://fragdenstaat.de/a/193261) in Dokument 4, Seite 27, erwähnt wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 228251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228251/ Postanschrift Franziska C << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franziska C

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12. September 2021 Bundesministerium für Bildung und Forschung He…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12. September 2021
Datum
30. September 2021 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 415-18501/140(2021) Berlin, 30. September 2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12. September 2021 Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 12. September 2021, mit dem Sie "die Leistungsbeschreibung bzw. das Lastenheft für das IT-Tool zur Antragstellung für die Studierenden-Nothilfe, wie es in der Antwort auf die IFG-Anfrage zum Schriftverkehr zwischen BMBF und DSW (https://fragdenstaat.de/a/193261) in Dokument 4, Seite 27, erwähnt wird" erbitten. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Auf Ihre Anfrage vom 01. Juli (Az. 415 - 18501/90(2020)) nach den "Anforderungen des BMBF an die Software und das Tool für die Beantragung der Nothilfe für Studierende" wurde Ihnen mitgeteilt: "Im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erhält das Deutsche Studentenwerk e.V. (DSW) im Rahmen der (Zuschuss für Studierende in Notlagen) eine Zuwendung aus Mitteln des BMBF (Projektförderung). In dem zugrundeliegenden Bewilligungsbescheid gegenüber dem DSW ist mit Bezug zum IT-Tool für die Beantragung Folgendes als Teil der Vorhabenbeschreibung ausgeführt: "Beauftragung eines IT Tools zur webbasierten Antragstellung durch die Studierenden und deren Auswertung/Bearbeitung durch das jeweils zuständige STW [Studenten- oder Studierendenwerk] (Bundeseinheitliche Portallösung mit Cloud-Speicherung, Antragsmaske mit Upload-Optionen")." Die Frage nach der "Leistungsbeschreibung" / "Lastenheft für das IT-Tool zur Antragstellung" verstehe ich so, dass Sie eine schriftliche Niederlegung erbitten zu den Anforderungen an das, was dieses Tool leisten können muss (Leistungsumfang). Ein solches Dokument liegt dem BMBF nicht vor. Denn die Spezifikation wird vom Auftraggeber vorgenommen und für die Überbrückungshilfe erfolgte die Beauftragung durch das DSW. Zwischen dem BMBF und dem mit der Erstellung des IT-Tools durch das DSW beauftragten Unternehmen besteht keine unmittelbare rechtliche Beziehung. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, sodass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Gleichwohl benötigte das BMBF für die Zustimmung zur Zuschlagserteilung eine Vergabeunterlage, die die Leistung des IT-Anbieters beschreibt. Daher wurde dem BMBF am 30. Juli 2020 ein Dokument übermittelt, das in Teilen Ähnlichkeit mit einer Leistungsbeschreibung des IT-Tools aufweist. Darin wird die Leistung des IT-Dienstleisters beschrieben, nicht, welche Leistung das von ihm zu schaffende Tool zeigen muss. Das Dokument weist dennoch notwendigerweise eine gewisse Schnittmenge mit der von Ihnen geforderten "Leistungsbeschreibung" / "Lastenheft" auf und ist daher dieser Mail als Anlage beigefügt. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen