Kostenkalkulation zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Kostenkalkulation zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes.

Hintergrund:
- Schon in einer Pressemitteilung der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) v. 17.2.2021 ("Senat legt neues Berliner Hochschulgesetz vor / LKRP sieht Leistungsfähigkeit der Berliner Hochschulen gefährdet", https://www.lkrp-berlin.de/aktuelles/210217-berliner-hochschulgesetz/index.html) heißt es: "Die Berliner Hochschulen warnen vor den erheblichen Mehrkosten, die ihnen der vorliegende Gesetzentwurf aufbürden würde. Die Übertragung neuer Zusatzaufgaben, meist außerhalb von Forschung, Lehre und Verwaltung, würde zusätzliche Organisationseinheiten und Beauftragte erfordern. Die Schaffung damit verbundener Stellen hätte nach Berechnung der LKRP jährliche Mehrkosten von bis zu 35 Mio. Euro zur Folge. Ohne Kompensation dieses Mehraufwandes wären spürbare Kürzungen im wissenschaftlichen Bereich zwangsläufig."
- In der 68. Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin am 14.6.2021 sagte Sabine Kunst in ihrer Funktion als Vorsitzende der LKRP: "Wir haben darauf hingewiesen, dass diese Novellierung Geld kostet, sodass wir das noch einmal zusammengetragen haben und auf Mehrkosten von knapp 30 Millionen Euro kommen." (Wortprotokoll, S. 4, https://www.parlament-berlin.de/ados/18/WissForsch/protokoll/wf18-068-wp.pdf). Auch hier weist der Wortlaut "das (...) zusammengetragen haben" darauf hin, dass der Zahl 30 Millionen Euro eine Kalkulation zugrundeliegt (die Zahl also nicht geraten ist). Diesen Umstand bestätigt die Vorsitzende der LKRP im weiteren Verlauf der Sitzung ("Wenn es um die Mehrkosten geht, so hat die Senatskanzlei eine überschlägige Zusammenstellung der Annahmen der LKRP, wo das kostentreibend ist", a. a. O., S. 32). Weiter sagt die Vorsitzende der LKRP: "Die Aufstellung der LKRP können wir selbstverständlich zur Verfügung stellen." (gemeint ist offensichtlich die Aufstellung zur Schätzung der Mehrkosten der BerlHG-Änderung, a. a. O., S. 53).
- In der Berliner Zeitung (Friedrich Conradi, Was kostet die Berliner Unis das neue Hochschulgesetz?, 9.9.2021, https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/was-kostet-die-berliner-unis-das-neue-hochschulgesetz-li.181862) werden darüber hinaus Angaben gemacht, was in der Kostenkalkulation enthalten sein soll und was nicht: "Die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) schätzt, dass man mit dreißig Millionen Euro jährlich zusätzlich rechnen muss. (...) Die LKRP teilte der Berliner Zeitung mit, dass in den dreißig Millionen unter anderem die Diversitätsbeauftragten an den Hochschulen sowie ein weiterer Prüfungsversuch für die Studierenden inbegriffen sei. „Das ist alles nicht umsonst zu haben. Die Entfristung der Postdocs ist noch nicht in den dreißig Millionen inbegriffen, die Summe wird also noch einmal größer. Die zusätzlichen Kosten durch die Entfristung prüfen wir derzeit“, sagt der Sprecher der LKRP, Hans-Christoph Keller."

Der Antragsteller begehrt die vollständige, detaillierte Kostenkalkulation der LKRP zu den Mehrkosten infolge der geplanten Änderung des Berliner Hochschulgesetzes.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Bengt Rüstemeier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen Details
Von
Bengt Rüstemeier
Betreff
Kostenkalkulation zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes [#228262]
Datum
12. September 2021 16:48
An
Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Kostenkalkulation zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes. Hintergrund: - Schon in einer Pressemitteilung der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) v. 17.2.2021 ("Senat legt neues Berliner Hochschulgesetz vor / LKRP sieht Leistungsfähigkeit der Berliner Hochschulen gefährdet", https://www.lkrp-berlin.de/aktuelles/210217-berliner-hochschulgesetz/index.html) heißt es: "Die Berliner Hochschulen warnen vor den erheblichen Mehrkosten, die ihnen der vorliegende Gesetzentwurf aufbürden würde. Die Übertragung neuer Zusatzaufgaben, meist außerhalb von Forschung, Lehre und Verwaltung, würde zusätzliche Organisationseinheiten und Beauftragte erfordern. Die Schaffung damit verbundener Stellen hätte nach Berechnung der LKRP jährliche Mehrkosten von bis zu 35 Mio. Euro zur Folge. Ohne Kompensation dieses Mehraufwandes wären spürbare Kürzungen im wissenschaftlichen Bereich zwangsläufig." - In der 68. Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin am 14.6.2021 sagte Sabine Kunst in ihrer Funktion als Vorsitzende der LKRP: "Wir haben darauf hingewiesen, dass diese Novellierung Geld kostet, sodass wir das noch einmal zusammengetragen haben und auf Mehrkosten von knapp 30 Millionen Euro kommen." (Wortprotokoll, S. 4, https://www.parlament-berlin.de/ados/18/WissForsch/protokoll/wf18-068-wp.pdf). Auch hier weist der Wortlaut "das (...) zusammengetragen haben" darauf hin, dass der Zahl 30 Millionen Euro eine Kalkulation zugrundeliegt (die Zahl also nicht geraten ist). Diesen Umstand bestätigt die Vorsitzende der LKRP im weiteren Verlauf der Sitzung ("Wenn es um die Mehrkosten geht, so hat die Senatskanzlei eine überschlägige Zusammenstellung der Annahmen der LKRP, wo das kostentreibend ist", a. a. O., S. 32). Weiter sagt die Vorsitzende der LKRP: "Die Aufstellung der LKRP können wir selbstverständlich zur Verfügung stellen." (gemeint ist offensichtlich die Aufstellung zur Schätzung der Mehrkosten der BerlHG-Änderung, a. a. O., S. 53). - In der Berliner Zeitung (Friedrich Conradi, Was kostet die Berliner Unis das neue Hochschulgesetz?, 9.9.2021, https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/was-kostet-die-berliner-unis-das-neue-hochschulgesetz-li.181862) werden darüber hinaus Angaben gemacht, was in der Kostenkalkulation enthalten sein soll und was nicht: "Die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) schätzt, dass man mit dreißig Millionen Euro jährlich zusätzlich rechnen muss. (...) Die LKRP teilte der Berliner Zeitung mit, dass in den dreißig Millionen unter anderem die Diversitätsbeauftragten an den Hochschulen sowie ein weiterer Prüfungsversuch für die Studierenden inbegriffen sei. „Das ist alles nicht umsonst zu haben. Die Entfristung der Postdocs ist noch nicht in den dreißig Millionen inbegriffen, die Summe wird also noch einmal größer. Die zusätzlichen Kosten durch die Entfristung prüfen wir derzeit“, sagt der Sprecher der LKRP, Hans-Christoph Keller." Der Antragsteller begehrt die vollständige, detaillierte Kostenkalkulation der LKRP zu den Mehrkosten infolge der geplanten Änderung des Berliner Hochschulgesetzes. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bengt Rüstemeier Anfragenr: 228262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228262/ Postanschrift Bengt Rüstemeier << Adresse entfernt >>
Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen
Lieber Herr Rüstemeier, gern bestätige ich Ihnen den Eingang der nachstehenden Mitteilung. Mit besten Grüßen
Von
Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen
Betreff
Re: Kostenkalkulation zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes [#228262]
Datum
13. September 2021 10:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Lieber Herr Rüstemeier, gern bestätige ich Ihnen den Eingang der nachstehenden Mitteilung. Mit besten Grüßen
Bengt Rüstemeier
Lieber << Anrede >> freundlich möchte ich Sie an die Frist hinsichtlich meiner Informationsfreiheitsa…
An Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen Details
Von
Bengt Rüstemeier
Betreff
AW: Re: Kostenkalkulation zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes [#228262]
Datum
17. Oktober 2021 13:40
An
Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber << Anrede >> freundlich möchte ich Sie an die Frist hinsichtlich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kostenkalkulation zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes“ vom 12.09.2021 (#228262) erinnern. Diese wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bengt Rüstemeier Anfragenr: 228262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228262/
Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen
Lieber Herr Rüstemeier, im Auftrag der LKRP-Vorsitzenden wird Ihr Anliegen derzeit von der Rechtsabteilung der H…
Von
Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen
Betreff
Re: Kostenkalkulation zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes [#228262]
Datum
18. Oktober 2021 19:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber Herr Rüstemeier, im Auftrag der LKRP-Vorsitzenden wird Ihr Anliegen derzeit von der Rechtsabteilung der Humboldt-Universität zu Berlin bearbeitet. Eine abschließende Auskunft werden Sie spätestens zu Beginn der 43. Kalenderwoche erhalten. Für die entstandene Verzögerung bitte ich um Ihre Nachsicht. Mit besten Grüßen

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Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, anbei übersende ich Ihnen im Anhang die gewünschte Kalkulation. Für die Verzögeru…
Von
Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen
Betreff
Kostenkalkulation zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes [#228262]
Datum
21. Oktober 2021 16:35
Status
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, anbei übersende ich Ihnen im Anhang die gewünschte Kalkulation. Für die Verzögerung bitte ich nochmals um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen