Verkauf von landeseigenen Wohnungen an einer anderen landeseigenen Wohnungsgesellschaft

Welche Wohnungen wurden von einer landeseigenen Wohnungsgesellschaft an eine andere landeseigene Wohnungsgesellschaft verkauft und warum?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
Michael Böhm
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Michael Böhm
Betreff
Verkauf von landeseigenen Wohnungen an einer anderen landeseigenen Wohnungsgesellschaft [#228396]
Datum
15. September 2021 14:55
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Wohnungen wurden von einer landeseigenen Wohnungsgesellschaft an eine andere landeseigene Wohnungsgesellschaft verkauft und warum?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Böhm Anfragenr: 228396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228396/ Postanschrift Michael Böhm << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Böhm
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrter Herr Böhm, zuständigkeitshalber ist Ihr Antrag an die federführende Verwaltung - die Senatsverwaltu…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Verkauf von landeseigenen Wohnungen an einer anderen landeseigenen Wohnungsgesellschaft [#228396]
Datum
20. September 2021 14:48
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Böhm, zuständigkeitshalber ist Ihr Antrag an die federführende Verwaltung - die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - weitergeleitet worden. Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhm
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die leider keine Antwort auf meine Frage enthielt. …
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Michael Böhm
Betreff
AW: Verkauf von landeseigenen Wohnungen an einer anderen landeseigenen Wohnungsgesellschaft [#228396]
Datum
30. September 2021 16:50
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die leider keine Antwort auf meine Frage enthielt. Mit freundlichen Grüßen Michael Böhm Anfragenr: 228396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228396/
Senatsverwaltung für Finanzen
Ihr Antrag vom 15. September 2021 auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreih…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
Ihr Antrag vom 15. September 2021 auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
6. Oktober 2021 12:43
Status
Warte auf Antwort
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5,2 KB


Akteneinsicht und Auskunft gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihr Antrag vom 15. September 2021 über FragdenStaat.de [#228396] Verkauf von landeseigenen Wohnungen an eine anderen landeseigenen Wohnungsgesellschaft Sehr geehrter Herr Böhm, ich nehme Bezug auf ihren Antrag vom 15. September 2021 auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hinsichtlich des Verkaufs von Wohnungen landeseigener Wohnungsbaugesellschaften an andere landeseigene Wohnungsbaugesellschaften. Im Hinblick auf Ihr Begehren weise ich vorsorglich darauf hin, dass für den Zeitraum der 18. Wahlperiode (5 Jahreszeitraum -Zeitraum 2016 bis 2021) weder der Senatsverwaltung für Finanzen noch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Erkenntnisse über entsprechende Verkäufe vorliegen. Dementsprechend liegen auch keine Akten dazu vor. Darüber hinaus bestehen erhebliche Bedenken, ob Ihr Begehren auf allgemeine Auskunft zu Wohnungsverkäufen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften von dem Recht zur Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) umfasst ist. Gemäß § 3 Abs. 1 IFG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3 IFG soll die betreffende Akte, für die Einsicht begehrt wird, benannt werden. Zumindest sollten bei nicht hinreichender Bestimmbarkeit konkrete bestimmbare Vorgänge, für die die aktenführende Behörde üblicherweise Akten führt, benannt werden können. Ihrem Antrag ist eine dementsprechende inhaltliche noch zeitliche Bestimmbarkeit leider nicht zu entnehmen. Aus diesem Grund wird angefragt, ob der Antrag aufrechterhalten werden soll oder von Ihnen auf bestimmte Aktenvorgänge konkretisiert werden kann. Für die Beantwortung habe ich mir eine Frist bis spätestens zum 20. Oktober 2021 notiert. Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhm
AW: Ihr Antrag vom 15. September 2021 auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsf…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Michael Böhm
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 15. September 2021 auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#228396]
Datum
6. Oktober 2021 14:55
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich die Richtigkeit ihrer Angaben nicht feststellen. Bitte teilen Sie mir genau mit, wann und wieviele landeseigenen Wohnungen von einer landeseigene Wohnugsgesellschaft zur anderen landeseigenen Wohnungesgessellschaft verkauft bzw. gekauft wurde. Bei einem sauberen Geschäft dürfte dies kein Problem darstellen. Flossen etwa auch versteckte Korruptionen? Wenn ja, wieviel und an wen? Ich bitte höflichst ums eine ausführliche nachvollziehbare Stellungnahme bzw. Antwort. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Michael Böhm Anfragenr: 228396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228396/
Senatsverwaltung für Finanzen
AW: Ihr Antrag vom 15. September 2021 auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsf…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 15. September 2021 auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#228396]
Datum
7. Oktober 2021 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Böhm, wie bereits mitgeteilt, ist zuständigkeitshalber Ihr Antrag an die federführende Verwaltung - die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - weitergeleitet worden. Ich bitte Sie ggf. weitere Korrespondenz mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu führen.   Mit freundlichen Grüßen

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Michael Böhm
AW: Ihr Antrag vom 15. September 2021 auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsf…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Michael Böhm
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 15. September 2021 auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#228396]
Datum
7. Oktober 2021 10:02
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, was haben Sie zu verbergen? Ich bitte um eine ausführliche uninachvollziehbare Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Michael Böhm Anfragenr: 228396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228396/