Verkehrsrechtliche Anordnung mit Beschilderungsplan für Bundesstraße B 8, Baustelle Feucht und Ochenbruck

die verkehrsrechtliche Anordnung mit dem Beschilderungsplan für Bundesstraße B 8, Ersatzneubau der Schwarzachbrücke bei Ochenbruck

die verkehrsrechtliche Anordnung mit dem Beschilderungsplan für Bundesstraße B 8, Deckenbau Kreuzung B8 / St2239 bei Feucht

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Michael Klöpsch
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr ge…
An Staatliches Bauamt Nürnberg Details
Von
Michael Klöpsch
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung mit Beschilderungsplan für Bundesstraße B 8, Baustelle Feucht und Ochenbruck [#228423]
Datum
16. September 2021 00:29
An
Staatliches Bauamt Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die verkehrsrechtliche Anordnung mit dem Beschilderungsplan für Bundesstraße B 8, Ersatzneubau der Schwarzachbrücke bei Ochenbruck die verkehrsrechtliche Anordnung mit dem Beschilderungsplan für Bundesstraße B 8, Deckenbau Kreuzung B8 / St2239 bei Feucht
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 228423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228423/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Michael Klöpsch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Klöpsch
Staatliches Bauamt Nürnberg
Sehr geehrter Herr Klöpsch, Sie begehren von uns zwei verkehrsrechtliche Anordnungen und stützen Ihren Antrag auf…
Von
Staatliches Bauamt Nürnberg
Betreff
Betreff: Verkehrsrechtliche Anordnung mit Beschilderungsplan für Bundesstraße B 8, Baustelle Feucht und Ochenbruck [#228423]
Datum
20. September 2021 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klöpsch, Sie begehren von uns zwei verkehrsrechtliche Anordnungen und stützen Ihren Antrag auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg und das Bayerische Umweltinformationsgesetz. Hierzu teilen wir Folgendes mit: Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg ist hier nicht einschlägig, denn das Staatliche Bauamt Nürnberg ist eine Behörde des Freistaates Bayern und nicht der Stadt Nürnberg. Auch das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) vermag Ihren Antrag nicht zu begründen, denn eine verkehrsrechtliche Anordnung fällt nicht unter den Begriff der Umweltinformation i.S.d. § 2 Abs. 2 BayUIG. Wir sind dennoch bereit, Ihrem Begehren zu entsprechen, indem wir Ihnen in unserem Dienstgebäude Einsicht in die betreffenden verkehrsrechtlichen Anordnungen gewähren. Falls Sie davon Gebrauch machen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Christian Baier. Herr Baier ist telefonisch unter der Nummer 0911/24294-423 und per Email unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen
Michael Klöpsch
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihren Hinweis, dass der zuständige Adressat für mein Anliegen das B…
An Staatliches Bauamt Nürnberg Details
Von
Michael Klöpsch
Betreff
AW: Betreff: Verkehrsrechtliche Anordnung mit Beschilderungsplan für Bundesstraße B 8, Baustelle Feucht und Ochenbruck [#228423]
Datum
28. September 2021 21:33
An
Staatliches Bauamt Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihren Hinweis, dass der zuständige Adressat für mein Anliegen das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in München ist. Ihren Vorschlag zur Einsicht der verkehrsrechtlichen Anordnungen in ihrer Dienststelle weiß ich zu schätzen. Leider bin ich außerhalb des Stadtgebietes wohnhaft und in Vollzeit beschäftigt, so dass eine Terminvereinbarung aus diesem Grund nur eine Notlösung sein kann. Auch gehe ich davon aus, dass es sich bei den verkehrsrechtlichen Anordnungen lediglich um zwei kleine PDF-Dateien handelt, die mir Herr Baier gerne ohne großen Aufwand per Mail an die bekannte Adresse senden kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob mein Lösungsvorschlag nur über den großen Dienstweg möglich ist. Ich werde dann die Anfrage nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) an das Bayerische Staatsministerium richten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 228423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228423/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Michael Klöpsch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatliches Bauamt Nürnberg
Ich bin erst wieder am Montag, 11.10.2021, im Dienst. Ihre Mails werden nicht weitergeleitet. In dringenden Ange…
Von
Staatliches Bauamt Nürnberg
Betreff
Automatische Antwort: Betreff: Verkehrsrechtliche Anordnung mit Beschilderungsplan für Bundesstraße B 8, Baustelle Feucht und Ochenbruck [#228423]
Datum
28. September 2021 21:33
Status
Warte auf Antwort
Ich bin erst wieder am Montag, 11.10.2021, im Dienst. Ihre Mails werden nicht weitergeleitet. In dringenden Angelegenheiten des Grunderwerbs wenden Sie sich bitte an Herrn Feyerlein (Telefon: 0911/24294-632) oder Herrn Höllerer (Telefon: 0911/24294-683). Wenn es um Unfallschäden geht, wenden Sie sich bitte an Frau Niesen (0911/24294-642). In dringenden Angelegenheiten des Hoch- oder Straßenbaus wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter oder Abteilungsleiter.
Michael Klöpsch
Sehr << Anrede >> ich hatte gerade Herrn Lorenz geschrieben. Automatisiert wurde mir mitgeteilt, dass…
An Staatliches Bauamt Nürnberg Details
Von
Michael Klöpsch
Betreff
Betreff: Verkehrsrechtliche Anordnung mit Beschilderungsplan für Bundesstraße B 8, Baustelle Feucht und Ochenbruck [#228423]
Datum
28. September 2021 21:58
An
Staatliches Bauamt Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich hatte gerade Herrn Lorenz geschrieben. Automatisiert wurde mir mitgeteilt, dass er für geraume Zeit im Urlaub ist. Die Mail an Hr. Lorenz hatte folgenden Inhalt: ============================================================= Sehr geehrter Herr Lorenz, vielen Dank für ihren Hinweis, dass der zuständige Adressat für mein Anliegen das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in München ist. Ihren Vorschlag zur Einsicht der verkehrsrechtlichen Anordnungen in ihrer Dienststelle weiß ich zu schätzen. Leider bin ich außerhalb des Stadtgebietes wohnhaft und in Vollzeit beschäftigt, so dass eine Terminvereinbarung aus diesem Grund nur eine Notlösung sein kann. Auch gehe ich davon aus, dass es sich bei den verkehrsrechtlichen Anordnungen lediglich um zwei kleine PDF-Dateien handelt, die mir Herr Baier gerne ohne großen Aufwand per Mail an die bekannte Adresse senden kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob mein Lösungsvorschlag nur über den großen Dienstweg möglich ist. Ich werde dann die Anfrage nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) an das Bayerische Staatsministerium richten. Mit freundlichen Grüßen ================================================================= Da ich nicht weiß, ob der Stellvertreter/in im Amt in meinem Anliegen eine Entscheidung treffen kann, würde ich - falls ich bis Donnerstag nichts anderweitiges erfahre - die Weg über das Staatsministerium wählen, um unnötigen Zeitverzug zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 228423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228423/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Michael Klöpsch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatliches Bauamt Nürnberg
2021-09-29_S2300_B0008_Feucht_und_Ochenbruck_Hr-Klöpsch_fragdenstaat_AW Sehr geehrter Herr Klöpsch, wir bedauern…
Von
Staatliches Bauamt Nürnberg
Betreff
2021-09-29_S2300_B0008_Feucht_und_Ochenbruck_Hr-Klöpsch_fragdenstaat_AW
Datum
29. September 2021 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Klöpsch, wir bedauern wenn Sie nicht die Möglichkeit haben bei uns im Amt Einsicht zu nehmen. Eine ggf. konkrete Auskunft zum Vorgang kann Ihnen Herr Lorenz nach seinem Urlaub geben. Planmäßig ist Herr Lorenz ab der KW 41 wieder im Amt anwesend. Mit freundlichen Grüßen