Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Einreise Deutschland aus Brasilien.

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ist es bei der Ausreise aus Brasilien für einen 3 monatigen TouristischenAufenthalt in Deutschland Pflicht schon vor Abreise einen Rückflug zu haben?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es bei der Au…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einreise Deutschland aus Brasilien. [#228372]
Datum
15. September 2021 06:31
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es bei der Ausreise aus Brasilien für einen 3 monatigen TouristischenAufenthalt in Deutschland Pflicht schon vor Abreise einen Rückflug zu haben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228372/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     Sehr geehrte/r Antragsteller/in Antragsteller/in, vielen Dank für I…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
RE: WG: Einreise Deutschland aus Brasilien. [#228372] [e6d2bbe3-4028-4436-9001-14d955155487]
Datum
21. September 2021 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     Sehr geehrte/r Antragsteller/in Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet wurde. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantwortet werden kann: Die Entscheidung über die Einreise in den Schengen-Raum und über die Möglichkeiten, Binnengrenzen zu passieren, liegt bei den jeweiligen Grenzstellen. An den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sie bei der Bundespolizei [www.bundespolizei.de], die weiterführende Informationen und Kontaktmöglichkeiten bietet. Diese gibt auch Auskünfte für Transitreisende. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html] beantwortet folgende Fragen in der Corona-Einreiseverordnung: digitale Einreiseanmeldung, Nachweispflicht, Einreisequarantäne, COVID-19-Impfung, neuer digitaler Impfausweis, verschiedene Testarten.     Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.