Pflichten des Präsidenten der UdSSR

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Im Bulletin der Bundesregierung (Bulletin 146-91 30. Dezember 1991) wurde "dank an praesident gorbatschow zu seinem ruecktritt" veröffentlicht.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/dank-an-praesident-gorbatschow-zu-seinem-ruecktritt-787336

Zitat: "bundeskanzler dr. helmut kohl erklaerte am 25. dezember 1991 zum ruecktritt von praesident michail s. gorbatschow:

mit der in alma ata beschlossenen gruendung einer neuen gemeinschaft unabhaengiger staaten hoert die sowjetunion auf zu existieren. damit erlischt auch das amt des
praesidenten der udssr."

Nach Abs. 1 Art. 127c der Verfassung (Grundgesetz) der UdSSR von 1977 tritt der Präsident der UdSSR als Garant für die Erhaltung der Rechte der sowjetischen Bürger auf.

Zitat: "Artikel 127c. Der Präsident der UdSSR
1. tritt als Garant für die Erhaltung der Rechte und Freiheiten der sowjetischen Bürger sowie der Verfassung und der Gesetze der UdSSR auf;"

Im Bulletin der Bundesregierung fehlt die wichtige Information, wer die Pflichten des Präsidenten Gorbatschow nach seinem Rücktritt damals übernommen hat.

1. wer hat die Pflichten des Präsidenten Gorbatschow nach seinem Rücktritt 1991 übernommen?
2. wer ist jetzt dafür zuständig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bulletin der B…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pflichten des Präsidenten der UdSSR [#228383]
Datum
15. September 2021 11:05
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bulletin der Bundesregierung (Bulletin 146-91 30. Dezember 1991) wurde "dank an praesident gorbatschow zu seinem ruecktritt" veröffentlicht. https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/dank-an-praesident-gorbatschow-zu-seinem-ruecktritt-787336 Zitat: "bundeskanzler dr. helmut kohl erklaerte am 25. dezember 1991 zum ruecktritt von praesident michail s. gorbatschow: mit der in alma ata beschlossenen gruendung einer neuen gemeinschaft unabhaengiger staaten hoert die sowjetunion auf zu existieren. damit erlischt auch das amt des praesidenten der udssr." Nach Abs. 1 Art. 127c der Verfassung (Grundgesetz) der UdSSR von 1977 tritt der Präsident der UdSSR als Garant für die Erhaltung der Rechte der sowjetischen Bürger auf. Zitat: "Artikel 127c. Der Präsident der UdSSR 1. tritt als Garant für die Erhaltung der Rechte und Freiheiten der sowjetischen Bürger sowie der Verfassung und der Gesetze der UdSSR auf;" Im Bulletin der Bundesregierung fehlt die wichtige Information, wer die Pflichten des Präsidenten Gorbatschow nach seinem Rücktritt damals übernommen hat. 1. wer hat die Pflichten des Präsidenten Gorbatschow nach seinem Rücktritt 1991 übernommen? 2. wer ist jetzt dafür zuständig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228383/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
=?iso-8859-1?Q?AW: _Pflichten_des_Pr=E4sidenten_der_UdSSR_[#228383]?= Sehr Antragsteller/in gemäß den allgemeinen …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?AW: _Pflichten_des_Pr=E4sidenten_der_UdSSR_[#228383]?=
Datum
29. September 2021 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gemäß den allgemeinen Regeln des Völkerrechts für die Staatennachfolge sind die einzelnen Nachfolgestaaten der UdSSR in die Rechte und Pflichten der UdSSR eingetreten und garantieren die daraus abgeleiteten Rechte ihrer Bürger. Die Befugnisse und Pflichten des Präsidenten der UdSSR sind somit mit der Auflösung der UdSSR bzw. den vorher erfolgten Unabhängigkeitserklärungen auf die Staats- und/oder Regierungsoberhäupter von Russland, Belarus, Estland, Lettland, Litauen, Moldau, Ukraine, Armenien. Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan übergegangen und wurden zum Teil durch die entsprechenden nationalen Verfassungen und Gesetzgebung abgeändert bzw. neu verteilt. Mit freundlichen Grüßen