Pflichten des Präsidenten der UdSSR
Im Bulletin der Bundesregierung (Bulletin 146-91 30. Dezember 1991) wurde "dank an praesident gorbatschow zu seinem ruecktritt" veröffentlicht.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/dank-an-praesident-gorbatschow-zu-seinem-ruecktritt-787336
Zitat: "bundeskanzler dr. helmut kohl erklaerte am 25. dezember 1991 zum ruecktritt von praesident michail s. gorbatschow:
mit der in alma ata beschlossenen gruendung einer neuen gemeinschaft unabhaengiger staaten hoert die sowjetunion auf zu existieren. damit erlischt auch das amt des
praesidenten der udssr."
Nach Abs. 1 Art. 127c der Verfassung (Grundgesetz) der UdSSR von 1977 tritt der Präsident der UdSSR als Garant für die Erhaltung der Rechte der sowjetischen Bürger auf.
Zitat: "Artikel 127c. Der Präsident der UdSSR
1. tritt als Garant für die Erhaltung der Rechte und Freiheiten der sowjetischen Bürger sowie der Verfassung und der Gesetze der UdSSR auf;"
Im Bulletin der Bundesregierung fehlt die wichtige Information, wer die Pflichten des Präsidenten Gorbatschow nach seinem Rücktritt damals übernommen hat.
1. wer hat die Pflichten des Präsidenten Gorbatschow nach seinem Rücktritt 1991 übernommen?
2. wer ist jetzt dafür zuständig?
Anfrage erfolgreich
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Datum15. September 2021
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19. Oktober 2021
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